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Blog » Steuern » Umsatzsteuervoranmeldungen

Umsatzsteuervoranmeldungen in Europa

Umsatzsteuervoranmeldungen fungieren als Steuererklärungen für die durch Handel eingenommene Umsatzsteuer. Sobald du umsatzsteuerliche registriert bist, musst du diese Erklärungen regelmäßig einreichen. Wie das funktioniert und wann du die Umsatzsteuervoranmeldungen übermitteln musst, erfährst du im folgenden Artikel. Außerdem geben wir dir länderspezifische Informationen, damit du dich fristgerecht um alle Aufgaben kümmern und Strafzahlungen vermeiden kannst.

Dominik Larcher
Last Updated on 3 Mai 2022

Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung?

Eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVa) oder auch Umsatzsteuererklärung ist eine Art von Steuererklärung, mit der Unternehmer regelmäßig die von Ihnen eingenommen Umsatzsteuer an die Finanzbehörden melden müssen, bevor sie die Umsatzsteuer abführen. Dabei werden in jeder Umsatzsteuervoranmeldung nur diejenigen Transaktionen aufgeführt, die auch mit dem in diesem Land geltenden Umsatzsteuersätzen belegt wurden. Hat ein Unternehmer aus Deutschland, in dem die Umsatzsteuersätze bei 19% und 7% liegen, also einigen Kunden 21% berechnet, muss er in der Regel wohl eine weitere Umsatzsteuererklärung in einem anderen Land einreichen. In anderen Ländern gelten meist auch andere Fristen, Regeln und Formate, die es zu beachten gilt.

Es gilt also: Gerade für multinationale Händler ist die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen meist eine große und zeitraubende Aufgabe. Hier kann hellotax weiterhelfen. Unsere Software automatisiert die Zusammenstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen, während unser Team an lokalen Steuerberatern sich um die Einreichung kümmert. Alles, was du tun musst, ist auf unsere Einreichungsbestätigung zu warten und zum gegeben Zeitpunkt die Umsatzsteuer an die Behörden überweisen. Kontaktiere uns noch heute, um ein Gespräch mit unseren EU Umsatzsteuer-Experten zu vereinbaren und mehr zu erfahren.

Wann muss ich Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen?

Die Fristen für die Einreichungen von Umsatzsteuervoranmeldungen in Europa unterscheiden sich nicht nur von Land zu Land, sondern auch von Unternehmer zu Unternehmer. In fast allen Ländern gilt es Staffelungen, demnach Unternehmer mit geringen Umsätzen die UVa nur vierteljährlich, Unternehmer mit mehr Umsatz sie allerdings monatlich einreichen müssen. Grundsätzlich gilt allerdings: in den meisten Fällen müssen die Umsatzsteuererklärungen innerhalb der ersten paar Tage nach Ende des Besteuerungszeitraums eingereicht werden.

Doch nicht nur Umsatzsteuervoranmeldungen müssen eingereicht werden. EU-weit müssen sich Online-Händler außerdem um die EG-Auflistung kümmern sowie länderspezifische Dokumente einreichen. Auch hier unterscheiden sich die Fristen. 

Wie funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung in Europa?

Sobald du dich umsatzsteuerlich registriert hast, musst du zum Stichtag alle Erklärungen pünktlich einreichen. Doch wie werden die Dokumente überhaupt an die Finanzbehörden übermittelt? In vielen EU-Ländern ist die Einreichung heutzutage über die Portale der Finanzbehörden elektronisch möglich oder sogar zwingend nötig. Dazu brauchst du nicht nur eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sondern oft auch eine Registrierung für das Portal, sowie den Namen des korrekten Formulars. 

Das genaue Einreichungsprozedere, die geltenden Fristen und die Namen der Formulare, die du in jedem Land ausfüllen musst, findest du in den folgenden Artikeln. Hier haben wie alle landesspezifische Informationen für dich zusammengestellt. 

LänderUSt-Registrierungen von hellotax
Umsatzsteuervoranmeldung SpanienJetzt UVA einreichen
Umsatzsteuervoranmeldung DeutschlandJetzt UVA einreichen
Umsatzsteuervoranmeldung ItalienJetzt UVA einreichen
Umsatzsteuervoranmeldung FrankreichJetzt UVA einreichen
Umsatzsteuervoranmeldung ÖsterreichJetzt UVA einreichen
Umsatzsteuervoranmeldung TschechienJetzt UVA einreichen
Umsatzsteuervoranmeldung PolenJetzt UVA einreichen
Umsatzsteuervoranmeldung NiederlandeJetzt UVA einreichen

Was hat der EU One-Stop-Shop (OSS) mit Umsatzsteuervoranmeldungen zu tun?

Der One-Stop-Shop ist ein neues EU-Programm, dass multinationalen Händlern die Erfüllung ihrer Umsatzsteuerpflichten erleichtern soll. Nachdem du dich für den OSS registriert hast, kannst du alle grenzüberschreitenden Lieferungen durch Transaktionen mit Privatpersonen in einer zusammenfassenden OSS-Meldung auflisten, statt Umsatzsteuervoranmeldungen im Ausland einreichen zu müssen. Mehr Informationen zum One-Stop-Shop findest du auf unserem Blog. 

Für viele Online Händler klingt der One-Stop-Shop zu gut, um wahr zu sein – denn das ist er auch. Sobald Waren im Ausland gelagert werden, wirst du um die Umsatzsteuerregistrierung und die regelmäßige Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldung nicht herumkommen. Dann musst du nicht nur verschiedene Fristen beachten, sondern auch die Transaktionen nach den Arten der Einreichungen sortieren, in denen sie gemeldet werden müssen. 

Auch die Zusammenstellung von OSS-Meldungen selbst stellt eine Herausforderung dar. Denn hier müssen die Verkaufsdaten nach Herkunfts- und Bestimmungsland sowie nach Umsatzsteuersätzen sortiert und dementsprechend einzeln in die Formulare für die OSS-Meldung eingetragen werden, damit das Finanzamt die Transaktionen den jeweiligen Verkaufs-Ländern zuordnen kann. Auch hier kann hellotax dir weiterhelfen. Neben Umsatzsteuervoranmeldung automatisiert unsere Software auch die Zusammenstellung von OSS-Meldungen, die von unseren Steuerexperten eingereicht werden. Kontaktiere uns und finde heraus, wie wir dir deine gesamten umsatzsteuerlichen Pflichten in der Europäischen Union vereinfachen können.

Hellotax One-Stop-Shop Lösung

  • Automatisierte Identifizierung von B2C-Verkäufen
  • Automatisierte Ermittlung deiner Steuersätze
  • Abwicklung von OSS-Registrierungen und Meldungen
  • Qualitätskontrolle für Deine Transaktionen
Kostenlose Beratung

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