- Lagerst du deine Waren in den Niederlanden?
- Verkaufst du deine Waren in den Niederlanden?
- Bist du Teil eines FBA-Programms?
Dann musst du möglicherweise Umsatzsteuervoranmeldungen in den Niederlanden einreichen. Das hellotax Team kann dir bei der Umsatzsteuerregistrierung, Voranmeldung und der Kommunikation mit lokalen Behörden helfen – Wir unterstützen dich bei allen anfallenden umsatzsteuerlichen Aufgaben.
Dominik Larcher
Last Updated on 4 May 2022Wann muss ich in den Niederlanden
Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen?
1. Die überschreitest die EU-weite Lieferschwelle des Versandhandels
- Umsatzsteuervoranmeldungen in den Ländern, in denen du deine Waren verkaufst, sind dann notwendig wenn der Nettoumsatz die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € überschreitet.
- Falls du diesen Umsatz verzeichnen kannst, musst du dich in allen Ländern für die Umsatzsteuer registrieren und Voranmeldungen einreichen.
- Wenn du jedoch am OSS-Programm teilnimmst und nur ins Ausland verkaufst, nicht aber lagerst, gilt diese Regel nicht (siehe unten).
USt-Nummer in Niederlanden registrieren
USt-Voranmeldung in Niederlanden einreichen
2. Deine Waren werden in den Niederlanden gelagert
- Ein weiterer Grund, weshalb du steuerpflichtig sein könntest, ist die Lagerung von Waren in einem EU-Land.
- In diesem Fall musst du dich für die Umsatzsteuer registrieren und auch mit der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen beginnen.
- Dies gilt nicht nur für die unabhängige Lagerung, sondern auch für die Lagerung durch ein Fulfillment-Programm oder durch einen Fulfillment-Anbieter, der über Lager in den Niederlanden verfügt.
3. Du nimmst an einem Fulfilled-by-Amazon-Programm (FBA) teil
- Wenn du über Amazon verkaufst und an einem FBA-Programm teilnimmst, autorisierst du damit die Lagerung deiner Waren in verschiedenen europäischen Ländern.
- Im Rahmen des Mitteleuropäischen Programms (CEE) lagern die Waren beispielsweise in Polen, Tschechien und Deutschland, während Waren im PAN-EU-Programm in einer Vielzahl westeuropäischer Länder gelagert werden.
- Wenn die Niederlande an einem Programm teilnehmen, musst du dich dort für die Umsatzsteuer registrieren, da deine Waren möglicherweise in den Niederlanden gelagert werden.
- Wenn dann Waren aus einem Lager in den Niederlanden an niederländische Kunden verkauft werden, musst du in den Niederlanden Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Du verkaufst mehr als 10.000 € EU-weit im Versandhandel oder lagerst Waren in den Niederlanden? Das bedeutet, dass du dich zuerst in den Niederlanden für die Umsatzsteuer registrieren und dann dort mit der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen beginnen msst. Aber kein Grund zur Sorge! Wenn du uns kontaktierst, können wir dich bei der Abwicklung von Umsatzsteuer-Aufgaben wie Registrierung und UVa unterstützen. Du kannst dich weiterhin darauf konzentrieren, dein Geschäft in den Niederlanden auszubauen.
So reichst du Umsatzsteuervoranmeldungen
in den Niederlanden ein
Umsatzsteuervoranmeldungen in den Niederlanden werden elektronisch über die Website des niederländischen Steueramts mit dem Dokument 14v01 eingereicht und sind vierteljährlich fällig. Wenn ein Unternehmen regelmäßig mehr als 15.000 € Umsatzsteuer zahlen muss oder regelmäßig mit Umsatzsteuerzahlungen in Verzug ist, muss monatlich eine Erklärung abgegeben werden. In beiden Fällen ist die Voranmeldung am letzten Tag des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats fällig.
Um überhaupt Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen zu können, ist eine niederländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich. Diese kann erworben werden, indem ein ausgefülltes Umsatzsteuer-Registrierungsformular, die Umsatzsteuerbescheinigung des Unternehmens, die Satzung und ein Auszug aus dem nationalen Handelsregister des Unternehmens beim niederländischen Finanzamt in Heerlen in den Niederlanden eingereicht werden.
Bei falscher oder verspäteter Abgabe von Voranmeldungen in den Niederlanden wird eine Strafe von bis zu ~ 5.000 € verhängt und ein jährlicher Zins auf die nicht gezahlte Umsatzsteuer erhoben. Der Satz wird jedes Jahr geändert und beträgt derzeit 4%.
Um diese Strafen und Zuschläge zu umgehen, kannst du dich an das helloteam wenden. Wir können dir bei der Registrierung für die Umsatzsteuer und der Einreichung von UVa in den Niederlanden helfen. Das Team und unser Umsatzsteuer-Automatisierungstool stellen sicher, dass du Umsatzsteuer-konform bleibst.
Der EU-weite Schwellenwert und OSS
Im Juli 2021 löste ein EU-weiter Schwellenwert von 10.000 € die bisherigen länderspezifischen Lieferschwellen ab. Statt 100.000 € ist nun eine Umsatzsteuer-Registrierung und die Einreichung von Voranmeldungen in den Niederlanden erforderlich, wenn der Nettoumsatz im B2C-Fernabsatz in europäische Länder flächendeckend 10.000 € übersteigt. Während die ersten 10.000 € mit dem Umsatzsteuersatz des Heimatlandes besteuert werden und die Umsatzsteuer an die dortigen Behörden abgeführt wird, muss jeder weitere Euro mit dem länderspezifischen, zum Beispiel dem niederländischen Steuersatz besteuert und die Umsatzsteuer im Bestimmungsland entrichtet werden.
