Ausländische Unternehmen, die steuerpflichtige Umsätze in Österreich tätigen, müssen einige steuerliche Pflichten erfüllen. Für Nicht-EU Unternehmen besteht zu diesem Zweck eine Fiskalvertreter-Pflicht. Was ein Fiskalvertreter ist, was er macht und warum er hilfreich ist, erklären wir hier.
Dominik Larcher
Last Updated on 22 October 2021
Was ist eine Fiskalvertretung?
Ein Fiskalvertreter ist ein Dienstleister, der ein Unternehmen in Österreich in Umsatzsteuer-Angelegenheiten vertritt. Unter anderem können folgende Dienstleister als Fiskalvertreter fungieren:
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
- Notare
- Speditionsunternehmen, soweit sie Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten und Mitglieder des Fachverbands der Wirtschaftskammer Österreichs sind
- Spezialisierte Unternehmen
Mehr Informationen zur Fiskalvertretung in der Europäischen Union findest du auf unserer Übersichtsseite. Während eine Fiskalvertretung viele Vorteile mit sich bringen kann, ist die Ernennung eines Fiskalvertreters in Österreich unter bestimmten Umständen sogar verpflichtend.
Was macht ein Fiskalvertreter?
Der Fiskalvertreter kümmert sich um alle nötigen steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Zoll und der Umsatzsteuer. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Die Analyse der Steuerpflichten
- Buchhaltung
- Umsatzsteuerregistrierung
- Kontakt mit Behörden
Der Fiskalvertreter kümmert sich in Österreich zunächst um die Umsatzsteuerregistrierung und stellt sicher, dass du alle nötigen lokalen Nummern, wie beispielsweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und EORI-Nummern erhältst. Weiterhin kümmert er sich um die Einhaltung von Steuerpflichten, wie beispielsweise die Zahlung der Umsatzsteuer und die Einreichung von Steuererklärungen, Intrastat-Erklärungen, Rechnungen und Zoll-Dokumenten. Nebenbei werden die Kunden- und Lieferantenbuchhaltung vereinfacht und der Fiskalvertreter ist Zustellungsbevollmächtigter, er fungiert also als Ansprechpartner für die lokalen Behörden und vereinfacht dadurch die Kommunikation.
In Österreich kümmert sich die Fiskalvertretung gemäß §27 Umsatzsteuergesetz neben der Umsatzsteuer auch um
- Lohnabgaben
- Flugabgaben und
- Versicherungsteuer

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Wann brauche ich eine Fiskalvertretung in Österreich?
Eine Fiskalvertretung in Österreich ist nötig, wenn ein Unternehmen in Österreich steuerpflichtige Umsätze tätigt und weder einen Wohnsitz noch eine Betriebsstätte in innerhalb der EU hat.
Steuerpflichtige Umsätze sind solche, bei denen es nicht zu einem Übergang der Steuerschuld kommt. In erster Linien handelt es sich also um Inlandslieferungen bzw. Warenhandel in Österreich und Lieferungen an österreichische Privatpersonen. Aber auch
- die Einfuhr von Waren aus dem EU-Ausland nach Österreich
- die Ausfuhr von Waren in das EU-Ausland aus Österreich
- der Erwerb von Waren in Österreich, die aus einem EU-Mitgliedsstaat stammen
- der Verkauf von Waren in ein EU-Mitgliedstaat aus Österreich
- der Verkauf von Waren und Dienstleistungen an österreichische Verbraucher via einem Marktplatz
- der Verkauf von Waren aus EU-Mitgliedstaaten an österreichische Privatpersonen und Überschreiten der EU-weiten Lieferschwelle von 100.0000€ für den Versandhandel
- die Organisation von lokalen Veranstaltungen und Konferenzen
gehören zu den steuerpflichtigen Umsätzen. Macht ein Unternehmen solche Umsätze, muss es sich in Österreich für die Umsatzsteuer registrieren, erhält eine österreichische Umsatzsteuer-identifikationsnummer und muss Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen einreichen.
Seit 2004 erlaubt die EU keine Fiskalvertreter-Pflicht für EU-Unternehmen mehr. Ist das Unternehmen also in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig und dort für die Umsatzsteuer registriert, braucht es in Österreich keine Fiskalvertretung mehr. Allerdings ist eine professionelle Beratung und eventuelle Vertretung in Österreich trotzdem empfehlenswert, damit Fristen eingehalten, Pflichten erfüllt und Strafen vermieden werden.
