Das VAT-Reverse-Charge-Verfahren gewinnt immer mehr an Bedeutung, nicht zuletzt wegen dem boomenden Onlinehandel. Durch Gesetze und neue Regelungen versucht die EU nun den Markt für alle Akteure möglichst fair zu gestalten, so wurden z.B. verschiedene VAT-Reverse-Charge-Mechanismen eingeführt.
Patrick Moeller
Last Updated on 29 October 2020
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No content has been found here, sorry 🙂Ablauf des VAT-Reverse-Charge-Verfahrens
Im Normalfall schuldet der Leistende die Umsatzsteuer. Diese führt er dann an das Finanzamt ab. Sollte der Leistungsempfänger nun seinen Sitz im Ausland haben, kommt es zu einem „Reverse Charge“. Dadurch wird der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer.
So werden Reverse-Charge-Mechanismen beschrieben. Die Rechtsgrundlage bildet in Deutschland der § 13 b Umsatzsteuergesetz. Diese Rechtsgrundlage kann jedoch von Staat zu Staat unterschiedlich sein. Die Staaten sind verpflichtet, EU-Regelungen in nationales Recht umzuwandeln.
Solange ein Unternehmer seine Umsätze ausschließlich in Deutschland erzielt, sollten sich keine Probleme mit der Umsatzsteuer ergeben. Expandiert das Unternehmen jedoch weiter und beginnt auch Umsätze im Ausland zu erzielen, müssen einige Punkte beachtet werden.
Jeder Staat hat eine festgelegte Lieferschwelle. Wird diese überschritten, muss sich der Leistende im Empfängerland steuerlich registrieren lassen. Diese Registrierung führt dazu, dass der Unternehmer nun seinen steuerlichen Pflichten in einem anderen Staat nachkommen muss.

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Bevor der Unternehmer die Lieferschwellen überschreitet, weist er keine Umsatzsteuer in der Rechnung aus, wenn er ins Ausland liefert. Es ist auf der Rechnung zu vermerken, dass der Leistungsempfänger die umsatzsteuerlichen Regelungen seines Staates zu beachten hat. Sobald der Unternehmer die Lieferschwelle des jeweiligen Staates überschreitet, weist er die Umsatzsteuer jedoch aus und führt diese, wie erwähnt, an das Finanzamt ab.
Wenn nun ein deutscher Händler Waren bspw. nach Portugal verkauft, muss er die Lieferschwelle beachten. Diese beträgt in Portugal € 35.000. Wird diese Grenze überschritten, muss sich der Unternehmer beim Finanzamt in Portugal registrieren lassen und nun seine Umsatzsteuer auch in Portugal abführen.
Risiken für Unternehmer
Unternehmer müssen ihre Umsätze in den jeweiligen Staaten also immer im Auge haben. Sollten diese Regelungen missachtet werden, kann dies hohe Strafen nach sich ziehen. Häufig haben Unternehmer jedoch keine Zeit, sich mit steuerlichen Regelungen auseinander zu setzen.
Sondern arbeiten an ihren Unternehmen. Im Regelfall werden diese Aufgaben an einen Steuerberater ausgelagert. Bei zunehmendem Wachstum des Unternehmens kann das aber schnell teuer werden.
Steuerberater sind häufig sehr kostenintensiv und es wird immer schwieriger, jemanden zu finden, der in diesen Bereichen kompetent berät. Die perfekte Alternative in diesem Fall ist hellotax. hellotax übernimmt die Aufgaben des Steuerberaters. Die wesentlichen Unterschiede zum Steuerberater sind, dass es automatisiert abläuft, die Lieferschwellen im Auge behält und kostengünstiger ist.

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Was ist für ausländische Händler zu beachten
Wenn ein ausländischer Händler seine Waren in der EU verkaufen möchte, muss er einiges beachten. Sollte er diese Regelungen missachten, bringt das meistens sehr hohe Strafen mit sich. Die schlimmste Folge könnte sein, dass der Händler seine Waren nicht mehr in der EU verkaufen darf. Wie eine Studie aus dem Jahr 2017 zeigt, ist die EU und insbesondere Deutschland ein wichtiger Markt für den E-Commerce.
Solange in keinem Staat die Lieferschwelle überschritten wird, braucht der Unternehmer keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen auszuweisen. Wie bereits erwähnt, kommt es hier zu einem in der Buchhaltung genannten Reverse-Charge-Mechanismus.
Nun wird der Leistungsempfänger Steuerschuldner und muss diese an das Finanzamt abführen. Sobald die Lieferschwellen überschritten werden, ist es wichtig, sich in dem jeweiligen Staat registrieren zu lassen. Danach muss der Unternehmer in seinen Rechnungen die Umsatzsteuer des jeweiligen Staates ausweisen.
Zusammenfassung
Immer häufiger verkaufen amerikanische oder chinesische Händler ihre Ware auch in der EU. Gerade das Amazon-FBA-Programm gewinnt immer mehr Teilnehmer. Wer hier tätig werden möchte, sollte sich bereits im Voraus sehr gut informieren, welche Regelungen es in dem jeweiligen Staat gibt.