{"id":64755,"date":"2020-02-24T13:07:02","date_gmt":"2020-02-24T12:07:02","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.hellotax.com\/blog\/?page_id=64755"},"modified":"2022-04-04T11:17:36","modified_gmt":"2022-04-04T09:17:36","slug":"rechnung-ohne-umsatzsteuer-4","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hellotax.com\/blog\/rechnung-ohne-umsatzsteuer-4\/","title":{"rendered":"Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellen: Kleingewerbe, Formulierung der Steuerbefreiung &#038; Regelungen mit dem EU Ausland"},"content":{"rendered":"\n<p>Bei der Rechnungsstellung m\u00fcssen Unternehmer und Freiberufler in Deutschland nicht zwingend die Umsatzsteuer (umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bekannt) ausweisen. Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellen &#8211;  Ob und wann ein Unternehmer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausweisen kann, h\u00e4ngt von einigen Aspekten ab. Beispielsweise sind Unternehmen, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen, nicht umsatzsteuerpflichtig und demnach von der Ausweisung der Umsatzsteuer befreit: Sie stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"536\" src=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Rechnung-Ohne-Umsatzsteuer-1024x536.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-64758\" srcset=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Rechnung-Ohne-Umsatzsteuer-1024x536.jpg 1024w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Rechnung-Ohne-Umsatzsteuer-300x157.jpg 300w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Rechnung-Ohne-Umsatzsteuer-768x402.jpg 768w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Rechnung-Ohne-Umsatzsteuer.jpg 1200w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Kleinunternehmen sind jedoch nicht zwingend von der Umsatzsteuer befreit: Entweder weisen die Unternehmen die Umsatzsteuer freiwillig auf der Rechnung aus oder sie \u00fcberschreiten die j\u00e4hrliche Umsatzgrenze, sodass die Kleinunternehmerregelung hierdurch aufgehoben wird. Auf den Umsatzsteuerausweis kann aber auch bei Exporten oder besonderen Dienstleistungen f\u00fcr Kunden aus dem Ausland, sowie bei inl\u00e4ndischen Rechnungen verzichtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Genauere Regelungen zu Rechnungen ohne Umsatzsteuer und Situationen, in denen Unternehmer umsatzsteuerbefreit agieren, findest du im folgenden Artikel. Au\u00dferdem k\u00f6nnen dir unsere Umsatzsteuer-Experten genauere und individuelle Informationen zu deinem Business geben und dir bei der Automatisierung der Umsatzsteuer-Prozesse durch unsere hellotax <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/vat-software\/\">USt.-Software<\/a> helfen. 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Hierdurch soll es den Unternehmen erm\u00f6glicht werden, ihr Business solide aufzubauen. Diese Kleinunternehmerregelung ist vom Umsatzsteuergesetz (UStG) in \u00a719 festgehalten. Dort ist gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen als Kleingewerbe eingestuft wird und demnach von der Umsatzsteuer befreit wird. Eine f\u00fcr die <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/vat-solution\/\">Umsatzsteuer registrierte<\/a> Unternehmung ist demnach als Kleingewerbe anzusehen, sofern der Vorjahresumsatz die Umsatzgrenze von 22.000,- EUR nicht \u00fcberschreitet.<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201e<\/em><strong><em>Wichtig:<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Im Umsatzsteuergesetz \u00a719 Besteuerung der Kleinunternehmer gab es im Jahr 2020 eine gesetzliche \u00c4nderung. Hierbei wurde die Vorjahresumsatzgrenze von 17.000 EUR auf 22.000 EUR angehoben. Die neue Kleinunternehmerregelung greift bereits f\u00fcr das abgeschlossene Gesch\u00e4ftsjahr 2019. Demnach k\u00f6nnen Unternehmen auch von der Kleinunternehmerregelung bei \u00dcberschreitung der Umsatzgrenze von 17.000 EUR Gebrauch machen. Die Regelung wird erst aufgehoben und das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig sobald die Umsatzgrenze von 22.000 EUR \u00fcberschritten ist.