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Blog » Steuern » Umsatzsteuer » Frankreich

Mehrwertsteuer Frankreich: MwSt-Sätze, Fristen & Rückerstattung

Wie alle europäischen Länder hat natürlich auch Frankreich seine eigenen Umsatzsteuersätze. Welcher Steuersatz Anwendung findet, hängt immer von der jeweiligen Produktkategorie ab. Die Mehrwertsteuer, amtssprachlich „Numéro d´identification Taxe sur la valeur ajoutée“ genannt, wird mit „ID.TVA“ abgekürzt und wurde im Jahre 1968 eingeführt. Seit der letzten Änderung 2014 gibt es vier Steuersätze.

Antonia Klatt
Last Updated on 23 Oktober 2021

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Was ist die Umsatzsteuer eigentlich?

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird, die innerhalb der EU verkauft werden um eine europaweit gerechte Besteuerung zu garantieren

Da jedes europäische Land seine eigenen Behörden, Regeln, Vorschriften, Anforderungen und Unterlagen hat, ist es immer ratsam sich an Steuerexperten zu wenden.

Arten französischer Mehrwertsteuersätze

Grundsätzlich gibt es den Normalsteuersatz von 20%, sowie einen ermäßigten Steuersatz von 10%, einen von 5,5% und einen von 2,1%. Die ermäßigten Steuersätze finden Anwendung bei:

  1. Immobilien
  2. Arzneimittel
  3. Personenbeförderung
  4. Kulturelle Veranstaltungen
  5. Bestimmte landwirtschaftliche Güter
  6. Hotel- und Restaurant-Dienstleistungen

Standardsatz in Frankreich: 20 %

Alle steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen, die nicht in den folgenden französischen Umsatzsteuersätzen enthalten sind

Der ermäßigte Steuersatz von 10%

10% Steuern entfallen bspw. auf die Hotellerie, sowie die Gastronomie und gewisse Lebensmittel. Reinigungen, Reparaturen und Renovierungen von Privatwohnungen werden ebenfalls mit 10% besteuert.

  • bestimmte Lebensmittel
  • Reinigung in Privathaushalten
  • einige landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Hotelunterkünften
  • Restaurants (außer alkoholische Getränke)
  • einige Haushaltsabfälle
  • bestimmte häusliche Pflegedienste
  • Brennholz
  • Lebensmittel zum Mitnehmen
  • Bars, Cafés und Nachtclubs (außer Lieferung von alkoholischen Getränken, Schnittblumen und Pflanzen für dekorative Zwecke, Schriftsteller und Komponisten usw.)
  • einige Sozialwohnungen
  • bestimmte alkoholfreie Getränke
  • einige pharmazeutische Erzeugnisse
  • innerstaatlicher Personenverkehr
  • innergemeinschaftlicher und internationaler Verkehr
  • Pay / Cable-TV
  • einige Renovierungen und Reparaturen von Privatwohnungen

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Ermäßigter Steuersatz von 5,5%

Zum ermäßigten Steuersatz von 5,5% zählen insbesondere Wohnungsthemen wie Sozialwohnungen oder die Renovierung von Privatwohnungen, genauso wie häusliche Pflegedienste oder Wasserversorgung. Dazu kommt Bildung mit Büchern und kulturellen Veranstaltungen, Essen in der Schulkantine und gewisse medizinische Produkte.

  • bestimmte Lebensmittel
  • Zutritt zu bestimmten kulturellen Veranstaltungen
  • einigen Sozialwohnungen
  • Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen
  • Zutritt zu Sportveranstaltungen
  • einige häusliche Pflegedienste
  • Schnittblumen und Pflanzen für die Lebensmittelproduktion
  • einige alkoholfreie Getränke
  • Schulkantinen
  • Wasserversorgung
  • medizinische Ausrüstung für Menschen mit Behinderungen
  • Bücher und einige E-Books

Der letzte ermäßigte Steuersatz liegt bei 2,1% und wird angewendet bei Medikamenten, Presseveröffentlichungen und der Fernsehgebühr.

