Die meisten Leitfäden zum One-Stop-Shop — auch unsere — handeln von Waren: Fernverkäufe, Lager, Amazon-Bestände. Der OSS war jedoch nie auf physische Produkte beschränkt. Seit Juli 2021 erfasst der Unions-OSS auch B2C-Dienstleistungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat besteuert werden — und das betrifft weit mehr Unternehmen als viele annehmen: Schulungsanbieter, Veranstalter, Streaming-Plattformen, Online-Coaches, App-Entwickler, Mitgliederportale.
Maja Bernat Piletic
Last Updated on 25 August 2026Wenn Sie Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern verkaufen und die Umsatzsteuer in deren Land anfällt statt in Ihrem, verhindert der OSS eine Registrierung in jedem einzelnen Land. Dieser Leitfaden erklärt, welche Leistungen erfasst sind, welche nicht, und wie die Meldung praktisch funktioniert.
Das Prinzip: Der OSS folgt der Steuer, nicht dem Produkt
Der OSS ist keine Regel darüber, was Sie verkaufen. Er ist ein Meldekanal für Umsatzsteuer, die Sie einem anderen Mitgliedstaat aus B2C-Umsätzen schulden. Verlagert eine Leistungsortregel die Steuer ins Ausland und ist Ihr Kunde eine Privatperson, kann dieser Umsatz in der Regel in die OSS-Meldung statt in eine lokale Registrierung.
Die Prüfung hat damit zwei Stufen. Erstens: Fällt die Umsatzsteuer nach den Leistungsortregeln in einem anderen EU-Land an? Zweitens: Ist der Kunde eine Privatperson (B2C)? Nur wenn beides zutrifft, greift der OSS.
B2C-Leistungen, die Sie über den OSS melden können
- Digitale Dienstleistungen — SaaS-Abos, Apps, E-Books, Downloads, Hosting, Online-Mitgliedschaften und automatisiertes E-Learning. Besteuert dort, wo der Kunde wohnt. Der Klassiker (früher MOSS).
- Eintritt zu Veranstaltungen in einem anderen Mitgliedstaat — Konferenzen, Schulungen, Workshops, Messen. Besteuert am Veranstaltungsort. Siehe unseren Leitfaden zur Umsatzsteuer auf Events in der EU.
- Live gestreamte Events und Online-Kurse — seit 1. Januar 2025 dort besteuert, wo der B2C-Teilnehmer ansässig ist.
- Grundstücksbezogene Leistungen im Ausland — besteuert dort, wo das Grundstück liegt.
- Personenbeförderung, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat sowie kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln.
- Arbeiten an beweglichen Gegenständen und deren Begutachtung sowie transportbezogene Leistungen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat besteuert werden.
Was der OSS nicht abdeckt
- Alles B2B. Der OSS gilt ausschließlich für Umsätze an Nichtsteuerpflichtige. Ein einziger Firmenkunde in einem Land, in dem die Steuer lokal anfällt, kann dort eine Registrierung erzwingen.
- Inlandsumsätze. Was im eigenen Land besteuert wird, gehört in die nationale Erklärung, nie in den OSS.
- Lokale Verkäufe aus ausländischem Lager. Wer Bestände in einem anderen Land hält und von dort verkauft, braucht eine lokale Registrierung.
- Vorsteuer. Der wichtigste Punkt: Die OSS-Meldung erklärt nur die geschuldete Umsatzsteuer. Ausländische Vorsteuer aus Saalmiete, Technik oder lokalen Lieferanten ist dort nicht abziehbar — dafür gibt es das EU-Vorsteuervergütungsverfahren (oder eine lokale Registrierung, falls vorhanden).
So funktioniert die Meldung in der Praxis
Sie melden sich einmalig im Ansässigkeitsstaat für den Unions-OSS an, über das Portal Ihrer Finanzverwaltung. Danach berechnen Sie jedem Kunden den Steuersatz seines Landes (beim Eintritt: den des Veranstaltungslandes) und geben eine vierteljährliche OSS-Meldung mit den Beträgen je Land und Steuersatz ab. Sie zahlen einen einzigen Betrag an Ihre eigene Behörde, die ihn verteilt.
