{"id":66545,"date":"2020-09-08T14:24:16","date_gmt":"2020-09-08T12:24:16","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.hellotax.com\/blog\/?page_id=66545"},"modified":"2024-09-12T10:57:30","modified_gmt":"2024-09-12T08:57:30","slug":"reverse-charge-verfahren-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/reverse-charge-verfahren-schweiz\/","title":{"rendered":"Reverse Charge Verfahren Schweiz"},"content":{"rendered":"\r\n<p>Immer mehr Unternehmen versuchen sich auch \u00fcber die Staatsgrenzen hinaus auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren. Reverse Charge Verfahren Schweiz &#8211; Dabei kommt jedoch oft die Frage auf, wie man steuer- und abgabenrechtlich mit den Waren und Dienstleistungen umgeht, die man im Ausland verkauft \u2013 oder in diesem Fall in der Schweiz.\u00a0<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"536\" class=\"wp-image-66547\" src=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/reverse-charge-verfahren-schweiz-1024x536.jpeg\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/reverse-charge-verfahren-schweiz-1024x536.jpeg 1024w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/reverse-charge-verfahren-schweiz-300x157.jpeg 300w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/reverse-charge-verfahren-schweiz-768x402.jpeg 768w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/reverse-charge-verfahren-schweiz.jpeg 1200w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Die Schweiz bildet dabei keine Ausnahme und ist au\u00dferdem als eine Art Sonderfall zu betrachten, da der Staat aus Gr\u00fcnden der politischen Neutralit\u00e4t nicht in der Europ\u00e4ischen Union vertreten ist. Somit handelt es sich beim Export in die Schweiz um Lieferungen in ein Drittland. Diese Gesch\u00e4ftsbeziehungen k\u00f6nnen sich dadurch komplizierter gestalten als der Handel zwischen EU-Mitgliedsstaaten.\u00a0<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Im Normalfall muss jedes Unternehmen in Europa Mehrwertsteuer bezahlen. Die Umsatzsteuer wird dabei mit dem Nettobetrag der verkauften Leistungen oder Waren verrechnet und als Bruttobetrag auf der Rechnung angef\u00fchrt. Beim sogenannten Reverse-Charge-Verfahren ist es genau andersherum.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Im folgenden Artikel erf\u00e4hrst du, was das Reverse-Charge-Verfahren ist, wie die Umsatzsteuer in der Schweiz abgerechnet wird, und wie du Umsatzsteuer-Voranmeldung abl\u00e4uft. Wenn du in der Schweiz ans\u00e4ssig oder t\u00e4tig bist, k\u00f6nnte dir auch ein kostenloses Beratungsgespr\u00e4ch mit unseren Umsatzsteuer-Experten weiterhelfen. 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Das Verfahren wurde entwickelt um sicherzustellen, dass auch bei Gesch\u00e4ften mit ausl\u00e4ndischen Unternehmen die Umsatzsteuer dort bezahlt wird, wo das Produkt verwendet oder die Dienstleistung ausgef\u00fchrt wird.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Verkauft also eine deutsche Firma Waren oder Dienstleistungen an ein ausl\u00e4ndisches Unternehmen, \u00fcbernimmt dieser die Umsatzsteuer, w\u00e4hrend die deutsche Firma lediglich eine Nettorechnung ausstellt. Der ausl\u00e4ndische Betrieb kann die Mehrwertsteuer dann anhand eines Vorsteuerabzuges vom Finanzamt zur\u00fcckfordern.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 id=\"h-warum-wurde-das-reverse-charge-verfahren-eingefuhrt\" class=\"wp-block-heading\">Warum wurde das Reverse-Charge-Verfahren eingef\u00fchrt?<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Die Reverse-Charge-Methode resultiert aus den internationalen Rechtsvorschriften der EU. Diese wurden eingef\u00fchrt, um den Handel zwischen den Staaten in Europa zu f\u00f6rdern und zu erleichtern. Die Mehrwertsteuersysteme aller Mitgliedsstaaten wurden daf\u00fcr aufeinander abgestimmt. Mittlerweile wird dieses Verfahren jedoch weltweit eingesetzt.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Durch die Reverse-Charge-Methode wurden die Abl\u00e4ufe f\u00fcr die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden und f\u00fcr die Unternehmen massiv vereinfacht. Steuerbetrug und andere steuerrechtliche Vergehen k\u00f6nnen dadurch gr\u00f6\u00dftenteils verhindert werden.