- Lagerst du Waren in Frankreich?
- Verkaufst du Waren an französische Kunden?
- Bist du Teil eines Fulfilled-by-Amazon-Programms?
Eine Umsatzsteuerregistrierung ist für alle Unternehmen erforderlich, die an französische Kunden verkaufen oder Waren in Lagerhäusern in Frankreich lagern. Wenn du Hilfe bei der Umsatzsteuerregistrierung, der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen oder der Kommunikation mit dem französischen Finanzamt benötigst, kontaktiere uns noch heute. Das hellotax-Team hilft dir bei allen umsatzsteuerlichen Fragen und Aufgaben in Österreich.
Dominik Larcher
Last Updated on 2 May 2022Warum muss ich mich umsatzsteuerlich registrieren
und eine UST-ID in Frankreich erhalten?
Fall 1: Du überschreitest beim Verkauf an französische Kunden die EU-weite Lieferschwelle
- Überschreitet der Nettoumsatz im Fernabsatz die EU-weite Schwelle von 10.000 €, unterliegst du in allen Ländern, in denen du an Privatkunden verkaufst, der Umsatzsteuer.
- Das bedeutet, dass eine Umsatzsteuerregistrierung und die anschließende Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bei den örtlichen Finanzbehörden obligatorisch sind.
- Der Schwellenwert gilt auch EU-weit, also als Summe der Fernabsatzverkäufe in mehrere Länder zusammen. Die Teilnahme am OSS-Programm befreit jedoch von individuellen Umsatzsteuer-Registrierungen.
USt-Nummer in Frankreich registrieren
USt-Voranmeldung in Frankreich einreichen
Fall 2: Du lagerst deine Waren in Frankreich
- Ein weiterer Grund für eine Umsatzsteuerregistrierung in Frankreich ist die Lagerung von Waren.
- Wenn Waren entweder unabhängig oder in Lagern eines Fulfillment-Programms oder Partners gelagert werden, unterliegen sie der Umsatzsteuer im Land der Lagerung.
- Dann musst du dich nicht nur registrieren, sondern in Frankreich auch Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Fall 3: Du nimmst an einem FBA-Programm teil, das Frankreich beinhaltet
- Ähnlich wie bei der Lagerung durch einen Fulfillment-Anbieter musst du dich auch bei Teilnahme am Amazon-Fulfillment für die Umsatzsteuer in Frankreich registrieren
- Durch die Teilnahme an einem Fulfilled-by-Amazon-Programm ermächtigt du Amazon dazu, deine Waren in einer Vielzahl von Ländern zu lagern. Im Rahmen des PAN-EU-Programms werden Waren beispielsweise in Spanien, Frankreich und Italien gelagert.
- In diesem Fall weißt du vielleicht nicht, dass deine Waren in Frankreich gelagert werden, aber es könnte der Fall sein. Aus diesem Grund musst du unter anderem eine französische Umsatzsteuerregistrierung einreichen.
Verkaufst du im Fernabsatz an französische Kunden? Lagerst du deine Waren in Frankreich über einen Fulfillment-Anbieter oder Amazon? Dann ist eine Umsatzsteueranmeldung beim französischen Finanzamt erforderlich. Unser Team von hellotax kümmert sich nicht nur um deine Umsatzsteueranmeldung, sondern auch um die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen. Buche noch heute einen Beratungstermin mit uns oder überzeuge dich von all unseren Dienstleistungen.
Wie funktioniert die Umsatzsteuerregistrierung
in Frankreich?
Eine Umsatzsteueranmeldung erfolgt in der Regel beim französischen Finanzamt, dem „Service des Impôts des Entreprises“ (SIE). Die Antragsformulare sind auf Englisch verfügbar, müssen jedoch auf Französisch ausgefüllt werden! Wenn du keine guten Kenntnisse der französischen Sprache hast, solltest du mit einem Übersetzer oder Vertreter zusammen arbeiten. Oder nutze unsere hellotax Umsatzsteuer-Software und erledigen Sie Ihre Registrierung mit wenigen Klicks.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Natürliche Person: Personalausweis (Kopie)
- Juristische Person: Satzung (Kopie)
- Handelsregister (Kopie)
- Nachweis einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ihrem Herkunftsland
- Nachweis der Geschäftstätigkeit in Frankreich (z.B. Rechnungen, Verträge)
- Wird der Antrag von einem Bevollmächtigten gestellt, müssen Sie die Originalvollmacht (Désignation d’un mandataire) beifügen.
Einige der Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer in die französische Sprache übersetzt und von einem vereidigten Notar beglaubigt werden! Sobald du deine Registrierung abgeschlossen hast erhälst du eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Welches Format hat die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Frankreich?
Name | TVA intracommunautaire (ID. TVA) |
Ländercode | FR |
Format | FR + 11 Zeichen |
Beispiel | FR12345678901 |
Melde dich rechtzeitig an, um Probleme mit den französischen Steuerbehörden oder Bußgelder zu vermeiden. Du kannst deine Umsatzsteuerregistrierung in Frankreich vereinfachen, indem du das hellotax Automatisierungs-Tool verwendest. Dadurch kannst du Umsatzsteuerzahlungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und die Korrespondenz mit den Behörden automatisieren. Schau es dir jetzt an!
