Schulungsanbieter sind das Lehrbuchbeispiel für ein Unternehmen, dem das eigene Umsatzsteuer-Setup unbemerkt entwächst. Sie unterrichten zunächst im Inland, dann bittet ein Kunde um eine Inhouse-Schulung im Ausland, dann nehmen Sie den Kurs auf und verkaufen ihn online, dann halten Sie ihn live über Zoom. Vier Wege, dasselbe Wissen zu vermitteln — und vier verschiedene Umsatzsteuerregeln, von denen drei die Steuer in ein anderes Land schicken können.
Maja Bernat Piletic
Last Updated on 25 August 2026Dieser Leitfaden sortiert die Formate, zeigt, wo jedes besteuert wird, und erklärt die zwei Fragen, die alles entscheiden: Wie wird geliefert und wer kauft?
Die drei Formate und ihre Regeln
1. Präsenzschulung — besteuert dort, wo Sie unterrichten
Ein Kurs in einem Seminarraum ist Eintritt zu einer Bildungsveranstaltung, besteuert dort, wo er physisch stattfindet. Halten Sie einen zweitägigen Workshop in Wien, schulden Sie österreichische Umsatzsteuer — auch wenn Sie, Ihr Unternehmen und alle Teilnehmer von anderswo kommen.
Entscheidend: Das gilt auch für Geschäftsteilnehmer, denn beim Eintritt gibt es kein Reverse Charge. Plätze an Unternehmen für einen Kurs im Ausland zu verkaufen bedeutet in der Regel eine Registrierung in diesem Land. Unser Leitfaden zur Umsatzsteuer auf Events behandelt das ausführlich.
2. Live-Online-Schulung — besteuert am Ort des Teilnehmers (seit 2025)
Ein live per Video an Verbraucher gehaltener Kurs wird seit dem 1. Januar 2025 dort besteuert, wo der Teilnehmer ansässig ist. Zuvor galt das Land des Trainers — der Grund, warum viele Kursanbieter noch nach alter Logik fakturieren. Siehe was sich 2025 geändert hat.
3. Aufgezeichnete Kurse — eine digitale Dienstleistung
Ein aufgezeichneter Kurs, den Teilnehmer on demand ansehen, ist eine elektronisch erbrachte Dienstleistung: besteuert am Wohnort des Kunden, im Moment der Lieferung im Wesentlichen ohne menschliches Zutun. Diese Regel gilt seit 2015.
Achten Sie auf die Grenze: Live-Q&A, korrigierte Aufgaben oder persönliches Feedback können einen Kurs aus der Kategorie „automatisierte digitale Leistung“ herausbewegen. Die Einordnung wirkt auf den Steuersatz und in manchen Ländern darauf, ob eine Bildungsbefreiung greift.
Die zweite Frage: Verbraucher oder Unternehmen?
Das Format entscheidet, welches Land besteuert. Der Kundentyp entscheidet, wie Sie melden:
- B2C, im Ausland besteuert → Satz des Kundenlandes berechnen und über OSS melden. Keine Auslandsregistrierung.
- B2B-Präsenzschulung im Ausland → Eintrittsregeln greifen, Sie berechnen lokale Umsatzsteuer und brauchen eine lokale Registrierung. Der OSS kann das nicht aufnehmen.
- B2B live online oder aufgezeichnet → allgemeine Regel, in der Regel Reverse Charge: Sie fakturieren ohne Steuer, der Kunde versteuert selbst. Eine gültige USt-IdNr. je Kunde gehört in die Akte.
Deshalb können zwei Trainer mit identischem Umsatz völlig verschiedene Pflichten haben: Wer aufgezeichnete Kurse an Verbraucher verkauft, braucht den OSS und sonst nichts; wer europaweit Inhouse-Schulungen für Konzerne hält, womöglich mehrere Registrierungen.
