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Blog » Steuern » Lieferschwellen Europa » Spanien

Lieferschwelle Spanien: Wann ist der Grenzwert erreicht?

Die Registrierung der Umsatzsteuer in nur einem Land könnte nicht ausreichen, wenn die jährliche Lieferschwelle erreicht wird. Was das bedeutet und wie die Lieferschwelle für Spanien aussieht, hier mehr dazu.

Antonia Klatt
Last Updated on 22 Oktober 2021

Umsatzsteuer-Lieferschwelle: Spanien

Es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen, dass du eine Umsatzsteuerregistrierung vornehmen musst . In diesem Artikel geht es um den Grund der Überschreitung der Lieferschwelle.

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Wenn du beispielsweise aus Deutschland ins Ausland verkaufst, dann war die deutsche Steuernummer ausreichend, solange du beim Export in ein bestimmtes Land (Distance Selling) nicht die jährliche Lieferschwelle des Landes überschritten hast. Wenn dem so war, dann musstest du auch dort eine Steuernummer haben.

Die Vorraussetzungen für eine Steuernummer-Pflicht haben sich im Juli 2021 geändert. Landes-spezifische Lieferschwellen, wie beispielsweise die spanische, wurden abgeschafft und stattdessen eine EU-weite Schwelle für den Fernverkauf von 10.000 € eingeführt. Unter dieser Schwelle werden Lieferungen und Leistungen mit dem Steuersatz des Herkunftslandes besteuert und die Umsatzsteuer auch im Herkunftsland abgeführt. Sobald Verkäufe in andere EU-Staaten allerdings die EU-weite Schwelle übersteigen, wird die Umsatzsteuer auch in den Verkaufsländern fällig. Dann ist auch eine Registrierung und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung von Nöten.

Du bist z.B. FBA-Händler mit Sitz und Umsatzsteuerregistrierung ausschließlich in Deutschland und verkaufst Waren in verschiedene europäische Länder über Amazon, also grenzüberschreitenden Versandhandel.

USt-Nummer in Spanien registrieren

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USt-Voranmeldung in Spanien einreichen

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Die jährliche Lieferschwelle für Spanien betrug bis dato 35.000€. Wenn du also Waren im Wert von mehr als 35.000€ in Spanien umsetztest, dann musstest du ab Erreichung dieses Wertes auch in Spanien eine Umsatzsteuernummer besitzen.

Seit Juli 2021 gelten andere Regeln. Ein Warenumsatz von 35.000 € liegt bereits über der neuen EU-weiten Schwelle von 10.000€. Die ersten 10.000 € Umsatz werden in diesem Beispiel noch immer mit dem deutschen Umsatzsteuersatz in Deutschland versteuert. Allerdings muss jeder nächste € Umsatz mit dem spanischen Umsatzsteuersatz versteuert und auch in Spanien abgeführt werden. Daher ist bereits zu Beginn des Handels eine Registrierung, Voranmeldung und Steuererklärung in Spanien nötig.

Außerdem gilt die neue 10.000 € Lieferschwelle EU-weit. Sobald diese Schwelle übergreifend erreicht wird, zum Beispiel insgesamt durch Verkäufe nach Spanien, Frankreich und Italien, wird in all diesen Ländern gleichzeitig eine Registrierung fällig. Einzelne Schwellen gibt es nicht mehr und daher führt deren Erreichung auch nicht mehr zu Umsatzsteuerpflicht. Stattdessen muss die übergreifende 10.000€ Schwelle beachtet werden.

EuroUS-Dollar
frühere Lieferschwelle Spanien35.000€~ $38.000
neue EU-weite Lieferschwelle10.000 €~ $ 11.900

Für einige Seller kann auch eine Registrierung für den One-Stop-Shop, bzw. das OSS-Verfahren interessant sein. Im Zuge des OSS-Verfahrens kann die Lieferschwelle nicht mehr in Anspruch genommen werden, allerdings wird die Umsatzsteuer-Registrierung, -Voranmeldung und -Abfuhr in mehreren verschiedene Länder deutlich vereinfacht. Auch hierbei hilft hellotax weiter.

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