In der schnell wachsenden digitalen Wirtschaft ist das Verständnis der Mehrwertsteuervorschriften für digitale Dienstleistungen (Mehrwertsteuer für digitale Dienstleistungen) entscheidend für rechtssicheren Erfolg. Mit dem Launch unseres neuen hellotax VAT-Compliance-Produkts speziell für E-Commerce-Händler möchten wir Klarheit schaffen, was die Mehrwertsteuerpflichten für digitale Dienstleister innerhalb der EU betrifft.
Brenda Varela
Last Updated on 26 März 2025Zuletzt aktualisiert: 17. Januar 2025
Es gab wichtige Gesetzesänderungen – aktuelle Informationen finden Sie hier.
Was ist ,,Mehrwertsteuer für digitale Dienstleistungen” (VAT for Digital Services in the EU)?
Digitale Dienstleistungen sind elektronisch über das Internet oder ein automatisiertes Netzwerk erbrachte Leistungen, meist ohne menschliches Zutun. Dazu zählen:
- Software & Cloud-Dienste: Online nutzbare Anwendungen und Systeme.
- Digitale Inhalte: E-Books, Musik, Videos, Bilder zum Streamen oder Download.
- Online-Plattformen: Digitale Marktplätze für digitale Produkte.
- Automatisierte Dienste: Website-Hosting, Online-Werbung, Bots.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist ausschlaggebend, wo sich der Kunde befindet – nicht der Sitz des Verkäufers.
Die 10.000-Euro-Schwelle: Was bedeutet sie?
Für B2C-Dienstleistungen gilt innerhalb der EU:
- Unter 10.000 € Jahresumsatz können EU-Händler den Mehrwertsteuersatz des Sitzlandes anwenden.
- Bei Überschreiten dieser Grenze ist die Umsatzsteuer im Land des Kunden abzuführen.
Achtung: Diese Schwelle gilt nicht für Nicht-EU-Unternehmen. Diese müssen sich entweder lokal registrieren oder das OSS-System für Drittstaaten nutzen – nur für digitale Leistungen.
Fehlinterpretationen führen schnell zu Bußgeldern oder administrativen Hürden.
Rolle von Marktplätzen
Wer über Drittanbieter-Plattformen verkauft, wird häufig von der Mehrwertsteuerpflicht entlastet. Die Plattform zieht die Umsatzsteuer ein und führt sie ab.
Nicht-digitale Dienstleistungen: wichtige Klarstellung
Nicht alles, was online abgewickelt wird, gilt als digitale Dienstleistung. Entscheidend ist der Grad menschlicher Beteiligung:
Nicht als digital gelten z. B.:
- Online bestellte physische Produkte
- Rechts- oder Finanzberatung per E-Mail
- Online-Schulungen mit Live-Lehrkräften
Praxisbeispiele zur VAT-Kategorisierung
- PDF-Download automatisch: digitale Dienstleistung
- Online-Kurs mit automatischem Inhalt: digitale Dienstleistung
- Individuell erstellte Inhalte mit Betreuung: keine digitale Dienstleistung (da menschlicher Aufwand)
Wie wird der Kundenstandort für VAT bestimmt?
Grundsatz: Die VAT ist dort zu zahlen, wo sich der Kunde befindet.
Beispiel: Ein britischer Expat in Spanien nutzt ein digitales Produkt → spanische VAT ist relevant.
EU-Presumption-Regeln (Annahmen):
Zur Vereinfachung gelten für bestimmte Situationen Annahmen:
- WLAN im Hotel / Internetcafé: VAT im Land der Nutzung
- Telefonleitung oder Mobilfunknetz: VAT anhand der Landeskennung (z. B. SIM)
- Satelliten-TV / Decoder: VAT im Land, wo das Gerät genutzt wird
Ausnahmen & Beweislast:
Wenn keine Annahme greift, müssen zwei Belege zur Kundenlokalisierung vorliegen:
- Rechnungsadresse
- IP-Adresse
- SIM-Land
- Bankverbindung
Tipp für KMU: Zahlungsdienstleister liefern oft die benötigten Daten automatisch.
VAT für Bildungsangebote: digital oder nicht?
- Automatisiertes Lernen (z. B. Webinare ohne Dozent): digitale Dienstleistung → VAT im Land des Kunden
- Live-Kurse mit Interaktion: keine digitale Dienstleistung → VAT im Land des Anbieters
Plattformen & Verantwortung
Betreiben Sie eine digitale Plattform, ist entscheidend, ob Sie direkt an den Kunden liefern oder nur vermitteln:
- Bei direktem Verkauf (z. B. Zahlung, Lieferung, AGB): Plattform ist VAT-pflichtig.
- Bei Vermittlung: Drittanbieter ist verantwortlich.

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