Einige Lebensmittel, Zutritt zu bestimmten kulturellen Veranstaltungen, einige Sozialwohnungen, einige Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen, Zutritt zu Sportveranstaltungen, einige häusliche Pflegedienste, Schnittblumen und Pflanzen für die Lebensmittelproduktion, einige alkoholfreie Getränke, Schulkantinen, Wasserversorgung, medizinische Ausrüstung für Menschen mit Behinderungen, Bücher, einige E-Books

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Ermäßigter Steuersatz von 2,1%

Der letzte ermäßigte Steuersatz liegt bei 2,1% und wird angewendet bei Medikamenten, Presseveröffentlichungen und der Fernsehgebühr.

  • Medikamenten, die von der Sozialversicherung übernommen werden
  • Presseveröffentlichungen
  • Fernsehgebühr

Nullsteuersatz: 0 %

Innergemeinschaftlicher und internationaler Verkehr (ohne Straßen- und Binnenschifffahrt)

Entwicklung der TVA

Die folgende Tabelle zeigt die sehr wechselhafte Entwicklung der französischen Mehrwertsteuer:

EinführungNormalsatzErmäßigte SätzeZwischensätzeHöchstsätze
01.01.1968 bis 30.11.196816,66%6,00%13,00%20,00%
01.12.1968 bis 31.12.196919,0%7,00%15,00%25,00%
01.01.1970 bis 31.12.197223,00%7,50%17,60%33,33%
01.01.1973 bis 31.12.197620,00%7,00%17,60%33,33%
01.01.1977 bis 30.06.198217,60%7,00%–33,33%
01.07.1982 bis 31.12.198518,60%7,00%, 5,50%, 4,00%–33,33%
01.01.1986 bis 30.06.198618,60%7,00%, 5,50%, 4,00%–33,33%
01.07.1986 bis 16.09.198718,60%13,00%, 7,00%, 5,50%, 4,00%, 2,10%–33,33%
17.09.1987 bis 30.11.198818,60%13,00%, 7,00%, 5,50%, 4,00%, 2,10%28,00%33,33%
01.12.1988 bis 31.12.198818,60%13,00%, 7,00%, 5,50%, 4,00%, 2,10%–28,00%
01.01.1989 bis 07.09.198918,60%13,00%, 5,50%, 2,10%–28,00%
08.09.1989 bis 31.12.198918,60%13,00%, 5,50%, 2,10%–25,00%, 28,00%
01.01.1990 bis 12.09.199018,60%13,00%, 5,50%, 2,10%–25,00%
13.09.1990 bis 28.07.199118,60%13,00%, 5,50%, 2,10%–22,00%
29.07.1991 bis 31.12.199218,60%5,50%, 2,10%–22,00%
01.01.1993 bis 31.07.199518,60%5,50%, 2,10%––
01.08.1995 bis 31.03.200020,60%5,50%, 2,10%––
01.04.2000 bis 31.03.201219,60%5,50%, 2,10%––
01.04.2012 bis 31.03.201319,60%7,00%, 5,50%, 2,10%––
01.01.2014 bis heute20,00%10,00%, 5,50%, 2,10%––

Pflichten und Fristen: Umsatzgröße

Eine Befreiung von der Umsatzsteuer ist bis zu einem Umsatz von 85.000€ pro Jahr möglich. Ist der Umsatz aus Handelstätigkeiten zwischen 81.500€ und 777.000€, oder 81.500€ bis 234.000€ bei Dienstleistungen, muss man eine monatliche Vorauszahlung der Umsatzsteuer betätigen. Die betätigte Jahressumme wird mit am Ende des Jahres mit den tatsächlichen Werten richtiggestellt. Dieses Verfahren mit Schätzwert wird als „RSI-Verfahren“ bezeichnet. Beim RN-Verfahren wiederum werden die tatsächlichen Werte angemeldet.

Umsatzsteuerschuld

Die Umsatzsteuerschuld beschreibt die auf den Grundumsatz verrechnete Steuer (Traglast). Von dieser wird die bereits geleistete Vorsteuer abgezogen. Die Zahllast ergibt sich aus der Differenz von Traglast und bereits geleisteter Vorsteuer. Aus der Umsatzsteuerschuld ergibt sich die Häufigkeit einer Abgabe der Umsatzsteuererklärung pro Jahr. 

