Immer mehr Amazon-Händler setzen mittlerweile auf die Dienstleistung Fulfillment by Amazon, kurz FBA. Wer sie in Anspruch nimmt, für den wickelt Amazon die gesamte Logistik inkl. Rücknahmen beim Verkauf von Produkten ab. Wer aber denkt, dadurch nichts mehr zu tun zu haben, außer die Produkte herzustellen und zu bewerben, der irrt. Gerade das Thema Steuer darf nicht unterschätzt werden!
Patrick Moeller
Last Updated on 18 Februar 2022
Umsatzsteuer beim Handel über Fulfillment by Amazon
Es gibt rechtlich viele Fallstricke und Regularien in Hinblick auf die Umsatzsteuer zu beachten. Wer sich vor finanziellen Risiken schützen möchte, muss sich in diesem Fall mit der sogenannten Umsatzsteuer-Compliance näher auseinandersetzen.
Der erste Schritt, der bereits vor dem Beginn des Handels auf Amazon erfolgen muss, ist die Registrierung des Unternehmens beim Finanzamt. Künftig müssen dem Finanzamt hier regelmäßig Eingangs- und Ausgangsumsätze vorgelegt werden. Genauso muss die Umsatzsteuer, die bei den Verkäufen zustande kommt, angemeldet werden. Gleiches gilt im Zuge des Vorsteuerabzugs für die Nennung der Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen.
Werden Waren nicht nur in Deutschland, sondern ebenso in anderen EU-Ländern verkauft, muss sich das jeweilige Unternehmen in jedem Empfängerland für die Umsatzsteuer registrieren und dortige Regelungen beachten. Diese Grundregel gilt, solange keine Registrierung für den One-Stop-Shop vorliegt. Mehr Informationen zum One-Stop-Shop für Amazon-Händler findest du auf unserem Blog.
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No content has been found here, sorry 🙂Lagerung in Polen und Tschechien führt zur Umsatzsteuerpflicht
Wer von den niedrigsten Gebühren profitieren möchte, die FBA zu bieten hat, muss dabei in Kauf nehmen, dass die Waren in Lagern in Polen oder Tschechien aufbewahrt und von dort versandt werden.
Dazu muss das Unternehmen im jeweiligen Land umsatzsteuerlich registriert sein – und dort entsprechend Umsatzsteuervoranmeldungen und weitere Berichte einreichen.
Dabei ist es egal, ob ein Produkt davon betroffen sind oder hundert und ob ein Cent damit umgesetzt wird oder viele tausend Euros. Die Registrierung und die Voranmeldungen sind so oder so gesetzlich vorgeschrieben.

Lagert der Händler Produkte dauerhaft mit Hilfe von FBA in einem von Amazons Lagern in einem anderen EU-Land ein, ist diese Lieferung von der Steuer befreit und wird als Lieferung des Händlers an sich selbst bezeichnet. Das befreit ihn allerdings nicht von der Pflicht, diese Lieferung in einer Umsatzsteuervoranmeldung und in eine Zusammenfassenden Meldung zu vermerken.
Außerdem muss er eine Rechnung an sich selbst, eine sogenannte Pro-Forma-Rechnung, stellen – und sie als innergemeinschaftlichen Erwerb in der Umsatzsteuer-Voranmeldung des Empfängerlandes vermerken.
Amazon FBA Umsatzsteuer Polen und Tschechien
Wenn Du zum Beispiel mit dem Central Europe Programm deine Waren verkaufst und in Deutschland, Tschechien und Polen lagerst, dann musst Du dich in jedem dieser drei Ländern um die Umsatzsteuer kümmern. Das CEE Programm von Amazon FBA bedeuet Umsatzsteuer in Polen, Tschechien un Deutschland abwickeln zu müssen. Lagerung führt nämlich immer zu Umsatzsteuerpflichten.
Das CEE Seller von den günstigen Erfüllungs- und Lagergebühren in Osteuropa profitieren können, gilt es hier einfach nachzurechnen, wann sich welcher Service lohnt. Dafür haben wir einen >FBA-Gebühren-Rechner (.xlsx)< erstellt.
Neben der Lagerung ist es im E-Commerce vor allem auch das Erreichen der Umsatzsteuer-Lieferschwelle beim Distance Selling, die Steuerpflichten für Onlinehändler auslösen.
Lieferschwellen im Ausland
Damit Steuern im Ausland abgeführt werden müssen, ist das Erreichen von sogenannten Lieferschwellen erforderlich. Die unterschieden sich bisher von Land zu Land. Wer die Lieferschwellen nicht erreicht und unterschreitet hatte, führt die Steuern wie gewohnt in Deutschland selbst ab. Die Lieferschwellen wurde eingeführt, um zu vermeiden, dass sich Unternehmen einfach in den Ländern registrieren, in denen die Steuern am geringsten ausfallen.
Das waren die bisherigen Lieferschwellen:
- Deutschland: 100.000,- EUR
- Belgien: 35.000,- EUR
- Dänemark: 280.000,- DKK
- Estland: 35.000,- EUR
- Finnland: 35.000,- EUR
- Frankreich: 35.000,- EUR
- Italien: 35.000,- EUR
- Luxemburg: 100.000,- EUR
- Niederlande: 100.000,- EUR
- Österreich: 35.000,- EUR
- Polen: 160.000,- PLN
- Portugal: 35.000,- EUR
Die Lieferschwellen bezugen sich auf die Netto-Jahresumsätze, inkl. Verpackungskosten und galten nur für den Verkauf von Produkten an Endverbraucher. Lieferungen an Unternehmen im EU-Ausland waren davon nicht betroffen.
