- Lagerst du Waren in Österreich?
- Verkaufst du Waren in Österreich?
- Bist du Teil eines FBA-Programms?
Wenn du in Österreich lagerst oder Waren an österreichische Kunden verkaufst, musst du dich in Österreich umsatzsteuerlich registrieren. Das hellotax Team kann dir nicht nur dabei helfen, sondern auch bei der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und der Kommunikation mit dem österreichischen Finanzamt. Wir unterstützen dich in allen umsatzsteuerlichen Angelegenheiten.
Dominik Larcher
Last Updated on 2 May 2022Warum muss ich mich in
Österreich umsatzsteuerlich registrieren?
Fall 1 – Du lagerst Waren in Lagerhäusern in Österreich
- Eine Umsatzsteuerregistrierung in EU-Ländern ist erforderlich, wenn du Waren in einem bestimmten Land lagern.
- Dies gilt auch für Österreich. Sobald deine Waren dort gelagert werden, musst du dich bei den österreichischen Behörden umsatzsteuerlich anmelden.
- Die Registrierung ist erforderlich, unabhängig davon, ob die Ware selbstständig gelagert wird oder über einen Fulfillment-Dienstleister mit Lager in Österreich.
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Fall 2 – Du nimmst an einem Fulfilled-by-Amazon-Programm teil
- Die Regeln im Bezug auf Lagerung gelten auch für Fulfillment-Programme, wie beispielsweise die FBA-Programme von Amazon.
- Durch die Teilnahme an einem dieser Programme genehmigst du die Lagerung deiner Waren in einer Vielzahl von Ländern. Im Rahmen des PAN-EU-Programms werden Waren beispielsweise in einer Vielzahl westeuropäischer Länder gelagert, darunter Spanien, Frankreich und Italien.
- Wenn Österreich an einem Programm teilnimmt, musst du dich dort umsatzsteuerlich registrieren, da Ihre Waren möglicherweise in Österreich gelagert werden.
Fall 3 – Du verkaufst Waren an österreichische Kunden und überschreitest die EU-weite Schwelle für den Fernverkauf
- Ein weiterer Grund für die Umsatzsteuerpflicht ist die Überschreitung der EU-weiten Schwelle für den Fernabsatz von 10.000 €.
- Wird diese Schwelle EU-weit überschritten, d. h. durch Verkäufe in ein oder mehrere EU-Länder zusammengenommen, wird eine Umsatzsteuerregistrierung in all diesen Ländern obligatorisch. Möglicherweise musst du auch Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen einreichen.
- Wenn du dich jedoch für die Teilnahme am OSS-Programm entscheidest und keine Waren in Österreich lagerst, musst du dich in Österreich nicht umsatzsteuerlich registrieren, die Waren jedoch entsprechend besteuern.
Du verkaufst in großem Umfang im Fernabsatz oder lagerst Waren in Lagerhäusern in Österreich? Dann musst du dich in Österreich umsatzsteuerlich anmelden oder dich für das OSS-Programm anmelden. Wenn du Waren lagerst, musst du möglicherweise auch mit der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen beginnen. Verwirrt? Keine Bange! Unser Team von hellotax unterstützt dich bei der Registrierung für die entsprechenden Identifikationsnummern und bei der Einreichung bei den entsprechenden Finanzbehörden. In der Zwischenzeit kannst du dich weiterhin auf den Ausbau deines Geschäfts in Österreich konzentrieren.