  1. Jährlich: 1.000 € Umsatzsteuerschuld im Vorjahr und voraussichtlich im laufenden Jahr: Abgabe einer jährlichen Umsatzsteuererklärung
  2. Vierteljährlich: 1.000 € bis 4.000 € Umsatzsteuerschuld: vierteljährliche Voranmeldung
  3. Monatlich: Umsatzsteuerschuld über 4.000 €: monatliche Voranmeldung

Wird die Umsatzsteuererklärung entsprechend der Limits zu selten eingereicht, ist unter Umständen mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Dementsprechend ist es hier wichtig, die Umsatzsteuerschuld immer im Blick zu behalten.

Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuer-Jahreserklärung: Monatlich,Vierteljährlich oder nur Jährlich?

Damit die Umsatzsteuervoranmeldung, sowie die Umsatzsteuer-Jahreserklärung rechtsgültig sind und akzeptiert werden, müssen dafür unterschiedliche Fristen eingehalten werden. Diese lauten wie folgt:

  1. Monatlich: bis zum 12. jeden Monats
  2. Vierteljährlich: bis spätestens 12. März, Juni, September und Dezember (Quartal 1 – 4)
  3. RSI-Verfahren: 24. April, 24. Juli, 24. Oktober und 24. Januar des Folgejahres

Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung muss bis spätestens zum 2. Werktag nach dem 1. Mai für das vorangegangene Jahr eingereicht werden.

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Normalerweise zahlst Du als Leistungserbringer die Umsatzsteuer. Nicht bei Auslandsverkäufen, hier zahlt es der Leistungsempfänger. Somit bleibt dir die Bürokratie mit ausländischen Behörden erspart und zugleich sinkt der Steuerbetrug.

Reverse Charge bedeutet die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfänger. Kurz gesagt: Der Leistungserbringer erstellt eine Rechnung, die keine Steuersätze beinhaltet und bemerkt, dass es um eine Rechnung mit umgekehrter Steuerschuldnerschaft handelt. Auf französisch nennt sich dieses Verfahren „Autoliquidation“. Damit wird eine potentielle Doppelbesteuerung abgewendet.

Die französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Numéro d’identification Taxe sur la valeur ajoutée

Damit ein europaweiter Austausch von Dienstleistungen stattfinden kann, braucht ein französisches Unternehmen die Numéro d’identification Taxe sur la valeur ajoutée, die beim Steueramt in Noisy zu beantragen ist. Die französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer setzt sich aus dem französischen Ländercode FR und elf Ziffern zusammen.

Vergleichsbeispiel der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

DeutschlandFrankreich
USt.-IdNr.(Numéro d’identification Taxe sur la valeur ajoutée bzw. TVA intracommunautaire)
DE123456789FR12345678901
Ust (Umsatzsteuer)TVA (Taxe de vente)
MwSt (Mehrwertsteuer)TVA (Taxe sur la valeur ajoutée)

Mehrwertsteuerrückerstattung

Die mit 20%, 10%, 5,5% und 2,1% festgelegten Mehrwertsteuersätze können natürlich, wie üblich, nach dem Ausstellen zurückerstattet werden. Der Vergütungszeitraum beträgt mindestens drei Monate und maximal 12 Monate. Bei drei Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400€ und bei 12 Monaten ein Mindestbetrag von 50€.

Zusammenfassung

Es gibt vier regulierte Steuersätze (Regelsteuersatz: 20% und drei ermäßigte Steuersätze: 10%, 5,5% und 2,1%) und den Nullsteuersatz. Die Mehrwertsteuer lässt sich nach dem Ausstellen zurückerstatten.

Um europaweit Dienstleistungen anbieten zu können, muss das französische Unternehmen beim Steueramt in Noisy die Numéro d’identification Taxe sur la valeur ajoutée beantragen. Die französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer setzt sich aus dem Ländercode FR und elf Ziffern zusammen.

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