{"id":68654,"date":"2021-07-05T13:19:15","date_gmt":"2021-07-05T11:19:15","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.hellotax.com\/blog\/?page_id=68654"},"modified":"2021-07-05T13:22:28","modified_gmt":"2021-07-05T11:22:28","slug":"umsatzsteuerbefreiung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hellotax.com\/blog\/de\/umsatzsteuerbefreiung\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuerbefreiung nach dem UStG: Anwendung, Anmeldung, Rechnungsstellung &#038; mehr"},"content":{"rendered":"\n<p>Wer Waren und Dienstleistungen gesch\u00e4ftlich anbietet oder selbstst\u00e4ndig t\u00e4tig ist, den trifft die Umsatzsteuer nach dem UStG (Umsatzsteuer-Gesetz). Dann m\u00fcssen in der Regel circa 19% auf Verkaufspreise und Honorare aufgerechnet und sp\u00e4ter ans Finanzamt abgef\u00fchrt werden. Aber es gibt auch Ausnahmen: Einige H\u00e4ndler und Dienstleister k\u00f6nnen sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. F\u00fcr wen eine Umsatzsteuerbefreiung sinnvoll ist, welche Vor- und Nachteile eine Befreiung mit sich bringt und wie sie genau funktioniert, zeigen wir hier.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"536\" src=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/packing-goods-1024x536.jpeg\" alt=\"\" class=\"wp-image-68578\" srcset=\"https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/packing-goods-1024x536.jpeg 1024w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/packing-goods-300x157.jpeg 300w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/packing-goods-768x402.jpeg 768w, https:\/\/hellotax.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/packing-goods.jpeg 1200w\" sizes=\"(max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist die Umsatzsteuer?<\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind <strong>alle Unternehmer, die Ums\u00e4tze erziele<\/strong>n umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer oder auch Mehrwertsteuer muss auf die Rechnungen aufgeschlagen werden und dann ans Finanzamt gezahlt werden. Daf\u00fcr ben\u00f6tigen alle Unternehmer eine <strong>Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<\/strong>, die sie bei der Registrierung beim Finanzamt erhalten. Zus\u00e4tzlich sind sie verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung durchzuf\u00fchren, die Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen, und die Steuerabgaben mit der Voranmeldung vor- oder nach Abschluss des Jahres nachzuzahlen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Im Normalfall f\u00e4llt eine Mehrwertsteuer von 19% an. Aber es gibt auch Ausnahmen. Auf folgende Produkte fallen laut Umsatzsteuergesetz nur 7%&nbsp; an:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Lebensmittel und Pflanzen&nbsp;<\/li><li>B\u00fccher und Zeitungen&nbsp;<\/li><li>Medizinische Hilfsmittel<\/li><li>Bef\u00f6rderungsleistungen&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Im Gegenzug gegen die Umsatzsteuerabfuhr k\u00f6nnen umsatzsteuerpflichtige Unternehmer auch die gezahlte <strong>Vorsteuer verrechnen<\/strong>. Diese entspricht der Umsatzsteuer, die von anderen Unternehmern gezahlt wird. Unterm Strich kann dies zu einer Nachzahlung oder Erstattung der Steuer f\u00fchren. Die Endlast der Umsatzsteuer liegt damit bei nicht-vorsteuerabzugsberechtigten Endverbrauchern oder nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern am Ende der Wertsch\u00f6pfungskette. Dabei handelt es sich oft um Kleinunternehmer und andere Personengruppen mit Umsatzsteuerbefreiung.