{"id":66229,"date":"2020-08-17T13:22:14","date_gmt":"2020-08-17T11:22:14","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.hellotax.com\/blog\/?page_id=66229"},"modified":"2020-08-24T14:09:17","modified_gmt":"2020-08-24T12:09:17","slug":"e-commerce","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hellotax.com\/blog\/steuer\/umsatzsteuer\/e-commerce","title":{"rendered":"E-Commerce Umsatzsteuer \u2013 Wichtige Aspekte und \u00c4nderungen im Versandhandel"},"content":{"rendered":"\n<p>Aus der steigenden Bedeutung des Marktes des Online-Handels resultieren steuerrechtliche Konsequenzen. Anspruchsvoll ist vor allem die Besteuerung der generierten Ums\u00e4tze. F\u00fcr jene k\u00f6nnen unterschiedliche Besteuerungsprinzipien je nach Transaktionszenario zugrunde gelegt werden. Um steuerrechtliche Stolperfallen hinsichtlich der abzuf\u00fchrenden E-Commerce Umsatzsteuer zu vermeiden, wird im Folgenden ein kurzer \u00dcberblick gegeben und auf wichtige Aspekte hingewiesen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"536\" src=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/umsatzsteuer-e-commerce-1024x536.jpeg\" alt=\"\" class=\"wp-image-66273\" srcset=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/umsatzsteuer-e-commerce-1024x536.jpeg 1024w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/umsatzsteuer-e-commerce-300x157.jpeg 300w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/umsatzsteuer-e-commerce-768x402.jpeg 768w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/umsatzsteuer-e-commerce.jpeg 1200w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Umsatzsteuerpflicht im E-Commerce: Ab wann und f\u00fcr wen?<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr das Besteuerungsprinzip ist ma\u00dfgebend, <strong>welche Beteiligten an einer Transaktion teilhaben<\/strong>. Grunds\u00e4tzlich gilt in Deutschland die Umsatzsteuerpflicht, sofern eine Transaktion zwischen zwei in Deutschland ans\u00e4ssigen Unternehmen zustande kommt, bei denen es sich <strong>nicht um Kleingewerbetreibende<\/strong> handelt. Sobald ein Akteur im Ausland ans\u00e4ssig ist, entstehen Sonderregelungen wodurch sich die Besteuerung einer Transaktion ver\u00e4ndert.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings gilt: Bei Online-Transaktionen zwischen Unternehmen und Privatpersonen wird in der Regel die Umsatzsteuer berechnet. In Ausnahmef\u00e4llen wird seitens des Unternehmens (Online-H\u00e4ndler) keine Umsatzsteuer auf die E-Commerce Transaktion berechnet, da dieser von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Hinblick auf die EU Umsatzsteuerreform iVm MwSt<\/h2>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem wird auf die im kommenden Jahr EU-weite Umsatzsteuerreform eingegangen. Das Ziel: <\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>mehr Einnahmen durch Mehrwertsteuer<\/strong> und eine<strong> <\/strong><\/li><li><strong>Reduzierung der Befolgungskosten<\/strong>. <\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Damit dies erreicht und alle vorgegebenen Richtlinien beachtet werden k\u00f6nnen, ist es f\u00fcr die betroffenen Unternehmen wichtig, vorauszuschauen. So k\u00f6nnte ein stressfreier \u00dcbergang gew\u00e4hrleistet werden. Bei genauerer Hinsicht zeigt sich jedoch, dass die entsprechenden Neuerungen unter anderem Herausforderungen mit sich bringen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">B2B-Gesch\u00e4fte: E-Commerce-Umsatzsteuer und Reverse Charge<\/h2>\n\n\n\n<p>Sinngem\u00e4\u00df wird unter <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/reverse-charge-verfahren\/\"><strong>Reverse Charge<\/strong><\/a><strong> die Umkehr der Steuerschuld<\/strong> verstanden. Doch was bedeutet das? Reverse Charge ist eine umsatzsteuerrechtliche Regelung, die es Akteuren erm\u00f6glicht, die Besteuerung der Umsatzsteuer umzuwandeln.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Konkret bedeutet dies, dass der <strong>Leistungserbringer, der grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Berechnung und Abf\u00fchrung der Umsatzsteuer verantwortlich<\/strong> ist, diese Pflicht an den K\u00e4ufer (Leistungsempf\u00e4nger) \u00fcbergibt. Somit hat der Leistungsempf\u00e4nger eine Steuerschuld gegen\u00fcber dem Finanzamt. Wichtig ist jedoch, dass das Reverse-Charge-Verfahren nur bei Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4ngen innerhalb der EU angewandt werden kann. