Sobald du in der Europäischen Union Waren importierst, exportierst oder transportierst, benötigst du eine EORI-Nummer, mit der du dich gegenüber den Zollbehörden ausweisen kannst. Das gilt auch für Rumänien. Alles was du über dies Nummer wissen musst, kannst du im folgenden Artikel nachlesen.
Antonia Klatt
Last Updated on 3 January 2022Was ist eine EORI-Nummer in Rumänien?
Als Teil des Europäischen Registrierungs- und Identifizierungssystems für Wirtschaftsbeteiligte dienen EORI-Nummern dazu, Händler, Unternehmen und Spediteure eindeutig zu identifizieren. Sobald Kontakt mit den Zollbehörden nötig ist oder Zollabgaben anstehen, wird die Nummer dann verwendet. Auch in Rumänien kann eine EORI-Nummer beantragt – und dann auch EU-weit verwendet – werden. Denn jeder EU-Akteur braucht nur eine einzige gültige Nummer.
Wer braucht in Rumänien eine EORI-Nummer?
In Europa braucht jeder Kaufmann, jedes Unternehmen, jeder Transporteur, Spediteur oder auch jede Privatperson, die Zollerklärungen einreicht, eine EORI Nummer. Das gilt auch in Rumänien.
Dazu gibt es allerdings zwei Ausnahmen:
- Niederlassungen multinationaler Unternehmen dürfen keine eigene EORI Nummer beantragen sondern müssen die des Hauptquartiers nutzen
- Eine EORI-Nummer ist erst ab neun Zollanmeldungs-Einreichungen pro Jahr nötig. Damit wird für Unternehmen, die nur wenig oder sogar einmalig Waren über Grenzen transportieren der administrative Aufwand verringert.
Eine einzige Nummer reicht allerdings EU-weit aus. Mit einer rumänischen EORI-Nummer kann also beispielsweise auch in Deutschland importiert werden. Mehr über die allgemeinen EORI Regelungen in der Europäischen Union und die Ausnahmen findest du auf unserer Übersichtsseite.
No content has been found here, sorry 🙂Wie sieht eine rumänische EORI-Nummer aus?
Eine EORI-Nummer besteht EU-weit immer aus einem Buchstabencode und einer sieben- bis fünfzehn-stelligen Zahlenkombination. Der Buchstabencode entspricht dem ISO-Code, einem Ländercode mit dem EORI-Nummern eindeutig einem Land zugeordnet werden können. Für Rumänien ist dieser RO.
Die Zahlenfolge ist im Falle Rumäniens vierzehn-stellig und entspricht der rumänischen Identifikationsnummer “unic de identificare” (CUI). Sie enthält deshalb neben 10 Zahlen noch weitere 4 Buchstaben. Eine rumänische EORI-Nummer kann deshalb zum Beispiel folgendermaßen aussehen:
RO1234567890ABCD
Grundsätzlich sollten sich nur Unternehmen und Personen in Rumänien um eine EORI-Nummer bemühen, die auch dort ansässig sind. Ausländische Unternehmen dürfen sich dagegen aussuchen, in welchem europäischen Land sie sich für das EORI System registrieren. In diesem Fall folgt dem ISO-Code RO der ISO-Code des Drittlandes, sowie der dort zu nutzenden Identifikationsnummer.
Für Großbritannien beispielsweise lautet der ISO-Code GB und es wird die zehn-ziffrige Unique Taxpayer Reference (UTR) Nummer genutzt. Eine in Rumänien beantragte EORI-Nummer eines britischen Unternehmens sieht also zum Beispiel folgendermaßen aus:
ROGB1357924680
Aber warum registrieren sich ausländische Unternehmen gerade in Rumänien für das EORI System? Dafür gibt es zwei Hauptgründe. Entweder, sie importieren und exportieren viel via Rumänien, oder aber sie haben sich dort bereits für das One-Stop-Shop Verfahren registriert. In beiden Fällen können administrative Kosten gespart werden, wenn die Verwaltungsaufgaben in einem Land gebündelt werden. Erfahre hier mehr über den OSS:
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Wie bekomme ich eine rumänische Nummer?
In Rumänien ist die zuständige Behörde für die Registrierung und Zuweisung von EORI-Nummern die Generalzolldirektion. Um eine EORI-Nummer zu erhalten, musst einen Registrierungsantrag stellen. Den Antrag dafür findest du auf der Website der rumänischen Zollbehörde. Das Antragsdokument muss ausgefüllt und ausgedruckt an die Zollbehörde geschickt werden.
In Rumänien ansässige Wirtschaftsbeteiligte müssen dem Schreiben weiterhin folgende Dokumente beilegen:
- Eine vom Nationalen Handelsregisteramt ausgestellte Registrierungsbescheinigung
- Eine vom Ministerium für öffentliche Finanzen ausgestellte Registrierungsbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken
- Unterlagen, aus denen die Anschrift des derzeitigen Sitzes hervorgeht
- Gründungsdokumente, gegebenenfalls mit späteren Änderungen und Ergänzungen.