Nimmt ein Verkäufer am OSS-Programm oder One-Stop-Shop teil, muss jeder Verkauf mit den länderspezifischen Umsatzsteuersätzen besteuert werden. Der EU-weite Schwellenwert ist dann nicht mehr anwendbar. Unterschiedliche Umsatzsteuer-Registrierungen sind dann jedoch nicht mehr erforderlich. Umsatzsteuervoranmeldungen werden zuhause eingereicht und die Umsatzsteuer wird an das Herkunfts- oder Heimatland des Unternehmens abgeführt. Von dort verteilt das Finanzamt das Geld dann an die jeweiligen Finanzämter im Ausland. Dies gilt, solange die Ware nur verkauft und nicht aber im Ausland gelagert wird. Sobald Ware eingelagert wird, ist wieder eine separate Umsatzsteuerregistrierung und UVa erforderlich.
Beispiel: Du bist ein deutscher Versandhändler mit einem Jahresnettoumsatz von 11.000 € durch Verkäufe nach Frankreich, Spanien und in die Niederlande. Wenn du den EU-weiten Schwellenwert verwendest, müssen 1.000 € Umsatz mit länderspezifischen Umsatzsteuersätzen, wie dem niederländischen, besteuert werden und eine Registrierung und Einreichung von Voranmeldungen ist in jedem Land, einschließlich der Niederlande, obligatorisch. Wenn du dich für den OSS registriert hast, werden 11.000 € Umsatz mit ausländischen Umsatzsteuersätzen besteuert, aber die gesamte Umsatzsteuer wird in Deutschland abgeführt und von dort umverteilt. Wenn du jedoch an einem Fulfillment-Programm teilnimmst und Waren möglicherweise in den Niederlanden gelagert werden, musst du dich dennoch in den Niederlanden für die Umsatzsteuer registrieren. Wenn Waren dann von einem niederländischen Lager an niederländische Kunden verkauft werden, ist aufgrund dieser Verkäufe auch in den Niederlanden eine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen.
Verwirrt? Keine Bange! hellotax kann dir bei der Auswahl der Optionen helfen und unterstützt dich bei der Umsatzsteuerregistrierung, den Umsatzsteuervoranmeldungen sowie der Anmeldung zum One-Stop-Shop.
Hellotax One-Stop-Shop Lösung
- Automatisierte Identifizierung von B2C-Verkäufen
- Automatisierte Ermittlung deiner Steuersätze
- Abwicklung von OSS-Registrierungen und Meldungen
- Qualitätskontrolle für Deine Transaktionen
Wann muss ich in den Niederlanden Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen?
Umsatzsteuervoranmeldungen in den Niederlanden, ob monatlich oder vierteljährlich, sind am Ende des Monats nach der Steuerperiode mit dem Dokument 14v01 fällig. Sie können elektronisch über die Website des Finanzamts eingereicht werden.
Einreichung | Häufigkeit | Datum | Formular |
Umsatzsteuervoranmeldung | Monatlich oder Vierteljährlich | Letzter Tag des Folgemonats | 14v01 Dokument im XML Format |
Jährlich | 31. März | 14v01 Dokument im XML Format | |
Anpassung der Umsatzsteuervoranmeldung | Jährlich | 31. März | Zusatzdokument zur Umsatzsteuervoranmeldung im XML Format |
EG-Auflistung | Monatlich, Vierteljährlich, oder Jährlich | 2 Monate nach Ende des Berichtszeitraums | ICP im XML Format |
Intrastat & Extrastat | Monatlich | 10. Werktag nach dem Ende des Berichtszeitraums | Intrastat oder Extrastat Erklärung im vorgegebenen Format |
8. Richtlinie | Jährlich | 1. Oktober des Folgejahres | Version 01 im vorgegebenen Format |
13. Richtlinie | Jährlich | 1. Juli des Folgejahres | Version 01 im vorgegebenen Format |
Häufig gestellte Fragen
Im Allgemeinen müssen Sie in den Niederlanden vierteljährlich Voranmeldung einreichen. Bei wiederholten verspäteten Umsatzsteuerzahlungen oder wenn ein Unternehmen regelmäßig mehr als 15.000 € Umsatzsteuer abführen muss, können monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich sein.
Die Strafen für die verspätete Abgabe niederländischer Umsatzsteuervoranmeldungen können bis zu ~ 5.000 € betragen. Auf fällige Umsatzsteuerbeträge wird zusätzlich ein Zins von derzeit 4% erhoben.
Um eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten und mit der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen in den Niederlanden zu beginnen, müssen Sie ein ausgefülltes Umsatzsteuer-Registrierungsformular und einige andere übersetzte Dokumente zum Nachweis Ihres Unternehmensstatus beim niederländischen Finanzamt in Heerlen in den Niederlanden einreichen.
In den Niederlanden beträgt der reguläre Umsatzsteuersatz für Waren und Dienstleistungen 21 %. Auf einige Lebensmittel, Wasserversorgung, Arzneimittel, Transport, Zeitungen, kulturelle Dienstleistungen, einige Bau-, Bekleidungs-, Dekorations- und Sammlerartikel wird ein ermäßigter Satz von 9% erhoben.