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellen &#8211; Sofern die Voraussetzungen f\u00fcr die Kleinunternehmerregelung erf\u00fcllt sind, kann das Unternehmen von dieser Gebrauch machen und sich somit von der Ausweisung der Mehrwertsteuer befreien lassen. Demnach kann der Unternehmer Rechnungen ohne <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/umsatzsteuer-id\/\">Umsatzsteuer-ID<\/a> ausstellen. Diese Steuerbefreiung ist jedoch freiwillig und keine Pflicht f\u00fcr den Unternehmer. Unternehmen, die zwar alle Voraussetzungen f\u00fcr die Einstufung als Kleinunternehmer erf\u00fcllen, k\u00f6nnen die Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen. Der Unternehmer erlangt somit Vorteile f\u00fcr seine gesch\u00e4ftlichen Beziehungen: Er ist vorsteuerabzugsberechtigt und kann die gezahlte Umsatzsteuer von Eingangsrechnungen mit seiner ausgewiesenen Umsatzsteuer verrechnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-hinweis-auf-steuerbefreiung-in-rechnung-verpflichtung-und-formulierung\">Hinweis auf Steuerbefreiung in Rechnung: Verpflichtung und Formulierung<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein klassischer Fehler bei der Rechnungsstellung ist, dass die nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer oder Freiberufler zwar keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen, aber die hierf\u00fcr notwendigen Rahmenbedingungen nicht einhalten. Ob Freiberufler, Unternehmer oder Handwerker, alle sind verpflichtet, bei Rechnungen ohne Umsatzsteuer explizit auf die Steuerbefreiung zu verweisen. Diese Pflicht ergibt sich aus \u00a714 Absatz 4 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz. Eine exakte Formulierung zur Begr\u00fcndung der Steuerbefreiung in Rechnungen ist vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Nichtsdestotrotz muss darauf geachtet werden, dass beim Hinweis auf die Steuerbefreiung explizit Bezug zum \u00a719 des Umsatzsteuergesetzes genommen wird. Folgende Formulierungen k\u00f6nnen beispielsweise f\u00fcr die Begr\u00fcndung verwendet werden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Es wird gem\u00e4\u00df \u00a719 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben.<\/li>\n\n\n\n<li>Nach \u00a719 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz nicht umsatzsteuerpflichtig.<\/li>\n\n\n\n<li>Gem\u00e4\u00df \u00a719 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Rechnungsbetrag enth\u00e4lt gem\u00e4\u00df \u00a719 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Merke:<br><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Eine fehlende Angabe zur Steuerbefreiung und die hiermit einhergehende fehlende Ausweisung der Umsatzsteuer kann im Business-to-Business zu Fragen f\u00fchren und wirkt unprofessionell.\u00a0<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Unklarheiten, ob die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erf\u00fcllt sind, sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-das-reverse-charge-verfahren-rechnung-ohne-umsatzsteuer-nach-13b-umsatzsteuergesetz\">Das Reverse-Charge-Verfahren: Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellen nach \u00a713b Umsatzsteuergesetz<\/h2>\n\n\n\n<p>Auch Unternehmen, die gesetzlich nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegen, k\u00f6nnen in speziellen Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4llen Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellen. Dies ist beispielsweise dann m\u00f6glich, wenn das im Inland ans\u00e4ssige rechnungsstellende Unternehmen mit einem Unternehmen aus dem EU-Ausland eine Gesch\u00e4ftsbeziehung unterh\u00e4lt. Diese Konstellation wird auch als <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/reverse-charge-verfahren\/\">Reverse-Charge-Verfahren<\/a> umschrieben.