Die Anmeldung für die neu eingeführte EU One-Stop-Shop Regelung will wohl überlegt sein. Für viele Händler in der EU stellt der OSS eine Vereinfachung der umsatzsteuerlichen Pflichten dar, für andere wird die Situation komplizierter. Mehr dazu erfährst du im folgenden Artikel.
Antonia Klatt
Last Updated on 10 January 2022
One-Stop-Shop in der EU und Verkäufe aus dem Heimatland
Wenn du im Rahmen deines Online-Handels Produkte nur aus deinem Heimatland an Kunden in anderen EU Ländern versendest, solltest du den EU One-Stop-Shop nutzen. In diesem Fall ersparst du dir Umsatzsteuerregistrierungen und Einreichungen von Umsatzsteuervoranmeldungen in allen Ländern, in denen deine Kunden ansässig sind. Alle diese Aufgaben werden dann in der gesamten EU vom One-Stop-Shop Verfahren übernommen. Wenn du ein in Deutschland ansässiger Online Händler bist und sich der OSS für dich lohnen könnte, findest du mehr Information zum Ablauf des One-Stop-Shops in Deutschland auf unserem Blog.
One-Stop-Shop und EU-weite Lagerung
Falls du allerdings EU-übergreifend handelst und im EU-Ausland lagerst, solltest du dir die Anmeldung zum One-Stop-Shop genauer überlegen. Denn eine Ausnahme des One Stop Shops in der EU ist die Aufbewahrung von Produkten in ausländischen Lagerhäusern. In diesem Fall ist trotz OSS Registrierung dann die landesspezifische Erfüllung von umsatzsteuerlichen Aufgaben nötig. Welche Lieferungen in diesem Fall in der One-Stop-Shop Erklärung, und welche in regulären Umsatzsteuererklärungen auftauchen müssen, erfährst du in unserem Blogpost mit Beispielen zum One-Stop-Shop.
One-Stop-Shop und EU FBA Programme
Die Nutzung von Fulfilled-by-Amazon Programmen stellt genau eine solche Lagerstruktur dar und stellt damit eine Ausnahme des EU One-Stop-Shops dar. Dazu kommt aber, dass Amazon Seller nicht immer wissen in welchem Staat und Lagerhaus ihre Waren im Zuge eines FBA Programms gerade gelagert werden. Deshalb sind USt.-Registrierungen in allen Ländern notwendig, die im jeweiligen FBA Programm enthalten sind. Eine zusätzlich Registrierung für den One-Stop-Shop für EU Handel verkompliziert in diesem Fall die Zuordnung der Transaktionen bei der Einreichung von Meldungen – und lohnt sich damit nur in wenigen Fällen. Mehr über den One-Stop-Shop für Amazon Seller erfährst du auf unserem Blog.
Egal ob eine Anmeldung für den OSS für dich interessant klingt oder du dir noch nicht sicher bist, melde dich bei unserem hellotax Team! Wir besprechen die Optionen mit dir und können dir zeigen, wie sich auch die Erfüllung der OSS-Pflichten in der EU ganz leicht vereinfachen lässt.

Hellotax One-Stop-Shop Lösung
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