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Akteure an einem Gesch\u00e4ftsvorfall unternehmerisch t\u00e4tig sind. Es wird somit ein B2B-Gesch\u00e4fts zwingend vorausgesetzt. Andernfalls kann das Reverse-Charge-Verfahren nicht angewandt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Doch worin liegt der Vorteil? Schlie\u00dflich muss die <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/umsatzsteuer\/\">Umsatzsteuer<\/a> abgef\u00fchrt werden. Ziel dieser Regelung ist es nicht, die Kosten der gesamten Transaktion zu minimieren. Denn normalerweise kann das <strong>umsatzsteuerpflichtige Unternehmen die gezahlte E-Commerce-Umsatzsteuer als Vorsteuer<\/strong> geltend machen. Vielmehr soll durch die Anwendung dieses Verfahrens der administrative Aufwand f\u00fcr alle teilhabenden Akteure reduziert werden. So wird sichergestellt, dass keine Kontaktaufnahme mit den ausl\u00e4ndischen Finanzbeh\u00f6rden notwendig ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">E-Commerce-Umsatzsteuer beim Online-Handel in der EU \/ im EWR: Lieferschwelle<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Grundger\u00fcst des Besteuerungsprinzip basiert auf dem <strong>Standort des Warenlagers des Online-H\u00e4ndlers<\/strong>. Sinngem\u00e4\u00df bedeutet dies, dass der Ort der erbrachten Leistungen, also das Verschicken der Bestellung, ma\u00dfgebend f\u00fcr die Besteuerung ist. Der einfache Fall hierbei ist, wenn die Waren aus Deutschland verschickt werden und der Online-H\u00e4ndler auch in Deutschland ans\u00e4ssig ist. Folglich wird die deutsche Umsatzsteuer berechnet und abgef\u00fchrt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Erfolgt jedoch der Versand der Ware aus einem EU-Land oder des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums, entstehen umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten. Und zwar greift hier die sogenannten <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/lieferschwellen-eu\/\">Lieferschwelle<\/a>. Unter dieser wird ein Schwellenwert, gemessen nach Umsatz, verstanden, der seitens des Online-H\u00e4ndlers entweder unter- oder \u00fcberschritten werden kann.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>In beiden Szenarien entstehen steuerrechtliche Pflichten. F\u00fcr den Fall, dass die<strong> Lieferschwelle in einem Kalenderjahr nicht \u00fcberschritten<\/strong> ist, kann der Versandh\u00e4ndler entscheiden, in welchem Land er die Transaktion mit der <strong>E-Commerce-Umsatzsteuer besteuern m\u00f6chte<\/strong>. Aus einer reinen wirtschaftlichen Perspektive ist die Besteuerung der Transaktion in dem Land mit dem niedrigeren Umsatzsteuersatz sinnvoll.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der <strong>Clou dabei<\/strong> ist: Die verkaufte Ware wird f\u00fcr den Endkonsumenten g\u00fcnstiger. Wird jedoch die Lieferschwelle im Empf\u00e4ngerland \u00fcberschritten, so ist der Online-Versandh\u00e4ndler dazu verpflichtet, die Bestellung mit dem im Zielland geltenden Umsatzsteuersatz zu berechnen. Demnach gilt hier nicht das Wahlprinzip und zeitgleich entstehen dadurch steuerrechtliche Pflichten. So ist der Online-Versandh\u00e4ndler angehalten, im Zielland eine <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/umsatzsteuer-id\/beantrangen\/\">eigene Umsatzsteuer-ID zu beantragen<\/a> und alle hiermit einhergehenden Pflichten, wie z.B. die <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/umsatzsteuervoranmeldung\/\">Umsatzsteuervoranmeldung<\/a>, vorzunehmen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">E-Commerce-Umsatzsteuer-Regelung 2021: Was ist neu? Die Mehrwertsteuerreform im Detail<\/h2>\n\n\n\n<p>Die \u00c4nderungen, die im Zusammenhang mit der besagten Mehrwertsteuerreform in Kraft treten, sind \u00fcberschaubar, d\u00fcrften jedoch gro\u00dfen <strong>Einfluss auf den internationalen Handel<\/strong> haben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Neu ist: Verkaufen Unternehmen aus Drittl\u00e4ndern ihre Produkte mit einem Warenwert von weniger als 150,- EUR \u00fcber einen Online-Marktplatz, einen Online-Shop oder \u00e4hnliche Plattformen, so gelten die gleichen Umsatzsteuerregeln wie in Bezug auf Lieferanten bzw. Verk\u00e4ufer. Das bedeutet: Hier wird die E-Commerce-Umsatzsteuer f\u00e4llig!<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>F\u00fcr das Abf\u00fchren besagter Steuer sind dann die <strong>Betreiber der Plattformen zust\u00e4ndig<\/strong>. Sie m\u00fcssen zudem auch gew\u00e4hrleisten, dass die entsprechenden Summen jederzeit nachvollzogen werden k\u00f6nnen. Wer hier auf der sicheren Seite sein m\u00f6chte, sollte \u00fcber die entsprechenden Verk\u00e4ufe bzw. Vorg\u00e4nge akribisch Buch f\u00fchren und die Betr\u00e4ge \u2013 auch verst\u00e4ndlich f\u00fcr Dritte \u2013 dokumentieren. Software wie hellotax schafft hier Abhilfe.