{"id":66551,"date":"2020-09-08T14:31:03","date_gmt":"2020-09-08T12:31:03","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.hellotax.com\/blog\/?page_id=66551"},"modified":"2021-10-22T14:57:50","modified_gmt":"2021-10-22T12:57:50","slug":"frankreich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/frankreich\/","title":{"rendered":"Reverse-Charge-Verfahren Frankreich"},"content":{"rendered":"\n<p>In ganz Europa wird das Reverse-Charge-Verfahren bei internationalen Gesch\u00e4ften zwischen zwei Unternehmen eingesetzt, so auch in Frankreich. Das System ist dank der Anpassung der Steuergesetze jedes EU-Mitgliedstaates an die EU-Normen fast \u00fcberall gleich aufgebaut, trotzdem hat jedes Land seine eigenen Gesetze und Ausnahmeregelungen.&nbsp;Wir verraten dir, was du zum Reverse-Charge-Verfahren in Frankreich wissen musst.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"536\" src=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/reverse-charge-verfahren-frankreich-1024x536.jpeg\" alt=\"\" class=\"wp-image-66552\" srcset=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/reverse-charge-verfahren-frankreich-1024x536.jpeg 1024w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/reverse-charge-verfahren-frankreich-300x157.jpeg 300w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/reverse-charge-verfahren-frankreich-768x402.jpeg 768w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/09\/reverse-charge-verfahren-frankreich.jpeg 1200w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-was-ist-das-reverse-charge-verfahren\">Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/reverse-charge-verfahren\/\">Reverse-Charge-Verfahren<\/a> verschiebt die Umsatzsteuerschuld vom Leistungserbringer auf den Leistungsk\u00e4ufer. Durch dieses System wird garantiert, dass bei internationalen Gesch\u00e4ften in dem Land Mehrwertsteuer bezahlt wird, wo die Waren oder die Dienstleistungen wirklich zum Einsatz kommen. Beim Reverse-Charge-Verfahren wird vom Dienstleister eine Nettorechnung ausgestellt. Der Leistungsempf\u00e4nger zahlt dann den Nettobetrag und \u00fcberweist die Umsatzsteuerschuld direkt an sein eigenes Finanzamt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Reverse-Charge-System hilft dem Staat Steuerbetrug zu vermeiden. Bei internationalen Gesch\u00e4ften ist es f\u00fcr staatliche Institutionen oft schwierig eine vollst\u00e4ndige Kontrolle \u00fcber das Handelsgeschehen zu haben. Einheitliche oder zumindest \u00e4hnliche Gesetze und Vorgehensweisen, wie das Reverse-Charge-Verfahren eines ist, erleichtern die Arbeit der Kontrollorgane. Die b\u00fcrokratischen H\u00fcrden f\u00fcr Finanz\u00e4mter sowie f\u00fcr Unternehmen werden dadurch zus\u00e4tzlich gesenkt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-reverse-charge-verfahren-in-frankreich\">Reverse-Charge-Verfahren in Frankreich<\/h2>\n\n\n\n<p>Am 1. September 2006 wurde das Reverse-Charge-Verfahren in Frankreich erstmals von einigen Sonderf\u00e4llen auf die allgemeine Anwendung ausgeweitet. Davor wurde es nur in gewissen Ausnahmef\u00e4llen eingesetzt. Seit 2006 ist der Leistungsempf\u00e4nger, sofern er eine franz\u00f6sische Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzt, dazu verpflichtet, bei Lieferungen, die aus dem Ausland kommen, die Mehrwertsteuer an das franz\u00f6sische Finanzamt zu \u00fcberweisen. Dabei stellt der Leistungserbringer dem Kunden eine Nettorechnung aus.<\/p>\n\n\n\n<p>In Frankreich betr\u00e4gt der normale <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/umsatzsteuer\/frankreich\/\">Umsatzsteuersatz 20 Prozent<\/a>, der reduzierte Satz bel\u00e4uft sich auf 10 Prozent.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Reverse-Charge-Verfahren umfasst alle Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, die \u00fcber die Staatsgrenzen hinaus nach Frankreich importiert werden. Dabei sind nicht nur EU-L\u00e4nder, sondern auch Drittl\u00e4nder (EU-Ausland) von der Reverse-Charge-Methode betroffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Entgegen der in vielen anderen EU-Staaten angewendeten Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit ist der Leistungsanbieter in Frankreich nicht gesetzlich verpflichtet, f\u00fcr die Zahlungen der Mehrwertsteuer durch den Leistungsempf\u00e4nger zu haften.