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Reverse-Charge-Verfahren umschreibt die Umkehrung der Steuerschuld. Demnach ist der K\u00e4ufer (Leistungsempf\u00e4nger) und nicht der Verk\u00e4ufer (Leistungserbringer) verpflichtet, die Umsatzsteuer rechtm\u00e4\u00dfig an den Fiskus abzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch in dieser Konstellation gilt die Hinweispflicht auf der Rechnung. Formulierungen k\u00f6nnen beispielsweise wie folgt lauten:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Es wird keine Umsatzsteuer erhoben, da die Steuerschuld beim Leistungsempf\u00e4nger liegt (Reverse-Charge-Verfahren).<\/li>\n\n\n\n<li>Gem\u00e4\u00df Reverse-Charge-Verfahren wird keine Umsatzsteuer erhoben.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-umsatzsteuerfreie-rechnungen-fur-freiberufler\">Umsatzsteuerfreie Rechnungen f\u00fcr Freiberufler<\/h2>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend f\u00fcr grunds\u00e4tzlich umsatzsteuerpflichtigen Leistungen aufgrund der Kleinunternehmerregelung lediglich die Umsatzsteuer nicht erhoben wird, existieren vielf\u00e4ltige Lieferungen und sonstige Leistungen, die vom Gesetzgeber explizit umsatzsteuerfrei sind. Die umsatzsteuerfreien Leistungen sind <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ustg_1980\/__4.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">in \u00a7 4 Umsatzsteuergesetz geregelt<\/a>. So sind beispielsweise<br><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>medizinische und pflegetechnische Einrichtungen wie Krankenh\u00e4user oder Pflegeheime,<\/li>\n\n\n\n<li>kulturelle Einrichtungen,<\/li>\n\n\n\n<li>Bildungstr\u00e4ger und Schulen, sowie auch<\/li>\n\n\n\n<li>gemeinn\u00fctzige, kirchliche oder politische Einrichtungen<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>von der Umsatzsteuer befreit. Solche Organisationen stellen ihren Patienten, Klienten oder Mitgliedern f\u00fcr Leistungen keine Umsatzsteuer in Rechnung.&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren gibt es eine Sonderregelung: Sofern umsatzsteuerpflichtige Unternehmen f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Einrichtungen sowie Vereine oder f\u00fcr Bildungs-, Kultur-, und Wohlfahrtseinrichtungen t\u00e4tig sind, so d\u00fcrfen diese bei der Rechnungsstellung auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichten. Dennoch gilt: Die gleichen Leistungen sind im Normalfall steuerbar und demnach ist die Ausweisung der Umsatzsteuer f\u00fcr Organisationen verpflichtend. Solch eine Konstellation tritt beispielsweise ein:<br><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Wenn Selbst\u00e4ndige Lehrt\u00e4tigkeiten \u00fcbernehmen, die unmittelbar dem Schuld- und Bildungszweck dienen.<\/li>\n\n\n\n<li>Sobald freiberufliche K\u00fcnstler, Musiker oder Schauspieler f\u00fcr staatliche Einrichtungen t\u00e4tig werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>F\u00fcr beide oben genannte Szenarien ist die Bescheinigung des Auftraggebers zwingend notwendig. Erst wenn diese vorliegt, kann der Leistungserbringer bei der Rechnungsstellung auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-grenzuberschreitende-warenlieferungen-rechnung-im-eu-ausland-ohne-umsatzsteuer-ausweisen\">Grenz\u00fcberschreitende Warenlieferungen: Rechnung im EU Ausland ohne Umsatzsteuer ausweisen<\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind die Exporte in das Ausland von der Umsatzsteuer befreit. Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet bei Warenlieferungen zwischen der Ausfuhr in das EU-Ausland und in Nicht-EU-L\u00e4nder. In beiden Konstellationen ist die Ausfuhr steuerfrei. Zudem wird zwischen Verbrauchern und Gesch\u00e4ftskunden unterschieden. Auch hier ist die Ausfuhr in beiden F\u00e4llen umsatzsteuerfrei, vorausgesetzt der Ort der Leistungserbringung entspricht nicht dem Inland. So ist beispielsweise der Verkauf und die \u00dcbergabe von Ware an ausl\u00e4ndische Kunden im Inland (also in Deutschland) umsatzsteuerpflichtig. (Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellen)<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-muster-fur-rechnung-ohne-umsatzsteuer\">Muster f\u00fcr Rechnung ohne Umsatzsteuer<\/h2>\n\n\n\n<p>Um im Gesch\u00e4ftsleben professionell aufzutreten und nicht zuletzt den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen, m\u00fcssen mindestens die Pflichtangaben eingehalten werden, um eine konforme Rechnung zu erstellen. <\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img decoding=\"async\" width=\"724\" height=\"1024\" src=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Rechnung-Ohne-Umstr-Fin-724x1024.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-64756\" srcset=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Rechnung-Ohne-Umstr-Fin-724x1024.jpg 724w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Rechnung-Ohne-Umstr-Fin-212x300.jpg 212w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Rechnung-Ohne-Umstr-Fin-768x1087.jpg 768w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Rechnung-Ohne-Umstr-Fin-1086x1536.jpg 1086w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Rechnung-Ohne-Umstr-Fin.jpg 1200w\" sizes=\"(max-width: 724px) 100vw, 724px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Daher stellen wir im Folgenden die essentiellen Punkte, die bei der Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer zwingend beachtet werden m\u00fcssen, zusammen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Anschrift der Leistungserbringer und der Leistungsempf\u00e4nger: Zuerst muss die Adresse des Kunden (Leistungsempf\u00e4nger) vollst\u00e4ndig \u2013 idealerweise wird auch ein konkreter Ansprechpartner genannt \u2013 angegeben werden. Danach folgt die eigene Adresse.<\/li>\n\n\n\n<li>Eindeutige Rechnungsnummer: Es ist zwingend erforderlich, dass jede Rechnung individuell nummeriert wird. Rechnungsnummern d\u00fcrfen nicht doppelt verwendet werden. Au\u00dferdem ist es wichtig, dass die Rechnungsnummer einem stringenten Muster folgt. Dabei darf sie aus zum Beispiel aus Zahlen, Buchstaben, Bindestrichen o.\u00e4. bestehen. Bei der Definition der Rechnungsnummer-Struktur sollte darauf geachtet werden, dass anhand dieser keine R\u00fcckkopplung auf die Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten m\u00f6glich ist. Deshalb ist es umso empfehlenswerter, die Rechnungsnummer nicht mit einer vorangestellten Null zu beginnen sowie nicht fortlaufend hoch zu z\u00e4hlen.<\/li>\n\n\n\n<li>Rechnungsdatum: Wie bei dem Aufsetzen eines Gesch\u00e4ftsbriefes ist es auch bei Rechnungen unabdingbar, dass Datum der Rechnungstellung mit aufzuf\u00fchren.<\/li>\n\n\n\n<li>Datum der Leistungserbringung: Neben dem Rechnungsdatum ist die Angabe des Datums der Leistungserbringung wichtig. Als g\u00e4ngige Praxis hat sich die Angabe der folgenden Formulierung etabliert, um die Angabe eines expliziten Datums zu umgehen: <em>Wenn nicht anders angegeben, entspricht das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum.<\/em><\/li>\n\n\n\n<li>Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID der Unternehmung: Die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID dient der Identifikation des Unternehmers und demnach ist die Angabe einer der beiden Kennungen eine zwingende Angabe.<\/li>\n\n\n\n<li>Hinweis auf Steuerbefreiung in Rechnung: F\u00fcr die korrekte Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer ist die Angabe eines Hinweises zur Umsatzsteuerbefreiung gem\u00e4\u00df \u00a719 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz notwendig.