Die Quick Fixes waren nur der Anfang. Es gibt viele steuerliche Änderungen, neue Gesetze und Verordnungen, die derzeit in ganz Europa und damit natürlich auch in Österreich eingeführt werden.
Antonia Klatt
Last Updated on 23 January 2020
Anhebung der Kleinunternehmergrenze
Kleine Unternehmen können seit Anfang dieses Jahres eine Umsatzsteuerbefreiung unterhalb einer Jahresgrenze von 35.000 € erhalten. Vor 2020 lag die Grenze bei 30.000 €. Das soll, wie viele andere Aspekte der aktuellen europäischen Steuerreformen, kleine Unternehmen unterstützen.
Digitalsteuergesetz (DiStG 2020)
Die Digitalsteuer soll dazu dienen, Online-Werbeleistungen von Unternehmen im Bereich der digitalen Wirtschaft zu besteuern, die sich an Nutzer in Österreich richten.
Online-Werbeleister mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro pro Jahr werden besteuert. Zusätzlich müssen in Österreich mindestens € 25 Millionen an digitalen Werbeeinnahmen pro Jahr erwirtschaftet werden. Die Steuer beträgt 5%, berechnet auf die Zahlung, die der Online-Werbeleister vom Kunden erhält.
EU-Meldepflichtgesetz
Ab dem 1. Juli 2020 wird es eine Meldepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuervereinbarungen an die österreichischen Steuerbehörden geben.

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Die Meldepflicht gilt für Strukturen, an denen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder ein EU-Mitgliedstaat und ein Drittland beteiligt sind und bei denen ein Risiko der Steuerumgehung, der Umgehung des Common Reporting Standard Act oder der Verhinderung der Identifizierung des Eigentümers besteht.
Abschaffung der Steuerbefreiung bei Warenlieferungen aus Drittländern bis zu 22 Euro
Mit Beginn 2021 ist die derzeitige Grenze von 22 € für die Umsatzsteuerbefreiung bei Warenlieferungen aus Drittländern nicht mehr gegeben. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer für gelieferte Waren aus Drittländern unabhängig vom Produktwert erhoben wird.
Online-Plattformen werden bei Warenlieferungen aus Drittländern zu Steuerschuldner
Wenn der Warenwert bei Lieferungen aus Nicht-EU-Ländern an Privatkunden 150 Euro nicht übersteigt, unterliegen ab 2021 unter anderem die Betreiber der Online-Plattformen der Umsatzsteuerpflicht.
Senkung der Körperschaftssteuersätze
Abschließen noch Folgendes: Es ist eine Senkung der Körperschaftssteuersätze geplant. Es wurde angekündigt, sie von 25% auf 23% im Jahr 2022 und auf 21% im Jahr 2023 zu senken.
Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz kündigte zudem an, dass auch die Einkommenssteuersätze in naher Zukunft gesenkt werden sollen.
Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/jaenner/neu-2020.html