Egal ob einzelner Selbstständiger oder großes Unternehmen, jeder Umsatzsteuerpflichtige muss einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Umsatzsteuerpflichtig ist ein Unternehmen, sobald es im Inland gegen Entgelt Produkte oder Leistungen an Kunden verkauft. Beim Erstellen einer Umsatzsteuererklärung gibt es Verschiedenes zu beachten: Es gilt, Fristen einzuhalten und Regeln zu befolgen. Die Umsatzsteuer ergibt sich aus allen Erträgen, die durch Produkte oder Dienstleistungen generiert wurden. Gleichzeitig erhält ein Unternehmen für eigens eingekaufte Produkte oder Dienstleistungen die Umsatzsteuer zurück.
Patrick Moeller
Last Updated on 5 October 2020Was ist eine Umsatzsteuererklärung?
In der Umsatzsteuererklärung werden alle steuerpflichtigen, steuerfreien und nicht steuerbaren Umsätze angeführt. Die im Voraus abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen werden korrigiert und zusammengefasst. Wurden vom Unternehmen keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben, ist es trotzdem verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Im Rahmen der Umsatzsteuererklärung haben Unternehmen die Möglichkeit, die Umsatzsteuer der betrieblichen Ausgaben von der Vorsteuer abzuziehen, also vom Finanzamt zurückzufordern. Dadurch soll vermieden werden, dass ein Produkt, das für den Produktionsprozess eines anderen erforderlich ist, zweimal versteuert wird.
Auf verkaufte Waren sowie auf Dienstleistungen muss Umsatzsteuer addiert werden. Dabei können sich die angewandten Steuersätze jedoch voneinander unterscheiden.
Steuersätze in Deutschland
Egal, ob im Verkauf oder im Dienstleistungssektor, alle müssen Umsatzsteuer zahlen. Es gibt jedoch Unterschiede, welche Steuersätze dabei angewandt werden. Produkte des täglichen Bedarfs, wie z. B. Lebensmittel, unterliegen einem niedrigeren Umsatzsteuersatz als andere. In der Regel legt dieser bei 7%, der Standardsteuersatz bei 19%.
Durch die derzeitige Corona-bedingte Mehrwertsteuersenkung liegen die Steuersätze zeitweise bei 5% und 16%.
Unter anderem folgende Produkte unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7% (aktuell 5%):
- Erzeugnisse aus der Land- und Forstwirtschaft
- Futtermittel für Tiere
- Lebensmittel wie Fleisch, Eier, etc. (ausgenommen Luxuslebensmittel)
- Bücher und Zeitungen
- eine bestimmte Auswahl von Getränken, wie zum Beispiel Milch
- unselbstständige Nebenleistungen wie Verpacken oder Versenden von Waren
Wer muss eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Generell muss jeder Erwerbstätige, der sich nicht in einem Angestelltenverhältnis befindet, eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Von der Umsatzsteuererklärung befreit sind Kleinunternehmer, wenn diese von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und aus diesem Grund keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte oder Versicherungsvertreter sind ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit.
Frist für die Umsatzsteuererklärung (Abgabefrist)
Bis zum 31. Juli musst du in Deutschland die Umsatzsteuererklärung des Vorjahres beim Finanzamt abgeben. Für die Umsatzsteuererklärung von 2019 hast du folglich bis zum 31. Juli 2020 Zeit.
Ziehst du einen Steuerberater hinzu, wird die Frist automatisch, ohne dass eine Bitte ans Finanzamt erforderlich ist, um ein Jahr verlängert, also im Fall des oben genannten Beispiels bis zum 31. Juli 2021.
Machst du die Erklärung hingegen selbst, sinkt deine Frist um vier Monate und liegt beim 31. Mai.
Die Abgabefrist ist ein sehr wichtiger Punkt im Umsatzsteuerdschungel. Sie sollte immer eingehalten werden, sonst drohen dir hohe Strafen. Jedoch begegnen wir bei der Abgabefrist erneut Unterschieden.
Die Vorsteuer spielt bei der Umsatzsteuererklärung eine große Rolle. Denn selbst die Umsatzsteuer von eigenen Einkäufen muss bei der Umsatzsteuererklärung berücksichtigt werden. Da die Umsatzsteuer aber nicht den Produktionsprozess verteuern soll, bekommt ein Unternehmen diese Steuer durch die Vorsteuer zurück. Ergo kann jeder Selbstständige jede Firmenausgabe steuerlich geltend machen.
In gewissen Ausnahmefällen kann die Frist noch weiter verlängert werden, dafür ist jedoch ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt erforderlich.
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Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer kann man sich in Deutschland von der Umsatzsteuer befreien lassen. Damit sollen heranwachsende Unternehmen vor größeren bürokratischen Hürden bewahrt werden, die die Selbstständigkeit mit sich bringt.
Du giltst als Kleinunternehmer, wenn dein Umsatz im letzten Jahr nicht höher als 22.000,- EUR (17.500,- EUR bis zum Jahr 2019) war. Außerdem darf dein voraussichtlicher Umsatz in den laufenden zwölf Monaten nicht die 50.000,- EUR Grenze übersteigen. Die zwölf Monate beginnen dabei ab dem Tag der Firmengründung. Die Kleinunternehmerregelung greift dabei nur bei Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind.
