Intrastat und die Abgabe der zugehörigen Meldungen bereitet vielen Onlinehändlern Kopfzerbrechen. Trotzdem sind die meisten europäischen Händler zur Abgabe dieser Berichte verpflichtet. Was Intrastat eigentlich ist, wann und wie eine Intrastat-Meldung eingereicht werden muss und welche Meldeschwellen es gibt erfährst Du in diesem Artikel.
Antonia Klatt
Last Updated on 13 September 2020Was ist Intrastat?
Intrastat – kurz für Innergemeinschaftliche Handelsstatistik (ICTS) – gibt Auskunft über innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren zwischen den einzelnen EU-Ländern.
So soll Steuerbetrug vermieden werden, vor allem werden die Intrastat-Daten aber für statistische Zwecke verwendet.
Intrastat ist also eine Statistik über den tatsächlichen Wareverkehr innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten. In Europa aktive Händler müssen als Nachweis über die Warenbewegungen auch regelmäßig Intrastat-Meldungen einreichen.
Achtung: Dienstleistungen werden nicht erfasst.
Wie reicht man Intrastat-Meldungen ein?
Intrastat-Meldungen können nur online eingereicht werden. Hierfür bietet es sich an, sich an das statistische Bundesamt des jeweiligen Landes zu wenden.
Je nach EU-Land gibt es natürlich unterschiedliche Portale, auf denen der Bericht eingereicht werden kann. In Deutschland gibt es hierfür 2 gängige Methoden: IDEV und eSTATISTIK.
a) IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund):
„Mit IDEV können Sie über
das Internet Meldungen zu verschiedenen amtlichen Statistiken an die
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übermitteln.
IDEV ist ein einheitlicher Meldeweg, der seit
2005 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder angeboten wird.
Zurzeit sind bereits über 50 Statistiken bundesweit online verfügbar. Darüber
hinaus werden die Angebote der Statistischen Ämter ständig erweitert.“ Quelle: estatistik.de
b) eSTATISTIK.core:
„.CORE bzw. eSTATISTIK.core ist ein innovatives Online-Meldeverfahren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, das seit 2005 für Datenlieferungen an die amtliche Statistik angeboten wird und eine bequeme Alternative zum Papierfragebogen und zum Onlinefragebogen darstellt.“ Quelle: estatistik.de
Seit den Quick Fixes müssen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Verbringungen Umsatzsteuernummern der Empfänger angegeben werden. Das wirkt sich natürlich auch auf Intrastat-Meldungen aus und so ist die Umsatzsteuernummer und die Gültigkeit selbiger auch hier von immer größerer Bedeutung. Umsatzsteuernummern können mit dem MIAS überprüft werden.
Wer muss diese Meldung einreichen?
Wer eine Umsatzsteuernummer besitzt und in Europa verkauft, der muss meistens auch Intrastat Meldungen einreichen. Also prinzipiell jeder europäische Händler, der über die Landesgrenzen hinaus seine Ware versendet und außerdem einen bestimmten Schwellenwert übersteigt.
Versendungsfall: Wer eine innergemeinschaftliche Lieferung ausführt, bei dem liegt hier auch die Auskunftspflicht. Für Warenversendungen gibt es bestimmte Meldeschwellen ab deren Überschreitung Intrastat-Berichte eingereicht werden müssen.
Eingangsfall: Hier ist derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb tätigt, also der, bei dem die Ware ankommt. Auch das Erreichen der jährlichen Meldeschwelle für Wareneingänge in einem Land führt dazu, dass Intrastat Meldungen verpflichten eingereicht werden müssen.
Die meisten Onlinehändler, vor allem wenn sie mit Amazon FBA in verschiedenen Warenlagern ihre Ware unterbringen, müssen sich auch um Intrastat-Meldungen kümmern. Da das Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes ausschlaggebend ist, findest Du im folgenden Absatz alle Grenzwerte.
Achtung: Es gibt verschiedene Meldungen und unterschiedliche Meldeschwellen für Warenversendungen und für Wareneingänge!
