In Europäischen Mitgliedsstaaten besteht seit 2004 keine Fiskalvertreter-Pflicht für in der EU ansässige Unternehmen mehr. Allerdings müssen ausländische Unternehmen, die keine Betriebsstätte in Europa haben, einen Fiskalvertreter in den Niederlanden bestellen. Aber auch für EU Unternehmen kann sich ein Vertreter in umsatzsteuerlichen Sachen lohnen. Was ein Fiskalvertreter ist, was er in den Niederlanden macht und wie du einen Vertreter bestellen kannst, erfährst du hier.
Antonia Klatt
Last Updated on 22 October 2021Was ist eine Fiskalvertretung?
Fiskalvertreter sind Dienstleister, die sich im jeweiligen Land um alle steuerlichen Pflichten des Auftraggebers kümmern. Zum Beispiel kümmern sich Fiskalvertreter in den Niederlanden um die umsatzsteuerlichen Verpflichtungen von Auftraggebern aus Deutschland, Frankreich, und co.. Unter anderem können folgende Unternehmen in den Niederlanden als Fiskalvertreter tätig sein:
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
- Notare
- Speditionsunternehmen, soweit sie Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten
Mehr allgemeine Informationen zur Fiskalvertretung in der EU findest du auf unserer Übersichtsseite.
Was macht ein Fiskalvertreter in den Niederlanden?
Nach seiner Ernennung kümmert sich ein Fiskalvertreter unter anderem um folgende Punkte:
- Einreichung der Umsatzsteuererklärung
- Einreichung der innergemeinschaftlichen Umsatzmeldung (ICP-Meldung)
- Anwendung des Reverse-Charge-Mechanismus bei der Einfuhr
In den Niederlanden besteht nach Artikel 23 außerdem die Möglichkeit eine Lizenz zur Aufschiebung der Umsatzsteuer zu beantragen. Im Zuge dieses Umsatzsteuer-Aufschub-Systems muss keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden, was zu einem Cashflow und Zinsvorteil führen kann.
Wann brauche ich eine Fiskalvertretung in den Niederlanden?
Wie in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten auch besteht für Unternehmen, die nicht innerhalb der Europäischen Union ansässig sind, in den Niederlanden die Pflicht zur Bestellung eines Fiskalvertreters. Diese Pflicht besteht dann, wenn ein Unternehmen über die Niederlande importiert und exportiert, oder anderweitig, zum Beispiel durch Verkäufe an niederländische Privatpersonen umsatzsteuerpflichtig ist.
Für Unternehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind, besteht diese Pflicht nicht. Allerdings bringt die freiwillige Bestellung eines Vertreters viele Vorteile mit sich.
- Du musst dein Unternehmen (dich selbst) nicht in den Niederlanden registrieren
- Du musst keine Umsatzsteuerverwaltung einrichten
- Du musst die Umsatzsteuer nicht direkt bei der Einfuhr bezahlen, da diese in die Umsatzsteuererklärung des Vertreters übernommen wird
Weiterhin erleichtert ein Fiskalvertreter in den Niederlanden den Kontakt mit den Behörden und garantiert die fristgerechte Einreichung aller Unterlagen und somit die Vermeidung von Strafen.
USt-Nummer in Niederlanden registrieren
USt-Voranmeldung in Niederlanden einreichen
Ernennung eines Fiskalvertreters in den Niederlanden
Der Fiskalvertreter kann in den Niederlanden grundsätzlich frei gewählt werden. Er muss allerdings ein paar Anforderungen erfüllen:
- Der Fiskalvertreter muss in den Niederlanden ansässig sein
- Der Fiskalvertreter muss die Umsatzsteuer finanziell absichern
Zu Beginn der Vertretung muss er in den Niederlanden eine Erlaubnis zur Vertretung des ausländischen Unternehmens (des Auftraggebers) beantragen. Ab diesem Zeitpunkt kümmert sich der Fiskalvertreter dann unter anderem um die Umsatzsteuererklärung, die Verwaltung und die Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten (ICP-Meldung) sowie die statistische Meldung bei Statistics Netherlands.
Spezialfall: der eingeschränkte Fiskalvertreter in den Niederlanden
In einigen EU-Mitgliedsstaaten, so auch in den Niederlanden ist eine weitere Form der Fiskalvertretung zulässig: die kleine oder eingeschränlte Fiskalvertretung. Während ein allgemeine Vertreter im Namen eines nicht ansässigen Unternehmens in Bezug auf alle seine Lieferungen und Dienstleistungen, den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gütern und die Einfuhr von Gütern für die die niederländische Umsatzsteuer verantwortlich ist, kümmert sich ein Fiskalvertreter mit beschränkter Lizenz nur um die Einfuhr von Waren und die anschließende B2B Lieferung dieser Waren.