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist die Umsatzsteuerbefreiung?<\/h2>\n\n\n\n<p>Kleinunternehmer und Selbstst\u00e4ndige sind oft umsatzsteuerbefreit. Sie m\u00fcssen dann <strong>keine Umsatzsteuervoranmeldung<\/strong> vorlegen und auch keine Steuern an das Finanzamt zahlen. Da das Feld der Umsatzsteuerpflichtigkeit sehr komplex ist und viele Ausnahmen aber auch H\u00fcrden bereit h\u00e4lt, empfiehlt sich im Einzelfall die Konsultation eines Steuerberaters oder Finanzexperten. Eine Ausnahme kann die <strong>Kleinunternehmerregelung<\/strong> sein. Diese gilt f\u00fcr Unternehmer, Gewerbetreibende und Selbstst\u00e4ndige, deren Umsatz j\u00e4hrlich unter einer bestimmten Mindestgrenze liegt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wer kann eine Umsatzsteuerbefreiung beantragen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ist f\u00fcr einige Personengruppen m\u00f6glich. Dazu geh\u00f6ren unter anderem:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Kleinunternehmer mit geringem Umsatz<\/li><li>Freiberufler&nbsp;<\/li><li>Bildungsanbieter<\/li><li>K\u00fcnstlerInnen<\/li><li>Anbieter anderer Lieferungen und Leistungen&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Unternehmer, deren Umsatz eine <strong>Maximalgrenze<\/strong> nicht \u00fcberschreitet, k\u00f6nnen sich auf freiwilliger Basis von der Umsatzsteuer befreien lassen. Bei Ihnen greift dann die sogenannte <strong>Kleinunternehmerregelung<\/strong>. Das ist nicht nur f\u00fcr Verk\u00e4ufer oder H\u00e4ndler, sondern auch f\u00fcr Freiberufler interessant. Allerdings bringt eine Umsatzsteuerbefreiung auch einige Nachteile mit sich, die nachfolgend n\u00e4her beleuchtet werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Eine weitere Gruppe von Befreiten sind zum Beispiel Anbieter von <strong>Bildungsma\u00dfnahmen<\/strong>. Dazu z\u00e4hlen einige Lehrer, Dozenten, Schulen und andere Einrichtungen, die allgemein- oder berufsbildende Zwecke verfolgen. Selbstst\u00e4ndige Lehrer k\u00f6nnen sich selbst oder von ihrer Schule als Auftraggeber von der Umsatzsteuer befreien lassen. Diese Ma\u00dfnahme wird in \u00a7 4 UStG des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Au\u00dferdem ist eine Umsatzsteuerbefreiung f\u00fcr K\u00fcnstler und K\u00fcnstlerinnen, Finanzdienstleister sowie im Bereich <strong>Gesundheitsf\u00fcrsorge <\/strong>und Heilbehandlungen m\u00f6glich. Auch bei Kauf und Verkauf von Grundst\u00fccken greift keine Umsatzsteuer, da dort die Grunderwerbsteuer anf\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p>Andere umsatzsteuerbefreite Lieferungen und Leistungen sind in<strong> \u00a74 des UStG<\/strong> aufgef\u00fchrt. In diesen F\u00e4llen muss und kann keine Befreiung beantragt werden. Stattdessen m\u00fcssen bestimmte Nachweise an das Finanzamt geliefert werden. Da es sich im Einzelfall um konkrete Voraussetzungen handelt, ist hier eine fachkundige Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Umsatzsteuerbefreiung bei Kleinunternehmerregel&nbsp;&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Laut Kleinunternehmerregelung k\u00f6nnen sich Unternehmer, deren <strong>Umsatz sich in bestimmten Grenzen h\u00e4lt<\/strong>, von der Umsatzsteuer befreien lassen. Diese Regelung dient der Vereinfachung und