Obwohl seit 2004 grundsätzlich keine Pflicht zur Ernennung eines Fiskalvertreters für europäische Unternehmen in anderen europäischen Ländern besteht, kann sich die Bestellung eines Vertreters trotzdem lohnen. Was ein Fiskalvertreter ist, was er macht, und wann du einen brauchst, erklären wir hier.
Antonia Klatt
Last Updated on 22 October 2021
Was ist eine Fiskalvertretung?
Fiskalvertreter sind Dienstleister, die den Auftraggeber in umsatzsteuerrechtlichen und Zollangelegenheiten vertreten. EU-Unternehmen müssen in anderen Ländern der EU seit 2004 grundsätzlich keinen Vertreter bestellen. Ausländische Unternehmen allerdings sind dazu verpflichtet in der EU einen Fiskalvertreter zu bestellen.
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen einem Fiskalvertreter (Repräsentant) und einem Fiskal-Vermittler (Agent). Die Bestellung eines Vermittlers ist grundsätzlich für alle Unternehmen freiwillig und er tritt im Namen des Auftraggebers auf. Der Repräsentant tritt dagegen in seinem eigenen Namen gegenüber den Behörden auf und muss deshalb vorher zugelassen werden. Unter anderem dürfen folgende Unternehmer dürfen in Frankreich als Vertreter fungieren:
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
- Notare
- Speditionsunternehmen, soweit sie Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten
Mehr Informationen zum Thema Fiskalvertretung in der Europäischen Union findest du auf unserer Übersichtsseite.
Was macht ein Fiskalvertreter in Frankreich?
Die spezifischen Aufgaben, die einer ernannter Fiskalvertreter für den Auftraggeber erledigt, richten sich nach der jeweiligen Abmachung. Grundsätzlich kann ein Vertreter aber folgende Punkte übernehmen:
- Umsatzsteuerliche Registrierung und Einreichungen
- Rechnungsstellung
- Buchhaltung
- Erledigung von Meldepflichten
Der Vertreter trägt außerdem die Verantwortung für das vertretene Unternehmen gegenüber den Behörden in Frankreich. Das bedeutet, dass der Fiskalvertreter für Strafen zum Beispiel aus verspäteten Zahlungen haftet.
Wann brauche ich eine Fiskalvertretung in Frankreich?
Artikel 289 A des Code Général des Impôts in Frankreich gibt vor, dass alle Firmen, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind, einen Vertreter bestellen müssen, wenn sie in Frankreich Umsatzsteuerpflichtig sind oder Deklarations-Pflichten zu erfüllen haben. Zum Beispiel sind ausländische Unternehmen steuerpflichtig, wenn sie Waren an französische Privatkunden verkaufen und deklarationspflichtig, wenn sie Waren über Frankreich in die EU einführen.
Diese Regelung gilt nicht für Unternehmen, die in einem Land ansässig sind, dass ein Abkommen über die steuerliche Amtshilfe mit Frankreich abgeschlossen hat. Dazu gehören Australien, Indien, Island, Japan, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Südkorea und Südafrika. Unternehmen können sich in Frankreich dann auch ohne eine Vertretung umsatzsteuerlich registrieren. Amerikanische, kanadische, schweizerische, und chinesische Händler müssen allerdings zwingend einen Fiskalvertreter in Frankreich bestellen.
Händler, die in einem EU Land ansässig und registriert sind, müssen seit 2004 in Frankreich keinen Vertreter mehr bestellen und zum Beispiel eigenständig eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Da sich für Unternehmen aus diesen Ländern aber trotzdem Komplikationen aus sprachlichen Hürden, den unterschiedlichen steuerlichen Fristen in Frankreich und den lokalen Besonderheiten im Bezug auf das Steuerrecht ergeben, kann sich auch für sie die Bestellung eines Fiskalvertreters lohnen. So können Fristen eingehalten, Pflichten sicher erfüllt und Strafen vermieden werden.

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Ernennung eines Fiskalvertreters in Frankreich
Grundsätzlich kann ein ausländischer Unternehmer, für den die Pflicht zur Ernennung eines Fiskalvertretung besteht, nur einen einzigen Vertreter beauftragen, der sich dann um alle Aufgaben in Frankreich kümmert. Der Fiskalvertreter kann frei gewählt werden. Er muss einzig und allein in Frankreich ansässig sein, dort umsatzsteuerpflichtig sein und regelmäßig Umsatzsteuererklärungen abgeben und außerdem von der für ihn zuständigen Körperschaftsteuerbehörde anerkannt sein.
