Wenn die Lieferschwelle überschritten wird, bemerkt oder unbemerkt, fallen verschiedene steuerliche Aufgaben an, wie z.B. die Notwendigkeit einer Umsatzsteuerregistrierung. Die bisher geltenden Regelungen wurden zum 01.07.2021 geändert und eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 € gilt seitdem für ganz Europa.
Antonia Klatt
Last Updated on 4 April 2022Was ist eine Lieferschwelle?
Die jährliche Lieferschwelle ist ein bis Juli 2021 in jedem europäischen Land individuell festgelegter Grenzwert. Wird dieser erreicht, fallen verschiedene steuerliche Aufgaben an.
Diese Regelung wurde im Juli 2021 geändert. Landes-spezifische Lieferschwellen wurden abgeschafft und stattdessen eine EU-weite Schwelle für den Fernverkauf von 10.000 € eingeführt. Unter dieser Schwelle werden Lieferungen und Leistungen mit dem heimatlichen Steuersatz besteuert und die Umsatzsteuer im Heimatland abgeführt. Sobald die Fernverkäufe die EU-weite Schwelle übersteigen, wird die Umsatzsteuer in jedem Land, in dem verkauft wird, fällig. Dann ist auch eine Registrierung und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung in diesen Ländern fällig.
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No content has been found here, sorry 🙂Dieser Grenzwert kann durch grenzüberschreitenden Versand (Distance Selling) an den Endverbraucher innerhalb der EU innerhalb eines Kalenderjahres erreicht werden – je nachdem wie viel verkauft wird.
Händler, die von einem Land in ein anderes verkaufen, müssen sich bei Erreichung der Lieferschwelle im Zielland umsatzsteuerlich registrieren. Das bedeutet auch, dass fortlaufende Aufgaben wie z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen anfallen. Diese können mit der hellotax Umsatzsteuer-Software automatisiert und damit ganz einfach erledigt werden. Kontaktiere uns noch heute und vereinbare ein kostenloses Beratungsgespräch um mehr zu erfahren.
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Brutto oder Netto?
Wenn es um die Lieferschwelle geht ist der Netto-Umsatz der importierten Waren ausschlaggebend.
Bleibt der Nettoumsatz innerhalb eines Kalenderjahres unterhalb des Grenzwertes, dann ist keine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich. So müssen sich kleinere Unternehmen und Online-Händler nicht mit dem bürokratischen und administrativen Mehraufwand auseinandersetzen.
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Wurde eine Lieferschwelle erreicht, oder war anzunehmen, dass diese innerhalb des Kalenderjahres erreicht wird, musste bisher im jeweiligen Zielland einer Umsatzsteuernummer beantragt werden.
Seit Juli 2021 gilt allerdings die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 €. Die ersten 10.000€ Umsatz werden mit dem lokalen Umsatzsteuersatz im Herkunftsland versteuert. Allerdings muss der 10.001e und jeder weitere € mit dem ausländischen Steuersatz versteuert und im jeweiligen Land abgeführt werden. Dann waren auch eine Umsatzsteuer-Registrierung im jeweiligen Land nötig und es fallen nach wie vor regelmäßige steuerliche Aufgaben, wie z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen, an.
Alle Lieferschwellen in Europa
Jedes Land in Europa konnte die Lieferschwelle selbst festlegen. In den meisten Ländern betrug dieser auf 12 Monate gemessene Wert 35.000 €.
