{"id":67216,"date":"2020-10-12T13:07:38","date_gmt":"2020-10-12T11:07:38","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.hellotax.com\/blog\/?page_id=67216"},"modified":"2020-10-29T11:11:57","modified_gmt":"2020-10-29T10:11:57","slug":"frist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hellotax.com\/blog\/steuer\/umsatzsteuervoranmeldung\/frist","title":{"rendered":"Frist f\u00fcr die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung: Monatliche, Viertelj\u00e4hrlich oder J\u00e4hrlich"},"content":{"rendered":"\n<p>Selbst\u00e4ndige, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen oder aus anderen Gr\u00fcnden von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit sind, haben regelm\u00e4\u00dfig Umsatzsteuervoranmeldungen beim zust\u00e4ndigen Finanzamt einzureichen. Damit es zu keinen Strafen hinsichtlich Steuerhinterziehung oder Vers\u00e4umnisgeb\u00fchren kommt, kl\u00e4ren wir auf, welche Fristen f\u00fcr die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung gelten.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"536\" src=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Umsatzsteuervoranmeldung-1024x536.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-64587\" srcset=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Umsatzsteuervoranmeldung-1024x536.jpg 1024w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Umsatzsteuervoranmeldung-300x157.jpg 300w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Umsatzsteuervoranmeldung-768x402.jpg 768w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Umsatzsteuervoranmeldung.jpg 1200w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Grenzen zur Umstellung der Umsatzsteuervoranmeldung<\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich richten sich die Abgabefristen f\u00fcr die <a href=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/steuer\/umsatzsteuervoranmeldung\/\">Umsatzsteuervoranmeldung<\/a> nach dem von dir erwirtschafteten Umsatz und wird in Abh\u00e4ngigkeit davon vom Finanzamt vorgegeben. Dabei sind drei unterschiedliche Zeitr\u00e4ume m\u00f6glich.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Jeden Monat: Lag deine Vorjahres-Umsatzsteuerzahllast bei \u00fcber 7.500,- EUR, sind deine Umsatzsteuervoranmeldungen im Folgejahr monatlich einzureichen.&nbsp;<\/li><li>Jedes Vierteljahr: Belief sich deine Umsatzsteuerzahllast im vergangenen Jahr auf 1.000,- EUR bis 7.500,- EUR, musst du deine Umsatzsteuervoranmeldungen im Folgejahr quartalsweise einreichen.<\/li><li>Jedes Jahr: War deine Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr sogar niedriger als 1.000,- EUR, kann dich das Finanzamt von der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung befreien. So musst du nur einmal im Jahr deine Steuern entrichten.&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Liegen keine Vorjahreszahlen vor, weil das Unternehmen bspw. eine Neugr\u00fcndung ist, musst du dein Umsatzvolumen sch\u00e4tzen. Anhand dessen legt das Finanzamt fest, in welchem Rhythmus deine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Du darfst die Zeitr\u00e4ume nicht selbst\u00e4ndig anpassen, wenn du die oben genannten Grenzen \u00fcber- oder unterschreitest. Das Finanzamt wird dir selbst\u00e4ndig mitteilen, wenn sich die Abgabezeitr\u00e4ume \u00e4ndern und erst ab diesem Zeitpunkt bist du zur neuen Regelung verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Hier findest du weitere Artikel zur Umsatzsteuervoranmeldung<\/h3>\n\n\n\nNo content has been found here, sorry \ud83d\ude42\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Abgabetermin der Umsatzsteuervoranmeldung<\/h2>\n\n\n\n<p>Nun, wo du wei\u00dft, f\u00fcr welche Zeitr\u00e4ume du deine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben hast, k\u00f6nnen wir uns anschauen, wann du diese jeweils einzureichen hast. Das h\u00e4ngt wiederum davon ab, ob du sie monatlich, quartalsweise oder j\u00e4hrlich einreichst.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung: Abgabe bis wann?<\/h3>\n\n\n\n<p>Hat das Finanzamt bei dir eine monatliche Abgabe zur Umsatzsteuervoranmeldung festgelegt, musst du diese jeweils am 10. des Folgemonats bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde einreichen. M\u00f6chtest du die Umsatzsteuervoranmeldung f\u00fcr den Januar einreichen, ist sie folglich sp\u00e4testens bis zum 10. Februar abzuschicken. F\u00e4llt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den n\u00e4chsten Werktag.