Neue Frankreich-Mehrwertsteuerregeln 2025 für digitale Dienstleistungen
Brenda Varela
Last Updated on 3 Juli 2025Frankreich hat seine Mehrwertsteuervorschriften aktualisiert – und das betrifft alle Anbieter digitaler und virtueller Services, die an Kunden in der EU verkaufen. Seit Anfang 2025 gilt das Bestimmungslandprinzip konsequent: Die Umsatzsteuer wird dort erhoben, wo der Endkunde lebt – unabhängig vom Sitz Ihres Unternehmens.

Was sich geändert hat: Frankreichs Umsatzsteuerreform 2025
Seit 2025 wird in Frankreich Artikel 259 A des allgemeinen Steuergesetzbuches strenger angewendet. Digitale Dienstleistungen – wie Streaming, E-Learning, Online-Coachings oder virtuelle Events – unterliegen nun der Umsatzsteuer im Wohnsitzland des Endkunden.
Das heißt: Auch wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist, müssen Sie französische Umsatzsteuer berechnen, wenn Sie an Privatkunden in Frankreich verkaufen – oder an EU-Kunden über Frankreich.
B2C vs. B2B – Was ist der Unterschied?
🟡 B2C (an Privatkunden):
Wenn Sie digitale Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Personen in der EU verkaufen, müssen Sie die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes berechnen und dorthin abführen.
Beispiel:
Ein Anbieter aus den VAE verkauft virtuelle Konzerttickets an eine Person in Frankreich – ab sofort muss französische Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden.
🟢 B2B (an Unternehmen):
Hier bleibt alles wie gehabt: Wenn Ihr Kunde über eine gültige EU-USt-ID verfügt, greift das Reverse-Charge-Verfahren – Sie stellen netto, der Kunde erklärt die Steuer selbst.
Warum das für digitale Dienstleister so wichtig ist
Wenn Sie folgende Services anbieten, betrifft Sie die Reform direkt:
- Streaming, Pay-per-View oder Live-Veranstaltungen
- Online-Coachings, Webinare, digitale Schulungen
- Virtuelle Touren, Konzerte oder Kulturerlebnisse
- E-Learning-Plattformen und digitale Downloads
➡️ Auch Unternehmen außerhalb der EU müssen die lokalen Umsatzsteuerpflichten erfüllen. Die One Stop Shop (OSS)-Registrierung hilft dabei, die Deklarationen zu vereinfachen – ohne Anmeldung in jedem einzelnen EU-Land.

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So bleiben Sie konform mit den neuen Regeln
✔️ Richtige Umsatzsteuersätze automatisch anwenden
Ihr Checkout muss den Standort des Kunden erkennen und den lokalen Steuersatz anwenden.
✔️ Nachweis über den Standort des Kunden erfassen
Mindestens zwei stimmige Nachweise (z. B. IP-Adresse + Rechnungsadresse) sind erforderlich.
✔️ Rechnungen korrekt ausstellen
Die Umsatzsteuer muss auf Basis des Wohnsitzlandes korrekt ausgewiesen werden.
✔️ OSS-Verfahren nutzen
Damit können Sie eine zentrale EU-weite Erklärung für alle B2C-Umsätze einreichen.
Wie hellotax digitale Anbieter unterstützt
💡 Die neuen Regeln sind komplex – hellotax automatisiert Ihre Umsatzsteuerkonformität in der gesamten EU.
Wir übernehmen für Sie:
✅ Automatische Anwendung der richtigen Steuersätze
✅ OSS-Registrierung und laufende Meldungen
✅ Pünktliche Abgabe der Umsatzsteuererklärungen
✅ Vollständige Einhaltung der Frankreich 2025 Regelungen
Jetzt kostenlose Beratung mit hellotax buchen und den Steuerstress abgeben – konzentrieren Sie sich auf den Ausbau Ihrer digitalen Verkäufe in Europa!
Fazit
Die neuen Regelungen in Frankreich bedeuten: Wenn Sie digitale Dienstleistungen an EU-Endkunden verkaufen, müssen Sie die Umsatzsteuer dort abführen, wo Ihre Kunden wohnen – nicht dort, wo Ihr Unternehmen sitzt.
Mit hellotax als Partner bleiben Sie 2025 konform, automatisiert und sorgenfrei.
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