\u00a0<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Auch f\u00fcr den K\u00e4ufer kann das Reverse-Charge-Verfahren Vorteile bieten, da dieser den Mehrwertsteuerbetrag, der normalerweise <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/reverse-charge-verfahren\/rechnung\/\">mit der Netto-Rechnung<\/a> verrechnet wird, nicht vorfinanzieren muss. Die Liquidit\u00e4t der Betriebe wird also geschont.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Doch nicht nur der Handel innerhalb der EU, auch bei internationalen Gesch\u00e4ften, wie z.B. mit China, den Vereinigten Staaten oder eben mit der Schweiz wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 id=\"h-umsatzsteuer-reverse-charge-verfahren-in-der-schweiz\" class=\"wp-block-heading\">Umsatzsteuer Reverse Charge Verfahren in der Schweiz<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Die Bezugsteuer in der Schweiz funktioniert \u00e4hnlich wie wie das Reverse-Charge-Verfahren in Deutschland. Jedoch ist das Leistungsfeld, also die Leistungen, bei denen ein ausl\u00e4ndisches Unternehmen in der Schweiz die Bezugsteuer anwenden kann, um ein vielfaches strenger geregelt. Dienstleistungen, wie z.B. Reparaturen oder Montagen, z\u00e4hlen im Unterschied zu \u00d6sterreich und Deutschland nicht zum Leistungsfeld. In diesen genau bestimmten Gesch\u00e4ftsfeldern verbietet die Schweizer Finanzbeh\u00f6rde die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Au\u00dferdem gilt es, verschiedene Ausnahmeregelungen zu beachten. In manchen F\u00e4llen (z.B. Architekturleistungen) muss sich ein Unternehmen, dass in der Schweiz weniger als 100.000 CHF verdient, jedoch weltweit diese Umsatzgrenze \u00fcberschreitet, beim Schweizer Fiskus anmelden und Umsatzsteuer zahlen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Die Schweiz bleibt f\u00fcr alle EU-L\u00e4nder ein Drittland. Auch, wenn die Regelungen im Grunde \u00e4hnlich sind, kann sich die Praxis um einiges schwieriger gestalten. Das Schweizer Umsatzsteuergesetz ist nicht auf die von der EU vorgegebenen einheitlichen Rechtsgrundlagen aufgebaut und somit nicht so gut mit dem deutschen Mehrwertsteuergesetz kompatibel wie L\u00e4nder in der Europ\u00e4ischen Union.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 id=\"h-umsatzsteuerrecht-in-der-schweiz-seit-1-januar-2018\" class=\"wp-block-heading\">Umsatzsteuerrecht in der Schweiz seit 1. Januar 2018<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Seit dem 1. Januar 2018 hat sich in Bezug auf die Mehrwertsteuer in der Schweiz einiges getan. Dabei wurden die Regelungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen, die in der Schweiz Gesch\u00e4fte machen, drastisch versch\u00e4rft. Die Schweizer Regierung zielt darauf ab, den Wettbewerbsvorteil, den ausl\u00e4ndische Unternehmen gegen\u00fcber inl\u00e4ndischen Firmen haben, zunichte zu machen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Als Grundregel gilt: Ein Unternehmen muss seine Waren oder Dienstleistungen dort versteuern, wo der Leistungsempf\u00e4nger seinen Hauptsitz hat. Seit dem 01.01.2018 d\u00fcrfen ausl\u00e4ndische Betriebe, die Lieferungen mit dem umsatzsteuerlichen Lieferort Schweiz durchf\u00fchren, weltweit nicht mehr als 100.000 CHF steuerbare Ums\u00e4tze im Jahr erbringen. Ob es sich um einen von der Mehrwertsteuer befreiten Umsatz handelt oder nicht, wird nach Schweizer Recht entschieden. \u00dcberschreitet das Unternehmen diese Grenze, darf das Reverse-Charge-Verfahren (Bezugsteuer) nicht mehr angewendet werden. Um weiter Handel mit der Schweiz betreiben zu k\u00f6nnen, muss sich die ausl\u00e4ndische Firma beim Schweizer Fiskus <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/vat-solution\/\">registrieren<\/a> und dort Umsatzsteuer bezahlen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>\u00a0Ausgenommen davon sind Unternehmen die<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<ul class=\"wp-block-list\">\r\n<li>nach dem Schweizer Gesetz von der Mehrwertsteuer befreite Leistungen oder<\/li>\r\n\r\n\r\n\r\n<li>Energielieferungen an beim Fiskalamt registrierte und im Mehrwertsteuerregister eingetragene Personen oder Unternehmen erbringen.