{"id":65108,"date":"2020-04-06T11:49:03","date_gmt":"2020-04-06T09:49:03","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.hellotax.com\/blog\/?page_id=65108"},"modified":"2020-09-17T10:43:56","modified_gmt":"2020-09-17T08:43:56","slug":"rechnung-ohne-umsatzsteuer-ustid","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/rechnung-ohne-umsatzsteuer-ustid\/","title":{"rendered":"Rechnung ohne Umsatzsteuer: Kleingewerbe, \u00a713b, Voraussetzungen &#038; weitere Befreiungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Ein Unternehmer weist in der Regel seine <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/umsatzsteuer\/\">Umsatzsteuer<\/a> (auch Mehrwertsteuer, MwSt genannt) auf der Rechnung aus. Es gibt aber F\u00e4lle, die eine Umsatzsteuerausweisung \u00fcberf\u00e4llig machen. Dabei musst du aber auf eine korrekte Rechnungserstellung achten, um eine umsatzsteuerlose Rechnung ausstellen zu k\u00f6nnen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"536\" src=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/rechnung-ohne-umsatzsteuer-1024x536.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-65109\" srcset=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/rechnung-ohne-umsatzsteuer-1024x536.jpg 1024w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/rechnung-ohne-umsatzsteuer-300x157.jpg 300w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/rechnung-ohne-umsatzsteuer-768x402.jpg 768w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/rechnung-ohne-umsatzsteuer.jpg 1200w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Um eine umsatzsteuerfreie Rechnung ausstellen zu k\u00f6nnen, muss der Grund f\u00fcr die fehlenden Umsatzsteuerangaben angegeben sein. Dieser wird im \u00a714 Abs. 4 Nr. 8 UStG erl\u00e4utert. Darin steht, dass eine Rechnung \u201eim Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf enthalten muss, dass f\u00fcr die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.\u201c Ohne diesen Zusatz in deiner Rechnung k\u00f6nnte dein Businesspartner deine Professionalit\u00e4t in Frage stellen.&nbsp;<br><\/p>\n\n\n\n<p>Damit du nicht aus Versehen einen Steuerbetrug begehst, bietet sich eine Besprechung mit deinem Steuerberater an, um alle Voraussetzungen f\u00fcr eine umsatzsteuerbefreite Rechnung nochmal gegenzupr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Voraussetzung f\u00fcr die Rechnung ohne Umsatzsteuer<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine ordentlich erstellte Rechnung muss folgende Informationen erhalten:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>die Namen und Adressen beider Leistungspartner m\u00fcssen vollst\u00e4ndig genannt werden,&nbsp;<\/li><li>die Steuernummern m\u00fcssen beinhaltet sein,&nbsp;<\/li><li>das Rechnungs- und Ausstellungsdatum darf nicht fehlen,&nbsp;<\/li><li>die Menge und Art der Lieferung muss genannt werden,&nbsp;<\/li><li>das Lieferdatum muss vorkommen,&nbsp;<\/li><li>auf die fehlenden Umsatzsteuerabgaben muss hingewiesen werden&nbsp;<\/li><li>und bei grundst\u00fccksbezogenen Leistungen muss auf die zweij\u00e4hrige Aufbewahrungsfrist aufmerksam gemacht werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Bei einer falsch ausgestellten Rechnung ohne Mehrwertsteuer entsteht unn\u00f6tige Mehrarbeit und es kann es vorkommen, dass die Steuer dennoch zu errichten ist. Am besten doppelt checken und von der Steuerbefreiung profitieren!<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kleingewerbe<\/h2>\n\n\n\n<p>Als Kleinunternehmer gem\u00e4\u00df \u00a7 19 Abs. 1 UStG gilt ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz gem\u00e4\u00df \u00a7 19 Abs. 3 UStG im Vorjahr die Kleinunternehmergrenze von 22.000\u20ac nicht \u00fcberstiegen hat und voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr einen Umsatz erzielt, der unter 50.000\u20ac liegt. Die Kleinunternehmergrenzen sind in brutto angegeben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die von dieser Regelung betroffenen Unternehmer profitieren von einer Umsatzsteuerbefreiung, solange sie unter der Kleinunternehmergrenze handeln. Damit die Umsatzsteuerbefreiung wirkt, muss der Kleinunternehmer auf seine Rechnungsstellung achten. Die Information, dass es sich um eine Kleinunternehmerrechnung gem\u00e4\u00df \u00a7 19 Abs. 1 UStG handelt, muss auf alle F\u00e4lle ein Teil des Rechnungsinhalts sein. Beispiele, wie diese Information lauten kann:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Diese Rechnung ist gem\u00e4\u00df \u00a719 Abs. 1 UStG von der MwSt befreit.<\/li><li>Nach \u00a719 Abs. 1 UStG ist diese Rechnung nicht umsatzsteuerpflichtig.<\/li><li>Dieser Rechnungsbetrag enth\u00e4lt nach \u00a719 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer.<\/li><li>Es wird gem\u00e4\u00df \u00a719 Abs. 1 UStG keine Mehrwertsteuer berechnet.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Kleinunternehmer haben die Wahl, ob sie von der Kleinunternehmerregelung beachtet werden sollen oder nicht. Diese Entscheidung ist f\u00fcr f\u00fcnf Jahre bindend. Der Vorteil ist, dass Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit werden, der Nachteil wiederum, dass dadurch direkt von au\u00dfen erkannt wird, dass nur kleine Ums\u00e4tze erzielt werden \u2013 was sich negativ auf die Wahrnehmung der Professionalit\u00e4t auswirken kann.