Für ausländische Unternehmen ist eine Fiskalvertretung allerdings zwingend notwendig. Hat das Unternehmen keinen Sitz oder keine Betriebsstätte innerhalb der EU, herrscht in Österreich laut §27 des Umsatzsteuergesetzes eine Fiskalvertreterpflicht. Ausländische Nicht-EU Unternehmen sind also verpflichtet, einen Vertreter zu steuerlichen Zwecken zu bestellen.
Ernennung eines Fiskalvertreters in Österreich
Wenn ein ausländisches Unternehmen steuerlich relevante Umsätze tätigt oder Umsätze an österreichische Einzelpersonen bewirkt, sind die Voraussetzungen für die Ernennung einer Fiskalvertretung in Österreich erfüllt und ein Vertreter muss bestellt werden.
Österreichische Unternehmen, die als Fiskalvertreter fungieren wollen, müssen dafür eine Erlaubnis beim zentralen Finanzamt Graz einholen. Diese wird erteilt, wenn eine Wohn- oder Firmensitz in Österreich existiert und der Vertreter den steuerrechtlichen Verpflichtungen des zu vertretenen Unternehmens nachkommt. Die Genehmigung kann jedoch jederzeit widerrufen werden.
Fiskalvertretung in anderen europäischen Ländern
Auch in den meisten anderen Ländern innerhalb der Europäischen Union besteht für EU-ausländische Unternehmen eine Fiskalvertreter-Pflicht. Ausschlaggebend ist allerdings immer die lokale Gesetzgebung. Diese bestimmt wann ein Vertreter gebraucht wird, wer als Fiskalvertreter fungieren darf und welche Pflichten dieser zu erfüllen hat.
Mehr Informationen zu den lokalen Besonderheiten in Sachen Fiskalvertretung findest du auf den landesspezifischen Seiten:
Land | Fiskalvertreter-Pflicht für nicht-EU Unternehmen |
Deutschland | Ja |
Niederlande | Ja |
Österreich | Ja |
Polen | Ja |
Tschechien | Nein |
Spanien | Ja |
Italien | Ja |
Frankreich | Ja |
Händler, die gleichzeitig in mehreren europäischen Ländern tätig sind, sollten sich über die Dienstleistungen spezialisierter Fiskalvertretungs- oder Umsatzsteuer-Unternehmen informieren. Diese beschäftigen meist mehrere lokale Vertreter, die innerhalb des Unternehmens miteinander kommunizieren und damit den administrativen und finanziellen Aufwand für Händler zusätzlich reduzieren. Ein solches Unternehmen ist hellotax. Unser Team an spezialisierten Steuerberatern kann sich in vielen europäischen Ländern um deine Umsatzsteuerregistrierung, Einreichungen, und die Umsatzsteuer-Abfuhr kümmern.
Kontaktiere uns noch heute und vereinfache die Erledigung deiner steuerlichen Pflichten.
Häufig gestellte Fragen
Ein Fiskalvertreter ist ein Dienstleister, der ein Unternehmen in steuerrechtlichen Angelegenheiten gegenüber den Behörden in Österreich vertritt. Er kümmert sich unter anderem um umsatzsteuerrechtliche und Zollangelegenheiten.
Ein österreichischer Fiskalvertreter kümmert sich unter anderem um die Registrierung für die Umsatzstsuer, Umsatzstuervoranmeldungen, Steuererklärungen, die Zahlung der Umsatzsteuer, den Kontakt mit den Behörden, Lohn- und Zollzahlungen und vieles mehr.
Eine Fiskalvertreter-Pflicht besteht, wenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Umsätze tätigt. Als ausländisches Unternehmen zählen alle Unternehmen, die in der EU keine Betriebsstätte haben. Zu den steuerpflichtigen Umsätzen zählen viele Geschäftsvorgänge. Am relevantesten sind aber meist Verkäufe and österreichische Privatpersonen.
In Österreich können unter anderem Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare als Fiskalvertreter fungieren. Außerdem können auch Spediteure, die Hilfe in Eingangsabgabensachen, also während des Zoll-Prizesses, leisten als Vertreter bestellt werden. Für Händler lohnt sich meist die Beauftragung eines spezialisierten Unternehmens, dass in mehreren europäischen Ländern als Vertreter fungieren kann.