soll Gr\u00fcndern, kleinen Unternehmen und Freiberuflern die Buchhaltung und Steuerzahlung vereinfachen. Die M\u00f6glichkeit zur Befreiung wird in \u00a7 19 Abs 1 des Umsatzsteuergesetzes geregt. F\u00fcr die Beantragung d\u00fcrfen die zu versteuerten Ums\u00e4tze<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000\u20ac nicht \u00fcberstiegen haben und&nbsp;<\/li><li>im laufenden Kalenderjahr 50.000\u20ac voraussichtlich nicht \u00fcbersteigen (Stand Juli 2021)<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Doch Vorsicht<\/strong>: Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Bruttobetrag, der die anfallende Steuer bereits enth\u00e4lt. Eine Maximalgrenze von 22.000\u20ac bei einem Steuersatz von 19% entspricht daher einem Nettoumsatz von circa. 14.700\u20ac. Ebenso kommt die Obergrenze von 50.000\u20ac im laufenden Kalenderjahr einem Nettoumsatz von circa 42.000 Euro gleich. Von der Berechnung des Umsatzes ausgeschlossen sind nur Eink\u00fcnfte, die durch die Ver\u00e4u\u00dferung von Anlageverm\u00f6gen, wie beispielsweise B\u00fcror\u00e4umen und in manchen F\u00e4llen auch Firmenwagen, entstehen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Sobald diese Netto-Grenze \u00fcberschritten wird, wechselt der Unternehmer oder Freiberufler ab dem n\u00e4chsten Kalenderjahr in die Regelbesteuerung. Dann muss die Umsatzsteuer auf Rechnungen aufgeschlagen und ans Finanzamt abgef\u00fchrt werden. Aber auch Vorsteuern k\u00f6nnen ab diesem Zeitpunkt wieder verrechnet werden. Wenn der Umsatz vor Ablauf des Kalenderjahres und trotz realistischer Prognosen die Obergrenze von 50.000\u20ac \u00fcberschreitet, m\u00fcssen r\u00fcckwirkend auf alle ausgestellten Rechnungen Umsatzsteuer abgef\u00fchrt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Zu beachten ist, dass die maximalen Grenzwerte sich <strong>zwischen den L\u00e4ndern in der EU unterscheiden<\/strong> und es zus\u00e4tzliche Regelungen und Bedingungen geben kann. Manche L\u00e4nder bieten sogar \u00fcberhaupt keine Sonderregel f\u00fcr kleine Unternehmen an, sodass diese immer alle Ums\u00e4tze versteuern m\u00fcssen, solange sie steuerrechtliche Ums\u00e4tze erzielen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist der Vorteil der Kleinunternehmerregelung?<\/h2>\n\n\n\n<p>Als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer liegt ein gro\u00dfer Vorteil bei der <strong>Vereinfachung der steuerlichen Vorg\u00e4nge<\/strong>. Obwohl weiterhin Einkommensteuer anf\u00e4llt, entf\u00e4llt die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt sowie ein zus\u00e4tzlicher Gang zum Steuerberater.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiterer Vorteil ist ein kleiner<strong> Wettbewerbsvorteil <\/strong>gegen\u00fcber Konkurrenten und anderen Anbietern \u00e4hnlicher Lieferungen und Leistungen. Wer sich die Umsatzsteuer spart, kann bei gleichem Preis entweder 19 % mehr Gewinn machen oder aber sein Angebot preiswerter anbieten. Dieser Vorteil entsteht allerdings nur bei Vertr\u00e4gen mit privaten Endkunden, nicht aber bei Gesch\u00e4ften mit vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist also vor allem dann sinnvoll, wenn es sich bei den Kunden des Kleinunternehmers haupts\u00e4chlich um Endkunden bzw. Privatkunden handelt und wenn im Unternehmen nur wenige Investitionen notwendig sind. Denn wer keine Umsatzsteuern zahlt, kann auch keine Vorsteuern bei n\u00f6tigen Anschaffungen verrechnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist der Nachteil der Umsatzsteuerbefreiung?