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-fazit\">Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p>Wie bereits eingangs erw\u00e4hnt, m\u00fcssen nicht zwingend alle Unternehmer und Freiberufler die Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen. Die Pflicht zur Ausweisung der Umsatzsteuer h\u00e4ngt vom jeweiligen Einzelfall ab. Demnach ist besondere Obacht bei Verzicht auf den Umsatzsteuerausweis geboten. Formfehler in der Rechnungsstellung k\u00f6nnen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wird beispielsweise zu Unrecht auf die Umsatzsteuerausweisung verzichtet, so kann sp\u00e4testens bei einer Steuerpr\u00fcfung die noch zu entrichtende Umsatzsteuer nachgefordert werden. Das Problem hierbei ist, dass das Finanzamt die R\u00fcckforderung auch noch zus\u00e4tzlich verzinsen kann. Au\u00dferdem ist es dem Finanzamt gleichg\u00fcltig, ob die Umsatzsteuer vom Endkunden (Rechnungsempf\u00e4nger) vereinnahmt wurde oder nicht. Die Umsatzsteuernachzahlung ist nach Zustellung des Bescheids f\u00e4llig: Selbstst\u00e4ndige m\u00fcssen die Nachzahlung erstmal aus den eigenen finanziellen Mitteln sch\u00f6pfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Kann die Umsatzsteuer von den Kunden angefordert werden? Vielleicht. Die Vereinnahmung der Umsatzsteuer ist stark vom Einzelfall abh\u00e4ngig. Dennoch ist dies nicht ganz einfach und unkompliziert. Erstens, die gestellte Rechnung bedarf einer Rechnungskorrektur und zweitens werden solche Formfehler erst Jahre sp\u00e4ter festgestellt. Au\u00dferdem ist es auch fraglich, inwieweit sich eine solche Rechnungskorrektur im Business-to-Business-Gesch\u00e4ft negativ auf die Professionalit\u00e4t auswirkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Um solche Fehler zu vermeiden, muss unbedingt gepr\u00fcft werden, ob du als Selbst\u00e4ndiger als Kleinunternehmer gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ustg_1980\/__19.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a719 Umsatzsteuergesetz<\/a> angesehen wirst und demnach auf den Umsatzsteuerausweis verzichten kannst. Falls dies zutrifft, kannst Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellen. Hier muss allerdings darauf geachtet werden, dass die Rechnung einen Hinweis zur Kleinunternehmerregelung enth\u00e4lt. Falls du als Kleinunternehmer dennoch die Umsatzsteuer auf euren Rechnung ausweisen willst, so bist du dazu berechtigt. Hierbei sollte dann auf den Hinweis zur Kleinunternehmerregelung in der Rechnung verzichtet werden. Folglich muss die Umsatzsteuer als einzelner Posten entsprechend ausgewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem sollte darauf geachtet werden, in welcher Branche als Selbst\u00e4ndiger agiert wird. Der Gesetzgeber definiert in <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ustg_1980\/__4.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a74 Umsatzsteuergesetz<\/a> explizite umsatzsteuerfrei Warenlieferungen und sonstige Dienstleistungen. Beispielsweise weisen Zahn\u00e4rzte in ihren Rechnungen f\u00fcr professionelle Zahnreinigungen keine Umsatzsteuer aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren existieren noch Sonderf\u00e4lle bei grenz\u00fcberschreitenden Warenlieferungen und Dienstleistungen. Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellen &#8211; Hier ist der Ort der Leistungserbringung f\u00fcr den Verzicht auf die Umsatzsteuerausweisung ma\u00dfgeblich. Ebenso k\u00f6nnen Unternehmen vom Reverse-Charge-Verfahren gebrauch machen, sofern die an dem Gesch\u00e4ftsvorfall Beteiligten in der EU ans\u00e4ssig sind. Hierbei ist der Leistungsempf\u00e4nger der Steuerschuldner und \u00fcbernimmt somit die Verantwortung zur Abf\u00fchrung der Umsatzsteuer in seinem jeweiligen Land.\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der Rechnungsstellung m\u00fcssen Unternehmer und Freiberufler in Deutschland nicht zwingend die Umsatzsteuer (umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bekannt) ausweisen. Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellen &#8211; Ob und wann ein Unternehmer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausweisen kann, h\u00e4ngt von einigen Aspekten ab. 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