Zum 1. Januar 2025 hat die EU geändert, wo die Umsatzsteuer auf virtuelle Veranstaltungen und Live-Online-Kurse an Verbraucher anfällt. Im Richtlinientext ist die Änderung klein, in der Praxis groß: Ein Unternehmen, das dasselbe Webinar 2024 und 2025 gestreamt hat, schuldet im ersten Jahr in einem Land Umsatzsteuer — im zweiten womöglich in fünfzehn.
Maja Bernat Piletic
Last Updated on 25 August 2026Wenn Sie Tickets für Online-Konferenzen, Live-Workshops, gestreamte Kurse oder virtuelle Fitness-Sessions verkaufen, erklärt dieser Leitfaden, was sich geändert hat, was das für Preis und Rechnung bedeutet und wie Sie melden, ohne sich europaweit zu registrieren.
Was sich zum 1. Januar 2025 geändert hat
Bis Ende 2024 wurde ein live gestreamtes Event an einen privaten Verbraucher grundsätzlich dort besteuert, wo der Veranstalter ansässig war. Ein spanisches Unternehmen, das einen kostenpflichtigen Workshop an Teilnehmer in acht Ländern streamte, berechnete allen spanische Umsatzsteuer und erklärte sie in Spanien.
Seit dem 1. Januar 2025 wird dasselbe B2C-Live-Event dort besteuert, wo der Kunde ansässig ist. Der spanische Veranstalter berechnet nun dem Teilnehmer in Berlin deutsche, dem in Mailand italienische Umsatzsteuer — acht Länder, acht Sätze.
Hinter der Änderung steht die Konsistenz: Ein Online-Teilnehmer soll besteuert werden wie jeder andere Online-Verbraucher, wo immer er sitzt. Praktisch bedeutet das: Virtuelle Events sind in dasselbe Regime gerückt, dem digitale Dienstleistungen seit 2015 folgen.
Live-Stream und Aufzeichnung: weiterhin zweierlei
Die Änderung 2025 betrifft die Live-Teilnahme. Es hilft, drei Formate zu trennen, denn jedes hat seine eigene Regel:
- Präsenzveranstaltung: besteuert dort, wo sie physisch stattfindet — auch bei Geschäftskunden, denn beim Eintritt gibt es kein Reverse Charge. Siehe unseren Leitfaden zur Umsatzsteuer auf Events in der EU.
- Live gestreamtes Event oder Online-Kurs (B2C): seit 1. Januar 2025 dort besteuert, wo der Kunde ansässig ist.
- Aufgezeichneter Kurs, on demand: digitale Dienstleistung — besteuert am Wohnort des Kunden. Gilt seit 2015 und blieb unverändert.
Beachten Sie die praktische Konvergenz: Im B2C landen Live und Aufzeichnung nun am selben Ort — im Land des Kunden. Für B2B und für ermäßigte Sätze bleibt die Unterscheidung relevant, der Meldekanal ist jedoch derselbe.
Hybride Events: eine Ticketart genügt nicht
Bei hybriden Formaten geraten Veranstalter in die Falle. Dieselbe Konferenz, als Präsenz- und als Streaming-Ticket verkauft, erzeugt aus einem Event zwei Behandlungen:
- Das Präsenzticket wird am Veranstaltungsort besteuert — für Verbraucher wie für Unternehmen.
- Das Streaming-Ticket an einen Verbraucher wird dort besteuert, wo dieser wohnt.
- Das Streaming-Ticket an ein Unternehmen folgt der allgemeinen B2B-Regel — in der Regel Reverse Charge, ohne Umsatzsteuer Ihrerseits.
Drei Regime, ein Event. Ihr Ticketsystem muss Format, Kundenland und Unternehmereigenschaft erfassen, denn die Rechnung hängt von allen dreien ab.
Melden, ohne sich überall zu registrieren
Umsatzsteuer in fünfzehn Ländern zu berechnen heißt nicht, sich in fünfzehn Ländern zu registrieren. B2C-Events online sind genau der Fall, für den der Unions-OSS gemacht ist: Sie berechnen jedem Teilnehmer den Satz seines Landes und erklären alles in einer Quartalsmeldung zu Hause. Die Mechanik erklärt unser Leitfaden OSS für Dienstleistungen.
