Händler schreiben in der Regel deutlich mehr Rechnungen als Unternehmer und nehmen dementsprechend häufig Umsatzsteuer ein. Diese Umsatzsteuer gilt es monatlich oder quartalsweise beim Finanzamt anzumelden, um schließlich eine Steuerzahlung tätigen oder eine Steuerrückzahlung erhalten zu können. Was eine Umsatzsteuervoranmeldung ist, wie Amazon-FBA-Händler sie erstellen können und welche Besonderheiten sie dabei zu beachten haben, verraten wir dir im Folgenden.
Patrick Moeller
Last Updated on 16 November 2020Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung?
In der Regel weist du auf jeder deine Rechnungen die sogenannte Umsatzsteuer aus. Die liegt in Deutschland bei 19% – in Ausnahmefällen bei 7%. Auf deinen Verkaufspreis schlägst du diese 19% bzw. 7% entsprechend auf. Dein Kunde überweist dir den vollen Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer. Aber: Die Umsatzsteuer ist nicht für dich, sondern du nimmst sie nur im Namen des Finanzamtes ein und gibst sie schließlich in Form deiner Umsatzsteuervoranmeldung weiter. Wenn du selbst etwas kaufst, zahlst du dem Verkäufer ebenfalls diese Umsatzsteuer. Für dich gilt sie in dem Fall als Vorsteuer.
Damit das Finanzamt weiß, wie viel Umsatzsteuer du für sie eingenommen hast und wie viel Vorsteuer du bezahlt hast, bist du dazu verpflichtet, monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen. Auf Basis dieser errechnet das Finanzamt nun, ob du noch Umsatzsteuer nachzahlen musst (wenn du mehr Umsatzsteuer eingenommen als Vorsteuer ausgegeben hast) oder ob du Umsatzsteuer zurück erhältst (wenn du mehr Vorsteuer ausgegeben hast als Umsatzsteuer eingenommen). Hast du im Anmeldezeitraum weder etwas eingenommen noch ausgegeben, musst du trotzdem eine Voranmeldung abgeben.
Umsatzsteuervoranmeldungen: Abgabefristen, Anmeldungszeiträume und Ausnahmeregelungen
Die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung unterliegt diversen Regelungen zu Themen wie Fristen, Zeiträumen und Sonderfällen. Diese werden wir dir im Folgenden erläutern, damit einer rechtskonformen Abgabe nichts im Wege steht.
Abgabefristen für deine Umsatzsteuervoranmeldung
Deine Umsatzsteuervoranmeldungen müssen bis zum 10. des Folgemonats nach dem Voranmeldezeitraum eingereicht werden. Bedeutet: Wenn du eine Umsatzsteuervoranmeldung für den Januar vornehmen möchtest, musst du diese spätestens bis zum 10. Februar einreichen.
Es gibt hier aber die Möglichkeit, eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen, die diese Frist um einen Monat verlängert. So müsstest du die Voranmeldung erst am 10. März einreichen. Anträgen zur Dauerfristverlängerung wird in den meisten Fällen stattgegeben.
Voranmeldezeiträume für die Umsatzsteuer
Die Länge der Voranmeldezeiträume hängt in der Regel von der Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr ab. Die jährliche Umsatzsteuerzahllast ist die Summe, die du insgesamt in einem Jahr an Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen musstest. Theoretisch ist es möglich, dass diese bei 0€ liegt, wenn du insgesamt mehr an Vorsteuer ausgegeben als an Umsatzsteuer eingenommen hast. In der Regel ist es aber andersherum.
Tabellarische Übersicht zu den Voranmeldezeiträumen:
Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr | Zeitraum für Voranmeldung |
über 7.500,- EUR | monatlich |
1.000 bis 7.500,- EUR | quartalsweise |
unter 1.000,- EUR | jährlich |
Je nach Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr ergibt sich der Zeitraum, für den du jeweils Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen musst. Das Finanzamt wird sich jedoch bei dir melden, wenn sich etwas an den Zeiträumen ändert. In den ersten drei Geschäftsjahren muss eine monatliche Voranmeldung stattfinden. Im Anschluss kann ein Antrag auf quartalsweise Voranmeldung gestellt werden. Wahrscheinlich wird das Finanzamt diesem Antrag zustimmen – vorausgesetzt die Umsatzsteuerzahllast hat im Vorjahr nicht die 7.500,- EUR überschritten.