Alle Lieferschwellen im Überblick:
Land | bisherige jährliche Lieferschwelle | neue EU-weite Schwelle seit Juli 2021 |
Österreich | 35.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Belgien | 35.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Bulgarien | 70.000 BGN | EU-weit insgesamt ~19.570 BGN |
Kroatien | 270.000 HRK | EU-weit insgesamt ~74.900 HRK |
Zypern | 35.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Tschechien | 1.140.000 CZK | EU-weit insgesamt ~276.300 CZK |
Dänemark | 280.000 DKK | EU-weit insgesamt ~74.400 DKK |
Estland | 35.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Finnland | 35.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Frankreich | 35.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Deutschland | 100.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Griechenland | 35.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Ungarn | 8.800.000 HUF | EU-weit insgesamt ~3.512.000 HUF |
Irland | 35,000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Italien | 35.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Lettland | 35,000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Litauen | 35.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Luxembourg | 100.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Malta | 35.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Niederlande | 100.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Polen | 160.000 PLN | EU-weit insgesamt ~45.800 PLN |
Portugal | 35.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Rumänien | 118.000 RON | EU-weit insgesamt ~49.300 RON |
Slovakei | 35.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Slovenien | 35.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Spanien | 35.000 € | EU-weit insgesamt 10.000€ |
Schweden | 320.000 SEK | EU-weit insgesamt 102.000 SEK |
Vereinigtes Königreich | 70.000 £ | keine EU Lieferschwelle mehr |
Auch das hat sich geändert. Die neue Lieferschwelle von 10.000 € gilt EU-weit. Sobald diese Schwelle also übergreifend und insgesamt erreicht wird, zum Beispiel durch Verkäufe nach Polen, Frankreich und Italien, wird in all diesen Ländern gleichzeitig eine Registrierung fällig. Es ist nicht mehr nötig einzelne Schwellen zu erreichen.
Weiterhin ist Großbritannien seit 2021 nicht mehr Teil der Steuern- und Zollunion. Regelungen zur Umsatzsteuer, deren Abfuhr und etwaige Sonderregelungen für Online-Seller werden seitdem vom britischen Finanzamt, dem HMRC, beschlossen.
Ab wann gilt die Lieferschwelle als überschritten?
Es gab in Europa bis zum Juli 2021 nicht nur die eine Lieferschwelle. Je nach Nation unterschied sich die Höhe der Lieferschwelle und es war wichtig zu wissen, wie hoch sie wo war. Grundlage für das Erreichen der Lieferschwelle war der jährliche Netto-Umsatz, den der Händler mit Verkäufen in das jeweilige Land erreicht. Solange der Netto-Umsatz in das betroffene Lande am Jahresende die dortige Lieferschwelle unterschritt, versteuerte der Händler seine entsprechenden Verkäufe im eigenen Land. Sobald die Lieferschwelle aber genau erreicht oder überschritten wurde, musste sich der Händler dort umsatzsteuerlich registrieren.
Nach wie vor ist die Grundlage für das Erreichen der Lieferschwelle der Netto-Umsatz. Allerdings gilt die neue Lieferschwelle nun EU-weit. Sie kann also durch Verkäufe in ein anderes Land, aber auch insgesamt durch Verkäufe in mehrere Länder erreicht werden. Die ersten 10.000€ werden noch immer im eigenen Land, jeder weitere Euro Umsatz in den jeweiligen Verkaufsländern versteuert.
Gleich geblieben ist, dass der Händler nach Überschreiten z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen oder Steuererklärungen an die betroffenen Finanzämter weiterzugeben hat. Wer das versäumt, egal ob bewusst oder unbewusst, darf empfindliche Strafen erwarten.
Lieferschwelle in Deutschland
Für den Fall, dass du ein Händler außerhalb von Deutschland bist, war für dich die deutsche Lieferschwelle relevant. Solange du fünfstellige Umsätze mit Verkäufen an Kunden in Deutschland erwirtschaftet hast, hast du wie üblich in deinem Staat versteuert. Sobald du allerdings die magische Schwelle von 100.000 € und damit sechsstellige Beträge erreicht hattest, musstest du dich umsatzsteuerlich in Deutschland registrieren. Das entspricht in etwa $ 108.000.
Ab Juli 2021 ist eine umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland nötig, wenn du in dieses Land verkaufst und dein Netto-Umsatz aus europäischen Fernverkäufen insgesamt 10.000€ übersteigt.
Neben der Umsatzsteuerregistrierung sind ebenso Voranmeldungen, regelmäßige Steuererklärung und weiteres notwendig, um hier weiter legal handeln zu dürfen. Versäumst du die Erledigung dieser Aufgaben, ist mit entsprechenden Strafen zu rechnen.
Lieferschwelle in Österreich
Entsprach dein Umsatz als ausländischer Händler in Österreich einer dort üblichen Berg- und Talfahrt, ist das aus steuerlicher Perspektive erstmal irrelevant: Aber nur so lange, bis die österreichische Lieferschwelle von 35.000 € und $ 38.000 erreicht wurde. Wurde in einem Jahr diese Summe oder mehr umgesetzt, musstest du dich als Unternehmer hier umsatzsteuerlich registrieren und deinen weiteren, damit verbundenen Aufgaben nachkommen.
