Als Verkäufer hast du vielleicht auch des Öfteren Kunden im Ausland. Kommt für die Erfüllung von Aufträgen noch ein drittes Unternehmen ins Spiel, fällt natürlich auch für das sogenannte Dreiecksgeschäft Umsatzsteuer an. Doch unter welchen Bedingungen musst du zahlen und wann sind die anderen Beteiligten in der Pflicht? Hier erfährst du, was du beachten solltest.
Antonia Klatt
Last Updated on 10 February 2022Was ist ein Dreiecksgeschäft?
Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft gibt es immer drei Unternehmer, die ihren Sitz in drei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten haben. Gemeinsam wickeln sie eine Bestellung ab, für die letztlich der finale Empfänger Steuern zahlen muss.
Zur Veranschaulichung hier ein kleines Beispiel: Unternehmen A sitzt in Deutschland und bestellt bei Person B in den Niederlanden ein Paar Schuhe. Unternehmen B hat das Paar jedoch nicht im Lager, sondern ordert sie bei Unternehmen C in Dänemark – von dort aus werden sie auch direkt an Unternehmen A nach Deutschland geschickt. Unternehmen B ist also lediglich der Vermittler und hat die Ware selbst nie in der Hand gehabt.
Um Geschäfte über die Landesgrenzen zu vereinfachen, wurde folgende Regelung geschaffen, die auch als Reihengeschäft bekannt ist: Der Mittelsmann (hier Unternehmen B) wird von der Pflicht entbunden, sich im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit in einem anderen EU-Land zu registrieren und dort Umsatzsteuer zu zahlen. Stattdessen übernimmt das der Käufer (Unternehmen A) und kann sie anschließend als Vorsteuerabzug geltend machen.
Unter diesen Voraussetzungen liegt ein Dreiecksgeschäft vor:
- Bei der Abwicklung handelt es sich um ein und denselben Gegenstand
- Alle drei Unternehmer (der Liefernde sowie zwei Abnehmer) sind in unterschiedlichen EU-Ländern gemeldet und auch die Lieferung erfolgt in einen Mitgliedstaat der EU
- Die Lieferung erfolgt direkt vom Ursprungsland zum zweiten Abnehmer – ohne zuvor an den ersten Abnehmer ausgeliefert worden zu sein
Umsatzsteuer beim Dreiecksgeschäft: Das solltest du wissen
Konkret heißt das also: Lieferanten, die ihre Ware zu einem anderen Unternehmer über eine Landesgrenze in der EU bringen, müssen keine Steuern ausweisen. Würde der erste Abnehmer das Produkt nun im eigenen Land verkaufen, müsste er Mehrwertsteuer zahlen und diese dem neuen Käufer in Rechnung stellen. Dieser Schritt fällt jedoch zur Vereinfachung des EU-Handels weg: Letztlich zahlt aber der zweite Abnehmer die Umsatzsteuer und holt sich dann gegebenenfalls die Vorsteuer zurück.
Der Unterschied zwischen Dreiecksgeschäft und Karussellgeschäft
Vielleicht hast du mit Hinblick auf EU-Geschäfte auch schon einmal vom Karussellgeschäft gehört. Dies klingt zwar ähnlich wie das hier beschriebene Dreiecksgeschäft, ist aber illegal. Hierbei werden auch Waren über eine EU-Grenze gebracht, der erste Abnehmer berechnet anschließend beim Verkauf an den nächsten Abnehmer Mehrwertsteuer. Er führt selbst jedoch keine Steuern ab, obwohl der nächste Verkauf im Inland stattfindet und somit kein Dreiecksgeschäft sein kann.
Somit begeht die Person Betrug. Die Ware kann anschließend erneut mit Mehrwertsteuer und Vorsteuerabzug weiterverkauft werden und gelangt dann oft zurück ins ursprüngliche EU-Land, um eine weitere Runde zu drehen. Im großen Stil zahlen die Finanzbehörden dadurch die Vorsteuer, erhalten aber nicht die gesetzlich geregelten Steuereinnahmen.