<\/h2>\n\n\n\n<p>Einige Nachteile bringen die Kleinunternehmerregelung und die Umsatzsteuerbefreiung allerdings auch mit sich. Wer keine Umsatzsteuer zahlt, kann auch <strong>keine Vorsteuerabz\u00fcge <\/strong>geltend machen. Das hei\u00dft, dass bei Anschaffungen f\u00fcr die Aus\u00fcbung der T\u00e4tigkeit oder den Gesch\u00e4ftsbetrieb, von Bleistift \u00fcber Computer bis hin zu B\u00fcro-Einrichtung, die im Preis mit inbegriffene Vorsteuer nicht angemeldet und abgezogen werden kann. Bei diesen Anschaffungen wird dann der gesamte Bruttobetrag f\u00e4llig. Gerade f\u00fcr viele Gr\u00fcnder, die zumindest im ersten Jahr von der Umsatzsteuerbefreiung Gebrauch machen k\u00f6nnten, kann das unterm Strich einen Verlust bedeuten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer ohne Befreiung<\/h2>\n\n\n\n<p>Obwohl die Umsatzsteuerbefreiung auch Vorteile mit sich bringt, entscheiden sich viele Kleinunternehmer gegen die Nutzung der Vereinfachungsregel. Dann m\u00fcssen zu Beginn der T\u00e4tigkeit jeden Monat <strong>Umsatzsteuervoranmeldungen<\/strong> an das Finanzamt abgegeben werden, die den zu versteuernden Umsatz des n\u00e4chsten Monats prognostizieren. Hier sollten Unternehmer realistisch bleiben und zun\u00e4chst nicht zu optimistisch rechnen. Bleibt die berechnete Umsatzsteuer im ersten Gesch\u00e4ftsjahr unter einer Grenze von maximal 1.000 \u20ac kann der Steuerpflichtige fortan auch eine einmalige Zahlung zum Jahresende beantragen. \u00dcbersteigt die abgerechnete Umsatzsteuer diese Grenze nach dem ersten Jahr, wird die Umsatzsteuervoranmeldung nach den ersten zw\u00f6lf Monaten des Gesch\u00e4ftsbetriebs oder der T\u00e4tigkeitsaus\u00fcbung fortan quartalsweise erbracht. Selbiges gilt, wenn die 1.000\u20ac Grenze nach einem sp\u00e4teren Gesch\u00e4ftsjahr \u00fcberstiegen wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist die degressive Steuererm\u00e4\u00dfigung?<\/h2>\n\n\n\n<p>In manchen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern ist auch eine degressive Steuererm\u00e4\u00dfigung m\u00f6glich. Dabei muss sich der Unternehmer zwar f\u00fcr die Umsatzsteuer registrieren, allerdings kann er sich f\u00fcr einen Teil der Umsatzsteuerlast befreien lassen. Die Steuerlast steigt dann degressiv bis zu einer Obergrenze an, aber der dann wieder die gesamte Umsatzsteuer f\u00e4llig wird. Eine degressive Erm\u00e4\u00dfigung der Umsatzsteuer gilt allerdings nicht f\u00fcr<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Verk\u00e4ufe von Unternehmen mit Sitz in anderen EU-L\u00e4ndern&nbsp;<\/li><li>Gelegentliche Wirtschaftst\u00e4tigkeiten&nbsp;<\/li><li>Steuerbefreite Verk\u00e4ufe von Fahrzeugen an Kunden in anderen EU-L\u00e4ndern&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Regelung gibt es allerdings auch nicht in allen EU-L\u00e4ndern und folgt generell landesspezifischen Grenzen. Bisher ist eine degressive Steuererm\u00e4\u00dfigung auch nur in wenigen EU-L\u00e4ndern eingef\u00fchrt, daher sollten sich H\u00e4ndler und Unternehmer hierzu ortsspezifisch informieren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung und Kleinunternehmerregelung<\/h2>\n\n\n\n<p>Zu Beginn einer selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit ist man nicht automatisch sofort auch Kleinunternehmer. Wer die oben genannten Umsatzgrenzen einh\u00e4lt und Voraussetzungen erf\u00fcllt, kann die Regelung freiwillig in Anspruch nehmen und anmelden. Dies geschieht nach der Gewerbe- oder Selbstst\u00e4ndigen-Anmeldung und ist bis zur Mitteilung der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung durch das Finanzamt m\u00f6glich. In der Regelung wird Unternehmern nach der Anmeldung ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugesandt, auf dem die Befreiung beantragt werden kann. Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet oder dem Finanzamt die Entscheidung bis zur Unanfechtbarkeit nicht mitteilt, kann die Vereinfachungsregel allerdings auch die n\u00e4chsten 5 Kalenderjahre nicht mehr in Anspruch nehmen. Erst danach kann diese Ausnahme wieder in Anspruch genommen werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Rechnungsstellung bei Umsatzsteuerbefreiung durch Kleinunternehmerregelung&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn von der Umsatzsteuerbefreiung in Form der Kleinunternehmeregelung Gebrauch gemacht wird, muss auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer aufgef\u00fchrt werden. Allerdings muss ein <strong>Hinweis auf die Befreiung<\/strong> in der Rechnung inkludiert werden. Daf\u00fcr haben Kleinunternehmer einige Formulierungsoptionen:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\u201cUmsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung\u201d<\/li><li>\u201cAufgrund der Kleinunternehmerregelung erfolgt die Verrechnung der oben aufgef\u00fchrten Leistungen umsatzsteuerfrei\u201d<\/li><li>\u201cDer oben aufgef\u00fchrte Rechnungsbetrag enth\u00e4lt gem. \u00a719 Abs. 1 keine Umsatzsteuer\u201d<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Obwohl der Hinweis auf den ma\u00dfgeblichen Paragrafen im Umsatzsteuergesetz nicht zwingend n\u00f6tig ist, sollte auf die Befreiung hingewiesen werden. Wer den Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung vergisst, muss f\u00fcr den in der Rechnung ausgewiesenen Betrag Umsatzsteuer abf\u00fchren. Der Rechnungsbetrag verringert sich dann um circa 16% und die Abgaben schm\u00e4lern den Profit.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Auftraggeber mit Umsatzsteuerbefreiung<\/h2>\n\n\n\n<p>Aber nicht nur Kleinunternehmer k\u00f6nnen von der Umsatzsteuerbefreiung Gebrauch machen. Da der Staat Anbieter von Kultur- und Bildungsangeboten f\u00f6rdern m\u00f6chte, k\u00f6nnen sich auch diese Personen und Institutionen von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Museen<\/li><li>Orchester<\/li><li>Bildungseinrichtungen wie Schulen, Volkshochschulen und weitere Bildungstr\u00e4ger<\/li><li>Lehrkr\u00e4fte und K\u00fcnstler selbst&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Bildungstr\u00e4ger, die Abendkurse f\u00fcr Schulabschl\u00fcsse oder Vorbereitung f\u00fcr berufsqualifizierende Pr\u00fcfungen anbieten, k\u00f6nnen sich j\u00e4hrlich beim zust\u00e4ndigen Finanzamt befreien lassen. Die Bescheinigung gilt dann f\u00fcr ein Jahr und kann an Lehrer, die auf Honorarbasis t\u00e4tig sind, weitergegeben werden. So sind sowohl die Institution selbst als auch die Lehrer umsatzsteuerbefreit. Aber auch die Lehrkr\u00e4fte selbst k\u00f6nnen eine solche Befreiung f\u00fcr ihre eigenen Lehrangebote beantragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer f\u00fcr einen umsatzsteuerbefreiten Auftraggeber arbeitet, sollte