Dropshipping ist eine Liefer- oder Abwicklungsmethode, die es Einzelhändlern ermöglicht, ohne große Investitionen ein Geschäft aufzubauen und zu betreiben, da die Produkte erst dann vom Lieferanten gekauft werden, wenn sie an den Endkunden verkauft wurden. Dropshipping bringt jedoch einige Komplikationen mit sich – vor allem, wenn es um die Mehrwertsteuer geht. Im folgenden Artikel erfahren Sie, was Sie in Bezug auf die Mehrwertsteuer beim Dropshipping beachten müssen. Außerdem erklären wir Ihnen, warum OSS für Dropshipper keine Option ist, da es Ihr Dropshipping-Konzept gefährden würde.
Maria
Last Updated on 15 February 2024Definition des Begriffs Dropshipping im Umsatzsteuerrecht
Dropshipping ist auch als Direktverkauf oder Streckengeschäft bekannt. Aus umsatzsteuerlicher Sicht handelt es sich beim Dropshipping jedoch um einen “Kettenumsatz”. Als Kettengeschäfte werden alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze mit einem Produkt definiert, an denen mindestens drei Personen beteiligt sind und die Lieferung vom ersten Unternehmer zum letzten Kunden erfolgt.
Genau dies ist beim Dropshipping der Fall, da der Dropshipper als Zwischenhändler und zweites Glied zwischen dem Lieferanten oder Hersteller und dem Endkunden fungiert, obwohl nach der MwSt-Definition von Reihengeschäften auch mehrere Zwischenhändler beteiligt sein können.
Die Alternative zum Kettengeschäft ist der traditionelle Einzelhandel, ob online oder stationär. In diesem Fall kauft der Online-Händler die Produkte im Voraus, lagert sie und verkauft und versendet sie direkt an den Endkunden. In beiden Fällen sind die Umsätze jedoch in der Regel umsatzsteuerpflichtig.
Beim klassischen Einzelhandel, nicht beim Dropshipping, würde der Einzelhändler seine Produkte vom Hersteller kaufen und sie erst dann verkaufen und versenden. In diesem Fall würde der Einkauf beim Hersteller in Deutschland in der Regel mit 19 % besteuert, obwohl je nach Fall auch andere Steuersätze angewandt werden könnten, die der Einzelhändler dann als Vorsteuer ausweisen könnte.
Der Einzelhändler würde dann die Produkte nach Frankreich versenden. In Bezug auf die Mehrwertsteuer gibt es drei Optionen für die Abwicklung dieser Transaktion:
- Liegt der EU-weite grenzüberschreitende Umsatz des Unternehmers unter der EU-weiten Lieferschwelle, wird der Umsatz mit dem deutschen Mehrwertsteuersatz von 19 % besteuert und in einer deutschen Umsatzsteuererklärung aufgeführt.
- Liegt der EU-weite grenzüberschreitende Umsatz des Unternehmers über der EU-weiten Lieferschwelle, wird der Umsatz mit dem französischen Mehrwertsteuersatz von 20 % besteuert und in einer französischen Umsatzsteuererklärung aufgeführt. Zu diesem Zweck muss sich der Verkäufer in Frankreich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
- Nutzt der Verkäufer den One-Stop-Shop, wird der französische Mehrwertsteuersatz von 20 % unabhängig vom Gesamtumsatz angewendet. Der Umsatz wird jedoch in der OSS-Meldung aufgeführt und es ist keine zusätzliche MwSt-Registrierung erforderlich.
Wie hellotax Ihnen beim Dropshipping helfen kann
In einem kostenlosen Beratungsgespräch mit unseren MwSt.-Spezialisten erklären wir Ihnen, wie Sie die MwSt.-Vorschriften einhalten können. Es ist wichtig zu wissen, dass für Dropshipper der One-Stop-Shop (OSS) keine praktikable Option ist. Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben sind Sie nur dann mehrwertsteuerkonform, wenn Sie sich in den Ländern, in denen Sie Ihre Verkäufe tätigen, registrieren lassen und dort laufend die Mehrwertsteuer abführen.
Kostenlose Beratung buchen
Unsere Mehrwertsteuer-Experten helfen Ihnen gerne weiter. Buchen Sie noch heute eine kostenlose Beratung!