Meldeschwellen für Intrastat
Wie bereits erwähnt, gibt es bestimmte Meldeschwellen ab deren Überschreitung innerhalb eines Kalenderjahres das Einreichen von Intrastat-Berichten notwendig wird. Diese Grenzwerte sind nicht einheitlich geregelt und so hat jeder EU-Mitgliedsstaat seine eigenen Richtwerte.
Außerdem müssen sowohl für Wareneingänge als auch für Warenversendungen gesonderte Meldungen abgegeben werden und dementsprechend gibt es in jedem EU-Land sowohl für Wareneingänge als auch für Warenversendungen, gesonderte Meldeschwellen.
In Deutschland liegt die Meldeschwelle bei Warenversendungen bei 500.000€ und bei Wareneingängen bei 800.000€. Also muss ein in Deutschland ansässiges Unternehmen dann eine Intrastat-Meldung über Warenversendungen einreichen, sobald innergemeinschaftliche Lieferungen in andere EU-Länder den Wert von 500.000€ überschreiten.
Alle Meldeschwellen in Europa
Für einen besseren Überblick haben wir hier alle Meldeschwellen zusammengetragen, aber deren Erreichung die Abgabe der statistischen Meldungen verpflichtend notwendig ist.
EU-Land | Währung | Meldeschwellen Warenversendungen | Meldeschwellen Wareneingänge |
Belgien | EUR | 1.000.000 | 1.500.000 |
Bulgarien | BGN | 132.936 | 235.194 |
Dänemark | DKK | 630.000 | 804.000 |
Deutschland | EUR | 500.000 | 800.000 |
Estland | EUR | 130.000 | 200.000 |
Finnland | EUR | 500.000 | 550.000 |
Frankreich | EUR | 460.000 | 460.000 |
Griechenland | EUR | 90.000 | 150.000 |
Großbritannien | GBP | 310.128 | 1.860.765 |
Irland | EUR | 635.000 | 500.000 |
Italien | EUR | 200.000 | 200.000 |
Kroatien | HRK | 119.000 | 236.000 |
Lettland | EUR | 130.000 | 180.000 |
Litauen | EUR | 215.000 | 290.000 |
Luxemburg | EUR | 150.000 | 200.000 |
Malta | EUR | 700 | 700 |
Niederlande | EUR | 1.200.000 | 1.000.000 |
Österreich | EUR | 750.000 | 750.000 |
Polen | PLN | 358.406 | 716.812 |
Portugal | EUR | 250.000 | 350.000 |
Rumänien | RON | 203.473 | 113.040 |
Schweden | SEK | 495.000 | 990.000 |
Slowakei | EUR | 400.000 | 200.000 |
Slowenien | EUR | 200.000 | 120.000 |
Spanien | EUR | 400.000 | 400.000 |
Tschechien | CZK | 320.000 | 320.000 |
Ungarn | HUF | 324.675 | 324.675 |
Zypern | EUR | 55.000 | 100.000 |
Wann und wie oft muss eine Intrastat Meldung erfolgen?
Als Berichtszeitraum für Intrastat-Meldungen gilt der Kalendermonat, in dem der Warenaustausch stattgefunden hat. Einreichen muss man dann die Intrastat Meldung i.d.R. am 10 (Werk-)Tag des Folgemonats, so auch. in Deutschland. Diese Deadline kann von Land zu Land jedoch variieren und sollte individuell überprüft werden.
Befreiung von der Auskunftspflicht
Privatpersonen müssen sich um die Auskunftspflicht und generell um Intrastat-Meldung zunächst wenig Gedanken machen. Sie sind von dieser befreit.
Wenn ein Unternehmen aber an eine Privatperson in einem anderen EU-Land Ware sendet, bzw. andersherum, also von Privatleuten an Unternehmen, dann gilt es das zu melden. Die Meldepflicht liegt hier beim Unternehmen.