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Viertelj\u00e4hrlich Umsatzsteuervoranmeldung einreichen: Termine zur Abgabe<\/h3>\n\n\n\n<p>Musst du deine Umsatzsteuervoranmeldungen viertelj\u00e4hrlich einreichen, ist das Prinzip vergleichbar mit dem des monatlichen Rhythmus\u2019. Sie sind am 10. des Monats einzureichen, der auf den Abrechnungszeitraum folgt. Bedeutet: M\u00f6chtest du deine Umsatzsteuervoranmeldung f\u00fcr das erste Quartal (Januar bis M\u00e4rz) einreichen, ist der sp\u00e4teste Abgabetermin der 10. April, sofern er ein Werktag ist \u2013 sonst der n\u00e4chste Werktag.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Frist f\u00fcr die j\u00e4hrliche Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuerjahreserkl\u00e4rung<\/h3>\n\n\n\n<p>Vorsicht: Wie schon erw\u00e4hnt, musst du deine Umsatzsteuer nur einmal j\u00e4hrlich entrichten, wenn deine Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr bei unter 1.000,- EUR lag. Das bedeutet aber, dass dich das Finanzamt daf\u00fcr g\u00e4nzlich von der Voranmeldung befreit. Dementsprechend muss keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und keine Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Fall ist lediglich einmal im Jahr die Umsatzsteuerjahreserkl\u00e4rung einzureichen. Die Frist f\u00fcr die Jahreserkl\u00e4rung ist der 31. Juli des Folgejahres. F\u00fcr 2019 m\u00fcsstest du deine Umsatzsteuerjahreserkl\u00e4rung demnach bis zum 31. Juli 2020 eingereicht haben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Mit der Dauerfristverl\u00e4ngerung F\u00e4lligkeit der Umsatzsteuervoranmeldung hinausz\u00f6gern<\/h2>\n\n\n\n<p>Die \u00fcblichen Fristen stellen manche Unternehmer vor eine gro\u00dfe Herausforderung: Lediglich zehn Tage bleiben zu Beginn des Monats Zeit, die Umsatzsteuervoranmeldung f\u00fcr den vergangenen Zeitraum einzureichen. Wer gerade zu Beginn des Monats besonders viel Arbeit zu erledigen hast, ist froh, wenn er sich nicht gleichzeitig um die Voranmeldungen k\u00fcmmern muss. F\u00fcr diese Unternehmer gibt es einen Ausweg: die Dauerfristverl\u00e4ngerung.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Hilfe dieser Verl\u00e4ngerung verschiebt sich die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat nach hinten. Das bedeutet bei der monatlichen Abgabe eine Fristverschiebung f\u00fcr den Januar vom 10. Februar auf den 10. M\u00e4rz und bei der quartalsweisen Abgabe eine Verschiebung f\u00fcr das erste Vierteljahr vom 10. April auf den 10. Mai. Das verschafft der Buchhaltung dauerhaft etwas Luft.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Um die Dauerfristverl\u00e4ngerung zu erwirken, musst du zwei Bedingungen erf\u00fcllen: Die erste ist die, dass du den Antrag daf\u00fcr rechtzeitig einreichen musst. Bei der monatlichen Abgabe ist der Antrag bis zum 10. Februar des Jahres einzureichen, bei der viertelj\u00e4hrlichen Abgabe bis zum 10. April. Startest du erst mitten im Jahr mit deinem Unternehmen, ist der Antrag bis zum 10. des Monats einzureichen, an dem die erste Voranmeldung f\u00e4llig w\u00e4re.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der monatlichen Abgabe musst du ebenso ein Elftel der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres an das Finanzamt als Sondervorauszahlung \u00fcberweisen. Bei der quartalsweisen Abgabe ist keine Sondervorauszahlung n\u00f6tig.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Erf\u00fcllst du die oben genannten Voraussetzungen, ist die Dauerfristverl\u00e4ngerung sofort nach Abgabe des Antrags wirksam. Das muss Finanzamt muss die Dauerfristverl\u00e4ngerung explizit ablehnen. Sofern es das nicht tut, gilt der Antrag automatisch als angenommen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Frist zur Berichtigung von Umsatzsteuervoranmeldungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Fehler sind menschlich \u2013 und so kann es bei Umsatzsteuervoranmeldungen passieren, dass du mal falsche Werte eingetragen, Ums\u00e4tze vergessen oder doppelt eingetragen hast. In der Regel ist das nicht weiter tragisch, sofern dir das rechtzeitig auff\u00e4llt. Ist das der Fall, kannst du dich bei ELSTER anmelden und eine neue Umsatzsteuervoranmeldung f\u00fcr den gleichen Zeitraum einreichen. Zu beachten ist hierbei nur, dass du bei der Kennziffer 10 (\u201cberichtigte Voranmeldung\u201d) ein Kreuzchen setzt. Dadurch signalisierst du dem Finanzamt, dass es sich um die Korrektur einer bereits eingereichten Voranmeldung handelt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Berichtigung deiner Umsatzsteuervoranmeldung ist erstmal keine Frist vorgegeben. Aber: Liegt deine Umsatzsteuerjahreserkl\u00e4rung bereits vor, ist eine Korrektur nicht mehr m\u00f6glich. M\u00f6chtest du demnach auf Nummer sicher gehen, kontrolliere deine Ums\u00e4tze rechtzeitig vor der Abgabe deiner Jahreserkl\u00e4rung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung verpasst: Was jetzt?