Umsatzsteuerpflicht für Dropshipping
Die Mehrwertsteuer wird immer dann fällig, wenn ein Unternehmen Umsätze erzielt. Das klingt auf den ersten Blick recht einfach, aber es gibt ein paar Ausnahmen und Sonderregelungen, die die Mehrwertsteuerpflicht verkomplizieren. Ob und wie viel Mehrwertsteuer gezahlt werden muss, kann von mehreren Faktoren abhängen:
- Art der Produkte
- Kunden
- Standort der Kunden
- Jahresumsatz des Unternehmens
Die Art der Produkte, die Kunden und der Jahresumsatz des Unternehmens spielen immer eine Rolle. Einige Produkte unterliegen in vielen Ländern einem reduzierten Mehrwertsteuersatz, es wird meist zwischen Verkäufen an Unternehmen und Privatpersonen unterschieden, und in vielen Ländern gibt es Sonderregelungen für Unternehmer mit geringen Umsätzen. Beim Dropshipping sind aber zusätzlich die Standorte von Kunde und Lieferant wichtig. Nach der klassischen Standortregel für Lieferungen ist der Ort der Lieferung dort, wo der Transport zum Kunden beginnt. Nach den Regeln für Versandhandelslieferungen hingegen ist der Ort der Lieferung dort, wo der Transport zum Kunden endet, d. h. im Heimatland des Kunden. Der Ort der Lieferung bestimmt die anzuwendenden Mehrwertsteuersätze und die zu befolgenden Mehrwertsteuervorschriften. Dropshipping- oder Kettengeschäfte bestehen jedoch formell aus mehreren Lieferungen und enthalten daher einige Ausnahmen. Diese lassen sich am besten anhand einiger Beispiele erläutern.
MwSt.-Änderungen im Jahr 2021
Doch zunächst müssen einige Änderungen der Mehrwertsteuer diskutiert werden. Denn im Juli 2021 wurde das EU-weite Umsatzsteuerrecht aktualisiert. Die folgenden Änderungen betreffen alle grenzüberschreitenden Geschäfte mit Privatkunden innerhalb Europas und damit nicht nur normale Versandhändler, sondern auch Dropshipper.
- Die länderspezifischen Lieferschwellen für den B2C-Versandhandel, die bei Überschreitung zu einer umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht in dem jeweiligen Land führten, wurden durch eine EU-weite Lieferschwelle ersetzt, ab der sich Verkäufer in allen Ländern, in denen ihre Endkunden ansässig sind, für die Umsatzsteuer registrieren lassen müssen.
- Alternativ können sich die Verkäufer für den One-Stop-Shop (OSS) registrieren lassen. Damit sind alle EU-ausländischen MwSt-Registrierungen obsolet und die Umsätze werden über eine einheitliche OSS-Meldung im Heimatland abgewickelt. Eine Registrierung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn Waren in anderen EU-Ländern gelagert werden.
Grenzwerte für die Einfuhrumsatzsteuer, wie z. B. der deutsche Grenzwert, der auf einen maximalen Warenwert von 22 € festgelegt war, wurden ersatzlos gestrichen. Von nun an unterliegen alle Waren, unabhängig von ihrem Wert, der Einfuhrumsatzsteuer, wenn sie in die Europäische Union eingeführt werden. Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) bietet eine Möglichkeit, die Meldung der Einfuhrumsatzsteuer in der gesamten EU zu vereinfachen.
Szenario 1: Mehrwertsteuer auf Dropshipping in einem einzigen Land
Die Mehrwertsteuersituation ist am einfachsten, wenn alle beteiligten Parteien in einem Land ansässig sind, z. B. wenn der Lieferant, der Dropshipper und der Endkunde in Deutschland leben oder dort registriert sind. In diesem Fall enthalten alle Rechnungen die deutschen Mehrwertsteuersätze. Der Dropshipper kann jedoch die vom Lieferanten berechnete Mehrwertsteuer als Vorsteuer in seiner deutschen Mehrwertsteuererklärung abziehen.
Szenario 2: Mehrwertsteuer für Dropshipping mit Lieferung aus dem Heimatland
In diesem Beispiel verkauft ein deutscher Dropshipper Produkte, die dem normalen Mehrwertsteuersatz unterliegen, an einen französischen Endkunden. Er bezieht seine Produkte von einem Lieferanten in Deutschland.
