Seit Beginn des Jahres müssen Seller in Deutschland den Plattformen, auf denen sie verkaufen, die Bescheinigung nach §22f vorlegen. So soll Steuerbetrug vermieden und mehr Kontrolle garantiert werden. Aber nun soll diese Formular vielleicht schon bald wieder abgeschafft werden.
Antonia Klatt
Last Updated on 6 November 2019Das ist die Bescheinigung nach §22f
Seit dem 1. Januar 2019 sind Betreiber von Online-Plattformen (wie Amazon oder eBay) gemäß §22f UStG (Umsatzsteuergesetz) der dort tätigen Händler zur Zahlung der Umsatzsteuer gesetzlich verpflichtet.
Nach dem ersten Absatz dieses Gesetzes muss der Betreiber von Plattformen wie Amazon strenge Aufzeichnungspflichten einhalten und bestimmte Informationen über die Händler verlangen:
- Name des Unternehmers
- Adresse
- Steuernummer des Unternehmers
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers (falls vorhanden)
- Beginn- und Enddatum des Gültigkeitszeitraums
- Ausgangs- oder Versandort + Bestimmungsort
- Zeitpunkt und Höhe der Verkäufe
Die §22f-Bescheinigung muss vom Verkäufer zur Erfüllung der neuen Richtlinie beantragt und an den Marktplatzbetreiber weitergeleitet werden. Damit ist sichergestellt, dass alles im Einklang mit dem Steuerrecht steht und die Zahlung der Steuerschuld nicht beim Betreiber selbst landet.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass du dieses Zertifikat nicht automatisch als Online-Verkäufer in Deutschland erhältst. Die Bescheinigung nach §22f muss zunächst beim zuständigen Finanzamt beantragt, genehmigt und dann an den Marktplatzbetreiber weitergeleitet werden.
Was gibt es also Neues?
Kürzlich hat die Europäische Kommission ein Aufforderungsschreiben übermittelt, in dem Deutschland aufgefordert wird, die Anforderung für den Erhalt des Formulars aufzuheben. Grund dafür ist die als ineffiziente und unverhältnismäßige Maßnahme angesehene Papiervorschrift. Das soll nämlich den freien Zugang zum deutschen Markt zerstörten.
Aber ist es nicht gut, die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften zu gewährleisten? Natürlich, aber wenn wir über den Handel innerhalb der EU sprechen, müssen alle Vorschriften zunächst immer den EU-Richtlinien entsprechen.
Darüber hinaus wird mit Quick Fixes für 2020 und großen Plänen für 2021 eine europaweite Lösung zur Gewährleistung der Steuerzahlung in der Union bevorzugt.
Brauche ich jetzt das F22-Formular überhaupt noch?
Kurz gesagt, ja. Denn auch wenn darüber diskutiert wird, die Bescheinigung nach §22F abzuschaffen, so wird eben bis jetzt nur diskutiert.
Die seit Beginn 2019 aktive rechtliche Vorgabe ist nach wie vor gültig und das Nichtbeachten führt nach wie vor zu empfindlichen Strafen und im Worst Case zu einer Schließung des Accounts und dem Ausschluss von der Plattform.
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Vielleicht wird es eine neue Bestätigung für die Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland geben, vllt wird das 22F-Formular auch einfach nur überarbeitet – so oder so ist derzeit noch nichts gewiss und noch alle bisherigen Regelungen bleiben in Kraft.
Dementsprechend sind Online-Händler nach wie vor dazu verpflichtet sich um die Bescheinigung nach §22f zu kümmern. Gerne helfen wir dir dabei!