bei der Rechnungsstellung besonders vorsichtig sein. Die Rechnungen sollten mit einer Kopie der aktuellen Befreiungsbescheinigung des jeweiligen Auftraggebers abgelegt werden. Au\u00dferdem sollte auf den Rechnungen an einen umsatzsteuerbefreiten Auftraggeber der Grund f\u00fcr die Befreiung vermerkt werden, damit sp\u00e4ter beim Finanzamt keine Probleme entstehen. Ansonsten kann die Umsatzsteuer nachgefordert und das urspr\u00fcnglich Netto-Honorar dadurch nachtr\u00e4glich geschm\u00e4lert werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Selbiges gilt nat\u00fcrlich auch f\u00fcr freie K\u00fcnstler, die im Auftrag einer umsatzsteuerbefreiten Kultureinrichtung oder Institution t\u00e4tig sind.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Mehrwertsteuerbefreiung w\u00e4hrend der Covid-19 Pandemie<\/h2>\n\n\n\n<p>Um die Coronavirus-Pandemie m\u00f6glichst schnell bek\u00e4mpfen zu k\u00f6nnen, hat die Europ\u00e4ische Union eine Mehrwertsteuerbefreiung auf einige Produkte und Leistungen beschlossen. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Masken, Schutzausr\u00fcstungen und Desinfektionsmittel&nbsp;<\/li><li>Impfungen und Tests<\/li><li>Forschungs- und Innovationst\u00e4tigkeiten und klinische Studien&nbsp;<\/li><li>Quarant\u00e4ne-Einrichtungen und Desinfektion von R\u00e4umlichkeiten&nbsp;<\/li><li>Leistungen von Krankenh\u00e4user und \u00c4rzten<\/li><li>Eng mit der Bek\u00e4mpfung des Virus zusammenh\u00e4ngende Dienstleistungen&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Diese Lieferungen und Leistungen genie\u00dfen seit April 2020 bzw. seit Dezember 2020 je nach Mitgliedstaat eine Mehrwertsteuerbefreiung oder werden geringer besteuert. Au\u00dferdem sind sie auch von Zollgeb\u00fchren befreit, um die Zahllast der Endverbraucher in Krisenzeiten zu entlasten und die Versorgung zu vereinfachen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Frequently Asked Questions<\/h2>\n\n\n<div id=\"rank-math-faq\" class=\"rank-math-block\">\n<div class=\"rank-math-list \">\n<div id=\"faq-question-681ba62d14b87\" class=\"rank-math-list-item\">\n<h3 class=\"rank-math-question \"><strong>Wie funktioniert die Umsatzsteuerbefreiung?<\/strong><\/h3>\n<div class=\"rank-math-answer \">\n\n<p>Kleine Unternehmer, Freiberufler, Selbstst\u00e4ndige und einige Anbieter bestimmter Lieferungen und Leistungen k\u00f6nnen sich laut dem Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Damit m\u00f6chte der Staat Kleinunternehmer und Gr\u00fcndern entlasten und Kunst- und Kulturangebote f\u00f6rdern.<\/p>\n\n<\/div>\n<\/div>\n<div id=\"faq-question-681ba62d14b89\" class=\"rank-math-list-item\">\n<h3 class=\"rank-math-question \"><strong>Was ist die Kleinunternehmerregelung?<\/strong><\/h3>\n<div class=\"rank-math-answer \">\n\n<p>Wenn die Vereinfachungsregelung nach \u00a719 UStG in Anspruch genommen wird, werden Unternehmer, deren Umsatz einige Maximalgrenzen nicht \u00fcberschreitet, von der Umsatzsteuer befreit. Kleinunternehmer d\u00fcrfen dann auf Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr berechnen und m\u00fcssen keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr an das Finanzamt senden.<\/p>\n\n<\/div>\n<\/div>\n<div id=\"faq-question-681ba62d14b8a\" class=\"rank-math-list-item\">\n<h3 class=\"rank-math-question \"><strong>Bis zu welchem Umsatz gelte ich als Kleinunternehmer?