Befreiungen: Bildung ist nicht automatisch steuerfrei
Viele Mitgliedstaaten befreien bestimmte Bildung — typischerweise Schul- und Berufsausbildung anerkannter oder öffentlicher Träger, teils auch Privatunterricht in Schulfächern. Zwei Punkte führen in die Irre:
- Die Befreiung ist national, nicht europäisch. Derselbe Kurs kann in einem Mitgliedstaat befreit und im nächsten regelbesteuert sein. Unterrichten Sie im Ausland, gelten die Befreiungsregeln des Veranstaltungslandes, nicht Ihre eigenen.
- Steuerfreier Umsatz heißt meist kein Vorsteuerabzug. Ist Ihre Schulung befreit, können Sie die Vorsteuer aus den Kosten in der Regel nicht ziehen. „Befreit“ ist nicht automatisch besser.
Kommerzielle berufliche Weiterbildung und Firmenworkshops unterliegen in den meisten Ländern dem Regelsatz. Gehen Sie ohne Länderprüfung nicht vom Gegenteil aus.
Ein durchgerechnetes Beispiel: ein Trainer, vier Kanäle
Ein irischer Leadership-Trainer hat einen typischen Mix. So fällt jedes Stück:
- Offene Workshops in Dublin → irische Umsatzsteuer, nationale Erklärung. Nichts Besonderes.
- Inhouse-Tag für einen Firmenkunden in München → deutsche Umsatzsteuer, deutsche Registrierung. Eintrittsartige Schulung für einen Geschäftskunden, kein Reverse Charge.
- Live-Zoom-Kohorte an Privatpersonen EU-weit → Satz des jeweiligen Teilnehmerlandes, gemeldet in der vierteljährlichen OSS-Erklärung.
- Aufgezeichneter Kurs auf der Website, weltweit verkauft → EU-Verbraucher: Satz ihres Landes, ebenfalls über OSS. Käufer außerhalb der EU folgen den Regeln ihres Bestimmungslandes.
Ein Trainer, ein Kalender, vier Kanäle — und nur der zweite verlangt eine Auslandsregistrierung. Vor dem Fakturieren zu wissen, was was ist, ist die ganze Arbeit.
Wie hellotax Schulungsanbietern hilft
hellotax ordnet Ihren Kurskatalog der richtigen Behandlung zu, meldet Sie für den OSS an und übermittelt die Quartalsmeldungen und übernimmt Registrierungen in den Ländern, in denen Sie präsent für Geschäftskunden unterrichten. Zum Anbietervergleich: unsere Übersicht der EU-Umsatzsteuer-Compliance-Anbieter.
Sie unterrichten grenzüberschreitend? Schicken Sie uns Ihren Kursmix — wir sagen Ihnen, in welchen Kanal jeder gehört.
FAQ
Ich verkaufe nur aufgezeichnete Kurse an Verbraucher. Brauche ich mehr als den OSS?
Innerhalb der EU meist nicht. Aufgezeichnete Kurse an EU-Verbraucher sind digitale Leistungen, besteuert am Wohnort des Kunden — genau das deckt der OSS in einer Meldung ab.
Ein deutsches Unternehmen hat mich für eine Schulung in Berlin gebucht. Reverse Charge?
Nein. Vor Ort gehaltene Schulungen folgen den Eintritts- bzw. Tätigkeitsortregeln — deutsche Umsatzsteuer und in der Regel eine deutsche Registrierung. Das ist die häufigste Falle für Firmentrainer.
Ist meine Schulung umsatzsteuerbefreit?
Das hängt vom Land und von Ihrem Status ab. Befreiungen setzen meist anerkannte oder öffentliche Bildungsträgerschaft voraus; kommerzielle Weiterbildung ist üblicherweise steuerpflichtig. Prüfen Sie es je Land, bevor Sie darauf bauen.
Ändert ein Live-Q&A die Einordnung meines aufgezeichneten Kurses?
Möglicherweise. Erhebliche menschliche Interaktion kann den Kurs aus der Kategorie „elektronisch erbrachte Dienstleistung“ herausnehmen — mit Folgen für Satz oder Befreiungsprüfung.







Schreiben Sie einen Kommentar