Sonderfall Kleinunternehmerregelung
Eine Ausnahme zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung stellt die Kleinunternehmerregelung dar. Sofern nicht anders beantragt, nimmst du als Kleinunternehmer weder Umsatzsteuer ein, noch kannst du deine Vorsteuer geltend machen. Dementsprechend musst du in diesem Fall keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Du kannst von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wenn dein Vorjahresumsatz bei unter 22.000,- EUR lag und im aktuellen Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000,- EUR umgesetzt wird.
Amazon FBA: Daten für die Umsatzsteuervoranmeldung
Wer Handel mit Amazon FBA betreibt, schreibt in der Regel monatlich hunderte oder gar tausende Rechnungen, für die er jeweils die Umsatzsteuer erfassen muss. All diese Rechnungen müssen sich in der Buchhaltung und die Beträge in der Umsatzsteuervoranmeldung wieder finden. Die Berichte, die sich dafür bei Amazon FBA erstellen lassen, geben darüber aber oftmals falsche Auskünfte. So werden manche Geschäftsvorgänge in einem anderen Monat verbucht, als sie tatsächlich stattgefunden haben.
Umsatzsteuerprüfer beim Finanzamt haben in der Vergangenheit bereits klargestellt, dass die von Amazon weitergegebenen Zahlen und die tatsächlichen Zahlen nie 100% identisch sind.
Bedeutet: Es ist unerlässlich, eine eigene, von Amazon ausgelagerte Buchhaltung zu führen, um steuerrechtlich auf der sicheren Seite zu sein und Steuerprüfungen oder sogar Strafen zu vermeiden.
Amazon-FBA-Gebühren in der Umsatzsteuervoranmeldung?
Der Verkauf von Waren mit Amazon FBA bringt eine Besonderheit mit sich: Wenn du Waren im Wert von 100.000,- EUR netto verkaufst, erhältst du nicht diese 100.000,- EUR – denn Amazon behält eine sogenannte Amazon FBA Gebühr bzw. Verkaufsprovisionfür sich ein. Das macht es buchhalterisch aufwendiger als der klassische Verkauf ohne Zwischenplattform. Welche Auswirkungen hat das aber auf die Umsatzsteuervoranmeldung?
Bleiben wir beim obigen Beispiel: Obwohl du nicht die 100.000,- EUR erhältst, ist das trotzdem der Betrag, aus dem sich die Umsatzsteuer berechnet. In dem Fall wären das 19.000,- EUR (100.000,- EUR x 0,19).
Amazon berechnet aus deinem Umsatz nun Gebühren für sich und stellt sie dir nach Reverse-Charge-Verfahren in Rechnung, da die Plattform in einem anderen EU-Land ansässig ist. Für diese Gebühren fällt eine Umsatzsteuer, die du aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens an das Finanzamt abführen musst, aber anschließend als Vorsteuer geltend machen kannst.
Umsatzsteuervoranmeldung für Amazon FBA: Sonderfall Reverse-Charge-Verfahren
Eine Besonderheit bei der Rechnungserstellung und der Ermittlung der Umsatzsteuer tritt häufig bei Amazon-FBA-Händler auf: das Reverse-Charge-Verfahren. Üblicherweise ist es bekanntlich so, dass der Leistungserbringer – in dem Fall du als Verkäufer – die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweist, einnimmt und schließlich an das Finanzamt abführt.
Verkaufst du aber Waren ins Ausland, kehrst du mit Hilfe des Reverse-Charge-Verfahrens die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger um – vorausgesetzt, dass deine Umsätze in das betroffene Ausland die dortige Lieferschwelle noch nicht überschritten haben. In dem Fall weist du auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer aus, sondern hinterlegst nur den Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren. Das verpflichtet den Leistungsempfänger – also den Käufer – dazu, die Umsatzsteuer an sein Finanzamt abzuführen.
Die Rechnungen, die du mit dem Reverse-Charge-Verfahren ausstellst, sind dementsprechend nicht relevant für deine Umsatzsteuervoranmeldung.
