Seit Beginn 2019 sind die Betreiber von Onlinehandels-Plattformen für nicht bezahlte Umsatzsteuer haftbar. In Deutschland registrierte Verkäufer mussten den Plattformen seither die Bescheinigung nach §22f UstG vorlegen. Ab dem 1. Juli 2021 haben sich die Regeln allerdings geändert. Seitdem müssen die Betreiber über einige Informationen des Händlers verfügen, um aus der Haftung entlassen zu werden. Außerdem ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nun Voraussetzung, die die Bescheinigung nach § 22f UStG nun ersetzt.
Antonia Klatt
Last Updated on 4 April 2022Was ist die Bescheinigung nach §22f UstG?
Seit dem 01. Januar 2019 sind Betreiber von Onlineplattformen wie Amazon oder eBay für die Zahlung der Umsatzsteuer gemäß §22f Umsatzsteuergesetz (UStG) der dort aktiven Händler haftbar.
So mussten laut Absatz 1 der Regelung betroffene Marktplatzbetreiber strenge Aufzeichnungspflichten beachten und bestimmte Informationen zu den Händlern einfordern:
- Name des Unternehmers
- Anschrift
- Steuernummer des Unternehmers
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers (falls vorhanden)
- Beginn- und Enddatum der Gültigkeitsdauer
- Ort des Beförderungs- oder Versandbeginns + Bestimmungsort
- Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes
Die sog. §22f-Bescheinigung (German VAT Certificate) musste zur Einhaltung der neuen Richtlinie vom Händler beantragt und dann an die Marktplatzbetreiber weitergeleitet werden.
So wurde gewährleistet, dass steuerrechtlich alles im grünen Bereich ist und die Zahlung der Steuerschuld am Ende nicht beim Betreiber selbst hängen bleibt.
Änderungen seit Juli 2021
Seit dem 1. Juli 2021 wurde diese Regelung allerdings angepasst. Noch immer benötigen die Marktplatz-Betreiber folgende Informationen von den Händlern:
- Name des Unternehmers
- Anschrift
- Ort des Beförderungs- oder Versandbeginns + Bestimmungsort
- Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes
Allerdings werden von den Händlern noch ein paar andere Informationen verlangt:
- Elektronische Adresse oder Website
- Beschreibung der Gegenstände
- Steuernummer nach §21 erteilt vom Finanzamt (soweit bekannt)
- Bankverbindung des Händlers (soweit bekannt)
- Bestellnummer & Transaktionsnummer (soweit bekannt)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a erteilt vom Bundeszentralamt für Steuern
Während die Weitergabe der Steuernummer nun optional ist, ist die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zwingend notwendig. Diese ersetzt seit Juli das Formular F22.
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Steuerbescheinigung Amazon
Mithilfe der neuen Gesetze sollen vor allem Umsatzsteuereinnahmen im eCommerce sichergestellt werden.
In den letzten Jahren kam es oft zu Ausfällen und Betrug und dem Staat gehen Unsummen an Steuereinnahmen verloren. Vor allem Händler aus dem asiatischen Raum haben auf europäischen Plattformen leider oft ohne gültige Steuernummer und ohne Umsatzsteuer abzuführen ihre Waren verkauft.
In Deutschland erhofft sich die Bundesregierung durch die Sicherstellung der gültigen Steuerregistrierung im eCommerce, und durch den rechtmäßigen Erhalt der Umsatzsteuer, zuvor eben dadurch bedingte Verluste in 3-stelliger Millionenhöhe ausgleichen zu können.
Da inzwischen eben die Betreiber der Online-Plattformen für Steuerausfälle haftbar gemacht werden, sollen Händler in Deutschland mit dieser deutschen Steuerbescheinigung nachweisen, dass sie 1. in Deutschland registriert sind, 2. dass sie ordnungsgemäß Steuern zahlen und 3. können die Betreiber so sicherstellen, nicht selbst am Schluss haftbar gemacht zu werden.
Mit der Gesetzesänderung wird seitdem der Umsatzsteuerausfall reduziert und Steuerbetrug flächendeckend vermieden.
Wer musste diesen Steuernachweis erbringen?
