• Skip to content
hellotax Blog
  • Home
  • About Us
  • Pricing
  • Amazon
        • Services for Amazon Sellers

          • Amazon FBA Steuerberater
          • Amazon Integration
          • F22 beantragen
          • One-Stop-Shop
        • General Services for Online Sellers

          • VAT Software
          • VAT Registrations
          • Manual Upload
          • VAT Returns
        • More articles

          • Amazon FBA
            • PAN EU
            • CE
            • EFN
            • MCI
            • Amazon FBA Steuern
            • Amazon FBA Kosten
          • Amazon Lager
          • Amazon Listing
          • Amazon Lexikon
  • Taxation
        • VAT Filings

          • Deutschland
          • Polen
          • Tschechien
          • Italien
          • Frankreich
          • UK
          • Spanien
        • Further Solutions

          • Umsatzsteuer Software
          • Umsatzsteuer Registrierung
        • More articles

          • Bescheinigung nach §22f
          • Umsatzsteuervoranmeldung
          • EORI Nummer
          • Lieferschwellen
          • Umsatzsteuer
          • Zusammenfassende Meldung
          • Umsatzsteuer ID
          • Reverse Charge Verfahren
          • One Stop Shop
  • Knowledge Base
  • Login
  • KOSTENLOSE BERATUNG
  • Mobile Menu
        • Spezielle Leistungen für Amazon Händler

          • Amazon FBA Steuerberater
          • Amazon Integration
          • F22 beantragen
          • One-Stop-Shop
        • Allgemeine Leistungen für Online Händler

          • Umsatzsteuer Software
          • Umsatzsteuer Registrierung
          • Manueller Upload
          • Umsatzsteuer Voranmeldung
        • Umsatzsteuervoranmeldung

          • Deutschland
          • Polen
          • Tschechien
          • Italien
          • Frankreich
          • UK
          • Spanien
        • Weitere Leistungen

          • Umsatzsteuer Software
          • Umsatzsteuer Registrierung
        • Kostenlose Beratung
Contact us

Weekly Newsletter

Sign up to our free eCommerce newsletter and receive tips on growing your ecommerce business VAT compliant.

Read our privacy policy here.

Blog » Steuern » Lieferschwellen Europa » Österreich

Lieferschwelle für die Umsatzsteuer in Österreich – was tun bei Überschreitung?

Wer seine Produkte nach Österreich verkauft, muss sich dort umsatzsteuerlich registrieren lassen, sobald die jährliche Lieferschwelle erreicht wird.

Patrick Moeller
Last Updated on 22 Oktober 2021
Umsatzsteuer Lieferschwelle in Österreich

Überschreitung der Lieferschwelle in Österreich

Wer durch Produktverkäufe die jährliche Lieferschwelle eines Staates über den Versandhandel erreichte, in diesem Fall Österreich, der war bis dato dazu verpflichtet, dort eine Umsatzsteuerregistrierung vorzunehmen. 

Konkret bedeutete das: Sobald innerhalb eines Kalenderjahres die Jahresgrenze mit Hilfe des Wertes der in diesen Staat verkauften Waren erreicht wurde, galt die Lieferschwelle als überschritten und die Registrierung wird verpflichtend.

Im Falle von Österreich lag die bisherige Landes-spezifische Lieferschwelle bei 35.000€. Wenn die jährlichen Umsätze unter diesem Wert lagen, wurden die Waren in Deutschland versteuert. Lag der Umsatz allerdings bei 35.000€ oder mehr in Österreich, war dort eine Registrierung für die Umsatzsteuer nötig und sie musste dort abgeführt werden. Wurde der Schwellenwert nicht erreicht, war weder eine Registrierung noch eine Steuernummer in Österreich nötig.

Der Schwellenwert wurde allerdings im Juli 2021 geändert bzw. abgeschafft. Landes-spezifische Lieferschwellen gibt es nicht mehr. An deren Stelle tritt seit Juli stattdessen eine EU-weite Schwelle für den Fernverkauf von 10.000 €. Lieferungen und Leistungen die via Fernverkauf abgesetzt werden und deren Wert unter dieser Schwelle liegt werden wie gehabt mit dem heimatlichen Steuersatz besteuert und die Umsatzsteuer im Heimatland abgeführt. Sobald die Umsätze allerdings die EU-weite Schwelle von 10.000€ übersteigen, müssen die Lieferungen und Leistungen mit den Landes-spezifischen Steuersätzen versteuert und die Umsatzsteuer im jeweiligen Land abgeführt werden. In diesem Fall sind dann auch eine Registrierung und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung in diesen Ländern nötig.

Neben der Umsatzssteuerregistrierung kommen nach Erreichen der Lieferschwelle ebenso Themen wie Voranmeldungen, regelmäßige Steuererklärungen und weitere Themen auf den Verkäufer zu. Damit das nicht überraschend kommt, ist es empfehlenswert, europaweit die Verkäufe stets im Blick zu behalten. 