Wie funktioniert die
Umsatzsteuerregistrierung in Österreich
Sobald du die Lieferschwelle erreichst oder überschreitest, ist eine Registrierung für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich erforderlich. Für die Registrierung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Österreich musst du die Website des „Bundesministeriums für Finanzen der Republik Österreich“ besuchen und das Formular U15 ausfüllen und absenden. Bitte beachte, dass dieses Formular nur in deutscher Sprache existiert! Wenn du selbst kein Deutsch sprichst, beauftrage am Besten einen Übersetzer oder Vertreter mit der Abwicklung Ihrer Umsatzsteuer in Österreich oder nutze einfach unsere hellotax Umsatzsteuer-Software und automatisiere deine Umsatzsteuerabgaben mit hellotax.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eine Mustersignatur im Original
- Umsatzsteuerbescheinigung zum Nachweis der Umsatzsteuerregistrierung im EU-Ausland, ggf. (Kopie)
- Satzung (Kopie)
- Auszug aus dem nationalen Handelsregister des Unternehmens (Kopie)
Einige der Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer in die österreichische Sprache übersetzt und von einem vereidigten Notar beglaubigt werden! Sobald du deine Registrierung abgeschlossen hast erhälst du eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Wie sieht eine Umsatzsteuernummer in Österreich aus?
Name | Umsatzsteuernummer (UID-Nummer) |
Ländercode | AT |
Format | AT + U + 8 Zeichen |
Beispiel | ATU12345678 |
Um Probleme mit dem österreichischen Finanzamt zu vermeiden, beachte am besten die Vorschriften bezüglich Lagerung, Lieferschwelle und OSS. Wenn du Umsatzsteuerzahlungen verrichten musst können statt dir unser hellotax Team und unser Umsatzsteuer-Automatisierungstool den größten Teil der Arbeit übernehmen.
Schau es dir jetzt an!
Die EU-weite Lieferschwelle und
Fernabsatz nach Österreich
Wie bereits erwähnt, ist ab dem EU-weiten Schwellenwert von 10.000 € für den Fernabsatz eine Umsatzsteuerregistrierung in allen Ländern, in denen du tätig bist verpflichtend. Bis Juli 2021 wurden länderspezifische Schwellenwerte, wie der österreichische von 35.000 €, verwendet, um die Umsatzsteuerpflicht in jedem Land zu ermitteln. Aber seither ist das Nettovermögen des Fernabsatzes insgesamt, also in alle europäischen Länder zusammen, ausschlaggebend. Bleibt der Umsatz unterhalb dieser Grenze, können alle Waren mit dem Umsatzsteuersatz des Heimatlandes des Unternehmens besteuert werden und die Umsatzsteuer wird an das Finanzamt im Heimatland abgeführt. Sobald der Schwellenwert erreicht ist, muss jeder weitere Euro mit dem Umsatzsteuersatz des Landes besteuert werden, in das die Ware verkauft wird. In diesem Fall sind die Umsatzsteuerregistrierung sowie die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen in jedem dieser Länder obligatorisch.
Achtung: Es ist nicht mehr notwendig, in jedem Land individuelle Schwellenwerte zu erreichen. Das maßgebende Nettovermögen des Fernabsatzes ist vielmehr die Summe aller Fernabsatzverkäufe in europäische Länder zusammen. Wird die Schwelle von 10.000 € durch regelmäßige Verkäufe nach Frankreich, Spanien und Österreich zusammen erreicht, müssen Sie sich in allen drei Ländern umsatzsteuerlich registrieren.
Beispiel: Du bist ein Händler aus Deutschland und verkaufst nach Frankreich, Spanien und Österreich. Dein Jahresnettoumsatz beträgt 11.000 € und liegt damit über dem EU-weiten Schwellenwert. 6.000 € Umsatz werden in Frankreich, 3.000 € in Spanien und 2.000 € in Österreich getätigt und da du die Schwelle überschreitest, musst du dich in allen drei Ländern umsatzsteuerlich registrieren. Die ersten 10.000 € werden noch mit dem deutschen Umsatzsteuersatz besteuert, aber jeder weitere Verkauf muss separat besteuert werden. Wenn du zuerst alle Verkäufe nach Frankreich und Spanien getätigt hast und anschließend nur noch nach Österreich verkaufst, musst du die Hälfte dieser Verkäufe im Wert von 1.000 € mit dem österreichischen Umsatzsteuersatz besteuern.
Was passiert, wenn ich am
OSS-Programm teilnehme?