Beim klassischen Dropshipping versendet der deutsche Hersteller oder Lieferant die Ware direkt an den Endkunden in Frankreich und ist damit das erste Glied in der Transaktionskette. Da der Endkunde in Europa ansässig ist und die Sendung die Landesgrenzen überschreitet, gilt diese Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung und ist somit steuerfrei. Die Rechnung des Lieferanten an den Dropshipper enthält daher auch keine Mehrwertsteuer und der Dropshipper kann keine Vorsteuer abziehen.
Nun kommt das zweite Glied, der Dropshipper, als Zwischenhändler ins Spiel. Auch er gilt bei Kettengeschäften formal als Lieferant – als Lieferant der Rechnung. Da es sich um ein Reihengeschäft handelt, gilt die Lieferschwellenregelung hier nicht. Die Rechnung an den Endkunden sollte daher sofort den französischen Mehrwertsteuersatz von 20% enthalten. Der Dropshipper muss sich daher in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren lassen.
In diesem Fall benötigen Sie eine französische Mehrwertsteuerregistrierung. Hellotax kann Ihnen bei Ihren französischen Umsatzsteuererklärungen helfen. Der Dropshipper müsste natürlich auch in seinem Heimatland Deutschland reguläre Umsatzsteuererklärungen abgeben.
Szenario 3: Mehrwertsteuer für Dropshipping mit Lieferung aus einem anderen EU-Land
Auch beim Dropshipping sind oft drei Parteien aus drei verschiedenen Ländern beteiligt. Ein deutscher Dropshipper könnte zum Beispiel ein Produkt von einem polnischen Lieferanten beziehen und es an einen französischen Kunden verkaufen. Auch in diesem Fall enthält die Rechnung des Lieferanten und des Dropshippers keine Mehrwertsteuer. Da beide Unternehmer in verschiedenen EU-Ländern ansässig sind und es sich um ein B2B-Geschäft handelt, wird die Mehrwertsteuer im Reverse-Charge-Verfahren berechnet.
Die Mehrwertsteuer würde nur dort gelten, wo der Endverbraucher ansässig ist, also in Frankreich.
Wie zuvor benötigen Sie eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. hellotax kann sich um Ihre Registrierung und Umsatzsteuererklärung kümmern.
Szenario 4: Mehrwertsteuer für Dropshipping mit Lieferung aus dem Ausland
Beim Dropshipping von Produkten, die von Herstellern außerhalb der EU an Kunden in Europa geliefert werden, wird die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften noch komplexer. Sobald die Waren in die Europäische Union gelangen, wird die Frage, wer die Zölle und Steuern an der Grenze übernimmt, entscheidend.
Die Zuständigkeit für die Zahlung der Mehrwertsteuer und der Zollgebühren hängt davon ab, wer als Importeur in den Unterlagen angegeben ist. In einigen Fällen kann der Endkunde diese Verantwortung übernehmen und die erforderlichen Gebühren über ein Frachtunternehmen entrichten. Dies sollte immer zwischen den Parteien vereinbart werden. Andernfalls könnte es passieren, dass die Kunden die zusätzlichen Steuer- und Zollverpflichtungen zahlen müssen, ohne dass sie zuvor darauf hingewiesen wurden.
Sind die Szenarien für Sie zu komplex, um sie zu bewältigen? Wenden Sie sich noch heute an uns, und wir werden Sie reibungslos durch den Prozess führen. Wir sind Experten für die Einhaltung der Mehrwertsteuer für Dropshipper.
Kostenlose Beratung buchen
Unsere Mehrwertsteuer-Experten helfen Ihnen gerne weiter. Buchen Sie noch heute eine kostenlose Beratung!
Mehrwertsteuersätze in Europa
Bei der Mehrwertsteuer in den europäischen Ländern wird zunächst zwischen physischen und digitalen Waren unterschieden. Erstere sind Produkte, die verpackt und versandt werden, wie Kleidung und Elektronik. Beispiele für letztere sind E-Books, Musikdownloads, Archivfotos und Webinare.
Für das Dropshipping sind jedoch nur die Mehrwertsteuersätze für physische Produkte relevant. Außerdem unterscheiden sich die Mehrwertsteuersätze zwischen bestimmten Produktkategorien. In Deutschland gelten zum Beispiel ermäßigte Steuersätze für Bücher und Lebensmittel. Jedes EU-Land hat jedoch seine eigenen ermäßigten Steuersätze für Dekorationen, Studienmaterial und mehr.
