Der Europäische Rat hat kürzlich das Paket Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) “VAT in the Digital Age” verabschiedet. Diese neuen Regelungen modernisieren und vereinfachen das Mehrwertsteuersystem (MwSt) der EU. Für Online-Händler innerhalb der Europäischen Union haben diese Änderungen direkte Auswirkungen auf die Meldung, Rechnungsstellung und Registrierung von Umsatzsteuer.
Brenda Varela
Last Updated on 26 März 2025Zuletzt aktualisiert: 24. März 2025
In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Inhalte des neuen Pakets und was es konkret für Ihr E-Commerce-Geschäft bedeutet.
Hinweis: Lesen Sie auch unseren vorherigen Artikel für einen umfassenderen Überblick über das Thema.
1. Was ist das Paket “VAT in the Digital Age”?
Es handelt sich um ein Reformpaket mit dem Ziel, die Mehrwertsteuer in der EU fit für das digitale Zeitalter zu machen. Es beinhaltet:
- Digitalisierung der VAT-Meldungen: Ab 2030 sind für B2B-Verkäufe elektronische Rechnungen und digitale Meldungen EU-weit Pflicht.
- Verantwortlichkeit von Online-Plattformen: Viele Plattformen müssen die Umsatzsteuer für Anbieter abführen, z. B. bei kurzfristiger Vermietung oder Transport.
- Ausweitung des One-Stop-Shop (OSS): Der OSS wird erweitert, sodass weniger nationale VAT-Registrierungen erforderlich sind.
Warum sind diese Änderungen wichtig?
- Mehr Effizienz: Digitale Meldungen sparen Zeit und Papier.
- Weniger Betrug: Plattformverantwortung reduziert Steuerhinterziehung.
- Weniger Verwaltungsaufwand: Ein erweiterter OSS entlastet Händler bei grenzüberschreitenden Aktivitäten.
2. Zentrale Bestandteile des Pakets
2.1 Digitale Umsatzsteuermeldung ab 2030
Ab 2030 müssen Unternehmen in der EU, die B2B-Geschäfte tätigen, elektronische Rechnungen ausstellen und digital melden.
Was bedeutet das konkret?
- Vereinfachte Einhaltung: Echtzeit-Datenaustausch zwischen Steuerbehörden.
- Bessere Kontrolle: Automatisierte Datenflüsse verringern Fehlerquellen.
Was sollten Sie tun?
- Aktualisieren Sie Ihre Rechnungs- und Buchhaltungssysteme für E-Invoicing.
- Behalten Sie die nationalen Umsetzungsfristen im Blick.
2.2 Umsatzsteuerpflicht für Online-Plattformen – Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)
Plattformen für kurzfristige Vermietung oder Personenbeförderung gelten künftig als fiktive Lieferanten (deemed suppliers), wenn Anbieter nicht VAT-registriert sind.
Folgen:
- Plattformen müssen VAT einziehen und abführen.
- Nicht registrierte Anbieter werden entlastet.
Ihr Handlungsbedarf:
- Prüfen Sie Ihre Plattform-Verträge bezüglich steuerlicher Verantwortung.
- Bleiben Sie mit der Plattform in Kontakt, um Änderungen frühzeitig zu erkennen.
2.3 Erweiterung des One-Stop-Shop (OSS)
Die Neuerungen verbessern die bestehende OSS-Regelung für grenzüberschreitende Lieferungen.
Was ist neu?
- Mehr Transaktionen abgedeckt: Noch weniger nationale Registrierungen erforderlich.
- Geringere Verwaltungskosten: Mehr Fokus auf das Kerngeschäft.
To-Do:
- Prüfen Sie, ob Sie mehr Transaktionen über den OSS abwickeln können.
- Ziehen Sie einen VAT-Dienstleister wie hellotax hinzu, um konform zu bleiben.
3. Zeitplan und nächste Schritte
- Inkrafttreten: 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
- Verordnungen: Gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
- Richtlinien: Müssen in nationales Recht umgesetzt werden (dauert länger).
Tipp: Beobachten Sie nationale Updates und stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig umstellen.

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4. Wie hellotax Sie unterstützen kann
Die Umsetzung neuer VAT-Regeln kann komplex sein. Hellotax bietet Ihnen:
- Automatisierte VAT-Lösungen für Meldung, Einreichung und Compliance.
- Expertenberatung zum OSS und weiteren EU-VAT-Vorgaben.
- Zeit- und Kostenersparnis durch optimierte Prozesse.
Mehr erfahren? Kontaktieren Sie unser Team für eine individuelle Beratung zu Ihren Anforderungen.
5. Fazit
Das EU-Paket “VAT in the Digital Age” ist offiziell beschlossen. Online-Händler sollten sich auf digitale Meldungen, neue Plattformpflichten und einen erweiterten OSS vorbereiten.
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