<\/h2>\n\n\n\n<p>Im stressigen Unternehmensalltag kann eine Umsatzsteuervoranmeldung schon mal vergessen werden. Eine Dauerfristverl\u00e4ngerung kann hier schon mal helfen, sich einen Monat Zeit zu verschaffen \u2013 eine Garantie f\u00fcr k\u00fcnftige P\u00fcnktlichkeit ist das allerdings nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Was passiert jedoch, wenn die Frist tats\u00e4chlich mal verpasst worden ist? Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich, kann jedoch zu einem Aufschlag von bis zu 10% der Umsatzsteuerzahllast f\u00fchren. Je nach Zahllast kann das eine empfindliche Summe ergeben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Wird trotz Mahnungen des Finanzamts gar keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben, wird das Finanzamt selbst\u00e4ndig die Ums\u00e4tze sch\u00e4tzen und eine entsprechende Zahllast festlegen. Wird die Voranmeldung wiederholt nicht eingereicht, kann das Finanzamt dieses Vergehen als Steuerhinterziehung bewerten und den Fall an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden weiterleiten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcbrigens: Wenn du in dem jeweiligen Zeitraum keine Ums\u00e4tze erwirtschaftet hast, musst du dennoch eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Tust du das nicht, drohen dir die oben bereits erw\u00e4hnten Strafen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Umsatzsteuervoranmeldung einreichen: Das ist zu beachten<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Umsatzsteuervoranmeldung wird elektronisch via <a href=\"https:\/\/www.elster.de\/eportal\/start\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ELSTER<\/a> \u00fcbermittelt. ELSTER ist das Onlineportal der deutschen Steuerbeh\u00f6rde und Voraussetzung f\u00fcr die Kommunikation mit dem Finanzamt und \u00fcber dieses Portal wird die Steuererkl\u00e4rungen und Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht. Um Elster nutzen zu k\u00f6nnen, ist ein Zertifikat n\u00f6tig, das du vom Finanzamt erh\u00e4ltst. Da es bis zu zwei Wochen dauern kann, das Zertifikat zu erhalten, ist es wichtig, fr\u00fch genug einen Antrag daf\u00fcr zu stellen, damit die Fristen zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung eingehalten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Achte bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ebenso darauf, die umsatzsteuerpflichtigen Ums\u00e4tze mit dem Netto-Betrag einzureichen, da das Finanzamt die Umsatzsteuer davon ausgehend automatisch errechnet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>T\u00e4tigst du gr\u00f6\u00dfere Investitionen f\u00fcr dein Unternehmen, sende die gr\u00f6\u00dften Eingangsrechnungen ebenso per Post an das Finanzamt. Sonst kann es bei gewissen Summen passieren, dass das Finanzamt die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ums\u00e4tze vor Ort in deinem Unternehmen pr\u00fcfen m\u00f6chte oder langwierige R\u00fcckfragen stellt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Finanzamt legt viel Wert auf das Einhalten deiner Fristen, aber gibt dir mit der Dauerfristverl\u00e4ngerung gleichzeitig eine M\u00f6glichkeit an die Hand, dir Zeit zu verschaffen. Verpasst du trotz dieses Entgegenkommens deine Fristen, drohen dir empfindliche Strafen. Trage die Fristen dementsprechend am besten rot in deinen Kalender ein und erinnere dich rechtzeitig daran, die Umsatzsteuervoranmeldung via ELSTER einzureichen.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Selbst\u00e4ndige, die nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen oder aus anderen Gr\u00fcnden von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit sind, haben regelm\u00e4\u00dfig Umsatzsteuervoranmeldungen beim zust\u00e4ndigen Finanzamt einzureichen. Damit es zu keinen Strafen hinsichtlich Steuerhinterziehung oder Vers\u00e4umnisgeb\u00fchren kommt, kl\u00e4ren wir auf, welche Fristen f\u00fcr die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung gelten. 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