Bis vor kurzem konnten Dropshipper bei Umsätzen mit Endverbrauchern in anderen EU-Ländern die inländischen Mehrwertsteuersätze aufschlagen. Es galten länderspezifische, meist sehr hohe Lieferschwellen für den B2C-Versandhandel. Erst nach Überschreiten der länderspezifischen Schwellenwerte, z.B. dem niederländischen von 100.000€, mussten bei Verkäufen an Kunden in diesem einen Land nur noch länderspezifische Mehrwertsteuersätze angewendet werden. Das ändert sich zum 1. Juli 2021.
An diesem Tag wurden die länderspezifischen Lieferschwellen durch eine EU-weite, niedrige Schwelle von nur 10 000 EUR ersetzt. Diese Grenze wird durch alle grenzüberschreitenden B2C-Umsätze zusammen erreicht und damit viel früher überschritten. Für klassische Versandhändler und auch Dropshipper bedeutet dies, dass sie sich nun häufiger mit EU-Mehrwertsteuersätzen auseinandersetzen müssen. Ihr Vertriebssystem muss in der Lage sein, die Mehrwertsteuerregelungen und länderspezifischen Steuersätze abzubilden, sowohl die normalen als auch alle ermäßigten. Verkäufer und Dropshipper müssen auch ihre Preise anpassen. Deutsche Kunden zahlen nur 19 % Mehrwertsteuer, ungarische Kunden dagegen 27 %. Beachten Sie, dass sich der Verkäufer auch in dem jeweils anderen EU-Land für die Mehrwertsteuer registrieren lassen muss.
Umsatzsteuer-IDs für Dropshipper vs. OSS
Seit der Überarbeitung der Lieferschwelle für den Versandhandel und der Einführung des One-Stop-Shops hat sich hier viel geändert. Dropshipper mit grenzüberschreitenden Umsätzen mit europäischen Privatkunden müssen sich nun in allen EU-Ländern, in denen ihre Kunden ansässig sind, für die Umsatzsteuer registrieren lassen und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) erhalten.
Wie in diesem Artikel erläutert wird, werden Sie dadurch nicht vorschriftsmäßig, da Sie sich nach den geltenden Vorschriften weiterhin in jedem einzelnen EU-Land, in dem Sie verkaufen wollen, für die Mehrwertsteuer registrieren lassen müssen. Ausführlichere Informationen finden Sie in diesem Artikel über Dropshipping und OSS, in dem das Thema ausführlich behandelt wird.
Einfuhrumsatzsteuer beim Dropshipping mit IOSS
Die reguläre Mehrwertsteuer, die beim Verkauf von Waren an Endverbraucher auf den Preis aufgeschlagen werden muss, ist nicht die einzige Mehrwertsteuer, um die sich Dropshipper kümmern müssen. Das Geschäftsmodell Dropshipping wird oft mit ausländischen, vor allem aber mit chinesischen Anbietern in Verbindung gebracht – und das aus gutem Grund. Die überwiegende Mehrheit der Dropshipper bezieht ihre Produkte aus dem Ausland und profitiert so von niedrigen Produktionspreisen. Allerdings wird bei der Einfuhr der Produkte nach Europa eine Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Auch hier hat sich zum 1. Juli 2021 einiges geändert. Bislang waren zum Beispiel Lieferungen mit einem maximalen Warenwert von 22 Euro, also effektiv 26,30 Euro, dank der kalkulatorischen Flexibilität von der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland befreit. Diese Freigrenze wurde mit der Einführung des neuen Mehrwertsteuersystems und der neuen Lieferschwelle abgeschafft. Ab Juli 2021 unterliegen alle Produkte der Einfuhrumsatzsteuer. Es gelten die normalen Mehrwertsteuersätze der einführenden Länder.
Die Europäische Union hat aber auch ein System für Einfuhren eingeführt: den Import-One-Stop-Shop (IOSS). Das IOSS ist nicht dasselbe wie das OSS, aber die Verfahren sind ähnlich, da letzteres auf der Grundlage des IOSS entwickelt wurde. Wenn Sie das IOSS nutzen, vereinfachen Sie die Meldung Ihrer Einfuhren mit dem gesammelten EU-weiten IOSS-Bericht.
Neben der Mehrwertsteuer fallen bei der Einfuhr in die Europäische Union auch länderspezifische Zölle an, die vom Einfuhrland abhängen. In Deutschland wurden und werden Zölle erst ab einem Warenwert von 150 € fällig. Zollgrenzen und Zollgebühren unterscheiden sich von Land zu Land und zwischen einzelnen Produktkategorien, fallen aber in der Regel nur bei höherpreisigen Lieferungen an.