<\/strong><\/h3>\n<div class=\"rank-math-answer \">\n\n<p>Um als Kleinunternehmer zu gelten, darf ein Unternehmer im vergangen Jahr maximal 22.000\u20ac brutto und im laufenden Jahr voraussichtlich maximal 50.000\u20ac brutto umgesetzt haben. Das entspricht einem Netto-Umsatz von circa 14.700\u20ac bzw. 42.000\u20ac. Sobald diese Obergrenzen \u00fcberschritten wird gilt ab dem darauffolgenden Jahr wieder die Regelbesteuerung.<\/p>\n\n<\/div>\n<\/div>\n<div id=\"faq-question-681ba62d14b8b\" class=\"rank-math-list-item\">\n<h3 class=\"rank-math-question \"><strong>Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?<\/strong><\/h3>\n<div class=\"rank-math-answer \">\n\n<p>Kleinunternehmer m\u00fcssen keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben. Am Jahresende m\u00fcssen sie lediglich, wie alle anderen auch, eine Einkommensteuererkl\u00e4rung vorlegen.<\/p>\n\n<\/div>\n<\/div>\n<div id=\"faq-question-681ba62d14b8c\" class=\"rank-math-list-item\">\n<h3 class=\"rank-math-question \"><strong>Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?<\/strong><\/h3>\n<div class=\"rank-math-answer \">\n\n<p>Nein, wer keine Umsatzsteuer abf\u00fchrt, kann auch keine Vorsteuer geltend machen. Obwohl sich Kleinunternehmer die Buchhaltung und steuerlichen Vorg\u00e4nge vereinfachen, ist das ein gro\u00dfer Nachteil. Vor allem f\u00fcr Gr\u00fcnder und Unternehmer, die viel investieren und anschaffen wollen, sollte die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung deshalb gut \u00fcberlegt sein.<\/p>\n\n<\/div>\n<\/div>\n<div id=\"faq-question-681ba62d14b8d\" class=\"rank-math-list-item\">\n<h3 class=\"rank-math-question \"><strong>Wie muss ich als Kleinunternehmer Rechnungen stellen?<\/strong><\/h3>\n<div class=\"rank-math-answer \">\n\n<p>Kleinunternehmer m\u00fcssen bei der Rechnungsstellung auf einige Dinge achten. Sie d\u00fcrfen keine Umsatzsteuer ausweisen und m\u00fcssen auf die Umsatzsteuerbefreiung hinweisen. Wenn Steuern berechnet werden oder der Hinweis vergessen wird, muss f\u00fcr den Rechnungsbetrag Umsatzsteuer abgef\u00fchrt werden. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss nicht angegeben werden.<\/p>\n\n<\/div>\n<\/div>\n<div id=\"faq-question-681ba62d14b8e\" class=\"rank-math-list-item\">\n<h3 class=\"rank-math-question \"><strong>Wann lohnt sich eine Umsatzsteuerbefreiung?<\/strong><\/h3>\n<div class=\"rank-math-answer \">\n\n<p>F\u00fcr Kleinunternehmer ist es sinnvoll, sich von der Umsatzsteuer zu befreien, wenn ein geringer Verwaltungsaufwand gesch\u00e4tzt wird, es sich bei den Kunden haupts\u00e4chlich um<br \/>Privatverbraucher oder Endkunden handelt und nur wenige Beschaffungen und Investitionen n\u00f6tig sind. Gegen\u00fcber Endkunden ist durch die Umsatzsteuerbefreiung eine bessere Preisgestaltung m\u00f6glich. Wenn die Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind, w\u00fcrde sich dieser Vorteil nicht ergeben.<\/p>\n\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer Waren und Dienstleistungen gesch\u00e4ftlich anbietet oder selbstst\u00e4ndig t\u00e4tig ist, den trifft die Umsatzsteuer nach dem UStG (Umsatzsteuer-Gesetz). Dann m\u00fcssen in der Regel circa 19% auf Verkaufspreise und Honorare aufgerechnet und sp\u00e4ter ans Finanzamt abgef\u00fchrt werden. Aber es gibt auch Ausnahmen: Einige H\u00e4ndler und Dienstleister k\u00f6nnen sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. 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