Wer zollrechtliche Handlungen in der Europäischen Union durchführen möchte, benötigte dafür früher eine Zollnummer. Ihr Nachfolger ist die EORI-Nummer, die in der EU Voraussetzung dafür ist. Sie ist 17 Zeichen lang und vereinfacht die automatische Zollabfertigung. Wer keine EORI-Nummer besitzt, darf in EU-Ländern keinerlei zollrechtlichen Tätigkeiten nachgehen.
Patrick Moeller
Last Updated on 16 December 2021Dauer der Beantragung
Mit Beginn der zollrechtlichen Handlungen muss sofort eine EORI-Nummer vorhanden sein. Jeder Tag Verzug kann zu empfindlichen Strafen führen. Wer entsprechend in diesem Bereich tätig werden möchte, muss gewisse Timings beachten.
Die EORI-Nummer wird nämlich nicht in der Sekunde der Beantragung bestätigt, sondern muss überprüft und schließlich offiziell freigegeben werden.
Wer über die Website der Generalzolldirektion, per E-Mail, Fax oder Post den Antrag für die EORI-Nummer eingereicht hat, muss mit einer Bearbeitungsdauer von durchschnittlich drei bis vier Wochen rechnen.
Erst, wenn der Antrag freigegeben wurde und dich die Bestätigung dafür erreicht hat, ist die EORI-Nummer rechtsgültig und erlaubt es dir, zollrechtliche Handlungen durchzuführen.
Bedeutet, mindestens drei, lieber vier Wochen vor Aufnahme der zollrechtlichen Handlungen, muss die EORI-Nummer beantragt werden, um nicht in Verzug zu geraten oder potentiellen Strafen zu entgehen.
Weitere Artikel zur EORI Nummer
No content has been found here, sorry 🙂Was ist die EORI-Nummer?
Um Handel außerhalb der Europäischen Union betreiben zu können, ist neben z.B. einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ebenso die EORI-Nummer notwendig. Die EORI-Nummer entspricht der deutschen Zollnummer – nur auf Ebene der Europäischen Union. Sie dient der eindeutigen Identifizierung aller am Handel beteiligten Parteien, wodurch die Zollabfertigung vereinfacht wird.
Die EORI-Nummer ist Grundlage für die Kommunikation zwischen Händler und Behörden. Damit ist sie Pflicht und Voraussetzung für den Import in die EU, sowie für den Export aus der EU. Sie ist zwei Buchstaben und 15 Ziffern lang.
Antragsverfahren der EORI-Nummer
Die EORI-Nummer kann auf unterschiedlichen Wegen beantragt werden. Der Antrag und der Erhalt der Nummer ist dabei kostenlos. Seit Ende 2019 kann sie dabei voll digital beantragt werden, ohne jeglichen Schriftverkehr. Das funktioniert über das Bürger- und Geschäftskundenportal der Generalzolldirektion. Nach Erstellen eines Nutzerkontos kann hier eine EORI-Nummer beantragt werden.
Für den Antrag wird ein gültiges ELSTER-Zertifikat vorausgesetzt, das die aktuellen Unternehmensdaten enthalten muss. Eine Änderung der in der Nummer hinterlegten Daten funktioniert ebenfalls nur über das ELSTER-Zertifikat.
Alternativ zur Website kann die EORI-Nummer via E-Mail, Fax oder Post beantragt werden. Hierfür muss das Formular 0870a für Unternehmens- oder 0870b für Privatkunden verwendet werden.