Der registrierte Einführer oder Importeur of Record (IOR) ist für die Zollabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer verantwortlich. Beim Dropshipping ist dies in der Regel der Kunde, da er der direkte Empfänger der Waren aus Nicht-EU-Ländern ist. Der Endkunde muss diese Gebühren daher per Post oder direkt an den Zoll entrichten. Darauf sollte beim Bezahlvorgang im Dropshipping-Shop hingewiesen werden, um negative Kundenrezensionen zu vermeiden.
Alternativ kann sich der Dropshipper als registrierter Importeur eintragen lassen und die Gebühren in den Kaufpreis einrechnen. Dies ist jedoch nur dann problemlos möglich, wenn er die Ware selbst in Empfang nimmt – was wiederum nicht dem klassischen Dropshipping-Modell entspricht.
Natürlich sind die Mehrwertsteuer, die Einfuhrumsatzsteuer und die Zölle nicht die einzigen Steuern, die Dropshipper zahlen müssen. Als Inhaber eines Dropshipping-Unternehmens sind Sie, wie die meisten Unternehmer in Europa, einkommensteuerpflichtig. Allerdings unterscheiden sich die Gesetze, Steuersätze und Sonderregelungen von Land zu Land. In Deutschland sind Sie zum Beispiel unbeschränkt umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie nicht nur Ihren Firmensitz, sondern auch Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Darüber hinaus gilt das Welteinkommensprinzip, wonach alle weltweit erzielten Einnahmen, d. h. Verkäufe an Kunden in aller Welt, steuerpflichtig sind. Ähnliche Regelungen gelten auch in anderen EU-Ländern. Wenn Sie Fragen zur Einkommensteuer haben, sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
Komplikationen bei der Mehrwertsteuer und Buchhaltung Einkommensteuer für Dropshipper
Natürlich sind die Mehrwertsteuer, die Einfuhrumsatzsteuer und die Zölle nicht die einzigen Steuern, die Dropshipper zahlen müssen. Als Inhaber eines Dropshipping-Unternehmens sind Sie, wie die meisten Unternehmer in Europa, einkommensteuerpflichtig. Allerdings unterscheiden sich die Gesetze, Steuersätze und Sonderregelungen von Land zu Land. In Deutschland sind Sie zum Beispiel unbeschränkt umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie nicht nur Ihren Firmensitz, sondern auch Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Darüber hinaus gilt das Welteinkommensprinzip, wonach alle weltweit erzielten Einnahmen, d. h. Verkäufe an Kunden in aller Welt, steuerpflichtig sind. Ähnliche Regelungen gelten auch in anderen EU-Ländern. Wenn Sie Fragen zur Einkommensteuer haben, sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
Komplikationen bei der Mehrwertsteuer und Buchhaltung im Dropshipping
Die Einkommensteuervorschriften werden sowohl von Arbeitnehmern als auch von Unternehmern als kompliziert angesehen. Die Mehrwertsteuer ist jedoch viel komplexer. Zunächst einmal müssen alle Geschäftsvorgänge genau dokumentiert werden. Darüber hinaus sollte die Buchhaltung mit guten Softwareprogrammen abgewickelt werden, die die verschiedenen Herkunfts- und Zielländer und die komplexen Geschäftsprozesse abbilden können. Wenn Sie Fragen zu den Abläufen im Dropshipping-Geschäft aus umsatzsteuerlicher Sicht haben, kann hellotax Ihnen weiterhelfen.
Wir haben uns auf die Einhaltung der Mehrwertsteuer für Amazon-Verkäufer, Dropshipper und E-Commerce-Händler spezialisiert und kümmern uns um alle notwendigen Anmeldungen und Einreichungen. Möglich wird dies durch unsere selbstentwickelte Mehrwertsteuersoftware, mit der Sie stets den Überblick über Ihre Transaktionen behalten, und ein Team von spezialisierten Steuerberatern vor Ort. Letztere klären auch gerne Ihre individuellen Fragen zur Umsatzsteuer im Dropshipping. Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.
Kostenlose Beratung buchen
Unsere Mehrwertsteuer-Experten helfen Ihnen gerne weiter. Buchen Sie noch heute eine kostenlose Beratung!