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Blog » Steuern » Lieferschwellen Europa » Deutschland

Lieferschwelle für die Umsatzsteuer in Deutschland

Verkäufer, die ihre Produkte nach Deutschland verkaufen benötigen eine Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland sobald die jährliche Lieferschwelle erreicht wird.

Antonia Klatt
Last Updated on 22 Oktober 2021

Lieferschwelle in Deutschland

Es gibt mehrere Gründe, die zu Umsatzsteuerpflichten in einem Land führen. In mehreren Fällen ist eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich, z.B. bei Erreichen der jährlichen Lieferschwelle via Versandhandel (Distance Selling).

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Also bis dato sobald der Wert, der in ein Land verkauften Waren innerhalb eines Kalenderjahres, die Jahresgrenze dieses Landes erreicht hat.

Im Juli 2021 wurden Landes-spezifische Lieferschwellen allerdings abgeschafft und es wurde stattdessen eine EU-weite Schwelle für den Fernverkauf von 10.000 € eingeführt. Wessen Fernverkaufs-Umsätze unter dieser Schwelle liegen, der versteuert seine Waren mit dem heimatlichen Steuersatz und führt die Umsatzsteuer im Heimatland ab. Sobald der Wert der Fernverkäufe allerdings die EU-weite Schwelle übersteigt, wird die Umsatzsteuer in jedem Land, in dem verkauft wird, fällig. Dann müssen sich Händler im jeweiligen Land auch umsatzsteuerlich registrieren und eine Umsatzsteuer-Voranmeldungen in diesen Ländern wird fällig.

Hier ein Beispiel zur Lieferschwelle in Deutschland:

Angenommen du bist ein Online-Verkäufer mit Sitz in Frankreich und verkaufst in mehrere europäische Länder. Die Produkte, die du online nach Deutschland verkaufst, haben einen Wert von 50.000 €. Bisher war das kein Problem.

Sobald der Wert 100.000 € betrug, musstest du dich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren. Die jährliche Lieferschwelle, der Grenzwert aber dem eine Steuernummer beantragt werden muss, betrug in der Bundesrepublik 100.000 €.

Der zu beachtende Schwellenwert ist im Juli 2021 deutlich verkleinert worden. Seitdem gilt nämlich die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 €. Ein beispielhafter Warenumsatz von 50.000 €, der im vergangen Jahr noch unter der deutschen Lieferschwelle lag, liegt damit seit Juli 2021 bereits über der Schwelle. Die ersten 10.000 € der Fernverkäufe werden nach wie vor mit dem französischen Umsatzsteuersatz in Frankreich versteuert. Allerdings muss jeder weitere Euro Umsatz mit dem Umsatzsteuersatz des jeweiligen europäischen Verkaufslandes, zum Beispiel dem deutschem Steuersatz von 19%, versteuert und auch im jeweiligen europäischen Land , zum Beispiel Deutschland abgeführt werden. Denn die neue Lieferschwelle von 10.000 € gilt EU-weit. Sobald diese Schwelle also übergreifend erreicht wird, zum Beispiel durch Verkäufe nach Spanien, Italien und Deutschland, wird in all diesen Ländern gleichzeitig eine Registrierung fällig. Zu diesem Zeitpunkt sind Voranmeldungen und Steuererklärungen in Deutschland und den anderen Verkaufsländern Pflicht.

USt-Nummer in Deutschland registrieren

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USt-Voranmeldung in Deutschland einreichen

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Lieferschwelle Deutschland in Euro/US-Dollar

Solange du den Schwellenwert nicht erreichst, ist keine Steuernummer notwendig. Aber wenn sich das ändert, dann sehr wohl und dazu gehören auch Voranmeldungen, regelmäßige Steuererklärungen, etc.

US-DollarEuro
frühere Lieferschwelle Deutschland~$ 108.000100.000 €
neue EU-weite Lieferschwelle ~ $ 11.90010.000 €

Es ist ratsam, alle Exporte in Europa diesbezüglich im Auge zu behalten um bereits vor der Erreichung der Lieferschwelle notwendige Schritte einzuleiten.

Für aktive Seller lohnt sich statt der Nutzung der Lieferschwelle eventuell die Registrierung für den One-Stop-Shop beziehungsweise das OSS-Verfahren. In diesem Fall muss jeder Umsatz im EU-Ausland versteuert werden, allerdings wird die Umsatzsteuer-Registrierung, -Voranmeldung und -Abfuhr in mehreren Ländern deutlich vereinfacht. Auch hierbei hilft hellotax weiter.

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