Viele Steuerberater reagieren vergleichsweise entspannt, wenn sie ein Mandant darüber aufklärt, dass die Umsatzsteuer nachträglich korrigiert werden muss. Solange besagte Korrektur sauber auf der Basis buchhalterischer Grundsätze durchgeführt wird, ergeben sich hier in der Regel keine großen Probleme. Doch wie kann man eine Umsatzsteuererklärung korrigieren und welche Gründe sind besonders häufig Anlass dafür, dass entsprechend vorgegangen werden muss?
Patrick Moeller
Last Updated on 28 September 2020Umsatzsteuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Korrekturen
Laut § 18 Abs. 1 und Abs. 2 UStG sind Unternehmer dazu verpflichtet, ihre Umsatzsteuervoranmeldungen im jeweils festgelegten Zeitraum an das Finanzamt zu übersenden.
Dies entbindet sie jedoch nicht von der Pflicht, zusätzlich auch eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. In ihr werden die genannten Voranmeldungen – vereinfacht ausgedrückt – zusammengefasst. Am Ende ergibt sich aus den übermittelten Zahlen die Jahressteuerschuld.
Stellt sich heraus, dass eines der „Puzzleteile“ falsch berechnet wurde, ist dementsprechend auch das Endergebnis falsch. Eine ordnungsgemäße Korrektur über Elster wirkt dem entgegen.
Die Umsatzsteuererklärung korrigieren – wo lauert ein besonders hohes Fehlerpotenzial?
Im Zusammenhang mit der Erklärung der Umsatz- und Vorsteuer lauern viele Gefahrenquellen. Aber: Wieso muss man eine Umsatzsteuererklärung korrigieren?
Eine Korrektur findet bekanntermaßen überall dort statt, wo vorher falsche Angaben gemacht wurden. Mit Hinblick auf die Anmeldung der Umsatzsteuer bedeutet dies, dass Fehler unter anderem oft mit einem
- falschen Buchungsvorgang,
- klassischen Zahlendrehern oder einem zu hohen oder
- zu geringen Umsatzsteuersatz zusammenhängen.
Manchmal wurde auch schlicht vergessen, eine Ein- bzw. eine Ausgangsrechnung zu buchen oder das Finanzamt erkennt eine Rechnung nicht an, weil Pflichtangaben fehlen.
All diese Szenarien (und noch viele weitere) können dazu führen, dass eine Umsatzsteuererklärung nachträglich korrigiert werden muss. Die Basis für die sogenannte Jahresumsatzsteuererklärung bilden die entsprechenden Voranmeldungen. Diese müssen – je nach Umsatzhöhe – entweder monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden. Schleicht sich hier ein Fehler ein, zieht dieser sich bis zur Jahresmeldung durch.
Dementsprechend ist es wichtig, Fehler von Vornherein zu vermeiden bzw. direkt nach dem Auftreten zu korrigieren. Eine offizielle Frist hierfür gibt es nicht. Manche Fehler werden früher, manche später entdeckt. Seitens des Finanzamts ist lediglich vorgeschrieben, dass nach dem Erkennen der Falschbuchung (bzw. der ausgebliebenen Buchung) gehandelt werden muss.
Wie wird das Korrigieren der Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt bewertet?
Es mag sich im ersten Moment ein wenig streng anhören, gilt jedoch seit einer steuergesetzlichen Änderung aus dem Jahre 2011 als Tatsache:
Wer seine Umsatzsteuererklärung im Nachhinein berichtigt, zeigt sich in gewisser Weise selbst an.
Daher ist es als Unternehmer spätestens jetzt unerlässlich, im zweiten Schritt unbedingt darauf zu achten, dass nun tatsächlich alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ansonsten ist es möglich, dass das Finanzamt einen Verdacht auf Steuerhinterziehung hegt und vergleichsweise rasch weitere Schritte einleitet.