\u00a0<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Einfach zusammengefasst: jedes ausl\u00e4ndische Unternehmen, dass in der Schweiz Gesch\u00e4fte macht und das einen steuerpflichtigen Umsatz von mehr als 100.000 CHF im Jahr erwirtschaftet, ist seit dem 01.01.2018 verpflichtet, sich beim Schweizer Finanzamt zu registrieren und Umsatzsteuer zu bezahlen. Ausgenommen sind dabei nur spezielle Sonderleistungen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 id=\"h-umsatzsteuervoranmeldung-beim-reverse-charge-verfahren-in-der-schweiz\" class=\"wp-block-heading\">Umsatzsteuervoranmeldung beim Reverse-Charge-Verfahren in der Schweiz<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Die Leistungen, die nach dem Reverse-Charge-Verfahren behandelt werden, m\u00fcssen in der Umsatzsteuervoranmeldung gesondert betrachtet werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Wurde beim Reverse-Charge-System die EU-Norm befolgt, m\u00fcssen in Deutschland die betroffenen Leistungen in der Umsatzsteuervoranmeldung in Zeile 40, Kennziffer 21 unter der Beschreibung \u201cnicht steuerbare sonstige Leistungen\u201d aufgef\u00fchrt werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>F\u00fcr Leistungen, die in Bezug auf Reverse Charge die Gesetze eines Drittlandes befolgen (z.B. Schweizer Bezugsteuer) ist der Verdienst in Zeile 41, Kennziffer 21 unter \u201c\u00fcbrige nicht steuerbare Ums\u00e4tze\u201d einzutragen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 id=\"h-reverse-charge-verfahren-schweiz-deutschland-bzw-schweiz-osterreich-ein-beispiel\" class=\"wp-block-heading\">Reverse Charge Verfahren Schweiz-Deutschland bzw. Schweiz-\u00d6sterreich: ein Beispiel<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Ein in Deutschland oder \u00d6sterreich (EU-Mitgliedstaat) ans\u00e4ssiges Unternehmen verkauft eine Dienstleistung an ein in der Schweiz ans\u00e4ssiges Unternehmen. Ist der weltweite mehrwertsteuerpflichtige Umsatz des deutschen oder \u00f6sterreichischen Unternehmens h\u00f6her als 100.000 CHF im Jahr muss sich die Firma beim Schweizer Finanzamt anmelden und dort Umsatzsteuer bezahlen.\u00a0<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Liegt der Umsatz des in der EU ans\u00e4ssigen Betriebes jedoch unter 100.000 CHF greift die Bezugsteuer. Das f\u00fcr die Dienstleistung verantwortliche Unternehmen stellt eine Netto-Rechnung aus. Die Schweizer Firma zieht so die Mehrwertsteuer direkt von der Vorsteuer ab.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 id=\"h-hinweise-zum-reverse-charge-verfahren-in-der-schweiz\" class=\"wp-block-heading\">Hinweise zum Reverse-Charge-Verfahren in der Schweiz<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Seit 01. Januar 2010 m\u00fcssen ausl\u00e4ndische Unternehmen, die in der Schweiz t\u00e4tig sind, mit versch\u00e4rften Ma\u00dfnahmen rechnen, auch wenn die Rechtslage durch die Neuerungen Anfang 2018 um einiges \u00fcbersichtlicher geworden ist.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Informiere dich \u00fcber eventuelle Sonderregelungen. In der Schweiz sind manche Gesch\u00e4ftsfelder von der 100.000-CHF-Grenze befreit.\u00a0<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<h2 id=\"h-fazit\" class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h2>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Das Reverse-Charge-Verfahren kann, vor allem, wenn man Gesch\u00e4fte \u00fcber die EU-Grenze hinaus macht, sehr kompliziert und un\u00fcbersichtlich sein. Es gibt viele Sonderregelungen zu beachten und es k\u00f6nnen schnell Fehler passieren. Gute Steuerberater helfen dir, alle Buchungen und Rechnungen richtig durchzuf\u00fchren und sind in F\u00e4llen, wie z.B. beim Reverse-Charge-Verfahren in der Schweiz ein wahrer Segen.<\/p>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Immer mehr Unternehmen versuchen sich auch \u00fcber die Staatsgrenzen hinaus auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren. 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