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Blog » Steuern » Umsatzsteuer » Spanien

Mehrwersteuer in Spanien 2020 – Impuesto sobre el valor añadido (IVA)

Wie die meisten europäischen Länder, so hat natürlich auch Spanien seine eigene Mehrwertsteuer und damit verbundenen Regelungen. Hier erfährst du alles, was es über die Umsatzsteuer zu wissen gibt, wann welche Steuersätze in Spanien Anwendung finden, alles zur Umsatzsteuererklärung und vieles mehr.

Antonia Klatt
Last Updated on 23 Oktober 2021

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Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Spanien?

In der Landessprache wird die MwSt als Impuesto sobre el valor añadido (IVA) bezeichnet, besteht aus neun Zeichen und wurde 1986 eingeführt.

Beispiel: ESX0000000X

In Spanien gibt es 3 verschiedene Mehrwertsteuersätze, die je nach Produktkategorie oder Dienstleistung angewandt werden. Neben dem normalen Steuersatz, der den Großteil aller Produkt betrifft, gibt es noch zwei ermäßigte Sätze sowie den Nullsatz (siehe weiter unten).

Achtung: Wer in Spanien Waren lagert oder von einem anderen EU-Land nach Spanien Waren versendet und die Lieferschwelle in Spanien erreicht, der muss sich um eine Umsatzsteuernummer kümmern!

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Unsere Umsatzsteuer-Experten freuen sich, dir zu helfen! Buche einfach eine kostenlose Beratung mit unserem Team.

Kostenlose Beratung

Verschiedene Mehrwertsteuersätze in Spanien

VAT Standardsatz von 21%

Der reguläre Mehrwertsteuersatz von 21% betrifft alle steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen, die nicht den gleich folgenden Steuersätzen zugeordnet werden. In Spanien wird dieser Regelsatz IVA Tipo General genannt.

Ermäßigte Mehrwertsteuer 1: 10%

Auch wenn der Regelsatz von 21% den Großteil aller Produkte und Dienstleistungen abdeckt, so gibt es auch 2 ermäßigte Steuersätze, die ebenfalls Anwendung finden können. Der höhere dieser reduzierten Mehrwertsteuersätze beträgt 10% und betrifft folgende Bereiche:

  • Einige Lebensmittel, pharmazeutische Erzeugnisse,
  • innergemeinschaftlicher und internationaler Verkehr,
  • einige Sozialwohnungen,
  • einige Renovierungen und Reparaturen von Privatwohnungen,
  • landwirtschaftliche Erzeugnisse,
  • einige soziale Dienstleistungen,
  • inländischer Personentransport,
  • Take-away-Lebensmittel, Behandlung von Abfällen und Abwasser,
  • Eintritt zu Sportveranstaltungen,
  • Bars, Cafés, Nachtclubs und darin verkaufte alkoholische Getränke,
  • medizinische Geräte für Menschen mit Behinderungen,
  • sowie auch Kinokarten.

Ermäßigte MwSt 2: 4%

Neben dem ermäßigten Steuersatz von 10%, gibt es noch einen zweiten ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Spanien. Dieser beträgt 4%.

  • Einige Lebensmittel,
  • einige pharmazeutische Produkte,
  • bestimmte Zeitungen und Zeitschriften,
  • einige medizinische Geräte für Menschen mit Behinderungen,
  • einige Sozialwohnungen, einige soziale Dienste.

Seit 2020 werden auch E-Books und Damenhygieneprodukte mit dem stark reduzierten Mehrwertsteuersatz von 4% belegt.

USt Null-Satz von 0%

Der Null-Satz findet Anwendung auf folgende Leistungen:

  • Innergemeinschaftlicher und internationaler Verkehr auf dem Luft- und Seeweg,
  • Besteuerung einiger Goldmünzen.

Entwicklung der Mehrwertsteuer in Spanien


StandardsatzErmäßigt 1Ermäßigt 2
01.01.1986 – 31.12.199112,0%6,0%–
01.01.1992 – 31.07.199213,0%6,0%–
01.08.1992 – 31.12.199215,0%6,0%–
01.01.1993 – 31.12.199415,0%6,0%3,0%
01.01.1995 – 30.06.201016,0%7,0%4,0%
01.07.2010 – 31.08.201218,0%8,0%4,0%
seit 01.09.201221,0%10,0%4,0%

Einreichung von Steuererklärungen in Spanien

Wer Steuerpflichten in Spanien nachzukommen hat, der muss auch regelmäßig Umsatzsteuererklärungen sowie auch  Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Voranmeldungen müssen entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht werden. Zusätzlich muss die letzte Erklärung des Jahres gemeinsam mit dem sog. Formular Modelo 390 Resumen Anual den Behörden vorgelegt werden.

Wenn die geleistete Vorsteuer höher ist als die einbehaltene Umsatzsteuer, dann erhält der Steuerpflichtige ein Umsatzsteuerguthaben. Andersherum winkt bei niedrigerer erbrachter Vorsteuer eine Umsatzsteuerschuld – eigentlich wie überall in der EU.

Monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuererklärung

Unternehmen mit einem Umsatz von ca. 6 Mio. Euro müssen monatlich ihre Umsatzsteuererklärungen einreichen. Kleiner Unternehmer müssen dieser Pflicht nur alle 3 Monate nachkommen – der Aufwand sollte jedoch auch nicht unterschätzt werden. Zusammenfassende Meldungen, Intrastat-Berichte, und viele andere administrative Aufgaben dürfen nicht außer Acht gelassen werden.

Erstattung der Umsatzsteuer

Für die Mehrwertsteuerrerstattungen aus Spanien muss der Vergütungszeitraum mindestens 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres und maximal 12 Monate betragen.

Bei 3 Monaten gilt eine Mindestantragssumme von 400€, bei 12 Monaten beträgt dieser Mindestwert 50€.

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Steuerbehörde Spanien

Die Adresse der zuständigen spanischen Steuerbehörde lautet wie folgt:

O.N.G.T.

OFICINA NACIONAL DE GESTIÓN TRIBUTARIA

C/ Infanta Mercedes Nº 49

28020 Madrid

Spain

Wo ist die spanische Mehrwertsteuer gültig?

Prinzipiell gilt die Mehrwertsteuer auf den iberischen Inseln und auf den Balearen. Letztere bestehen aus Mallorca, Menorcatera, Ibiza und Formentera.

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