Die EU-Mitgliedsstaaten wollen ab 2025 mit Zugang zu mehr Daten den Kampf gegen Steuersünder im E-Commerce bestreiten und den dadurch bedingten Verlust schmälern. Außerdem sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) von neuen Vorgaben profitieren.
Antonia Klatt
Last Updated on 19 November 2019Was gibt’s Neues?
Am 8. November 2019 wurden von der EU neue geplante Änderungen bekannt gegeben und diese sollen den zuständigen Betrugsbekämpfungsbehörden relevante Daten über Online-Käufe zur Verfügung stellen – vor allem bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der Europäischen Union.
Darüber hinaus soll der Verwaltungsaufwand für KMUs reduziert werden, um mehr Raum bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zu schaffen.
Zahlungsdaten zur Betrugsbekämpfung im E-Commerce
Jährlich beläuft sich der durch Umsatzsteuerbetrug in der Europäischen Union verursachte Schaden auf etwa 5 Milliarden Euro, und damit soll nun endlich Schluss sein.
Die für den Kampf gegen Steuerbetrug zuständigen Stellen in den einzelnen Mitgliedsstaaten werden Zugang zu grenzüberschreitenden Zahlungsdaten erhalten, womit Probleme schneller erkannt und vor allem Steuersünder schneller identifiziert werden können.
Die hier relevanten Daten werden derzeit in der Regel von Zahlungsdienstleistern (z.B. Lastschriftanbietern) gespeichert, und alle diese Anbieter müssen nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften den Behörden relevante Zahlungsdaten für grenzüberschreitende Verkäufe zur Verfügung stellen.
Das ist mit Sicherheit ein sinnvoller Schritt um Steuerbetrug effektiv zu bekämpfen, leider wird das Ganze allerdings noch ein paar Jahre dauern.
HINWEIS: Diese neuen Bestimmungen müssen vom Europäischen Parlament bestätigt werden, bevor sie im Januar 2024 in Kraft treten.
Vereinfachung der Steuervorschriften für KMUs
Die EU-Finanzminister haben sich darauf geeinigt, die bereits spezifischen Regelungen für KMUs weiter zu überarbeiten.
Das neue System sollte den Verwaltungsaufwand für kleine Unternehmen verringern und ein wettbewerbsfähiges Umfeld, unabhängig vom jeweiligen Standort in der EU, schaffen. Das soll zum Beispiel mit der Einführung einer einheitlichen Lieferschwellen für KMUs gelingen.
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Für Unternehmen, die ausschließlich im Herkunftsland tätig sind, soll es einheitliche inländische Lieferschwellen von 85.000 Euro geben. Auch eine EU-weite Lieferschwelle ist geplant.
Zusätzlich sollen auch andere Aufgaben, wie die Registrierung der Steuernummer und das Einreichung der Erklärungen, vereinfacht werden. Mehr Infos folgen, sobald es von der EU ein Update gibt.
HINWEIS: Diese neue Umsatzsteuerregelung muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden, bevor sie im Januar 2025 in Kraft tritt.
Quelle: Ec.europa.eu