Im Juli 2021 wurden die länderspezifischen Lieferschwellen zugunsten einer EU-weiten Schwelle von 10.000€ abgeschafft. Diese Schwelle wird durch grenzüberschreitende B2C-Verkäufe in alle europäischen Auslandsländer zusammen erreicht und daher viel schneller überschritten. Sobald sie erreicht ist, sind Umsatzsteuerregistrierungen, -erklärungen und die Zahlung der Mehrwertsteuer an die lokalen Behörden in allen Ländern, in die Waren geliefert werden, obligatorisch.
Amazon FBA Umsatzsteuer berechnen
Du möchtest die anfallende Amazon FBA Umsatzsteuer berechnen? Eines Vorweg. Es musst zwischen der Umsatzsteuer auf den Verkäufen und der Umsatzsteuer auf den Amazon Gebühren unterschieden werden.
Beim Verkauf wird die Umsatzsteuer auf den Nettowarenwert erhoben und auf der Rechnung ausgewiesen – es sei denn, es handelt sich um ein innergemeinschaftliche Verbringung, bei der das Reverse-Charge verfahren Anwendung findet. Im Onlinehandel eher selten, da Reverse-Charge vor allem im B2B-Bereich vorkommt. Hier fällt jedoch keine Umsatzsteuer an.
Amazon FBA Gebühren: Umsatzsteuer
Bei Amazon FBA Gebühren und der darauf anfallenden Umsatzsteuer, geht Amazon wie folgt vor: Auf alle monatlichen Gebühren für Verkäufe und für die Servicenutzung (FBA) wird bei Amazon der jeweilige Umsatzsteuersatz (Standardsatz) angewandt, der in dem Land gilt, in dem der jeweilige Händler wohnt, bzw. dort wo er seine europäischen Firmensitz hat.
Beauftragen eines Steuerberaters vs. hellotax
Um den Durchblick zu behalten und das Risiko zu minimieren, eine Transaktion unbewusst zu verheimlichen und damit das Recht zu brechen, greifen viele Unternehmen auf die Dienste von Steuerberatern zurück, die je nach Umsatz und Anzahl der Verkäufe aber schnell hohe Kosten verursachen können. Eine Alternative dazu ist unsere hellotax-Software.

Buche ein kostenloses Beratungsgespräch
Unsere Umsatzsteuer-Experten freuen sich, dir zu helfen! Buche einfach eine kostenlose Beratung mit unserem Team.
Wird diese eingesetzt, werden alle Transaktionen vollständig automatisiert erfasst. Umsätze werden ohne weiteres Zutun im In- und Ausland vermerkt, Verbringungen dokumentiert und Exporte für die Buchhaltung bereitgestellt. Das spart nicht nur Kopfschmerzen, sondern genauso Kosten – sei es nun für den Steuerberater oder aber für mögliche Strafen, die durch die falsche Handhabung der Umsatzsteuerregelungen zustande kommen können.
Finanzämter prüfen den Geld- und Warenverkehr
Das Finanzamt ist bei Vergehen nämlich alles andere als zimperlich. Transaktionen zu verheimlichen wird mittlerweile schwer bestraft – und das Argument, es nicht besser gewusst zu haben, zählt nicht. Wer auf Amazon verkauft, ist dazu verpflichtet, sich mit den Regularien auseinander zu setzen und sie einzuhalten. Sonst drohen nämlich empfindliche Strafen.
Selbst bei geringen Umsätzen ist nicht davon auszugehen, dass sich das deutsche Finanzamt nicht dafür interessiert oder es ihm nicht auffallen könnte.
Regelmäßig fordern die Finanzämter Auskünfte von Amazon über ihre Händler ein und lassen sich bspw. Informationen über alle Unternehmen geben, die mindestens so viel Umsatz machen, dass sie die Umsatzsteuer abführen müssen.
Auch andere EU-Länder werden erfinderisch, wenn es darum geht, mögliche Steuerbetrüger – egal, ob bewusst oder unbewusst – ausfindig zu machen.
So werden z.B. von den Paketdienstleistern Auskünfte angefordert, welche Unternehmen von wo wohin Produkte liefern oder sie werten Kreditkartenumsätze von Händlern aus. Manche setzen sogar Crawler ein, um sie ausfindig zu machen.
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USt.-Registrierung & Voranmeldungen
Zusammenfassung
Um bei Amazon FBA in puncto Steuern auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, müssen dementsprechend im Wesentlichen folgende Themen im Auge behalten werden:
- Einhaltung der Umsatzsteuer-Compliance,
- die Lieferschwellen für die einzelnen Länder, die beliefert werden und
- das korrekte Einreichen von unterschiedlichen Dokumenten, wie bspw. Umsatzsteuerveranmeldungen, zu Verbringungen oder zu Exporten.
Hellotax erspart hier einen Großteil der Arbeit – und ist verglichen mit einem Steuerberater kostengünstiger und sicherer.