Um die Tätigkeit als Vertreter aufzunehmen muss er eine einen schriftlichen Antrag an das Finanzamt senden, der eine Benennung durch den außerhalb der Europäischen Union ansässigen Steuerpflichtigen beinhaltet. Die Behörden in Frankreich teilen dem Vertreter im Anschluss die Erteilung oder Versagung der Akkreditierung schriftlich mit. Der Auftraggeber muss außerdem eine Warenaustauscherklärung (DEB) unterzeichnen, um einen Steuervertreter bestellen zu können.
Die Benennung bleibt dann gültig, solange die Kündigung nicht der Verwaltung in Frankreich mitgeteilt wird. Folglich muss der Steuerpflichtige, der in Frankreich keine steuerbaren Umsätze mehr tätigt, die Benennung des Vertreters kündigen. Dieser informiert die zuständige Körperschaftsteuerbehörde unverzüglich schriftlich durch Zusendung der Kündigung der Benennung durch den Steuerpflichtigen.
Spezialfall: die begrenzte Fiskalvertretung in Frankreich
Wie in einigen anderen europäischen Ländern, ist auch in Frankreich die Bestellung eines begrenzten oder kleinen Fiskalvertreters möglich. Diese vereinfachte Form der Fiskalvertretung eignet sich für Importeure mit innergemeinschaftlichen Weiterlieferungen.
Der Vertreter hat in diesem Fall nur eine Aufgabe. Er hat zwei Umsatzsteuer-Identifikationsnummern: eine firmenspezifische für seine Haupttätigkeit und eine spezifische für alle Tätigkeiten, die als einmaliger Vertreter ausgeführt werden. Unter der zweiten Nummer reicht er zusammen mit seinem Namen, seiner Bezeichnung und seiner Anschrift beim Finanzamt die vierteljährlichen Erklärungen für den Auftraggeber ein.
Um eine Registrierung zu Umsatzsteuerzwecken, sowie Umsatzsteuerzahlungen und andere Aufgaben für den ausländischen Unternehmer kümmert sich der kleine Fiskalvertreter allerdings nicht.
Fiskalvertretung in anderen europäischen Ländern
Obwohl seit 2004 für EU-Unternehmen keine Fiskalvertreter-Pflicht mehr besteht und die Richtlinien für steuerliche Vertreter sich innerhalb der EU ähneln, ist immer die lokale Gesetzgebung ausschlaggebend. Mehr Informationen zu Fiskalvertretungen in Spanien, Deutschland, Italien und co. haben wir auf unseren landesspezifischen Seiten für dich zusammengefasst.
Land | Fiskalvertreter-Pflicht für nicht-EU Unternehmen |
Deutschland | Ja |
Niederlande | Ja |
Österreich | Ja |
Polen | Ja |
Tschechien | Nein |
Spanien | Ja |
Italien | Ja |
Frankreich | Ja |
Für Händler und Unternehmer, die in mehreren Ländern der europäischen Union gleichzeitig tätig sind, kann sich außerdem die Beauftragung eines spezialisierten Umsatzsteuer-Dienstleisters, wie beispielsweise hellotax, lohnen. Unser internationales Team an Steuerberatern kann dich nicht nur in Frankreich, sondern in einer ganzen Reihe an EU-Ländern vertreten. Wir kümmern uns um deine Umsatzsteuerregistrierung, Einreichungen, Umsatzsteuer-Abfuhr und mehr und da du alle Informationen gebündelt erhältst, wird dein administrativer und finanzieller Aufwand zusätzlich reduziert.
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Häufig gestellte Fragen
Fiskalvertreter sind spezialisierte Dienstleister, die multinational tätige Händler und Verkäufer in umsatzsteuerlichen Fragen vertreten und in seinem Namen mit den französischen Behörden in Kontakt treten. Sie kümmern sich unter anderem um die Umsatzsteuer und den Zoll, und erleichtern den Kontakt mit den frazösisch-sprachigen Behörden.
Ein als Fiskalvertreter tätiger Dienstleister in Frankreich kümmert sich unter anderem um die Umsatzsteuerregistrierung, Umsatzsteuervoranmeldung, die Einreichung von Steuererklärungen, die Zahlung der Umsatzsteuer und vieles mehr.
Sobald ein Unternehmen ohne Geschäftssitz in Europa in Frankreich steuerpflichtige Umsätze tätigt, besteht die Pflicht einen Fiskalvertreter zu bestellen. Zu den steuerpflichtigen Umsätzen zählen viele Geschäftsvorgänge, unter anderem Verläufe and französische Privatpersonen.
Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare können in Frankreich als Fiskalvertreter fungieren. Daneben können auch Spediteure, die Hilfe in Eingangsabgaben-Sachen – also während des Zoll-Prozesses, leisten als Vertreter bestellt werden. Für Händler und multinationale Verkäufer und Online Seller lohnt sich meist die Beauftragung eines spezialisierten Unternehmens, dass in mehreren europäischen Ländern die Vertretung übernehmen kann.