Der Begriff des Fiskalvertreters taucht häufig in Verbindung mit Import, Einfuhr und Zoll auf. Aber auch bei Steuer-Vorgängen kann eine Fiskalvertretung hilfreich sein. Wer Händler in Sachen Steuer und Einfuhr vertreten kann, wie ein Fiskalvertreter ernannt wird und wann sich eine Fiskalvertretung lohnt, erklären wir hier.
Dominik Larcher
Last Updated on 11 October 2021Was ist ein Fiskalvertreter?
Ausländische Unternehmen, die Waren in der EU einführen, anmelden und damit Einfuhrumsatzsteuerpflichtig sind, können sich durch ein europäisches Unternehmen in steuerrechtlichen Sachen vertreten lassen. Zu den Unternehmen, die laut Gesetz als Fiskalvertreter fungieren dürfen, gehören je nach lokaler Gesetzgebung unter anderem:
- Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Steuerberatungsgesellschaften
- Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer, Buchprüfungsgesellschaften
- Speditionsunternehmen, soweit sie Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten
- Andere gewerbliche Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Zollbehandlung Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten (z. B. Zolldeklaranten, Lagerhalter)
Wann brauche ich eine Fiskalvertretung?
In manchen Fällen ist eine Fiskalvertretung freiwillig, in anderen ist sie verpflichtend. Unternehmen die aus dem nicht-europäischen Ausland stammen und innerhalb der EU handeln, müssen sich zumindest im Einfuhrland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen.
Für Firmen aus einem EU-Land, die im EU-Ausland handeln, ist eine Fiskalvertretung im EU-Ausland nicht unbedingt verpflichtend. Allerdings erspart sich der Unternehmer den administrativen Aufwand und vermeidet sprachliche Komplikationen im Ausland. Eine Ernennung eines Vertreters auf freiwilliger Basis ist also je nach Unternehmensmodell durchaus empfehlenswert.
Was macht ein Fiskalvertreter?
Nach der Ernennung eines Fiskalvertreters durch einen ausländischen Händler oder ein ausländisches Unternehmen ist dieser im jeweiligen Land für alle steuerlichen Aufgaben zuständig. Er hat bei auch die gleichen Rechte wie der ausländische Unternehmer und kann zum Beispiel auch Anträge stellen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Registrierung des Unternehmers zu Umsatzsteuerzwecken
- Erfüllung der Erklärungs- und Meldepflichten
- Erfüllung der Aufzeichnungspflichten
- Umsatzsteuererklärung
- Zusammenfassende Meldung
Zur Erfüllung der Aufgaben nutzt der Fiskalvertreter eine zusätzliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Mit diesen tritt er gegenüber dem jeweiligen Finanzamt als Vertreter für den ausländischen Händler oder die ausländischen Unternehmen auf.
Die meisten Fiskalvertreter vertreten mehrere Unternehmen gleichzeitig. In diesem Fall werden in der Umsatzsteuererklärung die Besteuerungsgrundlagen und in der Zusammenfassenden Meldung die Bemessungsgrundlagen aller vertretenen Unternehmen zusammengefasst.
Vorteile einer Fiskalvertretung
Es gibt vielerlei Gründe die für eine Fiskalvertretung sprechen. Unternehmen, die aus Ländern außerhalb der europäischen Union stammen, sollten einen Vertreter bestellen, um Strafen zu vermeiden.
EU Händler, die Waren aus einem ausländischen Drittland in ein anderes EU-Land einführen, können sich durch eine Vertretung einige Kosten und administrative Aufwände ersparen. Bei der Einfuhr fallen nicht nur Zoll-, sondern auch Einfuhrumsatzabgaben an. Sollen die Waren nicht im Einfuhr- sondern in einem anderen Land verkauft werden, können bis zur Rückerstattung der Abgaben einige Monate vergehen und die Liquidität des Händler dadurch beeinflusst werden. Fiskalvertreter kümmern sich um die schnellstmögliche Abwicklung dieser Vorgänge und auch die nötigen Melde- und Deklarationspflichten bei der Zollabfertigung.
Auch für EU-Händler, die keinerlei Unterstützung bei Einfuhr und Zoll benötigen, kann sich die Ernennung eines Fiskalvertreters lohnen. Werden Waren in anderen EU-Ländern gelagert und von den Warenlagern aus an Endkunden verkauft, fallen im jeweiligen EU-Ausland einige umsatzsteuerliche Aufgaben an. Der Händler muss sich in diesem Land dann für die Umsatzsteuer registrieren und regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Die jeweiligen Formalitäten und auch der Kontakt mit den Steuerbehörden ist meist nur in der Landessprache möglich. Eine ausländische Vertretung, die sich um diese Aufgaben kümmert, ist daher meist schon aufgrund sprachlicher Schwierigkeiten unerlässlich.