Drei Punkte, die in der Praxis für Ärger sorgen:
- Der OSS gilt ganz oder gar nicht. Nach der Anmeldung müssen alle erfassbaren B2C-Umsätze in allen Mitgliedstaaten darüber laufen. Eine Auswahl einzelner Länder ist nicht möglich.
- Der richtige Satz je Land bleibt Ihre Aufgabe. Der OSS vereinfacht die Meldung, nicht die Preisgestaltung. Ermäßigte Sätze für Kulturveranstaltungen, Schulungen oder E-Books unterscheiden sich deutlich.
- Fristen sind strikt. Quartalsmeldungen sind bis zum Ende des Folgemonats fällig; wiederholte Verspätung kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen — und damit zur Registrierung in jedem Absatzland.
Ein durchgerechnetes Beispiel: ein Unternehmen, zwei Kanäle
Ein spanisches Schulungsunternehmen verkauft dreierlei: aufgezeichnete Kurse, die Kunden EU-weit herunterladen; Tickets für ein kostenpflichtiges Seminar in Lissabon; und ein Firmenschulungspaket, das einem deutschen Unternehmen für ebendieses Seminar in Rechnung gestellt wird.
- Aufgezeichnete Kurse (B2C, EU-weit): digitale Dienstleistungen, besteuert am Wohnort des Kunden → OSS.
- Seminartickets an Privatpersonen: Eintritt in Portugal besteuert → portugiesische Umsatzsteuer, gemeldet über den OSS.
- Firmenpaket an das deutsche Unternehmen: weiterhin Eintritt, weiterhin portugiesische Umsatzsteuer — aber B2B und damit nicht OSS-fähig. Dieser eine Umsatz erfordert eine portugiesische Registrierung.
Gleiches Seminar, gleiches Land, zwei verschiedene Compliance-Kanäle — entschieden allein dadurch, wer das Ticket gekauft hat. Diese Trennung vor dem Event zu erkennen, ist der Unterschied zwischen einem sauberen Setup und einer rückwirkenden Registrierung.
Wie hellotax hilft
hellotax meldet Sie für den OSS an, erstellt und übermittelt Ihre Quartalsmeldungen und übernimmt die lokalen Registrierungen für die B2B-Umsätze, die der OSS nicht aufnehmen kann — damit beide Kanäle sauber bleiben und kein Umsatz doppelt oder gar nicht gemeldet wird. Zum Anbietervergleich siehe unsere Übersicht der EU-Umsatzsteuer-Compliance-Anbieter.
Unklar, welche Ihrer Leistungen in den OSS gehören? Fragen Sie uns — ein 15-minütiger Blick auf Ihren Umsatzmix klärt das meist.
FAQ
Kann ich den OSS nutzen, wenn ich ausschließlich Dienstleistungen verkaufe?
Ja. Der OSS erfasst B2C-Dienstleistungen seit 2021, sein Vorgänger MOSS digitale Leistungen bereits seit 2015. Ein physisches Produkt brauchen Sie dafür nicht.
Brauche ich für den OSS eine USt-IdNr. in jedem Land?
Nein — genau das vermeidet der OSS. Sie melden sich einmal im Heimatland an und erklären dort alle erfassbaren B2C-Umsätze.
Kann ich ausländische Vorsteuer über den OSS zurückholen?
Nein. Der OSS erklärt die Steuer, die Sie berechnen — nicht die, die Sie zahlen. Nutzen Sie das EU-Vorsteuervergütungsverfahren oder eine lokale Registrierung, falls aus anderen Gründen vorhanden.
Und wenn ich im selben Land an Verbraucher und an Unternehmen verkaufe?
Der B2C-Teil läuft über den OSS. Der B2B-Teil folgt den normalen Regeln — Reverse Charge, wo es greift, sonst lokale Registrierung (Eintritt zu Veranstaltungen ist die klassische Ausnahme).







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