Da mit Beginn des Jahres 2020 die geplante Neufassung des Steuerverordnungsgesetzes in Polen in Kraft getreten ist, bekam jeder Unternehmer ein eigenes polnisches Steuerkonto und eine eigene Bankkontonummer.
Antonia Klatt
Last Updated on 23 January 2020
Alle Zahlungen an das Finanzamt sind auf dieses vor kurzem erhaltene Konto zu leisten. Die Bankkontonummer wird auf der Grundlage der NIP des Steuerzahlers oder, falls keine vorhanden ist, auf der Grundlage der PESEL-Nummer erstellt.
Was wird sich ändern?
Die neuen Vorschriften bedeuten, dass sowohl der Unternehmer, der das Unternehmen leitet, als auch z.B. ein Mitarbeiter, der nur die Einkommensteuer zahlt, ein eigenes Konto besitzt. Dadurch ist es einfacher, die Kontonummern zu überprüfen – die letzten Ziffern stimmen mit einer der eigenen Identifikationsnummern überein.
Die individuelle Konten sind nicht die einzige Vereinfachung im Rahmen der Abrechnung von Steuerschulden, sondern gibt es auch neue Regeln für die Erfassung von Zahlungen. Wenn der Steuerzahler keine Steuerrückstände hat und beschreibt, worum es bei der Überweisung geht, so verrechnet das Finanzamt die Zahlung gemäß der Anweisung.

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Ist der Unternehmer in Verzug, wird die Zahlung jedoch zunächst in den Steuerrückstand einbezogen, auch wenn die Beschreibung der Transaktion auf einen anderen Zweck hinweist.
Wenn der Unternehmer keine Rückstände hat, aber bei der Übertragung keinen bestimmten Zweck angibt, wird die Zahlung vom Finanzamt auf die Steuerschuld mit dem ältesten Zahlungsdatum angerechnet.
Zahlungen auf ein einzelnes Steuerkonto der Reihe nach:
Früheste Steuerrückstände – auch wenn der Übertragungstitel auf einen anderen Zweck hinweist,
Früheste Steuerschuld – wenn keine Rückstände bestehen und der Übertragungstitel nicht eindeutig angegeben wurde,
Angegebene Steuerschuld – wenn der Steuerzahler keine Rückstände hat und den Zweck der Übertragung im Einzelnen angegeben hat.
Die Verwendung dieses erteilten Kontos ist verpflichtend! Andere, zuvor verwendete Konten, verlieren für diesen Zweck ihre Gültigkeit.
Wie kommt man an die neue Bankkontonummer?
Einige Händler haben die dafür relevanten Informationen bestimmt bereits erhalten, falls dem jedoch nicht der Fall ist, Du aber auch zur Führung und Nutzung eines solchen Konto verpflichtet bist, dann geht wie folgt vor:

- Gehe zu https://www.podatki.gov.pl/generator-mikrorachunku-podatkowego/ ,
- Setze das Häkchen beim “NIP”-Feld
- Gib deine polnische Umsatzsteueridenfikationsnummer ein (ohne das “PL” am Anfang)
- Klicke auf “Generuj”