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem zu beachten gilt: Das Reverse-Charge-Verfahren beschr\u00e4nkt sich auf die Handelsbeziehungen zwischen zwei Unternehmen. Der Handel mit Privatpersonen ist von dieser Regelung nicht betroffen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-warum-wurde-dieses-verfahren-in-frankreich-eingef-hrt\">Warum wurde dieses Verfahren in Frankreich eingef\u00fchrt?<\/h3>\n\n\n\n<p>Bevor das Reverse-Charge-System eingesetzt wurde, hatten die franz\u00f6sischen Finanz\u00e4mter mit einer stetig steigenden Steuerschuld zu k\u00e4mpfen. Viele franz\u00f6sische Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen von ausl\u00e4ndischen Firmen bezogen, verlangten vom Finanzamt eine Umsatzsteuerr\u00fcckerstattung. Die ausl\u00e4ndischen Betriebe zahlten jedoch nur selten den Mehrwertsteuerbetrag bei den franz\u00f6sischen Finanzbeh\u00f6rden ein. Dieses Problem wurde durch das Reverse-Charge-System beseitigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Generell hat sich der Prozess rund um die Mehrwertsteuerzahlung durch das Verfahren um einiges vereinfacht. Gesetzesl\u00fccken sowie Betrugsm\u00f6glichkeiten wurden dank des Systems abgeschafft.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-so-kannst-du-das-urspr-ngliche-verfahren-noch-nutzen\">So kannst du das urspr\u00fcngliche Verfahren noch nutzen<\/h2>\n\n\n\n<p>In Frankreich k\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Unternehmen jedoch trotzdem entscheiden, ob sie mit dem Reverse-Charge-Verfahren arbeiten m\u00f6chten oder lieber selbst Mehrwertsteuer an das franz\u00f6sische Finanzamt zahlen wollen. Beides hat Vor- und Nachteile.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Reverse-Charge-System wurde entwickelt, um ausl\u00e4ndische Firmen vor den H\u00fcrden zu bewahren, die bei der Umsatzsteuerzahlung in einem fremden Land auftreten k\u00f6nnen. Nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Sprache und der abweichenden Vorgehensweisen gestaltet sich die Arbeit mit einem ausl\u00e4ndischen Finanzamt oft kompliziert.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gibt jedoch durchaus Situationen, bei denen es f\u00fcr den ausl\u00e4ndischen Leistungserbringer von Vorteil sein kann, am franz\u00f6sischen Mehrwertsteuersystem teilzunehmen. Wenn das ausl\u00e4ndische Unternehmen selbst Leistungen anderer in Anspruch nimmt, bei denen er Mehrwertsteuer zahlen muss, kann der ausl\u00e4ndische Unternehmer durch das klassische Abf\u00fchren der Umsatzsteuer in Frankreich eine Verrechnung der Vorsteuer mit der gezahlten Mehrwertsteuer beantragen. Bei der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahren gestaltet sich die R\u00fcckerstattung der Vorsteuer als wesentlich schwieriger. Bis zum 30. Juni des Folgejahres muss daf\u00fcr ein Antrag an das franz\u00f6sische Amt DRESG gestellt werden. Der Bearbeitungsprozess f\u00fcr ein solches Anliegen ist lang und komplex.<\/p>\n\n\n\n<p>Um mit dem alten System arbeiten zu d\u00fcrfen, muss die ausl\u00e4ndische Firma einen Ansprechpartner f\u00fcr steuerliche Angelegenheiten in Frankreich beauftragen. Dieser ist f\u00fcr das franz\u00f6sische Finanzamt der Vertreter deines Unternehmens. Ein solcher Konzern muss von der staatlichen Steuerverwaltung als sogenannter \u201cR\u00e9pondant\u201d zugelassen werden. Auf der Rechnung des Leistungserbringers wird dieses Unternehmen dann als dein Vertreter in allen Steuerangelegenheiten verzeichnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem ist f\u00fcr die Teilnahme am alten System ein schriftliches \u00dcbereinkommen zwischen dem ausl\u00e4ndischen Unternehmen und dem franz\u00f6sischen Kunden verpflichtend. In diesem Vertrag wird die Verpflichtung des Leistungserbringers, den Betrag an das franz\u00f6sische Unternehmen zu \u00fcberweisen, schriftlich festgehalten. Umgekehrt muss sich die franz\u00f6sische Firma dazu geloben, den genannten Betrag an das Finanzamt zu \u00fcberweisen. Durch dieses System wird die Mehrwertsteuer vom franz\u00f6sischen R\u00e9pondant geleistet, w\u00e4hrend der Leistungsempf\u00e4nger trotzdem steuerpflichtig bleibt. Der Vorteil dieses Verfahrens ist die M\u00f6glichkeit der Beantragung eines Vorsteuerabzuges f\u00fcr den ausl\u00e4ndischen Leistungserbringer.