Dazu verwendet er seine eigene niederländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und verzollt Waren auch unter dieser. Unter der beschränkten Fiskalvertretung kann ein ausländischer Händler keine B2C Verkäufe tätigen und keine Waren in der EU oder den Niederlanden einkaufen. Sobald dies geschieht benötigt der Händler eigene Identifikationsnummern und muss sich deshalb entweder selbst um seine Registrierung kümmern, wenn er in der EU ansässig ist, oder einen normalen Fiskalvertreter bestellen, wenn er außerhalb der EU ansässig ist.
Fiskalvertretung in anderen europäischen Ländern
Neben den Niederlanden besteht auch in vielen anderen europäischen Mitgliedsstaaten eine Fiskalvertreter-Pflicht für nicht in der EU ansässige Unternehmen. Ebenso besteht in den meisten EU-Ländern die Möglichkeit zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen freiwillig einen Vertreter zu bestellen. Ausschlaggebend ist allerdings immer die lokale Gesetzgebung. Mehr Informationen zu Fiskalvertretungen in anderen europäischen Ländern, wie Deutschland, Österreich, und Frankreich, erhältst du auf unseren landesspezifischen Seiten.
Land | Fiskalvertreter-Pflicht für nicht-EU Unternehmen |
Deutschland | Ja |
Niederlande | Ja |
Österreich | Ja |
Polen | Ja |
Tschechien | Nein |
Spanien | Ja |
Italien | Ja |
Frankreich | Ja |
Neben einzelnen Fiskalvertretungen kann sich auch die Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters lohnen. Diese Option ist vor allem für multinational tätige Händler, Importeure und Exporteure, sowie Distanzhändler, die Waren über Online-Marktplätze wie Amazon oder via Fulfillment-Programmen wie FBA vertreiben, attraktiv. Auf EU-weite Umsatzsteuer-Konformität spezialisierte Dienstleister wie hellotax, können dich nicht nur in einem Mitgliedstaat, sondern in einer ganze Reihe an EU Ländern in steuerlichen Angelegenheiten vertreten und sich um deine Umsatzsteuerregistrierung, Einreichungen, und die Umsatzsteuer-Abfuhr kümmern. Da unsere Steuerberater eng zusammenarbeiten, erhältst du außerdem alle Informationen gebündelt und dein administrativer und finanzieller Aufwand reduziert sich zusätzlich.
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Häufig gestellte Fragen
Fiskalvertreter sind Dienstleister, die Unternehmer in steuerrechtlichen Fragen gegenüber den lokalen Behörden im Ausland vertreten. Zum Beispiel können niederländische Vertreter sich um die Angelegenheiten deutscher Unternehmer in den Niederlanden kümmern. Dabei erleichtert ein Fiskalvertreter außerdem den Kontakt und kann sprachliche Hürden überwinden.
Ein niederländischer Fiskalvertreter kümmert sich unter anderem um die Registrierung für die Umsatzsteuer, die Einreichung der Umsatzsteuererklärung und der innergemeinschaftlichen Umsatzmeldung (ICP-Meldung) und die Anwendung des Reverse-Charge-Mechanismus bei der Einfuhr. Es gibt allerdings noch viele weitere Aufgaben die ein Vertreter für dich in den Niederlanden übernehmen kann.
Eine Fiskalvertreter-Pflicht besteht, wenn ein ausländisches Unternehmen in den Niederlanden Umsatzsteuerpflichtig wird. Dies geschieht durch Ex- und Import, aber auch durch Verkäufe an niederländische Privatpersonen. Als ausländisches Unternehmen zählen alle Unternehmen, die in der EU keine Betriebsstätte haben.
In den Niederlanden können alle Unternehmer als Fiskalvertreter fungieren, die in den Niederlanden ansässig sind und die Umsatzsteuer finanziell absichern können. In der Regel fungieren unter anderem Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare als Fiskalvertreter. Außerdem können auch Spediteure, die Hilfe in Eingangsabgabensachen, also während des Zoll-Prozesses, leisten als Vertreter bestellt werden. Für Händler lohnt sich meist die Beauftragung eines spezialisierten Unternehmens, dass in mehreren europäischen Ländern die Vertretung übernehmen kann.