Demzufolge sind auch Versandhändler auskunftspflichtig, die nur an Privatpersonen liefern, es sei denn die Privatperson holt die Ware selbst ab. Klingt kompliziert? Keine Sorge, am Ende des Artikels solltest du ein Profi sein.
Welche Informationen müssen angegeben werden?
Die Online-Formular der jeweiligen EU-Ländern zeigen deutlich, welche Informationen vom Händler einzutragen sind. Diese Informationen reichen von Umsatzsteuernummer, Beschreibung des Geschäfts, relevante Nachweise (siehe Quick Fixes) oder die Intrastat Warennummer.
Hier findest du einen Leitfaden mit einer Intrastat Ausfüllanleitung für 2020.
Was ist die Intrastat Warennummer?
Die Intrastat Warennummern sind elementar, um den Warenaustausch zwischen EU-Ländern zu ordnen. Güter werden gemäß ihrer Beschaffenheit geordnet und alle Waren bekommen eine eigene Nummer.
Die Warennummer wird oft auch als Intrastat Zolltarifnummer bezeichnet.
Aufbau und Funktion der Intrastat Warennummer
Die Intrastat Warennummer besteht aus 8 Stellen und dient der Identifizierung der Ware, der Festlegung der Zollsätze, uvm.
Es gibt hier auch eine 11-stelligt Codenummer, diese wird aber ausschließlich für nationale Zwecke verwendet, wie z.B. die Einfuhr von Waren.
- Warennummer aus 8 Stellen: für Ausfuhr (Versendungsfall)
- Warennummer aus 11 Stellen: für Einfuhr (Eingangsfall)
Achtung: Jedes Jahr werden vom zuständigen statistischen Bundesamt zum 01. Januar alle Änderungen der Warennummern bekanntgegeben.
Intrastat vs. Zusammenfassende Meldung
Intrastat-Meldungen, auch wenn es um Warenbewegungen geht, sind nicht mit der Zusammenfassenden Meldung (ZM) zu verwechseln!
Die Zusammenfassende Meldung beinhaltet nämlich noch neben innergemeinschaftlichen Lieferungen auch Leistungen. Außerdem sprechen wir bei Intrastat-Meldungen immer von sog. Gemeinschaftswaren.
Wann und wie sind fehlerhafte Meldungen zu berichtigen??
Wenn sich Intrastat-Meldungen im Nachhinein als fehlerhaft herausgestellt haben, diese aber bereits eingereicht wurden, gilt es diese umgehend zu korrigieren. Idealerweise auf dem Kanal, über den die Meldung eingereicht wurde, also in Deutschland eben eSTATISTIK oder IDEV.
Achtung: Meldungen müssen nur korrigiert werden, wenn sie das aktuelle oder das vorangegangene Kalenderjahr betreffen.
Probleme mit Intrastat
Für viele Onlinehändler ist die Intrastat-Meldung eher schwierig. Das liegt unter anderem auch daran, dass es in allen EU-Ländern unterschiedliche nationale Vorgaben gibt.
Sowohl die Meldepflicht, bzw. die Meldeschwellen, sind nicht einheitlich geregelt und auch die Art der Ware und relevante Informationen können variieren.
Zusammenfassung
Die korrekte Abwicklung der Intrastat-Meldungen ist wichtig! Das liegt nicht nur daran, dass mit Intrastat innereuropäische Warenbewegungen nachvollziehbar und transparent gestaltet werden und über damit verbundene Steuerpflichten informiert werden kann, die Erhebung dieser Movements ist außerdem für statistische Zwecke ist ebenfalls von größter Wichtigkeit.
Letzteres mag zunächst banal klingen, ist aber ein Schlüsselindikator für die Entwicklung der europäischen Wirtschaft und somit von größter Bedeutung für verschiedenste Entscheidungsträger.
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Lange Rede, kurzer Sinn: kümmere Dich um deine Intrastat-Meldungen! Wenn du dabei Hilfe brauchst oder die Abwicklung auslagern möchtest, dann buche ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns!