Wer seine Produkte nach Österreich verkauft, muss sich dort umsatzsteuerlich registrieren lassen, sobald die jährliche Lieferschwelle erreicht wird.
Patrick Moeller
Last Updated on 22 October 2021
Überschreitung der Lieferschwelle in Österreich
Wer durch Produktverkäufe die jährliche Lieferschwelle eines Staates über den Versandhandel erreichte, in diesem Fall Österreich, der war bis dato dazu verpflichtet, dort eine Umsatzsteuerregistrierung vorzunehmen.
Konkret bedeutete das: Sobald innerhalb eines Kalenderjahres die Jahresgrenze mit Hilfe des Wertes der in diesen Staat verkauften Waren erreicht wurde, galt die Lieferschwelle als überschritten und die Registrierung wird verpflichtend.
Im Falle von Österreich lag die bisherige Landes-spezifische Lieferschwelle bei 35.000€. Wenn die jährlichen Umsätze unter diesem Wert lagen, wurden die Waren in Deutschland versteuert. Lag der Umsatz allerdings bei 35.000€ oder mehr in Österreich, war dort eine Registrierung für die Umsatzsteuer nötig und sie musste dort abgeführt werden. Wurde der Schwellenwert nicht erreicht, war weder eine Registrierung noch eine Steuernummer in Österreich nötig.
Der Schwellenwert wurde allerdings im Juli 2021 geändert bzw. abgeschafft. Landes-spezifische Lieferschwellen gibt es nicht mehr. An deren Stelle tritt seit Juli stattdessen eine EU-weite Schwelle für den Fernverkauf von 10.000 €. Lieferungen und Leistungen die via Fernverkauf abgesetzt werden und deren Wert unter dieser Schwelle liegt werden wie gehabt mit dem heimatlichen Steuersatz besteuert und die Umsatzsteuer im Heimatland abgeführt. Sobald die Umsätze allerdings die EU-weite Schwelle von 10.000€ übersteigen, müssen die Lieferungen und Leistungen mit den Landes-spezifischen Steuersätzen versteuert und die Umsatzsteuer im jeweiligen Land abgeführt werden. In diesem Fall sind dann auch eine Registrierung und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung in diesen Ländern nötig.
Neben der Umsatzssteuerregistrierung kommen nach Erreichen der Lieferschwelle ebenso Themen wie Voranmeldungen, regelmäßige Steuererklärungen und weitere Themen auf den Verkäufer zu. Damit das nicht überraschend kommt, ist es empfehlenswert, europaweit die Verkäufe stets im Blick zu behalten.
HINWEIS: Bei der Lieferschwelle ist immer der Netto-Umsatz der importierten Waren der ausschlaggebende Faktor.

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Umsatzsteuer in Österreich zahlen
Das Ganze lässt sich leicht anhand eines Beispiels erklären. Angenommen, ein deutscher Händler verkauft europaweit Standmixer. Setzt er in seinem ersten Jahr insgesamt 20.000€ in Österreich um, führt er die Umsatzsteuer wie üblich in Deutschland ab.
Erreicht er im zweiten Jahr jedoch 40.000€ Umsatz mit Kunden in Österreich, hat er die Lieferschwelle von 35.000€ überschritten und muss umsatzsteuerlich registriert sein vor Ort, sowie die Umsatzsteuer an den österreichischen Staat zahlen. Hinzu kommen jeweilige Voranmeldungen und regelmäßige Steuererklärungen.
Die seit Juli 2021 geltende Schwelle liegt allerdings nur noch bei 10.000 €. Ein Warenumsatz von 20.000 € liegt damit bereits über der neuen Liefergrenze. Die ersten 10.000 € Umsatz werden noch immer mit dem deutschen Umsatzsteuersatz in Deutschland versteuert. Allerdings muss jeder weitere Fernverkauf nach Österreich mit dem österreichischen Umsatzsteuersatz versteuert und auch in Österreich abgeführt werden. Daher ist bereits im ersten Jahr eine Registrierung, Voranmeldung und Steuererklärung nötig.
Die neue Lieferschwelle von 10.000 € gilt außerdem EU-weit. Sobald sie also übergreifend erreicht wird, zum Beispiel insgesamt durch Verkäufe nach Österreich, Frankreich und Italien, wird in all diesen Ländern gleichzeitig eine Registrierung fällig. In diesem Fall muss jeder weitere € Umsatz jeweils mit den Steuersätzen von Österreich, Frankreich und Italien versteuert werden und auch dort abgeführt werden. Es ist nicht mehr nötig einzelne Landes-spezifische Schwellen zu erreichen.
Plattformen für Händler wie Amazon oder Ebay legen immer mehr Wert darauf, dass die jeweiligen Verkäufer gültige Steuernummern in den Importländern haben und den Plattformen einen jeweiligen Hinweis darüber vorlegen.

USt-Nummer in Österreich registrieren

USt-Voranmeldung in Österreich einreichen
Ohne die richtigen Prozesse kann es leicht passieren, dass das Überschreiten der Lieferschwelle mal übersehen wird. Wenn das der Fall ist, drohen schnell hohe Strafzölle. Umso wichtiger ist es, immer im Bilde über die aktuellen Umsätze und die Lieferschwelle zu sein. hellotax bietet eine Software, die die Umsätze und Lieferschwellen im Blick behält und Händler rechtzeitig vor ihrem Erreichen warnt.
Wer gleichzeitig in viele EU-Länder verkauft und dabei viel Umsatz macht, kann auch auf die Lieferschwelle verzichten. In diesem Fall lohnt sich die Registrierung für das OSS-Verfahren, das die Umsatzsteuer-Registrierung, -Voranmeldung und -Abfuhr in mehreren Ländern deutlich vereinfacht. Auch hierbei hilft hellotax weiter.