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) fällt für einen Kleinunternehmer natürlich nicht weg, jedoch wird in diesen Ausnahmefällen, anders als bei Unternehmen, welche verpflichtet sind, Umsatzsteuererklärungen vorzuweisen, keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erhoben. Er muss sie trotzdem bei Produkten oder Dienstleistungen anderer Unternehmen mit bezahlen.
Umsatzsteuererklärung für Freiberufler
Für einen Freiberufler kommt es auf seine Tätigkeit an, ob er umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Arbeitet ein Freiberufler beispielsweise in der Humanmedizin, der Bildung oder der Kultur, ist er laut §4 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Normalerweise müssen auch die Unternehmen eine Umsatzsteuererklärung abgeben, welche umsatzsteuerbefreite Umsätze generieren, jedoch haben sie die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen.
Kann ich meine Umsatzsteuererklärung korrigieren?
Ja, du darfst eine Berichtigung deiner Umsatzsteuererklärung machen. Du solltest es sogar auch, denn jeder Steuerpflichtige sollte sich daran halten, den Fehler sofort zu korrigieren, sobald er entdeckt wurde. Das Finanzministerium hat ein Portal mit dem Namen Elster entwickelt, mit dem du ganz einfach deine Umsatzsteuererklärung berichtigen kannst.
Umsatzsteuererklärung in Deutschland mit Elster
In Deutschland wird die Umsatzsteuererklärung normalerweise elektronisch über das Portal ELSTER eingereicht. In Härtefällen verzichtet das Finanzamt schon mal auf die elektronische Einreichung der Umsatzsteuererklärung. Dieser Fall kommt jedoch nur sehr selten vor.
Mit Elster deine Umsatzsteuererklärung einfach übers Internet machen
Das Onlineportal ELSTER ist neben verschiedenen Drittanbietern im Internet das Portal zur Erstellung der Umsatzsteuererklärung. Neben dem Formular für die Umsatzsteuererklärung stellt die vom Bundesministerium eingerichtete Internetseite alle wichtigen Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erstellen deiner Umsatzsteuererklärung zur Verfügung.
Um mit ELSTER zu arbeiten ist eine Registrierung mit anschließender elektronischer Authentifizierung erforderlich. Per Post bekommst du ein Passwort zugeschickt, das du dann zur Anmeldung benötigst. Plane für diese Identitätsbestätigung etwas Zeit ein, die Zustellung kann nämlich einige Tage dauern. Um mit der Erstellung deiner Umsatzsteuererklärung loszulegen, brauchst du natürlich deine Steuernummer.
Falls du noch keine Steuernummer hast, kannst du diese über ELSTER beantragen. Nachdem du deine Steuernummer erhalten und auf ELSTER eingetragen hast, kannst du direkt loslegen.
Neben dem Hauptvordruck brauchst du für deine Umsatzsteuererklärung noch die Anlagen UR und UN. Bei den UR-Anlagen handelt es sich um die Angaben zu Erwerben und Umsätzen im innergemeinschaftlichen Rahmen. Während UR-Anlagen von jedem Unternehmen übermittelt werden müssen, betreffen UN-Anlagen nur Unternehmer, die im Ausland leben. Neben diesen zwei Anlagen können in manchen Fällen natürlich je nach Bedarf noch weitere verlangt werden.
Muster
Hier ein Muster zur Umsatzsteuererklärung zum downloaden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2019-12-17-muster-USterklaerung-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Was muss ich bei der Umsatzsteuererklärung beachten?
Bei einem aufwendigen Prozess, wie es das Erstellen einer Umsatzsteuererklärung ist, kannst du als Laie schnell Fehler machen, die mitunter schwere Konsequenzen wie Strafzahlungen nach sich ziehen können. Versuche darum, diese Sachen zu beachten, um häufige Missgeschicke zu vermeiden.
Patzer in der Buchhaltung können zu gravierenden Fehlern in deiner Umsatzsteuererklärung führen. Achte außerdem darauf, ob du die richtige Rechtsform für dein Unternehmen verwendest und mit den richtigen Umsatzsteuersätzen rechnest. Gleiche deine Voranmeldung mit deiner Umsatzsteuererklärung ab, um unterschiedliche Angaben zu vermeiden.
Anzugeben sind immer die Netto-Beiträge deiner Leistungen, diese sind steuerpflichtig.
Achte auf die vorgegebenen Fristen. Teile dir die Zeit gut ein, denn Verzögerungen können immer passieren. Beantrage zur Sicherheit eine Fristverlängerung, um später nicht in Zeitdruck zu geraten.
Sobald du die Umsatzsteuererklärung gemacht hast, ist der zu zahlende Betrag umgehend an das Finanzamt zu überweisen, eine weitere Aufforderung des Amtes gibt es nämlich nicht. Nur bei fehlerhafter Ausführung der Umsatzsteuererklärung schaltet sich das Finanzamt noch einmal ein.
Fazit
Mit der Umsatzsteuererklärung ziehst du über das vorige Geschäftsjahr Bilanz und beseitigst eventuelle Fehler in den Umsatzsteuervoranmeldungen. Versuche dir genug Zeit einzuplanen und ziehe bei Unsicherheiten einen Fachmann hinzu. Beachtest du Fristen und Ausnahmeregelungen, steht deiner perfekten Umsatzsteuererklärung nichts mehr im Weg.