Wer hier weitestgehend auf der sicheren Seite sein möchte und daher Wert auf eine maximale Übersicht seiner Daten legt, sollte unbedingt auf die Vorteile einer passenden Umsatzsteuer Software setzen. So bietet beispielsweise hellotax die Möglichkeit des manuellen Uploads. Der Vorteil hierbei ist, dass Dokumente, wie zum Beispiel Rechnungen und Quittungen, ganz einfach nachträglich hochgeladen werden können. Ein „netter Nebeneffekt“: Die betroffenen Unterlagen werden vom System automatisch auf ihre Richtigkeit geprüft, so dass beispielsweise auch Pflichtangaben abgerufen werden. Hierbei handelt es sich um eine einfache und besonders übersichtliche Methode, die dabei helfen kann, die Korrektur einer Umsatzsteuererklärung vollkommen unkompliziert in die Wege zu leiten.
Umsatzsteuererklärung über Elster korrigieren – So geht’s!
Das Korrigieren der Umsatzsteuererklärung ist nicht schwer und meist binnen weniger Augenblicke erledigt. Aber wie kann man eine Umsatzsteuererklärung korrigieren? Und woher weiß das Finanzamt überhaupt, dass es sich um eine Korrektur handelt?
Als wichtige Grundregel gilt hierbei, dass Umsatzsteuer, die beispielsweise in einem veranlagten Zeitraum zu wenig gezahlt wurde, nicht durch eine entsprechende Mehrzahlung im folgenden Zeitraum korrigiert werden kann.
Hier ist es unerlässlich, sich in der entsprechenden Korrektur auf den betreffenden Zeitraum der fehlerhaften Meldung zu beziehen, so dass klar ersichtlich wird, in welcher Zeitspanne der Fehler geschehen ist.
Dank einer weitestgehend selbsterklärenden Menüführung und einer leichten Bedienbarkeit lassen sich Korrekturen via Elster ganz einfach vornehmen.
Schritt für Schritt Anleitung zur Korrektur der Umsatzsteuer über Elster
Mit der folgenden Schritt-für-Schritt Anleitung stellt das Übermitteln der entsprechend korrigierten Werte kein Problem mehr dar:
- Rufe die Seite unter https://www.elster.de/eportal/start auf.
- Wähle das Online-Formular aus, mit dessen Hilfe die klassische USt.-Voranmeldung ausgefüllt wird.
- Mit Hilfe der Kopfzeile (Feld 10) und der Zeile „berichtige Anmeldung“ kannst du auf die entsprechende Korrektur hinweisen, indem du hier eine „1“ einträgst. Somit weiß das Finanzamt, dass bereits eine Voranmeldung für den betreffenden Zeitraum abgegeben wurde. Dementsprechend ist es besonders wichtig, beim neuen Ausfüllen den Abrechnungszeitraum anzugeben. Nur so kann das Finanzamt erkennen, dass es sich hierbei um eine nachträgliche Korrektur handelt.
- Fülle das Formular entsprechend der neuen Gegebenheiten bzw. der Korrektur aus.
- Überprüfe deine Angaben am besten noch einmal final.
- Verschicke das Formular via Elster.
Fazit
Wie du siehst, ist das Korrigieren der Umsatzsteuererklärung kein großer Akt. Trotzdem ist er besonders wichtig, denn Fehler birgen immer die Gefahr, dass das Finanzamt sie als bewusste Täuschung auslegen kann. Daher solltest du Falschangaben umgehend korrigieren, sobald sie dir bekannt werden. Fest steht: Für die zuständigen Finanzämter stellt der Umgang mit korrigierter Vor- und Umsatzsteuer keine Ausnahme dar. Der – oft hektische – Unternehmensalltag macht es immer wieder nötig, dass nachgebessert werden muss. Besonders wichtig ist es in diesem Fall jedoch, schnell zu reagieren und so den Fehler zeitnah zu beheben.