Wer sich dafür entscheidet, eine EORI-Nummer zu beantragen, muss sich dazu an das Bürger- und Geschäftskundenportal der Generalzolldirektion wenden. Voraussetzung dafür, ein entsprechendes Nutzerkonto anzumelden, ist einerseits das Bereitlegen der dafür vorgesehenen Zahlungsdaten, genauso wie ein ELSTER-Zertifikat, bei dem die aktuellen Daten zum Unternehmen hinterlegt sind.
Patrick Moeller
Last Updated on 16 December 2021
Antragsverfahren der EORI-Nummer online durchführen
Das Antragsverfahren bei der Zolldirektion ist dabei kostenlos. Die EORi-Nummer wird vom Stammdatenmanagement des Dienstortes Dresden vergeben. Erst seit dem 1. Oktober 2019 ist es dabei möglich, die EORI-Nummer vollständig über die Website zu beantragen – ohne auf anderem Wege mit der Generalzolldirektion in Kontakt treten zu müssen. Ermöglicht wird das über ein entsprechendes Online-Portal.
Um eine sichere elektronische Identifizierung zu gewährleisten, ist ein gültiges und aktuelles ELSTER-Zertifikat des jeweiligen Antragstellers erforderlich. Die im ELSTER-Zertifikat hinterlegten Informationen zum Unternehmen dienen als Grundlage für die Eintragung der EORI-Nummer.
Darum ist es grundsätzliche und verpflichtende Voraussetzung, dass die Informationen im Zertifikat den aktuellen Unternehmensdaten entsprechen. Sollen die Daten der EORI-Nummer nachträglich angepasst werden, kann das nur über das Aktualisieren des ELSTER-Zertifikats geschehen.
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No content has been found here, sorry 🙂Ist das Nutzerkonto im Portal angelegt, kann dort über den Punkt “EORI-Nr.-Verwaltung” eine neue EORI-Nummer beantragt werden. Alternativ, wenn bereits eine EORI-Nummer besteht, können hier EORI-spezifische Daten angepasst werden.
Nach Beantragen der Nummer oder Anpassen der Daten wird durch den Zoll eine entsprechende Prüfung vorgenommen. Ist diese abgeschlossen, erhälst du als Antragssteller eine entsprechende Erfolgsmeldung im dafür vorgesehenen Postfach des Portals. Außerdem wird eine E-Mail an die hinterlegte Adresse versandt.
Schriftlich EORI-Nummer beantragen
Alternativ zum voll elektronischen Antragsverfahren der Generalzolldirektion gibt es ebenso noch die Möglichkeit, die EORI-Nummer auf klassischem Wege schriftlich zu beantragen. Das ist per E-Mail, via Fax oder postalisch möglich.
Grundlage dafür ist das Formular 0870a (EORI-Nummer). Für private Personen oder rechtlich unselbständige Unternehmens- oder Organisationseinheiten ist die Grundlage das Formular 0870b.
Rechtlich bindend ist das Einreichen des Formulars auf den angegebenen Wegen erst mit einer gültigen Unterschrift. Empfänger des Formulars ist dabei das Stammdatenmangement der Generalzolldirektion Dienstort Dresden.
Jedem Formular, egal ob 0870a oder 0870b, ist eine Anleitung beigelegt, die erklärt, wie das Dokument auszufüllen ist. Wie es der Name schon sagt, ist das Erfüllen der Pflichtfelder dabei eindeutige Voraussetzung. Ist es nicht möglich, alle Pflichtfelder auszufüllen, z.B. dadurch, dass gewisse Informationen noch nicht bekannt sind, muss dies im Formular vermerkt werden. Das kann bspw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer betreffen. Nach Bekanntwerden einer solchen Information ist sie entsprechend mit Nennung der EORI-Nummer nachzureichen.
Im Antragsverfahren der EORI-Nummer zu beachten
Um Tätigkeiten nachzugehen, die vom Zollrecht betroffen sind, ist eine EORI-Nummer Voraussetzung. Das heißt, die Nummer sollte rechtzeitig beantragt werden und nicht erst nach Aufnahme der Tätigkeit. Die für die EORI-Nummer hinterlegten Stammdaten werden an die EU weitergereicht, damit sie die Möglichkeit hat, sie an Behörden anderer Mitgliedstaaten zu übermitteln. Außerdem können die jeweiligen Daten im Internet eingesehen werden, nach Zustimmung ebenso Name und Anschrift der jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten.
Damit die Daten an die EU übermittelt werden können, müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Antragsteller bestätigt werden.
Zur erfolgreichen Beantragung der EORI-Nummer ist eine entsprechende Zustimmung erforderlich.
Nach Beantragen der EORI-Nummer ist in der Regel mit einer Wartezeit von drei bis vier Wochen zu rechnen, bevor eine schriftliche Bestätigung des Antrags eingeht.
Erst ab diesem Zeitpunkt ist die EORI-Nummer rechtsgültig und damit eine Aufnahme der zollrelevanten Tätigkeiten erlaubt.
Die EORI-Nummer identifiziert die jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten und vereinfacht die automatisierte Zollabfertigung.