Fernabsatz nach Frankreich
und die EU-weite Lieferschwelle
Bis vor kurzem war eine Umsatzsteuerregistrierung in Frankreich erforderlich, wenn der Umsatz nach Frankreich die französische Schwelle für den Fernabsatz von 35.000 € überschritten hatte. Seit Juli 2021 wurden jedoch länderspezifische Schwellenwerte durch eine EU-weite Fernabsatzschwelle von 10.000 € ersetzt. Alle Verkäufe, die bis zum Überschreiten dieser Schwelle getätigt werden, werden mit dem Umsatzsteuersatz des Heimatlandes besteuert und die Umsatzsteuer wird dort abgeführt. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Umsatzsteuerregistrierungen erforderlich sind. Sobald jedoch ein Verkauf die Lieferschwelle überschreitet, werden in allen Ländern, in die Waren verkauft werden, Registrierungen für die Umsatzsteuer verpflichtend. Dann müssen die Verkäufe auch mit den entsprechenden ausländischen Umsatzsteuersätzen besteuert, die Umsatzsteuer an die jeweiligen Finanzämter abgeführt und Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden.
Achtung: Bis Juli 2021 mussten Distanzhändler länderspezifische Schwellenwerte beachten und sich für Länder einzeln registrieren. Da die neuen Lieferschwelle EU-weit gilt, können nun mehrere Umsatzsteuerregistrierungen gleichzeitig fällig werden.
Beispiel: Du bist Händler aus Deutschland mit einem Jahresnettoumsatz von insgesamt 11.000 €. Davon entfallen 6.000 € auf Verkäufe nach Polen, 3.000 € auf Verkäufe nach Spanien und 2.000 € auf Verkäufe nach Frankreich. Da der Gesamtumsatz die Lieferschwelle überschreitet, bist du in allen drei Ländern umsatzsteuerpflichtig. Allerdings müssen nicht alle Verkäufe mit dem polnischen, spanischen und französischen Umsatzsteuersatz besteuert werden. Wurden Anfang des Jahres die Verkäufe nach Polen und Spanien getätigt und folgten daraufhin nur noch die Verkäufe nach Frankreich, so unterliegt die Hälfte davon dem französischen Umsatzsteuersatz. Alle bisherigen Verkäufe, einschließlich der ersten 1.000 € in Frankreich, werden mit dem deutschen Umsatzsteuersatz besteuert, da diese Verkäufe vor dem Überschreiten der 10.000 €-Schwelle erfolgten.
Wie ändert das OSS-Programm die
Umsatzsteuer-Registrierungspflichten?
Für Fernverkäufer, die Teil des One-Stop-Shops sind, entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung in Frankreich. Bei der Verwendung des OSS anstelle des Schwellenwerts gibt es zwei wesentliche Unterschiede. Zunächst müssen alle Verkäufe, auch bereits der erste, mit den länderspezifischen Umsatzsteuersätzen besteuert werden, beispielsweise dem französischen von 20%. Zum anderen werden alle Umsatzsteuerschulden direkt an das Finanzamt im Heimatland des Unternehmens abgeführt. Diese Behörden kümmern sich dann um die Umverteilung der Gelder an die Länder, in die die Waren verkauft wurden.
Achtung: Diese Ausnahme von der Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung gilt nur, wenn der Verkäufer nicht in Frankreich lagert. Sobald Waren in Frankreich eingelagert werden, sei es eigenständig oder über einen Fulfillment-Anbieter oder ein Programm, ist eine französische Umsatzsteuerregistrierung wieder verpflichtend. Eine zusätzliche Umsatzsteuervoranmeldung und die direkte Zahlung der Umsatzsteuer an die französischen Behörden sind ebenfalls obligatorisch.
Beispiel: Im Falle der OSS-Nutzung muss der in Frankreich, Spanien und Polen tätige deutsche Fernabsatzverkäufer sofort die französischen, spanischen und polnischen Umsatzsteuersätze verwenden. Alle Umsatzsteuerbeträge werden dann an das deutsche Finanzamt abgeführt. Der Verkäufer muss sich in Frankreich und den anderen Ländern nicht für die Umsatzsteuer registrieren.
OSS klingt interessant für dich? Du benötigst Hilfe bei der OSS-Registrierung? Keine Bange! Das hellotax-Team kann dir bei der Entscheidung zwischen der Lieferschwelle und dem One-Stop-Shop helfen und dich bei der Erfüllung aller Umsatzsteuerpflichten in Frankreich unterstützen.
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FAQ
Der Standard-Umsatzsteuersatz in Frankreich beträgt 20 % und gilt für Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Satz von 10 % gilt beispielsweise für bestimmte Lebensmittel oder bestimmte alkoholfreie Getränke. Der zweite ermäßigte Satz von 5,5% gilt z.B. in Schulkantinen oder Wasserversorgung. Es gibt einen weiteren ermäßigten Satz von 2,1%, der für einige Zeitungen und Zeitschriften oder den Eintritt zu einigen kulturellen Veranstaltungen gilt. Der innergemeinschaftliche Verkehr (ohne Straßen- und Binnenschifffahrt) wird mit 0 % besteuert.
Alle in Frankreich umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen beginnen mit einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen. Wenn die Umsatzsteuerschuld pro Jahr unter 4.000 € liegt, können stattdessen vierteljährliche Erklärungen eingereicht werden.
Monatliche und vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen müssen in Frankreich zwischen dem 15. und 24. des Folgemonats, der auf die letzte Steuerperiode folgt, eingereicht werden. Beispiel: zwischen dem 15. bis 24. Februar für die Monatsrendite für Januar oder 15. bis 24. April für die vierteljährliche Rendite des ersten Quartals.
Nachdem alle Unterlagen bei den Behörden eingereicht und der Registrierungsprozess abgeschlossen ist, dauert es ca. 15 Wochen, bis Sie Ihre französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten. Diese lange Wartezeit steht im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und dem zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Finanzbehörden.