Die Grenze für die Befreiung der Umsatzsteuerpflicht in Österreich ist, wie in allen anderen europäischen Ländern, gesunken. Seit Juli ist eine umsatzsteuerliche Registrierung schon ab einem Netto-Umsatz aus europäischen Fernverkäufen in Höhe von insgesamt 10.000€ nötig.
Die Aufgaben umfassen unter anderem das Einreichen von Umsatzsteuervoranmeldungen, genauso wie regelmäßige Steuererklärungen.
Lieferschwelle in Frankreich
Bist du als Händler z.B. in Deutschland ansäßig und hast Produkte nach Frankreich verkauft, galt die französische Lieferschwelle. Diese lag hier bei 35.000 €. Wenn du sie mit deinem Umsatz am Jahresende unterschritten hast, hast du deine Verkäufe wie üblich in Deutschland selbst versteuert. Sobald du aber 35.000 € oder mehr mit Kunden in Frankreich umgesetzt hast, war hier eine Umsatzsteuerregistrierung verpflichtend. In US-Dollar bedeutete das etwa $ 38.000.
Da diese Regelung im Juli 2021 geändert wurde, ist eine umsatzsteuerliche Registrierung in Frankreich jetzt schon nötig, wenn du Fernverkäufe nach Frankreich tätigst und dein Netto-Umsatz aus europäischen Fernverkäufen insgesamt 10.000€ übersteigt.
Damit einher gehen die Pflichten zur Anmeldung der Vorsteuer oder zum regelmäßigen Einreichen von Steuererklärungen.
Lieferschwelle in Italien
Hören wir Italien, denken wir an Sonne, gutes Essen und das Meer: Für Händler ist das traditionsreiche Land noch aus anderen Gründen relevant, schließlich ist es ein potenzieller Umsatztreiber. Wurde hier weniger als die italienische Lieferschwelle von 35.000 € erwirtschaftet, wurden die Verkäufe wie üblich im eigenen Land versteuert. Kletterte der Umsatz aber auf 35.000 € bzw. $ 38.000 oder mehr, war hier für ausländische Händler eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich.
Wie in anderen europäischen Ländern auch ist eine umsatzsteuerliche Registrierung in Italien an Juli 2021 schon nötig, wenn der Netto-Umsatz aus Fernverkäufen in europäische Länder inklusive Italien insgesamt 10.000€ übersteigt.
Nach der Umsatzsteuerregistrierung folgen auch hier u.a. Vorsteueranmeldungen und Steuererklärungen, die jährlich eingereicht werden müssen und Auskunft über die in Italien erwirtschafteten Umsätze geben.
Lieferschwelle überschritten – was jetzt?
Bei Überschreitung des jährlichen Grenzwertes für Distance Selling – und das ohne gültige Registrierung – kann zu Strafzahlungen führen.
Außerdem legen immer mehr Onlineplattformen, darunter auch Amazon und eBay, Wert auf Händler mit gültigen Steuernummern und fordern einen Nachweis. Das liegt unter anderem daran, dass immer mehr Länder die Betreiber der jeweiligen Plattformen für die Steuerkonformität der aktiven Händler verantwortlich macht.
Das F22-Formular beispielweise mussten Amazon-Händler bei der Steuerbehörde beantragen und dann Amazon als Beweis vorlegen.
Seit Juli 2021 tritt an Stelle des F22-Formulars die Umsatzsteuer-Identifikationnummer. Händler ohne gültige Registrierung laufen Gefahr von der Plattform ausgeschlossen zu werden!
Beispiel: Die jährliche Lieferschwelle betrug in Frankreich 35.000 €. Wenn also ein Händler in Deutschland innerhalb eines Jahres Waren nach Frankreich verkaufte und der Nettoumsatz 30.000 € betrug, dann waren keinerlei Maßnahmen erforderlich. Stieg der Umsatz im folgenden Jahr und betrug netto 40.000 €, dann war die französische Lieferschwelle überschritten und zum Zeitpunkt, als die Überschreitung ersichtlich war (also kurz vor Erreichung der 35.000 € Grenze), war eine umsatzsteuerliche Registrierung zwingend erforderlich.
