Gerade wer neu in die Selbständigkeit startet, sieht sich vielen Herausforderungen konfrontiert. Zum einen hat er ein Unternehmen aufzubauen – das ist schon eine große Aufgabe – zum anderen muss er dabei aber viele Steuer- und Rechtsthemen im Blick behalten. Besonders Neu-Selbständigen kann es schnell mal passieren, dass dabei etwas untergeht und bspw. die Umsatzsteuer nicht abgeführt wird. Welche Strafen dabei drohen.
Patrick Moeller
Last Updated on 12 October 2020Umsatzsteuer nicht bezahlt: Welche Strafe droht mir?
Es kann viele Gründe geben, warum die Umsatzsteuer nicht bezahlt werden kann. Eine ist, dass es schlichtweg im Berg der Arbeit vergessen wird. Das ist ärgerlich, aber führt in der Regel nur zu geringen Mehrkosten. Schwieriger wird es, wenn die Umsatzsteuerzahlung zwar bekannt ist, aber einfach nicht genügend Rücklagen vorhanden sind, um die Steuerschuld zu begleichen.
Hier gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten eine Strafe zu umgehen bzw. die Strafe zu reduzieren. Grundsätzlich gilt: Schulden beim Finanzamt sind fristgerecht zu überweisen. Passiert das nicht, fallen zusätzlich 1% Versäumnisgebühren pro Monat an, wodurch die Schulden kontinuierlich höher werden und noch schwieriger zu begleichen. Zu den Versäumnisgebühren kommen zusätzliche Mahngebühren.
Pfändung durch Vollziehungsbeamten
Aber: Das Finanzamt wartet nicht einfach ab und lässt die Versäumnisgebühren pro Monat in Ruhe in die Höhe wachsen. Wenn du die Steuerschulden nicht zeitnah aufbringst, kann es die Forderungen ohne gerichtlichen Beschluss vollstrecken. Bedeutet: Überweist du den fälligen Betrag nach ein bis zwei Mahnungen des Finanzamtes nicht, kann das Geld innerhalb von einer Woche von einem Vollziehungsbeamten gepfändet werden.
Dabei hat er die Möglichkeit einer Kontopfändung, bei der deine Konten eingefroren und deine Schulden eingetrieben werden. Ebenso hat er die Möglichkeit, deine Wertgegenstände zu verpfänden und zu versteigern, um mit den Erlösen deine Steuerschulden zu begleichen.
Nicht ausreichend Rücklagen für Umsatzsteuerzahlung: Das kannst du tun, um die Insolvenz zu verhindern
Ist es dir trotz aller angesprochenen Maßnahmen nicht möglich, die Steuerschulden zu begleichen, droht dir die Insolvenz. Das kann aber oftmals verhindert werden, wenn du rechtzeitig die richtigen Schritte einleitest.
Das Finanzamt zeigt sich nämlich durchaus bereit, länger auf den vollständigen Ausgleich der Schulden zu warten, wenn es berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass es sich bei dir nur um einen vorübergehenden Liquiditätsengpass handelt. Es ist schließlich nicht im Interesse des Finanzamts, dass deine Selbständigkeit scheitert und du künftig keine Steuern mehr für den deutschen Staat erwirtschaftest.
Antrag auf Aussetzung der sofortigen Zahlung: Stundung der Schuld
Merkst du, dass du einer Steuerzahlung nicht fristgerecht leisten kannst, solltest du als erste Maßnahme einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Zahlung stellen. In diesem muss gut und ausführlich begründet werden, warum die Aussetzung beantragt wird.
Ein legitimer Grund für einen solchen Antrag ist der begründete Verdacht, dass ein Steuerbescheid nicht rechtmäßig ist. In dem Fall wird sich das Finanzamt dem Vorgang erneut widmen und den Bescheid prüfen. Ist er jedoch rechtmäßig, wird die Steuerschuld vollzogen. Ein anderer legitimer Grund ist der, dass durch die Zahlung der Steuerschuld eine Insolvenz die Folge wäre, obwohl das Unternehmen eigentlich wirtschaftlich stabil ist und zu einem naheliegenden späteren Zeitpunkt über genügend Liquidität verfügen würde. Sprich: Es handelt sich nur um einen kurzfristigen Engpass.