Mit der Registrierung für den One-Stop-Shop entfällt die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 €. Bei Nutzung des One-Stop-Shops wird jeder Fernabsatz von B2C-Waren oder Dienstleistungen mit landesspezifischen Umsatzsteuersätzen besteuert, bei Verkäufen nach Österreich regulär mit 20 %. Auf der Plusseite wird die Umsatzsteuer an das Finanzamt im Heimatland des Unternehmens abgeführt. Sie verteilen dann die korrekten Beträge an die Behörden der Länder, denen die Umsatzsteuer geschuldet ist. Das bedeutet auch, dass die individuelle Umsatzsteueranmeldung und die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen im Ausland entfallen.
Achtung: Während bei der Nutzung von OSS für den Fernabsatz zunächst keine Umsatzsteueranmeldung erforderlich ist, ändert sich die Situation mit der Einlagerung der Waren. Die Lagerung von Waren erfordert immer eine ausländische Umsatzsteuerregistrierung. Werden gelagerte Waren dann an Kunden im gleichen Land verkauft, z.B. in österreichischen Lagerhäusern gelagerte Waren an österreichische Endverbraucher, müssen diese Verkäufe in einer österreichischen Umsatzsteuervoranmeldung deklariert und der Umsatzsteuerbetrag direkt an das österreichische Finanzamt abgeführt werden.
Beispiel: Wenn der deutsche Distanzhändler aus dem obigen Beispiel OSS verwendet, muss jeder Verkauf, einschließlich der Verkäufe, die die ersten 10.000 € Umsatz ausmachen, mit dem französischen, spanischen und österreichischen Umsatzsteuersatz besteuert werden. Die gesamte Umsatzsteuer wird jedoch an das deutsche Finanzamt abgeführt. Anschließend senden die deutschen Behörden die korrekten Umsatzsteuerbeträge an die französischen, spanischen und österreichischen Behörden. Der deutsche Verkäufer muss sich in Österreich nicht umsatzsteuerlich registrieren.
Überwältigt? Keine Bange! Unser Team von hellotax kann dir nicht nur bei der Entscheidung helfen, ob OSS eine gute Wahl für dein Unternehmen ist. Wir können dir auch dabei helfen, die Umsatzsteuerpflichten in mehreren Ländern zu bewältigen und sicherzustellen, dass du die Umsatzsteuervorschriften einhältst!
Hellotax One-Stop-Shop Lösung
- Automatisierte Identifizierung von B2C-Verkäufen
- Automatisierte Ermittlung deiner Steuersätze
- Abwicklung von OSS-Registrierungen und Meldungen
- Qualitätskontrolle für Deine Transaktionen
FAQ
Der Standard-Umsatzsteuersatz in Österreich beträgt 20 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen in Österreich. Die ermäßigte Variante von 13 % gilt beispielsweise für Inlandsflüge oder den Eintritt zu Sportveranstaltungen. Es gibt auch einen 10%-Typ; der gilt beispielsweise für Lebensmittel zum Mitnehmen oder Wasserversorgung. Innergemeinschaftlicher und internationaler Verkehr (keine Straße und Schiene!) wird mit 0% Umsatzsteuersatz besteuert.
Wann Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung in Österreich abgeben müssen, hängt von Ihrem Jahresumsatz ab. Ab einem Umsatz von 100.000 € müssen Sie Ihre Umsatzsteueranmeldung in Österreich monatlich abgeben. Bei einem Umsatz zwischen 30.000 € und 100.000 € erstatten Sie in Österreich vierteljährlich Umsatzsteueranmeldungen. Unterhalb eines Umsatzes von 30.000 € ist lediglich eine jährliche Umsatzsteueranmeldung erforderlich.
Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen sind am 15. Tag des Folgemonats (z.B. 15. Februar für Januar), vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen am 15. Tag des Folgemonats der letzten Steuerperiode (z. B. 15. April für das erste Quartal) und die Jahreserklärung am 30. April oder bei Online-Einreichung am 30. Juni fällig.
Nachdem alle Unterlagen bei den Behörden eingereicht wurden und der Registrierungsprozess abgeschlossen ist, dauert es ca. 5 Wochen, bis Sie Ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten.