„Wenn Jeff Bezos einen Scheck ausstellt, ist die Bank nicht gedeckt”. Dieses Zitat aus der Oscarverleihung 2020 untermauert die Rekordmeldungen um Amazon. Superlative um Superlative lassen den immensen Wachstum des Unternehmens nur erahnen. Bei all dieser Anhäufung von Macht in einer Person fragt man sich unweigerlich: Warum sollen Händler nicht ihren Teil vom Kuchen, zumindest ein mikroskopisch kleines Krümelchen abbekommen und von der enormen Reichweite profitieren?
Gastbeitrag - Yvonne von Haendlerbund
Last Updated on 20 May 2020
Tipp 1: Wer schreibt, der bleibt!?
Jeder Shop hat sie, diese langen und meist nur schwer verständlichen Rechtstexte, die sowieso niemand liest. Dennoch kommt niemand um sie herum. Die Politik hat sich gedacht, dass man Käufer im Internet besser schützen muss und ihnen, weil sie keine Verkäuferin oder keinen Verkäufer im Geschäft fragen können, daher alle Informationen in geballter schriftlicher Form ungefragt geben muss. Dazu gehören Basics wie Angaben zum Unternehmen selbst oder Hinweise darauf, dass der Kunde defekte Waren zurückgeben oder reparieren lassen kann. Summa summarum ergibt sich daraus folgendes Rechtstext-Bündel:
- Impressum
- AGB
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
- Datenschutzerklärung
- Zahlungs- und Versandhinweise
- Ggf. Batteriehinweise
Die notwendigen Rechtstexte müssen also für den jeweiligen Amazon-Shop individuell angepasst werden und in die dort vorgesehenen Felder eingefügt werden. Dafür brauchen Sie Hilfe? Hier gehts entlang zu den Einstellhinweisen.
Tipp 2: Hausordnung befolgen
Wer schon einmal einen Mietvertrag für seine gewerblichen Räume abgeschlossen hat, wird bestätigen: Der Vermieter stellt meist genaue Benimmregeln auf, damit beide Seiten gut miteinander leben können. Nichts anderes macht Amazon für die virtuellen Gewerberäume. Um einen reibungslosen Verkauf und den Kunden ein einheitliches Einkaufserlebnis zu garantieren, verwendet Amazon sehr detaillierte Verkäuferbedingungen und Handlungsanweisungen, etwa Bilderrichtlinien, die streng zu befolgen sind.
Bei Nachlässigkeiten kann Amazon die Verstöße mit dem Löschen von Artikeln quittieren oder schlimmstenfalls das Konto schließen. Für Händler ist es daher wichtig, die Spielregeln genau zu kennen und danach zu handeln, um keine Probleme mit dem Plattformbetreiber zu bekommen.
Tipp 3: Qualität statt Quantität
Das Gesetz verlangt von Online-Händlern schon seit Jahren einiges ab: Zum einen müssen sie ihre Artikel genau beschreiben und in der Artikelbeschreibung angeben, welche wesentlichen Eigenschaften die Ware besitzt. Hier sollten Händler daher etwas mehr Zeit und Mühe investieren, und den Platz in der Detailbeschreibung oder die Bullet-Points vollständig ausschöpfen. Abgesehen von dieser gesetzlichen Informationspflicht ist zu bedenken: Nur wer ein Produkt kennt, wird es auch bestellen.
Die Produktfotos haben bei der Beschreibung des Kaufartikels bzw. des Lieferumfangs jedoch genauso viel Gewicht wie die Artikelbeschreibung in Textform. Die Produktfotos der Verkaufsgegenstände müssen daher den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Eine weitere Besonderheit beim Handel über Plattformen: Amazon-Marketplace-Händler haben eine Überwachungspflicht für Artikelbeschreibungen. Ein Amazon-Händler haftet nicht nur für die eigenen Verstöße und die der angehängten Konkurrenten, sondern auch für durch Amazon begangene Verstöße, etwa für Urheberrechtsverletzungen oder falsche Streichpreise. Bisher kamen Händler jedoch weitestgehend glimpflich davon.
Der Händlerbund hilft!
Nicht jeder möchte den Sprung ins Online-Geschäft sofort mit einem eigenen Shop wagen. Da machen es große Plattformen wie Amazon & Co. den Händlern ganz einfach. Denn das finanzielle Risiko und der Aufwand sind zum Start auf dem Amazon Marketplace beispielsweise überschaubarer als mit einem eigenen Shop.

Die rechtliche Absicherung eines Amazon-Shops ist jedoch nicht über Nacht möglich und verursacht besonders bei vielen Anfängern im Online-Handel große Schwierigkeiten. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich also jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P2246#2020 einen Nachlass von drei Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl im ersten Jahr. Jetzt informieren!
Über die Autorin
Yvonne Bachmann ist als Juristin seit 2013 für den Händlerbund tätig. Dort berät sie Online-Händler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal Onlinehändler-News regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche bewegen.