Seit Juli 2021 gilt allerdings die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 €. Ein Warenumsatz von 30.000 € liegt damit bereits über der Schwelle. Die ersten 10.000 € Umsatz werden mit dem deutschen Umsatzsteuersatz in Deutschland versteuert. Allerdings muss der 10.001e und jeder weitere € mit dem französischen Umsatzsteuersatz versteuert und in Frankreich abgeführt werden. Daher ist bereits im ersten Jahr eine Registrierung, Voranmeldung und Steuererklärung in Frankreich nötig.
Welche Steuer greift?
Es ist wichtig zu erwähnen, dass, sobald du im Zielland steuerlich registriert bist, du auch dort die Umsatzsteuer zu begleichen hast. Das bedeutet, dass sich ggf. der anzuwendende Steuersatz ändern kann.
Seit Juli 2021 muss jeder Umsatz nach Überschreiten der 10.000€ Lieferschwelle mit dem jeweiligen Landes-spezifischen Steuersatz versteuert werden. Nur für die ersten 10.000€ wird der heimische Steuersatz genutzt und die Umsatzsteuer auch im Herkunftsland abgeführt. Wird der OSS genutzt, muss bereits der erste mit Fernverkäufen umgesetzte Euro mit dem ausländischen Steuersatz besteuert werden.
Verzicht auf die Lieferschwelle
Es ist möglich auf die Anwendung der Lieferschwelle in einem bestimmten Land zu verzichten. Das bedeutet allerdings, dass man sich unabhängig vom ersten Umsatz im Bestimmungsland um eine gültige Umsatzsteuernummer kümmern muss.
Das war in jedem Mitgliedsstaat der EU möglich, führte aber natürlich auch zu den damit einhergehenden Pflichten. Der Verzicht selbst musste bei der zuständigen Steuerbehörde beantragt werden, damit weiterhin klar war, wo Steuern gezahlt werden.
Für diese Beantragung wurden verschiedene Unterlagen benötigt, in manchen Ländern ging das allerdings sogar formlos. Manchmal waren die Vorgaben aber auch umfangreicher.
In Polenz.B. war der Antrag auf den Verzicht der Lieferschwelle nur mit dem sog. VAT-21-Formular möglich und die dortigen Steuerbehörden forderten dann auch einen Nachweise über die steuerliche Registrierung im Herkunftsland.
Seit Juli 2021 tritt an die Stelle des Verzichts die Nutzung des One-Stop-Shops, des OSS-Verfahrens. In diesem Fall entfällt die EU-weite Lieferschwelle komplett, allerdings wird die Umsatzsteuer-Registrierung, -Voranmeldung und -Abfuhr in mehreren Ländern deutlich vereinfacht. Auch hierbei hilft hellotax weiter.
Kann ich jederzeit verzichten?
Mit OSS hängt der Zeitpunkt des Verzichts nicht mehr vom jeweiligen Land ab. Mit der OSS-Registrierung verzichten Händler konkludent auf die Nutzung der EU-weiten Lieferschwelle. Der Verzicht greift ab dem nächsten Besteuerungszeitraum (i.d.R. vierteljährlich) und gilt darauf hin 2 Jahre.
Wann macht ein Verzicht Sinn?
Also wann sollte sich ein Händler für den Verzicht der Lieferschwelle entscheiden? Die Antwort ist recht einfach: wenn die Nutzung von OSS den Verzicht wert ist.
Die Nutzung der Lieferschwelle macht Sinn, wenn der Steuersatz im Bestimmungsland höher ist als im Ursprungsland, wenn der Umsatz aus Fernverkäufen gering ist, und die Registrierung zu Umsatzsteuer-Zwecken im Ausland relativ viel Aufwand bedeutet.
Ist der Steuersatz im Bestimmungsland allerdings niedriger als im Ursprungsland, der Händler in vielen Bestimmungsländern aktiv und der Umsatz regelmäßig größer als 10.000€, dann lohnt sich die Registrierung für das OSS-Verfahren.
Wie lange gilt dieser Verzicht?
