Obwohl in der Europäischen Union ansässige Unternehmen seit 2004 nicht mehr zwingend einen Fiskalvertreter bestellen müssen, ist eine Vertretung zu Umsatzsteuerzwecken in Italien trotzdem hilfreich. Ausländische Unternehmen müssen im Gegensatz dazu zwingend einen Vertreter engagieren. Alle Informationen zur Fiskalvertretung in Italien findest du hier.
Antonia Klatt
Last Updated on 22 October 2021Was ist eine Fiskalvertretung?
Ein Fiskalvertreter ist ein Dienstleister, der ausländische Unternehmen auf verpflichtender Basis oder EU-Unternehmen auf freiwilliger Basis in Umsatzsteuer-Angelegenheiten vertritt. Unter anderem folgende Unternehmen können in Italien als Fiskalvertretung fungieren:
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
- Notare
- Speditionsunternehmen, soweit sie Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten
Mehr Informationen zur Fiskalvertretung in der Europäischen Union findest du auf unserer Übersichtsseite.
Was macht ein Fiskalvertreter in Italien?
Nach seiner Ernennung kümmert sich ein Fiskalvertreter um alle umsatzsteuerlichen Pflichten des Auftraggebers in Italien. Dazu gehören unter anderem:
- Rechnungsstellung
- Registrierung von Dokumenten
- periodische und jährliche Liquidation der Umsatzsteuer
- Einreichung jährlicher und aller weiterer in Italien nötiger Erklärungen
- Zahlung der Umsatzsteuer
Der Vertreter trägt außerdem die Verantwortung für das vertretene Unternehmen gegenüber den italienischen Behörden. Das bedeutet, dass der Fiskalvertreter für Strafen zum Beispiel aus verspäteten USt-Zahlungen haftet. In der Praxis verlangen die meisten Anbieter von Fiskalvertretung deshalb den Abschluss einer Versicherungspolice
Wann brauche ich eine Fiskalvertretung in Italien?
Die Bestellung eines Fiskalvertreters in Italien ist verpflichtend, wenn ein nicht in Europa ansässiger Händler wirtschaftliche Transaktionen in Italien tätigt. Dazu gehören:
- Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher (die keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben)
- Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an Personen, die als Verbraucher gelten obwohl sie eine UST-ID haben
- Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an Ausländer
- Besondere Situationen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Verkäufen wie beispielsweise das Überschreiten der EU-weiten Lieferschwelle von 10,000€
Seit 2004 können Händler, die in einem anderen Land der europäischen Union ansässig sind, sich alleine um Ihre umsatzsteuerlichen Angelegenheiten kümmern und zum Beispiel selbst eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Die Ernennung eines Fiskalvertreters ist somit nicht mehr verpflichtend.
Allerdings unterscheiden sich die italienischen Fristen für Einreichungen und co. oft von denen des Heimatlandes, die auszufüllenden Formulare sind in italienisch verfasst und der Kontakt mit den Behörden findet in der Landessprache statt. Auch für europäische Unternehmen kann sich dafür eine professionelle Beratung und Vertretung in Italien deshalb lohnen um Fristen einzuhalten, Pflichten zu erfüllen, Strafen zu vermeiden und den Kontakt zu vereinfachen.
USt-Nummer in Italien registrieren
USt-Voranmeldung in Italien einreichen
Ernennung eines Fiskalvertreters in Italien
Die Richtlinien zur Ernennung eines Fiskalvertreters in Italien finden sich in Artikel 17 des Präsidialerlass 633/72. Danach wird ein Vertreter durch die Einreichung eines der folgenden Dokumente bestellt:
- öffentliche Urkunde oder
- eingetragene Privaturkunde oder
- von einem ausländischen Notar beglaubigtes Dokument oder
- im Sonderregister eingetragenes Schreiben in Form des Formblatts VI oder
- Mitteilung an das Finanzamt gemäß den Bestimmungen des Artikel 35 des Präsidialerlasses 633/72
Die Form der Ernennung muss zwingend den Gestaltungsrichtlinien des Artikel 1 Paragraph 4 des Präsidialerlasses 441/1997 entsprechen, um die Vermutung der Abtretung von Vermögenswerten zu überwinden.
Die Dokumente müssen dann bei dem italienischen Finanzamt eingereicht werden, das für den Vertreter oder Vertretenen zuständig ist. Im Anschluss daran muss der beauftragte Vertreter eine Erklärung der Tätigkeitsaufnahme einreichen. Damit unterliegt der Händler dann durch den Beauftragten allen Pflichten und Rechten der italienischen Umsatzsteuer-Gesetzgebung.
Spezialfall: der kleine Fiskalvertreter in Italien
Für Händler, die ihre Waren in italienischen Warenlagern lagern, nicht aber von dort aus verkaufen, besteht die Möglichkeit einen kleinen Fiskalvertreter zu bestellen. Dies gilt sowohl für in der EU ansässige, als auch ausländische Unternehmen.
Der Fiskalvertreter ist in diesem Fall nur für die Einreichung der Intrastat-Erklärung zuständig, kümmert sich aber nicht um die Registrierung für die Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldungen.
Sobald der beauftragende Händler dann aktive oder passive Transaktionen in Italien tätigt, die ihn umsatzsteuerpflichtig machen, muss er sich entweder selbstständig registrieren und eine italienische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, oder eine normale Fiskalvertretung in Anspruch nehmen, die sich darum kümmert.
Fiskalvertretung in anderen europäischen Ländern
Grundsätzlich ist für in der EU-ansässige Unternehmen seit 2004 auch in anderen europäischen Ländern eine Vertretung nicht zwingend erforderlich. Ausschlaggebend ist allerdings immer die lokale Gesetzgebung und auch für EU-Unternehmen kann eine Vertretung in weiteren europäischen Ländern, wie auch in Italien, sinnvoll sein.
Mehr Informationen zu Fiskalvertretungen in Spanien, Deutschland, Frankreich und co. haben wir auf unseren landesspezifischen Seiten für dich zusammengefasst.
Land | Fiskalvertreter-Pflicht für nicht-EU Unternehmen |
Deutschland | Ja |
Niederlande | Ja |
Österreich | Ja |
Polen | Ja |
Tschechien | Nein |
Spanien | Ja |
Italien | Ja |
Frankreich | Ja |
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Häufig gestellte Fragen
Ein Fiskalvertreter ist ein Dienstleister, der ein Unternehmen in steuerrechtlichen Fragen gegenüber den Behörden in Italien vertritt. Er kümmert sich unter anderem um umsatzsteuerrechtliche und Zollangelegenheiten. Außerdem erleichtert er die Überwindung sprachlicher Hürden beim Kontakt mit den italienischen Behörden.
Ein italienischer Fiskalvertreter kümmert sich unter anderem um die Registrierung für die Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldungen, Steuererklärungen, die Zahlung der Umsatzsteuer, und vieles mehr.
Eine Fiskalvertreter-Pflicht besteht, wenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Umsätze in Italien tätigt. Als ausländisches Unternehmen zählen alle Unternehmen, die in der EU keine Betriebsstätte haben. Zu den steuerpflichtigen Umsätzen zählen viele Geschäftsvorgänge. Am relevantesten sind aber meist Verkäufe an Privatpersonen.
In Italien können unter anderem Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare als Fiskalvertreter fungieren. Außerdem können auch Spediteure, die Hilfe in Eingangsabgabensachen, also während des Zoll-Prozesses, leisten als Vertreter bestellt werden. Für Händler lohnt sich meist die Beauftragung eines spezialisierten Unternehmens, dass in mehreren europäischen Ländern die Vertretung übernehmen kann.