Das sollten Onlinehändler beim Dreiecksgeschäft beachten
Grundsätzlich bist du bei Lieferungen von Gegenständen, die von einem EU-Staat in einen anderen zu einem anderen Unternehmen transportiert werden, als Lieferant von der Umsatzsteuer befreit. Kaufst du als Händler beispielsweise Waren von einem in der EU ansässigen Händler ein, musst du den innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. Die Mehrwertsteuer ist auf der Rechnung ausgewiesen. Beim Dreiecksgeschäft sparst du dir als Mittelsmann die Umsatzsteuerzahlung in einem anderen Land und gibst diese Pflicht einfach an den Dritten weiter.
Beachte also immer, welche Aufgabe du in einem Dreiecksgeschäft übernimmst. Produzierst und lieferst du, bist du ein vermittelndes Unternehmen oder erhältst du Waren? Danach richtet sich beim Dreiecksgeschäft, ob du umsatzsteuerbefreit oder verpflichtet bist, Steuern zu zahlen. Fungierst du als Mittelsmann, ist es entscheidend, keine Umsatzsteueridentifikationsnummer aus dem Ursprungs- oder finalen Erwerbsland zu nutzen. Bist du lediglich Lieferant im Dreiecksgeschäft, wird von dir verlangt, das innergemeinschaftliche Geschäft in deine zusammenfassende Meldung aufzunehmen.
Als vermittelnde Person im Dreiecksgeschäft musst du zudem folgende Angaben auf der Rechnung machen:
- Umsatzsteuer darf nicht gesondert ausgewiesen werden
- Hinweis „Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft nach § 25b UStG“ oder „Vereinfachungsregelung nach Art. 141 MwStSystRL“ angeben
- Hinweis für den zweiten Abnehmer, dass von ihm Steuern abgeführt werden müssen
- deine eigene USt-IdNr. sowie die des zweiten Abnehmers angeben
Amazon FBA: Dreiecksgeschäft nicht ausgeschlossen
Für Händler, die an Privatpersonen liefern – also insbesondere Händler, die Produkte bei Amazon verkaufen – sind die Lieferschwellen zu beachten. Wird ein Wert von 10.000,- EUR überschritten, ist die sogenannte OSS-Registrierung nötig. Auch Kleinunternehmer sollten daher im Auge behalten, wie viel sie ins EU-Ausland verkaufen. Mit One-Stop-Shop können Amazon-FBA-Verkäufer das Melden und Begleichen der Umsatzsteuer zentral und in verschiedenen EU-Ländern erledigen.
Tipp: Wenn du mit Amazon FBA ein Lager im Ausland (zum Beispiel Polen oder Tschechien) nutzt, um deine Waren von dort aus verschicken zu lassen, solltest du dir dort eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besorgen. Dadurch kannst du verhindern, dass von dir Steuern für die innergemeinschaftliche Verbringung verlangt werden. Diese würden sonst für den Transport deiner Waren in die EU-Lager anfallen. Ein Dreiecksgeschäft ist der Versand über Amazon übrigens nicht, da das Unternehmen dir lediglich den Versand abnimmt, aber du weiterhin Eigentümer der Produkte bist.
Fazit
Wenn du dir nach all diesen Infos noch nicht sicher sein solltest, ob du für dein Dreiecksgeschäft Umsatzsteuer zahlen musst, sprich am besten mit deinem Steuerberater oder informiere dich beim Finanzamt. Es ist immer besser, sich im Vorfeld abzusichern. So ersparst du dir im Zweifel hohe Nachzahlungen, Strafen und Ärger, sollte den Behörden letztlich doch Ungereimtheiten auffallen. Grundsätzlich ist die Regelung aber eine deutliche Erleichterung für Unternehmer, die auch dir im Geschäftsalltag zugutekommen kann.