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem soll \u2013 mit dem Ziel, den internationalen Handel noch weiter zu vereinfachen \u2013 in Zukunft auf spezielle Schwellenwerte, die wiederum von den Vorgaben des jeweiligen Landes abh\u00e4ngig waren, verzichtet werden. Eine entsprechende <strong>Registrierung bei einer \u00dcberschreitung der betroffenen, individuell festgelegten Summe f\u00e4llt dann weg<\/strong>.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Aber: Die Tatsache, dass auf die individuellen Schwellenwerte verzichtet werden soll, bedeutet nat\u00fcrlich nicht, dass es ab 2021 keine Grenze mehr nach oben geben wird. Um hier jedoch ebenfalls nach einem einheitlichen Muster vorzugehen, gibt es einen einzigen Schwellenwert, der sich dann auf den Handel innerhalb der kompletten EU bezieht. Dieser liegt bei 10.000 Euro (netto) pro Kalenderjahr (bezogen auf den Zeitraum der Leistungserbringung und das Jahr zuvor).<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Danach gilt: Kommt es zu einer <strong>\u00dcberschreitung des Wert<\/strong>s, muss die <strong>Steuer im Land des Abnehmers erbracht werden<\/strong>. Die betroffenen Unternehmen haben hierf\u00fcr jedoch nun einen Ansprechpartner in ihrem Land, der f\u00fcr Steuerzahlungen in alle EU-L\u00e4nder gilt. Die entsprechenden Abl\u00e4ufe werden so noch weiter vereinfacht, da sich eine Stelle um alle Zahlungsl\u00e4ufe k\u00fcmmert.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Gelten die neuen Regelungen ausschlie\u00dflich f\u00fcr das B2B-Gesch\u00e4ft?&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p>Mit Hinblick auf die neuen Regelungen rund um die Mehrwertsteuerreform der EU muss in zwei Kategorien unterschieden werden: <strong>B2B und B2C<\/strong>.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die oben erw\u00e4hnten Neuerungen greifen mit Hinblick auf klassische <strong>B2C-Gesch\u00e4fte voraussichtlich ab dem 01.01.2021<\/strong>, vielleicht aber auch erst ein halbes Jahr sp\u00e4ter.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Wer <strong>hingegen B2B vermarktet<\/strong>, hat noch <strong>mindestens bis zum 01.01.2022 Zeit<\/strong>, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Lieferungen sind, sofern sie die entsprechenden Bedingungen erf\u00fcllen, bis zu diesem Stichtag noch von der Versandhandel-Umsatzsteuer befreit.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wird die Mehrwertsteuerreform m\u00f6glicherweise verschoben?&nbsp;<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>Corona hat die Welt durcheinandergewirbelt<\/strong>. Dies gilt unter anderem auch mit Blick auf den Bereich E-Commerce. Aktuell steht ein Vorschlag der EU-Kommission im Raum, die Reform um ein halbes Jahr nach hinten zu verschieben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Denn, wie bereits erw\u00e4hnt, bietet die neue Variante viele Vorteile, muss jedoch auch ausreichend vorbereitet werden. Damit die betroffenen Unternehmen Zeit genug haben, sich auf die neuen Regelungen und Gegebenheiten einzustellen, k\u00f6nnte es sein, dass hier kurzfristig eingelenkt wird. Immerhin hat die <strong>Corona-Krise in den letzten Monaten daf\u00fcr gesorgt, dass zahlreiche Unternehmen ihre Ressourcen umstrukturieren<\/strong> und entsprechend anders planen mussten. Nur wenigen d\u00fcrfte es gelungen sein, sich eingehend mit Fragen rund um Dokumentationspflichten, Mehrwertsteuer und Ansprechpartnern vor Ort zu befassen, um auch tats\u00e4chlich ab dem 01.01.2021 auf Basis der neuen Bestimmungen starten zu k\u00f6nnen.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p>Durch den <strong>zunehmenden E-Commerce-Handel<\/strong> entstehen unterschiedliche M\u00f6glichkeiten des Vertriebs. So ist es f\u00fcr Online-H\u00e4ndler einfach, internationale Zielgruppen mit ihren Produkten anzusprechen und jene als Kunden zu gewinnen. Dadurch kann das <strong>E-Commerce-Business g\u00e4nzlich skaliert werden<\/strong>. So w\u00e4chst nicht ausschlie\u00dflich der <strong>Umsatz, sondern auch die Rechten und Pflichten<\/strong>.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aus der steigenden Bedeutung des Marktes des Online-Handels resultieren steuerrechtliche Konsequenzen. Anspruchsvoll ist vor allem die Besteuerung der generierten Ums\u00e4tze. F\u00fcr jene k\u00f6nnen unterschiedliche Besteuerungsprinzipien je nach Transaktionszenario zugrunde gelegt werden. 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