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung mit ELSTER
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss mit einer Software an das Finanzamt übermittelt werden: ELSTER. Eine nicht-elektronische Abgabe der Voranmeldungen ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Die Erlaubnis dafür muss beantragt werden. ELSTER ist eine offizielle Software des Finanzamts und die einzige Möglichkeit zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen.
Voraussetzung dafür ist eine Registrierung bei ELSTER, die mit Hilfe von Steuernummer und E-Mail-Adresse vorgenommen werden kann. Nach der Bestätigung der vom Finanzamt nun versandten E-Mail zum Abschluss der Registrierung, erhältst du wenige Tage später postalisch einen Aktivierungscode. Erst, wenn du diesen bei ELSTER eingegeben hast, kannst du die Software nutzen und deine Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen.
Da es teils wenige Wochen dauern kann, bis die Registrierung mit all den oben genannten Schritten abgeschlossen ist, ist es ratsam, sich bereits frühzeitig darum zu kümmern und nicht erst wenige Tage vor Erreichen deiner Abgabefrist. Sonst kann es passieren, dass die Registrierung zu lang dauert und du die Frist verstreichen lässt – was wiederum Strafen nach sich ziehen kann.
Ist die Registrierung erst einmal vollständig abgeschlossen, kannst du nun beginnen, deine Umsatzsteuervoranmeldungen bei ELSTER einzureichen. Eine genaue Anleitung zu der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung bei ELSTER findest du hier.
Strafen für nicht bezahlte oder zu spät eingereichte Umsatzsteuer
Der rechtmäßige Empfänger der Umsatzsteuer ist das Finanzamt. Du nimmst diese in Form deiner Eingangsrechnungen nur für das Finanzamt ein, musst sie aber später entsprechend an sie weiterreichen – andernfalls drohen dir Strafen. Zahlst du deine Umsatzsteuer zu spät, drohen dir sogenannte Säumniszuschläge von 1% pro angefangenem Monat Verspätung (abgerundet auf den rückständigen 50,- EUR Betrag).
Drastischere Strafen drohen dir hingegen, wenn du nicht zu spät zahlst, sondern deine Umsatzsteuervoranmeldungen zu spät oder gar nicht einreichst. Eine ausführliche Erläuterung der möglichen Strafen kannst du hier nachlesen.
Umsatzsteuervoranmeldungen für Amazon FBA mit hellotax
Statt die aufwendige Buchhaltung für Amazon FBA selbst anzulegen und zu führen, kannst du auf die Dienste von hellotax zurückgreifen. Unsere Umsatzsteuer Software und unsere Steuerberater sind auf Amazon-FBA-Händler spezialisiert und führen deine Buchhaltung automatisiert. Du kannst dein Amazon-FBA-Konto mit hellotax verknüpfen, sodass alle Rechnungen automatisiert zu hellotax übertragen und dort korrekt erfasst werden.
Buche ein kostenloses Beratungsgespräch
Unsere Umsatzsteuer-Experten freuen sich, dir zu helfen! Buche einfach eine kostenlose Beratung mit unserem Team.
Mit Abschluss des Monats oder des Quartals erstellt die künstliche Intelligenz der Software automatisiert deine Umsatzsteuervoranmeldung, die schließlich nochmals von unseren Steuerberatern überprüft wird. Per E-Mail informieren wir dich über die Abgabe und bereiten die Zahlung deiner Steuer vor, die du schließlich nur noch bestätigen musst. So verpasst du keine Frist mehr und vergisst keine Rechnung bei der Abgabe.
Fazit
Umsatzsteuervoranmeldungen sind mit Amazon FBA alles andere als einfach: Da keine zum deutschen Steuerrecht passenden Berichte von Amazon ausgegeben werden, muss viel und genaue Arbeit in die Buchhaltung investiert werden. Besondere Regelungen wie die zu den Amazongebühren machen das Thema noch aufwendiger. Darauf zugeschnittene Software wie hellotax hilft dir dabei, deine Umsatzsteuervoranmeldungen zu automatisieren und dich wieder ganz auf dein Geschäft zu fokussieren.