Die Einhaltung der spanischen Mehrwertsteuer (MwSt) ist für jeden Online-Händler, der innerhalb der Europäischen Union tätig ist, unerlässlich. Die verschiedenen Steuersätze in Spanien und bevorstehende Änderungen im Jahr 2025 (Updates zu den spanischen Mehrwertsteuersätzen 2025) können komplex erscheinen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur aktuellen MwSt-Struktur, den anstehenden Updates und wie Sie konform bleiben, um hohe Strafen zu vermeiden.
Brenda Varela
Last Updated on 21 Februar 2025Überblick: Mehrwertsteuer in Spanien (Updates zu den spanischen Mehrwertsteuersätzen 2025)
Spanien hat verschiedene Mehrwertsteuersätze für unterschiedliche Waren und Dienstleistungen:
- Regulärer Satz (21%): Gilt für die meisten Produkte und Dienstleistungen, darunter Haushaltsgeräte, Fahrzeuge und Kommunikationsdienste.
- Reduzierter Satz (10%): Gilt für bestimmte Lebensmittel, das Gastgewerbe und den öffentlichen Verkehr.
- Superreduzierter Satz (4%): Gilt für lebensnotwendige Produkte wie Grundnahrungsmittel und bestimmte Medikamente.
- Nullsatz (0%): Betrifft nur sehr spezifische Transaktionen, z. B. einige Goldmünzen.
Jedes Unternehmen, das in Spanien steuerpflichtige Umsätze tätigt, benötigt eine spanische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Eine verspätete Registrierung oder die Anwendung falscher Steuersätze kann zu Strafen führen.
Aktuelle Mehrwertsteuersätze in Spanien (2025)
MwSt-Satz | Gilt für |
---|---|
21% | Die meisten Waren und Dienstleistungen (z. B. Kleidung, Autos, Haushaltsgeräte) |
10% | Bestimmte Lebensmittel, Restaurant- und Catering-Dienstleistungen, öffentlicher Verkehr |
4% | Grundnahrungsmittel, einige Medikamente |
0% | Spezifische Fälle (z. B. einige Goldmünzen) |
Temporäre Maßnahmen und Ausnahmen
0% auf Grundnahrungsmittel
Seit Januar 2023 galt in Spanien für einige Grundnahrungsmittel ein Nullsteuersatz, um die Inflation einzudämmen. Ab dem 30. September 2024 wurde dieser Satz auf 2% angehoben, bevor er Anfang 2025 zum regulären superreduzierten Satz von 4% zurückkehren wird.
Anpassungen für Olivenöl und andere Produkte
- Olivenöl fiel vorübergehend unter den 0%-Satz, wurde später auf 2% angehoben und kehrt 2025 zurück auf 4%.
- Samenöle und Nudeln werden ab dem 1. Januar 2025 wieder mit 10% besteuert.
Weitere Steuerbefreiungen
Bestimmte Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen bleiben von der Mehrwertsteuer befreit. Auch Finanztransaktionen, Versicherungen und gemeinnützige soziale Dienstleistungen sind von der Steuerpflicht ausgeschlossen.
Compliance-Anforderungen für Unternehmen
Um rechtliche Probleme und Bußgelder zu vermeiden, müssen Online-Händler sicherstellen, dass sie die spanischen Mehrwertsteuergesetze einhalten.
Registrierungspflichten
- Wer steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen in Spanien verkauft oder innergemeinschaftliche Transaktionen tätigt, muss sich für die spanische Mehrwertsteuer registrieren.
- Eine späte Registrierung kann Strafen von bis zu 400€ nach sich ziehen, die auf 200€ reduziert werden, wenn die Registrierung vor einer offiziellen Benachrichtigung erfolgt.
- Falsche Mehrwertsteuererklärungen können mit 150€ pro Einreichung geahndet werden.
Meldepflichten
- Rechnungen für Endverbraucher müssen zum Zeitpunkt der Lieferung ausgestellt werden.
- Rechnungen für Steuerpflichtige müssen bis zum 16. des Folgemonats erstellt werden.
- Steuererklärungen können monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen, abhängig vom Umsatzvolumen.
- Alle Belege müssen mindestens vier Jahre lang aufbewahrt werden.
Konsequenzen der Nichteinhaltung
- Verspätete Steuererklärungen können zu Strafen von bis zu 20.000€ plus monatlichen Zinsen (5% bis 20% nach einem Jahr) führen.
- Rechnungsfehler können eine Strafe von 1% des falsch ausgewiesenen Betrags zur Folge haben.
- Nicht ausgestellte Rechnungen können mit 2% des nicht fakturierten Betrags geahndet werden.
VAT-Rückerstattungsverfahren – Updates zu den spanischen Mehrwertsteuersätzen 2025
Nicht-EU-Ansässige oder EU-Bewohner, die die EU für mehr als 12 Monate verlassen, können eine Mehrwertsteuerrückerstattung in Spanien beantragen. Dafür sind erforderlich:
- Ein Steuererstattungsformular vom Händler.
- Originalrechnungen mit explizitem Mehrwertsteuersatz.
- Vorlage der Dokumente am Zoll vor Verlassen Spaniens.
Wichtige Mehrwertsteueränderungen für 2025
- Superreduzierter Satz (4%): Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch und Eier kehren zur 4% Mehrwertsteuer zurück.
- Reduzierter Satz (10%): Samenöle und Nudeln werden ab dem 1. Januar 2025 wieder mit 10% besteuert.
- Regulärer Satz (21%): Bleibt unverändert und gilt weiterhin für die meisten Waren und Dienstleistungen.
Auswirkungen auf Online-Händler
Online-Verkäufer sollten sich auf die anstehenden Änderungen vorbereiten, indem sie:
- Preise aktualisieren, um die neuen Mehrwertsteuersätze zu berücksichtigen.
- Rechnungsstellung anpassen, um korrekte Mehrwertsteuerbeträge auszuweisen.
- Steuerkonformität sicherstellen, indem sie pünktlich und korrekt Steuererklärungen einreichen.
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