HINWEIS: Bei der Lieferschwelle ist immer der Netto-Umsatz der importierten Waren der ausschlaggebende Faktor. 

Buche ein kostenloses Beratungsgespräch

Unsere Umsatzsteuer-Experten freuen sich, dir zu helfen! Buche einfach eine kostenlose Beratung mit unserem Team.

Kostenlose Beratung

Umsatzsteuer in Österreich zahlen

Das Ganze lässt sich leicht anhand eines Beispiels erklären. Angenommen, ein deutscher Händler verkauft europaweit Standmixer. Setzt er in seinem ersten Jahr insgesamt 20.000€ in Österreich um, führt er die Umsatzsteuer wie üblich in Deutschland ab.

Erreicht er im zweiten Jahr jedoch 40.000€ Umsatz mit Kunden in Österreich, hat er die Lieferschwelle von 35.000€ überschritten und muss umsatzsteuerlich registriert sein vor Ort, sowie die Umsatzsteuer an den österreichischen Staat zahlen. Hinzu kommen jeweilige Voranmeldungen und regelmäßige Steuererklärungen.

Die seit Juli 2021 geltende Schwelle liegt allerdings nur noch bei 10.000 €. Ein Warenumsatz von 20.000 € liegt damit bereits über der neuen Liefergrenze. Die ersten 10.000 € Umsatz werden noch immer mit dem deutschen Umsatzsteuersatz in Deutschland versteuert. Allerdings muss jeder weitere Fernverkauf nach Österreich mit dem österreichischen Umsatzsteuersatz versteuert und auch in Österreich abgeführt werden. Daher ist bereits im ersten Jahr eine Registrierung, Voranmeldung und Steuererklärung nötig.

Die neue Lieferschwelle von 10.000 € gilt außerdem EU-weit. Sobald sie also übergreifend erreicht wird, zum Beispiel insgesamt durch Verkäufe nach Österreich, Frankreich und Italien, wird in all diesen Ländern gleichzeitig eine Registrierung fällig. In diesem Fall muss jeder weitere € Umsatz jeweils mit den Steuersätzen von Österreich, Frankreich und Italien versteuert werden und auch dort abgeführt werden. Es ist nicht mehr nötig einzelne Landes-spezifische Schwellen zu erreichen.

Plattformen für Händler wie Amazon oder Ebay legen immer mehr Wert darauf, dass die jeweiligen Verkäufer gültige Steuernummern in den Importländern haben und den Plattformen einen jeweiligen Hinweis darüber vorlegen. 

USt-Nummer in Österreich registrieren

Kostenlose Beratung →

USt-Voranmeldung in Österreich einreichen

Kostenlose Beratung →

Ohne die richtigen Prozesse kann es leicht passieren, dass das Überschreiten der Lieferschwelle mal übersehen wird. Wenn das der Fall ist, drohen schnell hohe Strafzölle. Umso wichtiger ist es, immer im Bilde über die aktuellen Umsätze und die Lieferschwelle zu sein. hellotax bietet eine Software, die die Umsätze und Lieferschwellen im Blick behält und Händler rechtzeitig vor ihrem Erreichen warnt. 

Wer gleichzeitig in viele EU-Länder verkauft und dabei viel Umsatz macht, kann auch auf die Lieferschwelle verzichten. In diesem Fall lohnt sich die Registrierung für das OSS-Verfahren, das die Umsatzsteuer-Registrierung, -Voranmeldung und -Abfuhr in mehreren Ländern deutlich vereinfacht. Auch hierbei hilft hellotax weiter.

Latest posts

  • Umsatzsteuerliche Registrierung in der Tschechischen Republik

    Umsatzsteuerliche Registrierung in der Tschechischen Republik

    Maria
    Last Updated on 8 Februar 2023
  • Umsatzsteuerliche Registrierung in der Slowakei

    Umsatzsteuerliche Registrierung in der Slowakei

    Maria
    Last Updated on 7 Februar 2023
  • WooCommerce und Umsatzsteuervoranmeldungen: Umsatzsteuer-Regelungen für WooCommerce Online-Händler

    WooCommerce und Umsatzsteuervoranmeldungen: Umsatzsteuer-Regelungen für WooCommerce Online-Händler

    Antonia Klatt
    Last Updated on 14 April 2022
Unseren Newsletter abonnieren
LÖSUNGEN
  • USt-Registrierung + Voranmeldung
  • Umasatzteuer-Software
  • One-Stop-Shop
  • Preise
  • Kontaktiere uns
RESSOURCEN
  • Amazon-Blog
  • Steuer-Blog
  • Über uns
  • Sitemap

hellotax® 2021. All Right Reserved.

  • Datenschutz
  • AGBs
  • Impressum
  • dede
    • enen