Konsequenzen einer fehlenden Fiskalvertretung
Ein Fiskalvertreter sollte, soweit erforderlich, bestellt werden um zweierlei Konsequenzen zu vermeiden. Auf der einen Seite werden Unternehmen, die keine Fiskalvertretung bestellt haben obwohl sie das hätten tun sollen, von den lokalen Behörden sehr streng sanktioniert. Neben verhängten Strafen können auch bereits gezahlte Umsatzsteuerbeträge nicht mehr zurückerstattet werden.
Außerdem weigern sich viele europäische Unternehmen, wie beispielsweise Lieferanten, Kunden und Marketplaces, mit Unternehmern Geschäfte zu machen, die der Verpflichtung zu Bestellung eines Fiskalvertreters nicht nachgekommen sind. Das stellt nämlich auch ein Risiko und Komplikationen in steuerlichen Angelegenheiten für sie selbst dar.
Fiskalvertreter in den Ländern der EU
Ein Fiskalvertreter kann in allen europäischen Ländern ernannt werden. Dabei gilt grundsätzlich: für nicht-EU Unternehmen ist dies verpflichtend, für in der EU ansässige Unternehmen passiert dies auf freiwilliger Basis. Allerdings sind immer die lokale Gesetzgebung und Ausnahmefälle ausschlaggebend.
Diese bestimmt wann ein Vertreter gebraucht wird, wer als Fiskalvertreter fungieren darf und welche Pflichten dieser zu erfüllen hat. Beispielsweise ist in Spanien für viele umsatzsteuerliche Aufgaben eine lokale Identifikationsnummer und damit ein Fiskalvertreter notwendig, obwohl die Ernennung für EU-Unternehmen grundsätzlich nicht verpflichtend ist.
Mehr Informationen zu den lokalen Besonderheiten in Sachen Fiskalvertretung findest du auf den landesspezifischen Seiten:
Land | Fiskalvertreter-Pflicht für nicht-EU Unternehmen |
Deutschland | Ja |
Niederlande | Ja |
Österreich | Ja |
Polen | Ja |
Tschechien | Nein |
Spanien | Ja |
Italien | Ja |
Frankreich | Ja |
Für Händler, die EU-weit tätig sind, lohnt sich meist die Beauftragung eines spezialisierten Unternehmens, dass in mehreren europäischen Ländern als Vertreter fungieren kann. Da die jeweiligen lokalen Vertreter innerhalb des Unternehmens direkt miteinander kommunizieren wird der administrative und finanzielle Aufwand für den Händler zusätzlich reduziert. Ein solches Unternehmen ist hellotax. Unser Team an spezialisierten Steuerberatern kann sich in vielen europäischen Ländern um deine Umsatzsteuerregistrierung, Einreichungen, und die Umsatzsteuer-Abfuhr kümmern. Kontaktiere uns noch heute und vereinfache die Erledigung deiner steuerlichen Pflichten.
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Frequently Asked Questions
Ein Fiskalvertreter ist ein Dienstleister, der ein Unternehmen in steuerrechtlichen Fragen gegenüber den lokalen Behörden vertritt. Er kümmert sich unter anderem um umsatzsteuerrechtliche und Zoll-Angelegenheiten.
Ein Fiskalvertreter kümmert sich unter anderem um die Registrierung für die Umsatzsteuer, Umsatzstuervoranmeldung, Steuererklärungen, die Zahlung der Umsatzsteuer, den Kontakt mit den Behörden, Lohn- und Zoll-Zahlungen und vieles mehr.
Eine Fiskalvertreter-Pflicht besteht, wenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Umsätze in EU-Ländern tätigt. Als ausländisches Unternehmen zählen alle Firmen, die in der EU keine Betriebsstätte haben. Zu den steuerpflichtigen Umsätze zählen viele Geschäftsvorgänge. Am relevantesten sind aber meist Verkäufe an europäische Privatpersonen.
Je nach lokaler Gesetzgebung können unter anderem Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare als Fiskalvertreter fungieren. Außerdem können auch Spediteure, die Hilfe in Eingangsabgabensachen, also während des Zoll-Prozesses, leisten, als Vertreter bestellt werden. Für Händler lohnt sich meist die Beauftragung eines spezialisierten Unternehmens, dass in mehreren europäischen Ländern als Vertreter fungieren kann.