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Umsatzsteuerfreie Rechnungen: Inl\u00e4ndische Steuerbefreiungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Weitere Wirtschaftsbereiche, die laut \u00a7 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, sind zum Beispiel Heilberufe, die Nahverkehrsbetriebe und die Post. Falls eine Einrichtung umsatzsteuerbefreit ist, kannst du ihr unter Einhaltung einiger Bedingungen eine umsatzsteuerfreie Rechnung ausstellen, die eigentlich umsatzsteuerpflichtig w\u00e4re (zum Beispiel bei Bildungseinrichtungen).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Auch ist es unter Umst\u00e4nden m\u00f6glich, eine inl\u00e4ndische Steuerschuldumkehrung durchzuf\u00fchren (zum Beispiel im Baugewerbe). Bei einer Steuerschuldumkehrung wird, wie es der Name schon verr\u00e4t, die Steuerschuld vom Leistungserbringer zum Leistungsempf\u00e4nger \u00fcbertragen. Mit diesem Verfahren wird eine Doppelbesteuerung verhindert und dem Steuerbetrug aus dem Weg gegangen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Mehrwertsteuerfreie Rechnungen: Grenz\u00fcberschreitende Warenlieferungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Einige Exporte sind von der Mehrwertsteuer befreit. Man unterscheidet in Lieferungen in andere EU-L\u00e4nder und Lieferungen in Drittl\u00e4nder. Dar\u00fcber hinaus wird zwischen Privatpersonen und Unternehmern unterschieden, bei Unternehmen muss eine <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/umsatzsteuer-id\/\">Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<\/a> vorliegen. Hierzu ein paar Formulierungen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Bei einer umsatzsteuerbefreiten Warenlieferung an Unternehmen aus einem anderen EU-Land: Diese Rechnung beinhaltet eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Nr. 1b UStG.<\/li><li>Bei einer umsatzsteuerbefreiten Warenlieferung an Unternehmen aus einem Drittland: Diese Rechnung beinhaltet eine steuerfreie Ausfuhrlieferung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Nr. 1a UStG.<\/li><li>Bei einer umsatzsteuerbefreiten Warenlieferung bei Versand an Privatkunden in Drittl\u00e4nder: Diese Rechnung beinhaltet eine steuerfreie Ausfuhrlieferung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Nr. 1a UStG.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Bei Warenverkauf an ausl\u00e4ndische Verbraucher innerhalb Deutschlands f\u00e4llt die deutsche Umsatzsteuer an.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Reverse-Charge-Verfahren: \u00a713b UStG<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine Umkehrung der Steuerschuld vom Leistungserbringer zum Leistungsempf\u00e4nger. Beispiel: Ein polnisches Unternehmen kauft in Deutschland Waren ein. Das deutsche Unternehmen stellt eine Rechnung aus, in der angegeben ist, dass es sich um das <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/reverse-charge-verfahren\/\">Reverse-Charge-Verfahren<\/a> handelt. Ergo wird keine MwSt auf die Rechnung gestellt, denn das zahlt jetzt das polnische Unternehmen in Polen. Vorausgesetzt, beide Umsatzsteueridentifikationsnummern und Adressen beider Unternehmen sind auf der Rechnung ausgewiesen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Somit erspart sich das deutsche Unternehmen die B\u00fcrokratie mit ausl\u00e4ndischen Finanz\u00e4mtern, die Steuer kann nicht doppelt errichtet werden und ein Steuerbetrug wird vermieden. Die passende Formulierung kann wie folgt auf der Rechnung angegeben werden: Eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gem\u00e4\u00df \u00a7 13b UStG: Leistungsempf\u00e4nger als Steuerschuldner liegt vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies gilt auch f\u00fcr Dienstleistungen, die f\u00fcr Kunden aus Drittl\u00e4ndern erbracht werden. Als Voraussetzung gilt, dass eine Unternehmerbescheinigung vorliegen muss. Die passende Formulierung hierzu w\u00e4re zum Beispiel: Diese Rechnung beinhaltet im Inhalt nicht steuerbare Leistungen gem\u00e4\u00df \u00a7 3a UStG.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zusammenfassung<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei einer Rechnungserstellung ohne Umsatzsteuer solltest Du aufpassen, dass alle relevanten Informationen in der Rechnung aufgelistet sind, damit ein Mehraufwand, eine Nachkorrektur oder auch Probleme mit Finanz\u00e4mtern vermieden werden. Wenn du dich als Kleinunternehmer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen m\u00f6chtest, solltest du wissen, dass deine Entscheidung f\u00fcr die n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahre bindend gilt.&nbsp;<br><\/p>\n\n\n\n<p>In manchen F\u00e4llen bietet sich eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft an. Um einen doppelten Steuerabzug zu vermeiden, solltest du, vorausgesetzt die Anforderungen werden von dir erf\u00fcllt, diese Regelung in Anspruch nehmen.&nbsp;&nbsp;<br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Unternehmer weist in der Regel seine Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer, MwSt genannt) auf der Rechnung aus. Es gibt aber F\u00e4lle, die eine Umsatzsteuerausweisung \u00fcberf\u00e4llig machen. 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