Das Steuerrecht in Deutschland ist vielschichtig und nicht immer einfach zu durchdringen: Es kann schnell passieren, dass hierbei ganz ohne Absicht Fehler entstehen. Fehlende Absicht schützt jedoch nicht vor einer entsprechenden Strafe. Im Folgenden erklären wir, was eine Umsatzsteuerhinterziehung ist, wie sie zustande kommt, welche Strafen drohen und wann eine Verjährung einsetzt.
Patrick Moeller
Last Updated on 19 October 2020
Was ist eine Umsatzsteuerhinterziehung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie es zu einer Umsatzsteuerhinterziehung kommen kann – und die Gründe reichen von fehlendem Wissen, Fahrlässigkeit bis zur Betrugsabsicht.
Mögliche Ursachen für eine Umsatzsteuerhinterziehung:
- Steuerpflichtige Umsätze werden nicht gesetzeskonform versteuert.
- Es werden unrechtmäßige Vorsteuerbeträge angegeben.
- Umsatzsteuervoranmeldungen werden wiederholt nicht eingereicht.
- Umsätze werden mit einem falschen Steuersatz übermittelt.
- Gefälschte Belege oder Scheinrechnungen werden angemeldet.
Grundsätzlich gilt: Eine Steuerhinterziehung entsteht immer, wenn du durch falsche Angaben oder unterlassene Angaben von einem steuerlichen Vorteil profitierst. Dementsprechend sind die umsatzsteuerrelevanten Angaben mit Vorsicht und der nötigen Gewissenhaftigkeit zu tätigen. Passiert doch mal ein Fehler, hast du die Möglichkeit, deine Umsatzsteuervoranmeldung neu und korrigiert einzureichen, sofern du deine Umsatzsteuerjahreserklärung noch nicht abgegeben hast. So kannst du vorhandene Fehler noch ausmerzen.
Strafen für eine Umsatzsteuerhinterziehung
Hast du bereits eine Umsatzsteuerhinterziehung begannen, droht dir eine entsprechende Strafe. Dabei gibt es keine klare Zahl, die wir hier als feststehende Strafe nennen können. Die hängt nämlich von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Ein naheliegender Faktor ist das Ausmaß der Steuerhinterziehung, sprich: Wie hoch ist der Steuerbetrag, der hinterzogen wurde? Ab einer Steuerhinterziehung von 100.000,- EUR droht eine Freiheitsstrafe, ab 1.000.000,- EUR in der Regel ohne Bewährung. Steuerhinterziehungen von unter 100.000,- EUR werden in der Regel mit Geldstrafen geahndet.
Die Höhe der Strafe wird aber noch von weiteren Faktoren beeinflusst: Dazu zählt z.B. deine Kooperationsbereitschaft und dein Verhalten allgemein vor und nach der Tat. Zeigst du dich von Anfang an kooperativ und hilfst mit, den Fall gänzlich aufzuklären, wirst du in der Regel eine mildere Strafe erhalten als jemand, der sich dagegen wehrt und versucht, die Tat zu verschleiern oder dem Finanzamt den Prozess zu erschweren.
Außerdem wird es sich wahrscheinlich strafmildernd auswirken, wenn du die hinterzogenen Umsatzsteuern pünktlich nachzahlst und damit beweist, das falsche Verhalten wieder gut machen zu wollen.
Je nach Schwere der Tat und deinem Verhalten wird eine Strafe in Form von Tagessätzen aufgerufen. Die Höhe der Tagessätze hängt wiederum von deiner finanziellen Situation ab und ist höher je wohlhabender du bist.
Strafen für die Umsatzsteuerhinterziehung umgehen: Selbstanzeige und Nacherklärung
Ist die Umsatzsteuerhinterziehung dem Finanzamt noch nicht bekannt, kannst du unter Umständen eine Strafe gänzlich vermeiden. Dafür musst du deine Steuerhinterziehung zur Selbstanzeige bringen, d.h. selbständig das Finanzamt auf sie aufmerksam machen. Eine rechtzeitige Nacherklärung oder Selbstanzeige befreit dich entsprechend von einer möglichen Strafe.
Aber: Hier ist es wichtig, Rücksprache mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt mit Fachgebiet Steuerrecht zu halten, um sicher zu gehen, dass die Nacherklärung oder Selbstanzeige korrekt ist. Fehler könnten hier zu ernsthaften Strafen führen und können vor allem nicht in einer weiteren Nacherklärung korrigiert werden. Du hast bei der Selbstanzeige dementsprechend nur einen Versuch, die fehlerhaften Angaben zu korrigieren.
Die Selbstanzeige kann formfrei beim Finanzamt abgegeben werden. Trotzdem solltest du gewisse Punkte bei der Nacherklärung beachten. Hältst du dich an diese, sollte dich die Selbstanzeige in der Regel straffrei davonkommen lassen.
Verjährung der Umsatzsteuerhinterziehung
Umsatzsteuerhinterziehung verjährt nach einer gewissen Zeit. Dabei sind jedoch zwei unterschiedliche Rechtsbereiche zu betrachten: das Steuerrecht und das Strafrecht. Im Steuerrecht beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die falsche Steuererklärung abgegeben wurde. Wurde gar keine Steuererklärung abgegeben, beginnt die Verjährung drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden wäre. Anders sieht es wiederum im Strafrecht aus.
Hier liegt die Verjährungsfrist bei fünf Jahren. In schweren Fällen kann sie auf zehn Jahre erhöht werden. Zudem ist es dem Finanzamt möglich, die Fristen weiter hinaus zu zögern, durch Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. Die Verjährung kann so auf max. zehn Jahre oder bei schweren Fällen auf max. 25 Jahre erhöht werden. Wenn das Landgericht bei den schweren Fällen zusätzlich eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren zulässt, kann die Verjährungsfrist auf maximal 30 Jahre erhöht werden.
Fazit
Bei der Umsatzsteuerhinterziehung handelt es sich um keinen Kavaliersdelikt. Wer seine Steuern nicht zahlt, schadet damit indirekt jedem Steuerzahler und direkt dem Staat. Dementsprechend ernst behandelt das Finanzamt dieses Vergehen und ist bei den Strafen nicht zimperlich. Wer sein Vergehen rechtzeitig zur Selbstanzeige bringt, kann einer Strafe jedoch entgehen. Ist das nicht mehr möglich und die Umsatzsteuerhinterziehung wird dem Finanzamt vorab bekannt, kann es sich strafmildernd auswirken, die hinterzogenen Steuern rechtzeitig zu zahlen und bei der Klärung des Falls zu kooperieren.