Alle Händler, die auf Plattformen wie Amazon, eBay, etsy, etc. verkaufen (und in Deutschland eine Umsatzsteuernummer besitzen), mussten seit 2019 den jeweiligen Betreibern die deutsche Steuerbescheinigung, das sog. Formular F 22, vorlegen, um auch weiterhin verkaufen zu können.
Seit Juli 2021 tritt an diese Stelle die Mitteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Händler nach §27a vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt bekommen.
Es gilt also zu beweisen, dass eine Steuerregistrierung vorliegt und vor allem, dass die Umsatzsteuer auch ordnungsgemäß abgeführt wird.
Wer über einen eigenen Onlineshop seine Waren vertreibt ist von den neuen Änderungen allerdings nicht betroffen.
Was muss ich als Händler beachten?
Bis Dato musste die 22f-Bescheinigung beantragt werden. Geschah das nicht oder zu spät, dann konnte im Worst Case der Händler vom Marktplatz dauerhaft ausgeschlossen werden.
Die genaue Bezeichnung der f22 Bescheinigung lautete dabei: Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG und dieses gilt es zu beantragen und an den jeweiligen Marktplatzbetreiber weiterzuleiten.
Seit Juli 2021 muss stattdessen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden. Antragsberechtigt sind dabei UnternehmerInnen im Sinne des § 2 UStG und juristische Personen, die keine Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, wenn sie die USt-IdNr für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.
Kann ich die 22f-Bescheinigung noch erhalten?
Zunächst ist es wichtig zu erwähnen, dass man diese Bescheinigung als Onlinehändler in Deutschland nicht automatisch erhalten hat. Die Bescheinigung musste zuerst beim zuständigen Finanzamt beantragt, bewilligt und dann an den Marktplatzbetreiber weitergeleitet werden. Auch nach Juli 2021 ist eine Beantragung noch möglich, in den meisten Fällen aber nicht mehr nötig. Stattdessen brauchen Online Händler jetzt nur noch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Auch diese erhalten Sie nicht automatisch. Die Identifikationsnummer wird stattdessen beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt.
Antrag auf USt-IdNr. stellen
Prinzipiell hatte natürlich jeder Onlinehändler einen Anspruch auf die Erteilung der 22f-Bescheinigung, an deren Stelle nun die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer tritt. Allerdings ist die Beantragung zwingend erforderlich. Das Beantragungsformular für die 22f-Bescheinigung hieß USt 1 TJ und musste ausgefüllt Finanzamt per Post oder via E-Mail eingereicht werden.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann stattdessen direkt bei einer Firmengründung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dazu muss nur ein entsprechendes Kreuz gesetzt werden. Außerdem kann die USt-IdNr täglich von 5 bis 23 Uhr online auf der Webseite oder per Post an das Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.
Bei der Online-Beantragung müssen dabei folgende Daten eingegeben werden:
- Zuständiges Finanzamt
- Steuernummer
- Rechtsform des Unternehmens
- bei Einzelunternehmen Name, Vorname und Geburtsdatum der steuerpflichtigen UnternehmensinhaberInnen
- bei allen anderen Rechtsformen Name und Adresse des Unternehmens
Bei Beantragung der 22f-Bescheinigung musste vorher zusätzlich jeder Kontoname und jede Verkäufer-ID für jeden jemals benutzten Marktplatz angegeben werden.
Bei der Beantragung hilft dir nachwievor dein deutscher Steuerberater (oder das Team von hellotax).
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten
Mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verhält es sich ähnlich, wie mit der 22f Bescheinigung. Diese wird ausschließlich auf dem Postweg dem Unternehmer an die angegebene Anschrift zugestellt. Bei entsprechender Vollmacht kann sie aber auch einem Vertreter oder Steuerberater zugeschickt werden.
Diese Nummer muss dann, genau wie die Bescheinigung früher, den Betreibern der jeweiligen Onlineplattformen vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass alles mit rechten Dingen zugeht und sich der Betreiber selbst keine Sorgen wegen einer eventuellen Nichtbezahlung der Umsatzsteuer machen muss. Auch ein potentieller Steuerbetrug kann so oftmals im Vorhinein verhindert werden.
Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands müssen sich bzgl. der Zuständigkeiten an den Regelungen der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung orientieren.