Alternativ kannst du einen Stundungsantrag stellen, bei dem du begründet darlegst, warum du gerade in Zahlungsschwierigkeiten steckst und aufzeigst, dass dies nur vorübergehend der Fall ist. Mögliche Gründe für eine Stundung setzen immer voraus, dass du als Antragsteller nicht für die die Zahlungsschwierigkeiten verantwortlich bist, sondern diese durch äußere Umstände zustande kamen. Das kann bspw. eine Krankheit sein, die dich außer Gefecht gesetzt hat oder aber ausgebliebene oder verspätete Zahlungen deiner Kunden.
Um Säumniszuschläge zu vermeiden, ist es beim Stundungsantrag wichtig, ihn zu stellen, bevor die Zahlung fällig ist und die Frist verstrichen. Möchtest du mit der Stundung gleichzeitig eine Ratenzahlung anstoßen, solltest du im Stundungsantrag bereits einen Tilgungsplan mit aufnehmen, der dem Finanzamt glaubwürdig erklärt, zu welchen Konditionen du die Schulden nach und nach bezahlen kannst.
Umsatzsteuer nicht bezahlt: Ratenzahlung beantragen
Neben einem Stundungsantrag, der den Zeitpunkt der Zahlung einmalig nach hinten verschiebt, hast du ebenso die Möglichkeit, einen Stundungsantrag zu stellen, bei dem die Steuerschulden in Raten abbezahlt werden. Das kann sinnvoll sein, wenn du regelmäßige kleinere Einnahmen erwartest und nicht eine große Zahlung, die die Schulden sofort ausgleichen kann. So gewinnst du Zeit, um dir wieder eine höhere Liquidität aufzubauen.
Das Finanzamt ist bei den erläuterten Anträgen nicht dazu verpflichtet, die Aussetzung oder die Stundung der Schuld zu genehmigen. Glaubt das Finanzamt aber, dass es sich tatsächlich nur um einen kurzfristigen Engpass handelt und das Unternehmen wahrscheinlich erfolgreich weiterbestehen kann, wird es dem Antrag in der Regel zustimmen, damit es weiter Steuern von dir einnehmen kann künftig.
Anträge abgelehnt: Wie Umsatzsteuer trotzdem bezahlen?
Lehnt das Finanzamt die Anträge auf Aufschub oder Stundung ab, ist die Zahlung der Umsatzsteuer nach wie vor zum mitgeteilten Datum fällig. Hier bieten sich nun letzte Möglichkeiten, um dein Unternehmen zu retten. Eine naheliegende Option ist es bspw., einen kurzfristigen Kredit aufzunehmen. Der stellt zügig deine Liquidität wieder her und ermöglicht dir die Zahlung deiner Steuerschulden. Gleichzeitig kannst du mit dem Kreditgeber den Zeitraum und die Raten vereinbaren, in dem du ihn zurückzahlen musst. Das verschafft dir Zeit. Mit höherer Summe und / oder Dauer werden die Zinsen aber höher.
Ist für das Finanzamt erkennbar, dass es selbst in Zukunft wohl nicht die fälligen Summen von dir erhalten wird, lässt es sich in Ausnahmefällen auf einen Vergleich ein, sodass es wenigstens einen gewissen Teil der Steuerschuld von dir zurück erhält. In noch selteneren Fällen kann das Finanzamt sogar die Steuerschulden gänzlich erlassen, wenn dadurch bspw. Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Fazit
Selbständige, die über ein funktionierendes Geschäft mit regelmäßigem Einkommen verfügen, haben in der Regel viele Möglichkeiten, hohe Strafen bei Nichtzahlung einer Umsatzsteuerschuld zu vermeiden. Voraussetzung dafür ist, dass sie glaubhaft erklären können, wodurch die Zahlungsschwierigkeiten in dem jeweiligen Moment zustande kommen und warum diese nur von kurzer Dauer sein werden.
Die Strafen belaufen sich in der Regel nur auf Versäumniszuschläge und Mahngebühren, können aber letztlich ebenso zur Pfändung oder in die Insolvenz führen, wenn nichts rechtzeitig dagegen unternommen wird.