Die Dauer des Verzichts hat bis 2021 von Land zu Land variiert. Grundsätzlich betraf der Verzicht auf die Anwendung der Lieferschwellen nach § 3c Abs. 4 UStG meist zwei Kalenderjahre
So verhält es sich auch mit OSS. Wird mit der OSS-Registrierung konkludent auf die Nutzung der EU-weiten Lieferschwelle verzichtet, so ist ein Händler zwei Jahre an diese Entscheidung gebunden.
Erwerbsschwelle
Zusätzlich zu den einzelnen Lieferschwelle gibt es auch die sog. Erwerbsschwelle. Diese findet bei sog. sonstigen umsatzsteuerlichen Letztverbrauchern Anwendung. Unternehmen können bis zum Erreichen dieser Schwelle jährlich Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet erwerben ohne für den Zweck des Erwerbs steuerpflichtig zu werden.
Sobald sie jedoch den Schwellenwert überschreiten, müssen sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und die Erwerbssteuer an das zuständige Finanzamt abführen.
Das bedeutet, dass für zukünftige Geschäfte ebenfalls diese Steuernummer verwendet werden kann. Folglich muss die ausländische Steuer nicht mehr bezahlt werden, da der Lieferant den Verkauf als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei abwickeln kann.
Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?
Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist eine Steuerbefreiung im Umsatzsteuerrecht. Demnach werden grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU von der Umsatzsteuer im Staat, aus dem gesendet wird, von der Umsatzsteuer befreit wird.
Die innergemeinschaftliche Lieferung führt aus der Sicht des Erwerbers zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb. Damit soll die Umsatzbesteuerung im Erwerberstaat sichergestellt werden. Der Erwerber hat die Erwerbsumsatzsteuer abzuführen und kann diese gleichzeitig als Vorsteuer abziehen (wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist).
Was ist die Versandhandelsregelung?
Laut Umsatzsteuergesetz sollen die Umsatzsteuer, wenn möglich, immer nach dem Bestimmungslandprinzip abgeführt werden. Das bedeutet, in dem Land, in das die Ware verschickt wird.
Bestimmungslandprinzip: Sendungen an Privatpersonen innerhalb der EU sind im Land des Empfängers zu besteuern.
Lösungen: Lieferschwelle überschritten
Natürlich stellt einen eine übersehene Überschreitung der Lieferschwelle oder eine fehlende Umsatzsteuernummer vor Aufgaben und eventuell sogar zu Strafzahlungen. Schließlich müssen alle Umsätze korrekt versteuert werden. Wenn dem gerade nicht so ist: keine Panik!
Es gilt, die Versäumnisse schnellstmöglich nachzuholen und eventuelle Strafzahlungen umgehend zu begleichen. Um die Lieferschwelle nicht aus den Augen zu verlieren und um rechtzeitig aktiv werden zu können, bietet sich die Wahl eines passenden Dienstleisters an.
Hellotax bietet ein Tool für Online-Händler, eine Automatisierungsoftware, die Lieferschwellen in Echtzeit überwacht und rechtzeitig Benachrichtigungen an den Händler sendet.
So kann zumindest ein zukünftiges Versäumen der steuerrechtlichen Maßnahmen vermieden werden und die notwendige steuerliche Registrierung kann direkt in der Steuer-Software mit ein paar Klicks erledigt werden.
Auch in Sachen One-Stop-Shop kann hellotax behilflich sein.
Zusammenfassung
Die Lieferschwelle zu beachten ist wichtig, wenn man Teil des europaweiten Versandhandels ist oder werden möchte. Neben der Gründung einer Firma und Warenlagerung in einem Land, führt die Erreichung des jährlichen Schwellenwertes schließlich auch zu einer obligatorischen Registrierung der Umsatzsteuernummer.
Dieses System ist durchaus vielschichtig und ggf. kann die Lieferschwelle außer Acht gelassen oder angepasst werden und findet somit keine Anwendung oder man kann im Vorhinein darauf verzichten. Was in diesem Kontext Sinn macht, muss von Unternehmen zu Unternehmen entschieden werden.
Händler mit einem Netto-Absatz, der diese Lieferschwellen überschreitet, sollten sich an Dienstleister wenden und Tools nutzen um diesen Bereich ihres Business zu automatisieren und steuerliche Konformität in der EU zu gewährleisten.
Wichtig ist zu beachten, dass eine steuerliche Registrierung auch immer mit fortlaufenden Aufgaben und Verpflichtungen im Land der Registrierung einhergeht.