Amazon und die Bescheinigung nach 22f bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Einige Amazonhändler erinnern sich wohl noch an die Ankündigung der Gesetzesänderung im Dezember 2018.
Sobald du deine Bescheinigung erhalten hattest, musstest du diese in deinem Amazonkonto hochladen. Gleiches gilt für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Gehe hierfür zu: Einstellungen -> Informationen zum Verkäuferkonto -> USt.-IdNr.
Bescheinigung nach § 22f UStG und USt-IdNr. auf eBay
Natürlich ist auch eBay von der Haftungsänderung betroffen und erklärte, dass eBay-Händler auch die Bescheinigung nach § 22f UStG vorlegen müssten. Das Nicht-Vorlegen führte, wie bei den anderen Marktplätzen auch, zu einer Sperrung des Kontos.
Noch nicht genug?
Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums findest du weitere Informationen und das detaillierte Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.
Fazit
Alle Händler, die auf Onlinemarktplätzen wie Amazon oder eBay verkaufen und in Deutschland steuerlich registriert sind, bzw. sein sollten, mussten darauf achten den Betreibern des Marktplatzes rechtzeitig die Bescheinigung nach §22f UStG zukommen zu lassen.
Nun gilt es stattdessen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen und den Betreibern von Marktplätzen diese mitzuteilen.
So kann man nicht nur das wohl schlimmste Szenario, den Ausschluss vom Handel, vermeiden, sondern ist abgesichert und muss sich damit erstmal nicht mehr auseinandersetzen. Schließlich hat man als Onlinehändler, wenn es um Steuern geht, oft schon genug zu tun.
Auf den ersten Blick ist der Ablauf vielleicht etwas verwirrend, im Großen und Ganzen gibt es aber nur 3 Schritte, die es zu beachten gilt:
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen,
- USt-IdNr. erhalten,
- Nummer einreichen bzw. hochladen.
Insgesamt ist die Nutzung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach der 22f-Bescheinigung die logische Konsequenz der Haftungsänderung vom 01.01.2019 und verständlicherweise möchten sich Betreiber von Onlinemarktplätzen absichern und nicht für das Fehlverhalten mancher Händler büßen.
Falls wir dir bei der Umsatzsteuerregistrierung oder bei den Umsatzsteuervoranmeldungen behilflich sein können oder du noch weitere Fragen haben solltest sind wir gerne für dich da.
Frequently Asked Questions
Das 22f-Formular musste ausschließlich von in Deutschland ansässigen oder in Deutschland steuerlich registrierten Unternehmen vorgelegt werden. Gleiches gilt für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese muss und kann nur von in Deutschland steuerlich registrierten Unternehmen beantragt werden. Im Ausland ansässige UnternehmerInnen müssen sich zuerst beim zuständigen Finanzamt zur umsatzsteuerlichen Erfassung melden.
Für alle in in der EU tätigen Händler ist eine solche Steuernummer in der Bundesrepublik zwingend erforderlich. Auch für Kleinunternehmer, die umsatzsteuerbefreit sind, müssen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei einer Unternehmensgründung beantragt, dauern es meist circa 2 Monate, bis der Unternehmer diese erhält. Wird die Nummer nachträglich beantragt, ist bereits nach ein paar Werktagen mit dem Erhalt zu rechnen.
Du musst dem Betreiber des Marktplatzes beweisen, dass du in Deutschland umsatzsteuerlich registriert bist. Manchmal reicht es, beispielsweise Amazon zu zeigen, dass du dich schon darum gekümmert hast und noch auf Rückmeldung wartest, um deinen Account wieder zu aktivieren.
Da die Pflicht des Steuernachweises 2019 eingeführt wurde, gab es in jenem Jahr zwei Fristen für die Einreichung des F22-Formulars. Nicht-EU-Unternehmen mussten die Bescheinigung bis zum 01.03.2019 und EU-Unternehmen mussten sie bis zum 01.10.2019 an Betreiber von Online-Marktplätzen übermitteln. Daher sollten alle Online-Händler bereits ein 22f-Formular eingereicht haben. Ab dem 01.07.2021 gilt es nun die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einzureichen.