<\/p>\n\n\n\n<p>Achtung: Wenn du dieses System anwenden willst, bist du dazu verpflichtet, bei jedem Gesch\u00e4ft eine vertragliche \u00dcbereinkunft mit deinem R\u00e9pondant zu treffen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung f\u00fcr das alte System wird von den meisten Unternehmen sehr bewusst getroffen. Ist der franz\u00f6sische Gesch\u00e4ftspartner jedoch nicht vorsteuerabzugsberechtigt, kann ausschlie\u00dflich das alte Verfahren angewendet werden. Dies kann bei Privatpersonen, \u00f6ffentlichen Kunden sowie \u00c4rzten vorkommen. Als Regel gilt: Jemand ist sp\u00e4testens ab dem Zeitpunkt vorsteuerabzugsberechtigt, ab dem er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-anwendung-im-beispiel\">Anwendung im Beispiel<\/h3>\n\n\n\n<p>Eine deutsche Holzverarbeitungsfirma erbringt Montageleistungen f\u00fcr einen franz\u00f6sischen Fertigbad-Hersteller. Das Holz kauft das deutsche Unternehmen in Frankreich ein und verarbeitet es vor Ort direkt weiter. Der deutsche Betrieb ist im Besitz eines R\u00e9pondants.<\/p>\n\n\n\n<p>Um nun die geleistete Umsatzsteuer zu verrechnen, schlie\u00dft das deutsche Unternehmen mit dem franz\u00f6sischen Gesch\u00e4ftspartner eine vertraglich festgelegte Vereinbarung ab. Dieses Abkommen besagt, dass das Reverse-Charge-Verfahren nicht zur Anwendung kommt und die Umsatzsteuer im Namen des R\u00e9pondant in Rechnung gestellt wird. Dieser wird dann die Mehrwertsteuer des Holzbauunternehmens begleichen. Anschlie\u00dfend darf das deutsche Unternehmen dann eine Rechnung mit franz\u00f6sischer Mehrwertsteuer ausstellen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-rechnung-beim-reverse-charge-verfahren-richtig-aufbauen\">Rechnung beim Reverse-Charge-Verfahren richtig aufbauen<\/h2>\n\n\n\n<p>Wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet, <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/reverse-charge-verfahren\/rechnung\/\">muss eine sogenannte Nettorechnung ausgestellt werden<\/a>. Bei einer Nettorechnung wird der Betrag ohne Umsatzsteuer verrechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Folgende Daten m\u00fcssen auf der Rechnung notiert werden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Name und Adresse des Kunden&nbsp;<\/li><li>Nummer und Adresse des Leistungserbringers<\/li><li>Die Mehrwertsteueridentifikationsnummern der beiden Unternehmen<\/li><li>Der zu zahlende Nettobetrag&nbsp;<\/li><li>Ein Verweis auf die angewendete Reverse-Charge-Methode (Artikel 283-1 CGI)<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"h-fazit\">Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p>Das franz\u00f6sische Reverse-Charge-Verfahren kann mit den Reverse-Charge-Systemen in anderen L\u00e4ndern Europas verglichen werden. Jedoch gilt es, trotz der vielen Gemeinsamkeiten, gewisse Eigenheiten zu beachten. Die Wahl zwischen dem Reverse-Charge-System oder dem alten Verfahren will gut \u00fcberlegt und begr\u00fcndet sein.\u00a0<\/p>\n\n\n<div class=\"cta-shortcode cta-shortcode-2-cols\"><div class=\"cta-content\"><div class=\"left-col\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/Frankreich.png\"><div class=\"texts\"><h3 class=\"font600\">USt-Nummer in Frankreich registrieren<\/h3><div class=\"button-container\"><a href=\"https:\/\/hellotax.com\/contact-us\/\" class=\"more-link\">Kostenlose Beratung <i>\u2192<\/i><\/a><\/div><\/div><\/div><div class=\"right-col\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/Frankreich.png\"><div class=\"texts\"><h3 class=\"font600\">USt-Voranmeldung in Frankreich einreichen<\/h3><div class=\"button-container\"><a href=\"https:\/\/hellotax.com\/contact-us\/\" class=\"more-link\">Kostenlose Beratung <i>\u2192<\/i><\/a><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In ganz Europa wird das Reverse-Charge-Verfahren bei internationalen Gesch\u00e4ften zwischen zwei Unternehmen eingesetzt, so auch in Frankreich. 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