Zwei praktische Anforderungen kommen mit:
- Nachweis des Kundenstandorts. Bei digitalen und virtuellen B2C-Leistungen müssen Sie Nachweise erheben und aufbewahren — Rechnungsanschrift, IP-Adresse, Bank- oder Zahlungsdaten. Wo zwei widerspruchsfreie Nachweise gefordert sind, muss Ihr Checkout sie im Moment des Verkaufs erfassen, nicht später.
- Korrekte Sätze je Land. Manche Mitgliedstaaten ermäßigen kulturellen oder bildungsbezogenen Eintritt, andere nicht. Der Satz ist Teil Ihres Preises — er gehört in die Ticket-Konfiguration, nicht in eine Tabelle am Quartalsende.
Fallbeispiel: Ein Fitnessstudio geht online und verkauft weiter ins Ausland
Ein niederländisches Studio baute im Lockdown ein Live-Streaming-Abo auf und behielt es: kostenpflichtige Live-Kurse, mehrmals pro Woche, mit Abonnenten in Belgien, Deutschland, Frankreich und Spanien. 2024 berechnete das Studio allen niederländische Umsatzsteuer und schlief gut. 2025 wurde dasselbe Abo im Land jedes Abonnenten steuerpflichtig.
Was hellotax gemacht hat:
- Abonnentenbasis nach Ländern ausgewertet, um Sätze und relevante Volumina zu bestimmen — davon hängt ab, ob der OSS überhaupt nötig ist.
- Unions-OSS in den Niederlanden angemeldet und die ausländischen B2C-Abos in die Quartalsmeldung überführt; niederländische Abonnenten blieben in der nationalen Erklärung, wo sie hingehören.
- Checkout korrigiert, sodass zwei Standortnachweise erfasst und der Satz des Kundenlandes automatisch angewendet wird — statt eines einheitlichen niederländischen Satzes.
- Die wenigen Firmenabos getrennt (Unternehmen kaufen Team-Zugänge) — B2B, Reverse Charge, außerhalb des OSS.
Das Ergebnis: korrekte Umsatzsteuer ab der ersten Rechnung 2025, keine Auslandsregistrierungen, eine zusätzliche Quartalsmeldung. Die Alternative — die Änderung zwei Jahre später in einer Prüfung zu entdecken — hätte bedeutet, ausländische Steuer aus bereits falsch kalkulierten Einnahmen zu zahlen.
Wie hellotax hilft
hellotax übernimmt OSS-Anmeldung und Quartalsmeldungen für Anbieter virtueller Events und Online-Kurse, berät zum Satz je Land und Format und kümmert sich um lokale Registrierungen, wo B2B-Eintritt sie verlangt. Zum Vergleich: unsere Übersicht der EU-Umsatzsteuer-Compliance-Anbieter.
Sie verkaufen Live-Online-Events in der EU? Lassen Sie uns Ihr Setup prüfen, bevor das Quartal schließt.
FAQ
Betrifft die Änderung 2025 auch B2B-Umsätze?
Nein. Für Geschäftskunden gilt bei virtuellen Events weiterhin die allgemeine Regel — in der Regel Reverse Charge. Die Änderung betrifft B2C-Umsätze.
Mein Event läuft live und wird danach als Aufzeichnung verkauft. Zwei Regeln?
Im B2C werden beide am Wohnort des Kunden besteuert, beide können über den OSS laufen. Für den anwendbaren Satz und für B2B kann die Unterscheidung weiterhin zählen.
Muss ich mich in jedem Teilnehmerland registrieren?
Nein, wenn Sie den OSS nutzen: Eine Quartalsmeldung deckt alle ab. Nötig wird eine Registrierung beim B2B-Eintritt zu Präsenzveranstaltungen und bei sonstiger lokal steuerbarer Tätigkeit.
Welche Nachweise brauche ich zum Kundenstandort?
Belege für das besteuerte Land — Rechnungsanschrift, IP-Adresse, Zahlungsdaten. Bewahren Sie sie mit dem Umsatz auf; sie später zu rekonstruieren ist in einer Prüfung das Schwierige.







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